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2888/2020

Vierte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020

Dringlichkeitsvorlage Rat 07.10.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2020, TOP 10.2

Anlage 1

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Dringlichkeitsvorlage Rat

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Anlage 2 Rückzug Offener Sonntag 11.10.2020

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Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung der BV 1

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Anlage 1

1222 Zeichen

Anlage 1 
 
Vierte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von  
Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen  
für 2020 
 
Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied haben im Wege der 
Dringlichkeitsentscheidung am       aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 
30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
§ 1 
Die vom Rat am 06.02.2020 beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über 
das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Neustadt/Süd, Deutz, Kernbereich 
Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Porz-Mitte, Kalk, 
Rath/Heumar und Dellbrück 
wird wie folgt geändert: 
 
Die in § 1 Abs. 3 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen 
Kölner Stadtteilen genehmigte Verkaufsstellenöffnungen im Kernbereich Innenstadt am 
Sonntag, dem 11.10.2020, findet nicht statt und wird daher aufgehoben. 
§ 2 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2020. 
 
Stadt Köln 
als örtliche Ordnungsbehörde

Dringlichkeitsvorlage Rat

2553 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
I-32-321 
Vorlage-Nummer 
 2888/2020 
Freigabedatum 
 07.10.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Vierte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 
2020 
Gremium Datum 
Rat 05.11.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen-
halten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 
4022/2020). 
 
Darin wurde der 11.10.2020 als verkaufsoffener Sonntag für den Kernbereich Innenstadt freigegeben. 
 
Alleiniger Grund für die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung war die Messe INTERMOT. Diese Mes-
se ist nun abgesagt worden (www.intermot.de). Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Schreiben vom 
29.09.2020 den Antrag auf Genehmigung einer Verkaufsstellenöffnung (Anlage 2) zurückgenommen. 
 
Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver-
kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen. 
Da der Rat und die Bezirksvertretung Innenstadt innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge 
nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits zum 11.10.2020 genehmigt ist, ist die 
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
Beschluss: 
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als An-
lage 1 beigefügte Verordnung beschlossen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
07.10.2020    Gez. Reker   Gez. Kienitz

2 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen-
halten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 
4022/2020).  
Darin wurde der 11.10.2020 als verkaufsoffener Sonntag für den Kernbereich Innenstadt freigegeben. 
 
Alleiniger Grund für die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung war die Messe INTERMOT. Diese Mes-
se ist nun abgesagt worden (www.intermot.de). Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Schreiben vom 
29.09.2020 den Antrag auf Genehmigung einer Verkaufsstellenöffnung (Anlage 2) zurückgenommen. 
 
Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver-
kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen.

Anlage 2 Rückzug Offener Sonntag 11.10.2020

1372 Zeichen

Vorstand: Helmut Schmidt, Vorsitzender   Kreissparkasse Köln                     Sparkasse KölnBonn              Volksbank Köln Bonn eG  
Dr. Günter Lewald, Britta Brisch             BIC COKSDE33                                      BIC COLSDE33               BIC GENODE1BRS 
Geschäftsführerin: Annett Polster              IBAN DE64 3705 0299 0000 0554 24    IBAN DE67 3705 0198 0003 1121 33     IBAN DE 62 3806 0186 6302 1370 11 
 
 
                            
 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
  
Willy-Brandt-Platz 3 
 
50679 Köln 
 
 
    
   Köln, 29. September 2020 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
bezugnehmend auf die Genehmigung des offenen Sonntags am 11. Oktober 2020 – Anlassbezug: 
Intermot – ziehen wir hiermit unseren Antrag zurück, da die Veranstaltung selbst abgesagt worden 
ist. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
STADTMARKETING KÖLN 
 
STADTMARKETING KÖLN e.V. 
 
DIE INTERESSENVERTRETUNG DER 
KÖLNER WIRTSCHAFT  
 
Rheingasse 11 ∙ 50676 Köln                                                                                                                                     
 
    Tel.:    0221 - 33 77 32-10 
 Fax:      221 - 33 77 32-32 
Mobil:     0175 - 207 11 79 
     
   info@stadtmarketing-koeln.de 
www.stadtmarketing-koeln.de 
  
STADTMARKETING KÖLN e.V. | Rheingasse 11 | 50667 Köln

Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung der BV 1

3347 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
I-32-321 
Vorlagen-Nummer 
 2889/2020 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Vierte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 
2020 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen-
halten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 
4022/2020). 
 
Darin wurde der 11.10.2020 als verkaufsoffener Sonntag für den Kernbereich Innenstadt freigegeben. 
 
Alleiniger Grund für die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung war die Messe INTERMOT. Diese Mes-
se ist nun abgesagt worden (www.intermot.de). Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Schreiben vom 
29.09.2020 den Antrag auf Genehmigung einer Verkaufsstellenöffnung (Anlage 2) zurückgenommen. 
 
Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver-
kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen. 
Da der Rat und die Bezirksvertretung Innenstadt innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge 
nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits zum 11.10.2020 genehmigt ist, ist die 
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister(in) und ein Mitglied der Bezirksvertre-
tung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW der Oberbürgermeisterin und einem Ratsmit-
glied aufgrund der Rücknahme des Antrages von Stadtmarketing Köln den beantragten und vom Rat 
am 06.02.2020 (Vorlagennummer 4022/2019) genehmigten verkaufsoffenen Sonntag am 11.10.2020 
aufzuheben und folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung 
nach § 60 Abs. 1, S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 41 GO NRW in 
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der 
in der Anlage 1 beigefügten Vierten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen für 2020. 
 
Datum 
05.10.2020 
 Abstimmungsergebnis 
zugestimmt 
 Unterschrift 
gez. Hupke 
 Unterschrift 
gez. Leitner

2 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen-
halten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 
4022/2020). 
 
Darin wurde der 11.10.2020 als verkaufsoffener Sonntag für den Kernbereich Innenstadt freigegeben. 
 
Alleiniger Grund für die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung war die Messe INTERMOT. Diese Mes-
se ist nun abgesagt worden (www.intermot.de). Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Schreiben vom 
29.09.2020 den Antrag auf Genehmigung einer Verkaufsstellenöffnung (Anlage 2) zurückgenommen. 
 
Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver-
kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2020 Rat
TOP 10.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2888/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
07.10.2020
Erstellt
28.09.2020 13:49