Mandari Insight

BV9/230/2025

Errichtung von zwei Fahrgastunterständen an den Bushaltestellen „Wipperführter Straße“ der Buslinie 723 auf der Harffstraße -Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 14.11.2025; BV9/216/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 20.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 05.12.2025, TOP 10.2

Informationsvorlage BV

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage BV

1659 Zeichen

BV9/230/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Errichtung von zwei Fahrgastunterständen an den Bushaltestellen „Wipperführter 
Straße„ der Buslinie 723 auf der Harffstraße                                                               
-Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 14.11.2025; BV9/216/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 9 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 9 05.12.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung die Errichtung von zwei an drei Seiten 
umschlossenen Fahrgastunterständen (je Fahrtrichtung ein Fahrgastunterstand) an 
den Bushaltestellen „Wipperführter Straße“ der Buslinie 723 zu prüfen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:    
Zielsetzung von Stadt und Rheinbahn ist es, die Nutzung des öffentlichen 
Personennahverkehrs u.a. durch eine attraktive Gestaltung der Haltestellen zu 
fördern. Fahrgastunterstände sind zum Schutz der Fahrgäste vor 
Witterungseinflüssen dafür ein sehr wesentliches Element. Auch aus Sicht der 
Verwaltung wird der Nachholbedarf hinsichtlich der Errichtung weiterer 
Fahrgastunterstände im Stadtgebiet gesehen.  
Die Aufstellung von Wartehallen erfolgte in der Vergangenheit u.a. im 
Zusammenhang eines Konzessionsvertrags. Da das im Vertrag vereinbarte 
Kontingent ausgeschöpft ist, können zurzeit jedoch keine weiteren 
Fahrgastunterstände aufgestellt werden. 
Der Vertrag mit dem jetzigen Konzessionsnehmer läuft Ende 2026 aus. Die 
Vorbereitungen zur Neuausschreibung laufen und es ist dabei ein zusätzliches 
Kontingent an neuen Fahrgastunterständen (FGU) vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 10.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/230/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
20.11.2025
Erstellt
20.11.2025 11:54