2888/2020
Vierte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020
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Anlage 1
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Anlage 1 Vierte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen für 2020 Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied haben im Wege der Dringlichkeitsentscheidung am aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet: § 1 Die vom Rat am 06.02.2020 beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung für 2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Neustadt/Süd, Deutz, Kernbereich Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Porz-Mitte, Kalk, Rath/Heumar und Dellbrück wird wie folgt geändert: Die in § 1 Abs. 3 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen genehmigte Verkaufsstellenöffnungen im Kernbereich Innenstadt am Sonntag, dem 11.10.2020, findet nicht statt und wird daher aufgehoben. § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2020. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde
Dringlichkeitsvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321 Vorlage-Nummer 2888/2020 Freigabedatum 07.10.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Vierte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020 Gremium Datum Rat 05.11.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 4022/2020). Darin wurde der 11.10.2020 als verkaufsoffener Sonntag für den Kernbereich Innenstadt freigegeben. Alleiniger Grund für die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung war die Messe INTERMOT. Diese Mes- se ist nun abgesagt worden (www.intermot.de). Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Schreiben vom 29.09.2020 den Antrag auf Genehmigung einer Verkaufsstellenöffnung (Anlage 2) zurückgenommen. Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver- kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen. Da der Rat und die Bezirksvertretung Innenstadt innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits zum 11.10.2020 genehmigt ist, ist die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Beschluss: Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als An- lage 1 beigefügte Verordnung beschlossen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 07.10.2020 Gez. Reker Gez. Kienitz 2 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 4022/2020). Darin wurde der 11.10.2020 als verkaufsoffener Sonntag für den Kernbereich Innenstadt freigegeben. Alleiniger Grund für die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung war die Messe INTERMOT. Diese Mes- se ist nun abgesagt worden (www.intermot.de). Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Schreiben vom 29.09.2020 den Antrag auf Genehmigung einer Verkaufsstellenöffnung (Anlage 2) zurückgenommen. Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver- kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen.
Anlage 2 Rückzug Offener Sonntag 11.10.2020
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Vorstand: Helmut Schmidt, Vorsitzender Kreissparkasse Köln Sparkasse KölnBonn Volksbank Köln Bonn eG
Dr. Günter Lewald, Britta Brisch BIC COKSDE33 BIC COLSDE33 BIC GENODE1BRS
Geschäftsführerin: Annett Polster IBAN DE64 3705 0299 0000 0554 24 IBAN DE67 3705 0198 0003 1121 33 IBAN DE 62 3806 0186 6302 1370 11
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Köln, 29. September 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Genehmigung des offenen Sonntags am 11. Oktober 2020 – Anlassbezug:
Intermot – ziehen wir hiermit unseren Antrag zurück, da die Veranstaltung selbst abgesagt worden
ist.
Mit freundlichen Grüßen
STADTMARKETING KÖLN
STADTMARKETING KÖLN e.V.
DIE INTERESSENVERTRETUNG DER
KÖLNER WIRTSCHAFT
Rheingasse 11 ∙ 50676 Köln
Tel.: 0221 - 33 77 32-10
Fax: 221 - 33 77 32-32
Mobil: 0175 - 207 11 79
info@stadtmarketing-koeln.de
www.stadtmarketing-koeln.de
STADTMARKETING KÖLN e.V. | Rheingasse 11 | 50667 Köln
Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung der BV 1
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321 Vorlagen-Nummer 2889/2020 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Vierte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020 Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 4022/2020). Darin wurde der 11.10.2020 als verkaufsoffener Sonntag für den Kernbereich Innenstadt freigegeben. Alleiniger Grund für die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung war die Messe INTERMOT. Diese Mes- se ist nun abgesagt worden (www.intermot.de). Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Schreiben vom 29.09.2020 den Antrag auf Genehmigung einer Verkaufsstellenöffnung (Anlage 2) zurückgenommen. Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver- kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen. Da der Rat und die Bezirksvertretung Innenstadt innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits zum 11.10.2020 genehmigt ist, ist die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Beschluss: Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister(in) und ein Mitglied der Bezirksvertre- tung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW der Oberbürgermeisterin und einem Ratsmit- glied aufgrund der Rücknahme des Antrages von Stadtmarketing Köln den beantragten und vom Rat am 06.02.2020 (Vorlagennummer 4022/2019) genehmigten verkaufsoffenen Sonntag am 11.10.2020 aufzuheben und folgenden Beschluss zu fassen: Die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1, S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 41 GO NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Vierten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen für 2020. Datum 05.10.2020 Abstimmungsergebnis zugestimmt Unterschrift gez. Hupke Unterschrift gez. Leitner 2 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offen- halten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagennummer 4022/2020). Darin wurde der 11.10.2020 als verkaufsoffener Sonntag für den Kernbereich Innenstadt freigegeben. Alleiniger Grund für die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung war die Messe INTERMOT. Diese Mes- se ist nun abgesagt worden (www.intermot.de). Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Schreiben vom 29.09.2020 den Antrag auf Genehmigung einer Verkaufsstellenöffnung (Anlage 2) zurückgenommen. Die Aufhebung des Termins ist geboten, da ansonsten die im begünstigten Bereich befindlichen Ver- kaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Interesse öffnen dürfen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2888/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 07.10.2020
- Erstellt
- 28.09.2020 13:49