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AN/0040/2018

Förderanträge Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 bis 2020"

GUT Anfrage nach § 4 11.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018, TOP 4.2

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

3020 Zeichen

Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.01.2018 
AN/0040/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2018 
 
Förderanträge Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 bis 2020" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 
6. Februar 2018 zu setzen. 
 
Am 20.12.2017 veröffentlichte das Presseamt der Stadt Köln eine Information bezüglich der Übergabe eines ers-
ten Förderbescheides aus dem Programm zur Luftreinhaltung im Verkehr an Herrn Dr. Rau. 
Dieser Förderbescheid in Höhe von rund 256.000 Euro dient der Ausarbeitung von Green City Plänen. 
In der Pressemitteilung heißt es weiter: "Aus dem Fördermitteltopf des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 bis 
2020“ möchte die Stadt Köln gemeinsam mit ihren Eigenbetrieben Förderungen in zweistelliger Millionenhöhe 
beantragen." 
Die Luftqualität zu verbessern, um so Erkrankungen und Todesfälle zu verringern, ist ein gemeinsames Ziel aller. 
Doch die Wege dieses Ziel zu erreichen, können unterschiedlich sein. Der regulierte Verzicht auf das Auto, die 
Förderung von E-Mobilität, oder der Ausbau von Radwegen sind ganz verschiedene Ansätze einer Luftreinhalte-
politik. 
Daher ist es für uns wichtig zu erfahren, welche Schwerpunkte (thematisch und finanziell) die städtische Verwal-
tung bei der Einreichung von Förderanträgen setzt. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Das Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020 nennt unterschiedliche Maßnahmen die gefördert wer-
den. Ist bekannt mit welchen Teilsummen die einzelnen Maßnahmenpakete hinterlegt sind? Wie hoch ist 
die gesamte bundesweite Fördersumme des Sofortprogrammes? 
 
2. Mit welcher (gesamten) Fördersumme kann Köln aus dem Sofortprogramm Saubere Luft rechnen? Gibt es 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
Tobias Scholz, MdR 
Thor Zimmermann, MdR 
Referent*innen: 
Aline Damaske 
Thomas Schmeckpeper 
Thomas Geffe 
 
Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221-22176 
gut@stadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
für jede Kommune einen Anspruch auf einen Sockelbetrag an Förderung? Oder könnte Köln theoretisch 
auch "leer ausgehen"? 
 
3. Bereits am 31.1.2018 endet eine erste Antragsfrist zu Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur. Unsere 
Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird voraussichtlich jedoch erst am 6.2.2018 im Rat beschlossen. 
Auf Grundlage welcher Beschlüsse (bzw. städtischer Programme) werden die Förderanträge erstellt? 
Können Fachausschüsse darauf noch Einfluss nehmen? 
 
4. Wer erarbeitet in der Verwaltung die Förderanträge, wie wird festgelegt, für welche Projekte wie viele 
Fördermittel beantragt werden? 
 
5. Wie wird in Zukunft mit den politischen Gremien abgestimmt, welche Summen für welche Maßnahmen 
beantragt werden? 
 
 
Bitte geben Sie die Antwort auch als Mitteilung in die zuständigen Fachausschüsse, vielen Dank. 
 
 
gez. Thor Zimmermann

Beratungsverlauf (1)

06.02.2018 Rat
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Laurenzplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0040/2018
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
11.01.2018
Erstellt
11.01.2018 10:48