0870/2023
Finanzierung von Auffangstationen: Umweltbildungszentrum Heideportal Gut Leidenhausen e.V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0870/2023 Freigabedatum 20.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Finanzierung von Auffangstationen: Umweltbildungszentrum Heideportal Gut Leidenhausen e.V. und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt eine Förderung der bestehenden Greifvogelschutzstation und eine zu- sätzliche Förderung für den Aufbau einer Auffangstation für Igel, Bilche und Kleinvögel (gem. § 41 I S.2 Buchstabe t GO NRW) auf Gut Leidenhausen sowie die dazu notwendige Mittelumschichtung in Höhe von 143.000,- € (brutto) für 2023. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024, im Teilergebnisplan des Umwelt- und Ver- braucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, –vorsorge, in der Teil- planzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Der Rat be- schließt die hierzu erforderliche Mittelumschichtung aus der Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen in die Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. entsprechend benötigten Auf- wandsermächtigungen in Höhe von rund 55.000 € (brutto), werden vom Dezernat für Kli- ma, Umwelt, Grün und Liegenschaften, im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen vorgesehen. Die Deckung erfolgt durch Weni- geraufwendungen, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (zulasten des Umweltbildungs- konzepts). Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2023 143.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. ~55.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Erhalt der Artenvielfalt ist in einem Ballungsraum wie Köln eine große Herausforderung. In Köln, genauso wie in Deutschland und weltweit macht sich der Verlust der Artenvielfalt deut- lich bemerkbar. Ein Drittel aller Tier und Pflanzenarten in Deutschland gelten als gefährdet. Der Rückgang der Insektenvielfalt, Lebensraumzerstörung und der Einfluss der intensiven Landwirtschaft, machen vielen Arten zu schaffen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten ist ein kontinuierlicher Rückgang vieler Arten zu verzeichnen. Verlustraten bei Wildtieren sind natürlicherweise hoch. Hinzu kommen jedoch die durch den Menschen verursachten Verluste, z.B. durch den Straßenverkehr, durch Kollisionen an Glas- flächen oder durch Umweltverschmutzungen. Diese Gefahren sind insgesamt so vielfältig und hoch, dass sie für den Arten- und Naturschutz relevant sind. Wildtierauffangstationen liefern einen wertvollen Beitrag zum Tier – und Artenschutz. Aufgrund fehlender finanzieller Unterstützung ist es schwierig langfristig qualifizierte Pflege- einrichtungen zu etablieren oder zu halten. Ein Großteil dieser Arbeit wird durch ehrenamtli- ches Engagement von Einzelpersonen geleistet. Tierheime sind meist mit der Pflege von Wildtieren überfordert. Die fachlichen Anforderungen 3 an eine Wildtierauffangstation sind sehr hoch und erfordern bezgl. der Aufnahme, Versorgung und Auswilderung der Tiere einen hohen tiermedizinischen und biologischen Wissenstand. Aus tier- und naturschutzfachlicher Sicht ist es sinnvoll und bedeutsam, die Arbeit einer Wild- tierauffangstation durch die Aufklärung der Öffentlichkeit zum richtigen Umgang mit Wildtieren zu ergänzen. Für beide Auffangstationen soll ein Zuwendungsbescheid in 2023 für den Förderzeitraum von zwei Jahren erteilt werden. Die Förderungen werden vor Bewilligung noch mit dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen abgestimmt. 1. Aufbau einer Auffangstation für Igel, Bilche und Kleinvögel in Gut Leidenhausen (über Um- weltbildungszentrum Heideportal Gut Leidenhausen e.V.) Mit dem Beschluss AN/0639/2022 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob auf Gut Leidenhausen, neben der bereits vorhandenen Greifvogelschutzstation, eine Auffangstation für Singvögel, Igel und Bilche (Siebenschläfer, Gartenschläfer etc.) eingerichtet werden kann. Das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen verfügt über ausreichend Raumkapazitäten, um eine derartige Auffangstation zu ermöglichen. Sowohl in der Gebäudenutzung, als auch im Außengelände sind geeignete Räume und Freiflächen vorhanden. Ziel ist es langfristig eine qualifizierte Pflegeeinrichtung zu etablieren und zu halten. Durch diese Maßnahme werden Synergieeffekte innerhalb des Vereins angestrebt. Grundsätzlich liegt der Fokus auf der Versorgung verletzter Tiere und deren Auswilderung. Hierzu muss zu- nächst die Grundausstattung, z.B. Volieren und Käfige zur Unterbringung angeschafft werden. Eine kontinuierliche Betreuung soll durch die beantragte Finanzierung gewährleistet werden. Der beantragte Zuschuss liegt bei 104.000 € in 2023. Ab 2025 ist ein Zuschuss in Höhe von rund 42.500 € p.a. vorgesehen. 2. Förderung der vorhandenen Auffangstation für Greifvögel in Gut Leidenhausen (über die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V.) Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. führt seit vielen Jahren auf Gut Leiden- hausen eine Greifvogelauffangstation. Die artgerechte Pflege und Haltung der Greifvögel und Eulen ist für den gemeinnützigen Naturschutzverein nur mit großer Anstrengung aufrechtzu- halten. Für die Finanzierung der Futterkosten, des festangestellten Personals und der Sanie- rung der zumeist aus einer Holzkonstruktion bestehenden Volieren ist die Station auf Spenden und Sponsoren angewiesen. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. beantragte für die Greifvogelschutzstation bereits in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Zuschüsse jährlich in Höhe von 12.500 €. Zu Weiterführung soll jetzt in 2023 ein Zuschuss in Höhe von 39.000 € gewährt werden. Dieser setzt sich aus dem jährlichen Grundbetrag (für jeweils 2023 und 2024) in Höhe von 12.500 € und einem einmalig erhöhten Förderbedarf in Höhe von 14.000 € für Architektenleistungen zur Erstellung eines Bauantrags (einmaliger Aufwand in 2023) zu- sammen. Dieser Betrag (der sich auf die Jahre 2023 und 2024 bezieht) soll in 2023 ausge- zahlt werden. Der beantragte Zuschuss für 2023 liegt damit bei 39.000 €. Ab 2025 ist ein Zuschuss in Höhe 12.500 € p.a. vorgesehen. Finanzierung Die erforderlichen Finanzmittel i.H.v. 143.000 € für 2023, stehen im Haushaltsplan 2023/2024, im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, –vorsorge, zur Verfügung. Die Zuschüsse sollen nach einer Mittelumschich- tung aus der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen geleistet werden. Hierzu ist eine Mit- 4 telumschichtung aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in die Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen aus finanzwirtschaftlichen Gründen notwendig. Die Maßnahmen sollen grundsätzlich in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. entsprechend benötigten Auf- wandsermächtigungen in Höhe von rund 55.000 € (brutto), werden vom Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teilergebnisplan des Umwelt und Verbrau- cherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, vorgesehen. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (zulasten des Umweltbildungskonzepts). Dringlichkeitsbegründung Der zuständige Fachausschuss (Ausschuss Umwelt, Klima und Grün) ist in der Beratungsfol- ge nicht vorgesehen, da die Ausschusssitzung am 09.03.23 aufgrund aufwendiger, verwal- tungsinterner Abstimmungen nicht erreicht werden konnte. Die kurzfristige Entscheidung des Rates ist aber erforderlich, da Köln dringend gut funktionie- rende Auffangstationen für Wildtiere benötigt. Die Auffangstation für Igel, Bilche und Singvögel existiert derzeit nur in einer behelfsmäßigen Übergangslösung und muss dringend einen neu- en Standort bekommen. Die „Saison“ beginnt im Frühjahr mit der Brutzeit der Vögel und dem Erwachen der Igel und Bilche, so dass Zeitdruck besteht diese Station zu finanzieren. Die Stationen sind insgesamt dringend auf die Zuschussgelder angewiesen. Ohne die Bezu- schussung können diese nicht realisiert werden und müssen u.U. gänzlich abgebrochen wer- den. Aus diesen Gründen wird um Beschluss der Finanzierung in der kommenden Sitzung gebe- ten.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0870/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.03.2023
- Erstellt
- 08.03.2023 14:31