2006/0589
Kanalumbau Bornstraße; Kosten 1. Bauabschnitt: 1.300.000,-- Euro
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2006/0589
3411 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.10.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Amt: Straßenverkehrsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0589 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Kanalumbau Bornstraße; Kosten 1. Bauabschnitt: 1.300.000,-- Euro Vorlage vom: 2.10.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Aufteilung des bereits 2001 beschlossenen Kanalumbaus Bornstraße (Magistratsvorlage 0621/69 vom 04.09.2001) einschließlich Neubau der Regenüberläufe R 004 und R 005 in 2 Bauabschnitte wird zugestimmt. 2. Zur Finanzierung des 1. Bauabschnitts sind im Rahmen der Flexibilitätsklausel des UA 7000 Mittel in Höhe von 600.000,-- Euro von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 „Sanierung von Kanalschäden“ auf die Haushaltsstelle 02.7000001.960321“ „Kanalumbau Bornstraße, Messeler Straße, Jägertorstraße“ zu übertragen. 3. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 sind auf der Haushaltsstelle 02.7000001.960321 Mittel in Höhe von 700.000,-- Euro kassenwirksam einzustellen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 2. Oktober 2006 Begründung: Dem Kanalumbau Bornstraße hat der Magistrat mit Beschluss vom 04.09.2001 (Beschluss-Nr.: 0621/69) bereits zugestimmt, ebenso die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 18.12.2001. Aufgrund von Problemen beim Erwerb eines für die Sanierung erforderlichen Privatgrundstücks wurde bis jetzt mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen. Inzwischen gibt es auch noch ein terminliches Abstimmungsproblem mit der geplanten Straßenbahnbaumaßnahme in Arheilgen. Aus verkehrstechnischen Gründen (Umleitungsstrecken während der Baumaßnahme) können die beiden Baumaßnahmen nicht gleichzeitig durchgeführt werden. Für das Jahr 2007 ergibt sich jedoch ein Zeitfenster von März bis September, in welchem ein Teil des Kanalumbaus Bornstraße durchgeführt werden kann. Deshalb wird die Maßnahme in 2 Bauabschnitte aufgeteilt. Der 1. Abschnitt (von Ecke Untere Mühlstraße / Messeler Straße bis Kreuzung Bornstraße / Trinkbrunnenpfad /Jacob-Jung-Straße) kann wie o. a. 2007 realisiert werden. Der Erwerb des Privatgrundstücks ist im 1. Abschnitt nicht betroffen. Die Kosten für den 1. Bauabschnitt belaufen sich auf 1.300.000,-- Euro. Zur Finanzierung des 1. Bauabschnitts sind im Rahmen der Flexibilitätsklausel des UA 7000 Mittel in Höhe von 600.000,-- Euro von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 „Sanierung von Kanalschäden“ auf die Haushaltsstelle 02.7000001.960321“ „Kanalumbau Bornstraße“ zu übertragen. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 sind auf der Haushaltsstelle 02.7000001.960321 Mittel in Höhe von 700.000,-- Euro kassenwirksam einzustellen. Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts ist somit gesichert. Für die Finanzierung des 2. Bauabschnitts (Baubeginn Ende 2008) wird eine gesonderte Vorlage erstellt. Darmstadt, 02.10.2006 VI-66/2 K-212430-He-Wg Nst. 2864 Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (5)
- Jägertorstraße
- Messeler Straße
- Trinkbrunnenpfad
- Untere Mühlstraße
- Bornstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0589
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.10.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00