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AN/1219/2025

Ratsbürgerentscheid „Ausbau des Geißbockheims auf der Gleueler Wiese“

Die PARTEI Dringlichkeitsantrag § 12 28.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 3.1.12

Die PARTEI Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Die PARTEI Dringlichkeitsantrag nach § 12

2943 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.08.2025 
 
AN/1219/2025 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.09.2025 
 
Ratsbürgerentscheid „Ausbau des Geißbockheims auf der Gleueler Wiese“ 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
 
wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 
04.09.2025 aufzunehmen: 
 
Beschluss:  
 
1. Die Bürgerinnen und Bürger der kreisfreien Stadt Köln sollen über die Frage des Ausbaus 
des Geißbockheims auf der Gleueler Wiese im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids nach 
§ 26 GO NRW abstimmen. 
 
2. Folgende Frage soll den Bürgern vorgelegt werden: "Soll der 1. FC Köln das Geißbockheim 
am bisherigen Standort im Grüngürtel erweitern und die Gleueler Wiese mit Sportplätzen 
bebauen dürfen?" 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Das Vorhaben besitzt stadtweite Bedeutung und ist seit Jahren Gegenstand kontroverser Debatten. 
Die öffentliche Diskussion hat sich zuletzt stark polarisiert; sie beeinflusst zunehmend die Wahlent-
scheidungen vor der Kommunalwahl am 14.09.2025 und wird in Teilen unsachlich sowie emotional 
geführt und strahlt stark in die Stadtgesellschaft aus. Zugleich ist die konkrete Flächenfrage – die 
Gleueler Wiese – für die mittel- und langfristige Stadtentwicklung von deutlich untergeordneter Be-
deutung, dennoch aktiviert und bindet sie alle Beteiligten in hohem Maße.  
 
An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
Fraktion Die PARTEI 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Unter Goldschmied 6 , 50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: diepartei@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
 
Ein zeitnaher, demokratisch legitimierter Beschluss, die Frage im Wege eines Ratsbürgerentscheids 
nach § 26 GO NRW der Bürgerschaft vorzulegen, schafft die Voraussetzung dafür, dass die Ent-
scheidung über eine Erweiterung des Geißbockheims durch die Bebauung der Gleueler Wiese mit 
Sportplätzen – angesichts vorrangiger Herausforderungen in unserer Stadt – gesondert von der Kom-
munalwahl getroffen wird und nicht von wichtigeren Themen ablenkt. 
 
Die Übertragung der Entscheidungskompetenz in dieser Streitfrage an die Bürgerschaft entlastet die 
kommunale Agenda und schafft Raum für Themen mit politisch und stadtgesellschaftlich höherer Pri-
orität: Obdachlosigkeit, Mangel an bezahlbarem Wohnraum, die prekäre Haushaltslage, die große 
Anzahl sich verzögernder Großprojekte mit explodierenden Kosten, die Verfehlungen des Beigeord-
neten für Planen und Bauen, das Sicherheitsgefühl in der Stadtgesellschaft – sowie eine kon-
zentrierte, sachliche Auseinandersetzung mit der Existenz und dem Erstarken der AfD und den dar-
aus resultierenden demokratieschutzrelevanten Aufgaben. 
 
Die inhaltliche Begründung des Antrages wird in der Sitzung vorgetragen. 
 
gez.     
Michael Hock    
Fraktionsgeschäftsführer Die PARTEI

Beratungsverlauf (2)

04.09.2025 Rat
TOP 3.1.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
Antrag / Anfrage

Details

Aktenzeichen
AN/1219/2025
Typ
Die PARTEI Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
28.08.2025
Erstellt
27.08.2025 22:42