Widmung von Teilstücken der Weidengasse in Köln-Weiß
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3723/2019 vom 11.11.2019
Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/620/2 62/620/2 Vorlagen-Nummer 3723/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung von Teilstücken der Weidengasse in Köln-Weiß Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, Teilstücke der Weidengasse (Gemarkung Rondorf- Land, Flur 25, Flurstück 426 und Teilstück aus Flurstück 657) in Köln-Weiß als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Weidengasse wurde bereits am 18.03.1982 gewidmet. Teilstücke der Weidengasse wurden erst nach der Widmung erworben und sind bislang nicht förmlich gewidmet. Die Flächen sind endgültig ausgebaut. Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wegegeset- zes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaubehörde und Stra- ßenbaulastträger gestellt. Anlage: Widmungsplan -
Weidengasse Widmungsplan
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Widmungsplan Weidengasse, Köln-Weiß Gemarkung Rondorf-Land, Flur 25, Flurstück 426 und Teilfläche aus ‚Flurstück 657 ® Stadt Köln Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung
Beratungsverlauf
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09.12.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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