Brüsseler Platz - Jahresbericht 2016
Mitteilung Ausschuss 0800/2017 vom 20.03.2017
Stand: Am 08.05.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1 - Brüsseler Platz - Bericht 2016
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Anlage 1 Amt für öffentliche Ordnung Foto: Horst Janke Brüsseler Platz Bericht 2016 Einleitung Seite 2 Impressum: Die Oberbürgermeisterin Dezernat I – Der Stadtdirektor 32 – Amt für öffentliche Ordnung 32/0 – Präventionsmanagement Sicherheit und Ordnung Stand: 03/2017 Einleitung Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ....................................................................................................... 5 2. Maßnahmen „Modus vivendi“ ...................................................................... 6 2.1 Thema „Lärm“ ................................ ................................ ................................ ......... 6 2.1.1 Einsätze des Ordnungsdienstes ................................ ................................ ................ 6 2.1.2 Ahnden von Ordnungswidrigkeiten ................................ ................................ ............ 6 2.1.3 Pünktliches Ende der Außengastronomie ................................ ................................ . 6 2.1.4 Prüfung von bauplanungsrechtlichen Maßnahmen ................................ ................... 7 2.1.5 Einschränkung des Verkaufs von alkoholischen Getränken ab 23:30 Uhr an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen ................................ ................................ 7 2.1.6 Reinigung des Brüsseler Platzes mit Hilfe von Reinigungsfahrzeugen ...................... 8 2.1.7 Veränderung der Beleuchtungszeiten der Kirche St. Michael ................................ .... 8 2.1.8 Lösung der Probleme mit liegengebliebenen Glasflaschen ................................ ....... 8 2.1.9 Eingeschränkte Dauer von Veranstaltungen auf dem Brüsseler Platz ....................... 8 2.2 Thema „Schmutz“ ................................ ................................ ................................ . 10 2.2.1 Pilotplan zur Reinigung des Brüsseler Platzes ................................ ........................ 10 2.2.2 Aufstellen einer Toilette ................................ ................................ ........................... 10 2.2.3 Ahndung von „Wildpinklern“ ................................ ................................ .................... 10 2.2.4 Zweckbestimmte Nutzung des Kinderspielplatzes durch eine Neugestaltung ......... 10 2.2.5 Umgestaltung der Beete ................................ ................................ ......................... 11 2.2.6 Ergänzende Reinigungsmaßnahmen durch die Gastronomen ................................ 11 2.2.7 Lösung der Probleme mit liegengebliebenen Glasflaschen ................................ ..... 11 2.3 Thema „Kommunikation“ ................................ ................................ ..................... 12 2.3.1 Faire und sachliche Kommunikation ................................ ................................ ........ 12 2.3.2 Deeskalation ................................ ................................ ................................ ........... 12 2.3.3 Einsatz von Handzetteln ................................ ................................ ......................... 12 2.3.4 Informationen über den Internetauftritt der Stadt Köln ................................ ............. 12 2.3.5 Presse ................................ ................................ ................................ .................... 13 2.3.6 Konkrete Ansprechpartner ................................ ................................ ...................... 13 2.3.7 Eingeschränkte Dauer von Veranstaltungen auf dem Brüsseler Platz ..................... 13 2.3.8 Kirche als Kommunikator ................................ ................................ ........................ 13 2.3.9 Unterstützung der Polizei ................................ ................................ ........................ 13 3. Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation ........................................... 14 3.1 Einsatzdokumentation ................................ ................................ .......................... 14 3.2 Wetterverhältnisse im Jahr 2016 ................................ ................................ .......... 14 3.3 Besucheraufkommen in Abhängigkeit von der Uhrzeit................................ ...... 15 Einleitung Seite 4 3.4 Anzahl der Personen in Abhängigkeit von der Außentemperatur ..................... 16 3.5 Der Brüsseler Platz im Wochenverlauf ................................ ................................ 18 3.6 Die 20 Abende mit den höchsten Besucherzahlen ................................ ............. 18 3.7 Fazit ................................ ................................ ................................ ....................... 19 Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ ................................................ 21 Einleitung Seite 5 1. Einleitung Der Brüsseler Platz ist nach wie vor ein sehr beliebter Treffpunkt und wurde auch im Jahr 2016 in den Medien thematisiert. Die Stadtverwaltung Köln hat auf Grundlage des 2013 vor dem Verwaltungsgericht Köln geschlossenen „Modus vivendi“ die darin enthaltenen Vereinbarungen umgesetzt und durch zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweis e die erweiterte Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz, die nächtliche Reinigung des Bereiches und das Alternativangebot am Aachener Weiher ergänzt . Die erweiterte Außengastronomie wurde 2016 in geringerem Maße, als in den vorherigen Jahren beantragt. Das Amt für öffentli che Ordnung hat die Maßnahmen koordiniert , gesteuert, abgestimmt und die „Einsatzdokumentation zum Brüsseler Platz“ ausgewertet und analysiert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Witteru ngsverhältnisse im Jahr 2016 ähnlich wie in den Vorjahren waren. Die Besucherzahlen am und auf dem Brüsseler Platz zeigten von 2012 bis 2015 ein en deutlich rückläufigen Trend. 2016 waren die durchschnittlichen Bes u- cherzahlen jedoch gegenüber 2015 leicht höher, doch immer noch niedriger, als 2014 und in den Jahren zuvor. Die Publikumsströme im Belgischen Viertel bleiben intensiv und das gedankenlose Verhal- ten einzelner Personen und Gruppen führt nach wie vor zu Störungen, Lärm und Müll. Im Jahr 2015 wurden insgesamt fünf gleichlautende Klagen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, die insbesondere auf eine geordnete Nachtruhe nach den gesetzlichen Lär m- werten abstellen. Bei der mündlichen Gerichtsv erhandlung am 28.04.2016 haben die Kl ä- ger drei der vier Klagepunkte zurückgezogen. Zum vierten Klagepunkt ist noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung bekanntgegeben worden. In dem folgenden Bericht sind der Sachstand zum „Modus vivendi“ und die aktuellen Aus- wertungen, Erkenntnisse und Entwicklungen präsentiert, gegliedert in die Kapitel - Maßnahmen „Modus vivendi“ und - Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation. Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 6 2. Maßnahmen „Modus vivendi“ 2.1 Thema „Lärm“ 2.1.1 Einsätze des Ordnungsdienstes Kontrollieren und Ahnden Der Ordnungsdienst der Stadt Köln war auch i m Jahr 2016 freitag- und samstagnachts sowie an Abenden vor einem gesetzlichen Feiertag auf bzw. rund um den Brüsseler Platz im Einsatz. Der Ordnungsdienst hat den Bereich regelmäßig kontrolliert und Ordnungsverstöße geahndet. Einsatz von Vermittlern Die Appelle, ab 22:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten und spätestens um Mitternacht den Platz zu verlassen , wurden auch im Jahr 2016 von Vermittlerinnen und Vermittlern übernommen. Dadurch wurde der frühere Rollenkonflikt des Ordnungsdienstes durch konsequentes Ahnden einerseits und freundliche Appelle andererseits vermieden. Auch im Jahr 2016 wurde die Vermittlereinsätze als Dienstleistung ausgeschrieben und an eine Agentur vergeben. Die Vermittlerinnen und Vermittler waren jedes zweite Wochenende und an den Vorabenden eines Feiertages und bei bestimmten Veranstaltungen im Belgischen Viertel im Einsatz und haben die persönlichen Ansprachen auf dem Brüsseler Platz übernommen. Die Menschen auf dem Platz wurden auf den Beginn der Nachtruhe um 22 :00 Uhr hingewiesen, gebeten rücksichtsvoll zu sein und aufgefordert , den Platz spätestens um Mitternacht zu verlassen. Die Resonanz auf die Einsätze der Vermittlerinnen und Vermittler war durchweg positiv. 2.1.2 Ahnden von Ordnungswidrigkeiten Der Ordnungsdienst hat bei den Einsätzen wie vorgesehen insbesondere - Ruhestörungen durch lautes Grölen und Johlen, - Musik mit Verstärkern und Straßenmusik zu unzulässigen Zeiten, - Verunreinigungen, - Urinieren, - nicht pünktlich geschlossene Außengastronomien und - den unzulässigen Verkauf von alkoholischen Getränken durch die Kioske geahndet. Die Verstöße wurden für eine schnelle Bereinigung der Situation mit mündlichen Verwarnungen, und – abhängig vom Einzelfall – mit Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern geahndet. Beispielsweise wurde bei 100 Ruhestörungen (2015: 87) interveniert und 21 „Wildpinkler“ (2015: 32) erwischt. 2.1.3 Pünktliches Ende der Außengastronomie Wie unter Kapitel 2 beschrieben hat der Ordnungsdienst bei den Einsätzen auch kontrolliert, ob die Außengastronomie auf und am Brüsseler Platz pünktlich geschlossen war und ob die Größe der genehmigten Flächen eingehalten wurde. Nur in wenigen Einzelfällen wurde Verstöße festgestellt. Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 7 2.1.4 Prüfung von bauplanungsrechtlichen Maßnahmen Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aachener Straße im Süden, Hohenzollernring im Osten, Friesenplatz und Venloer S traße im Norden sowie der Bahntrasse Köln - Bonn im Westen in Köln -Neustadt/Nord (Bebauungsplan Belgisches Viertel) gefasst. Zur Sicherung der Planung hat der Rat am 14.02.2017 für den Planbereich eine Veränderungssperre angeordnet, nachdem auch die Bezir ksvertretung Innenstadt für die Veränderungssperre votiert hatte. Das Ziel des Bebauungsplanes ist der Schutz der Wohnnutzung sowie eine Vermeidung einer Verstärkung der Nutzungskonflikte i m Bereich des Brüsseler Platzes. Der Charakter des Veedels soll bewahrt werden. Der unter dem Dach des Verwaltungsgerichtes vereinbarte „Modus vivendi“ umfasst auch diesen Punkt . Zitat: „Die Stadt Köln pr üft, ob und inwieweit durch bau planungsrechtliche Maßnahmen am Brüsseler Platz sichergest ellt werden kann, dass eine weitere Zunahme von Gastronomiebetrieben möglichst verhindert wird.“ Im Jahr 2015 hat der Ausschusses für allgemeine Verwaltung und Rechtsfr a- gen/Internationales/Vergabe (AVR) beschlossen, stadtgestalterische Maßnahmen und we i- terführende Ideen für den Umgan g mit dem Kon flikt zwischen Anwohnern, Anlie gern und Besuchern des Platzes im Rahmen einer öffentlichen Ideenwerkstatt zu erarbeiten. Zu pr ü- fen waren dabei insbesondere Maßnahmen zur Dämpfung von Lärmimmissionen wie be i- spielsweise Flächenentsiegelung und Begrünung. Die Verwaltung hat daraufhin in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro 2016 eine Ideenwerkstatt zum Brüsseler Platz mit drei öffentlichen Veranstaltungen organisiert und mit Vorlage 1687/2016 über die Ergebnisse der Ideenwerkstatt berichtet sow ie mögliche Änderungsvorschläge zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat bei seiner Sitzung am 10.11.2016 beschlossen, dass auf Grundlage der Ergebnisse des Workshops lediglich die Einrichtung von Unterflur -Glascontainern umgesetzt werden soll. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Die Voten der städtischen Gremien und das Verwaltungshandeln verdeutlichen, dass die Stadt Köln gezielt handelt und gleichzeitig die verschiedenen Interesse n aller Beteiligten berücksichtigt. 2.1.5 Einschränkung des Verkaufs von alkoholischen Getränken ab 23:30 Uhr an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen Die Stadt Köln konnte auch in 2016 den Betreiber des REWE -Marktes sowie die Betreiberinnen und Betreiber der Kioske im unmittelbaren Bereich des Brüsseler Platzes – das heißt im Umkreis von bis zu 200 m um die Kirche St. Michael – in gemeinsamen Gesprächen überzeug en, den Alkoholverkauf auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung einzuschränken. Alle betroffenen Betriebe (der REWE-Markt sowie die Kioske Lütticher Straße 49, Brüsseler Straße 70 und Brüsseler Straße 71) haben sich freiwillig bereit erklärt, ab 23:30 Uhr keine alkoholischen Getränke zu verkaufen. Die Kontrollen des Ordnungsdienstes haben ergeben, dass die Vereinbarung in der Regel eingehalten wurde. Der REWE-Markt hält sich bereits seit Jahren vorbildlich an die gemeinsame Abmachung. Auch der Kiosk Lütticher Straße 49 darf positiv erwähnt werden. Der Betrieb „Limo Dealer“ an der Brüsseler Straße 71 wurde im August 2016 abgemeldet. Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 8 2.1.6 Reinigung des Brüsseler Platzes mit Hilfe von Reinigungsfahrzeugen Die AWB hat den Brüsseler Platz auch im Jahr 2016 freitag- und samstagnachts und an Nächten vor einem gesetzlichen Feiertag kurz vor Mitternacht mit einer Kleinkehrmaschine gereinigt. Dadurch konnte die mitternächtliche Reinigung des Platzes beschleunigt werden, so dass die Anwohnerschaft in der Nacht nur für kurze Zeit durch die Reinigungsarbeiten gestört wurde und der Platz am nächsten Morgen von groben Verschmu tzungen befreit war. Die maschinelle Reinigung verstärkt zusätzlich die Aufbruchsstimmung um Mitternacht. Der Einsatz von Reinigungsmaschinen birgt in stark frequentierten Bereichen ein Gefährdungspotenzial durch die beweglichen Teile (zum Beispiel die Tellerbesen oder Schwemmbalken). Aufgrund des Besucheraufkommens auf dem Brüsseler Platz müssen die Einsätze daher durch zusätzliche Kräfte begleitet werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten . Auch im Jahr 2016 wurde diese Aufgabe von einem Sicherheitsservice übernommen. Die eingesetzten Kräfte haben die Menschen auf die anstehende Reinigung hingewiesen, standen als Ansprechpartner zu Verfügung und haben bei Konflikten vermittelt. 2.1.7 Veränderung der Beleuchtungszeiten der Kirche St. Michael Die seit 2015 veränderte Beleuchtung der Kirche St. Michael wurde 2016 beibehalten. In der Winterzeit endet die Beleuchtung um 22:30 Uhr, in der Sommerzeit um 23:30 Uhr. 2.1.8 Lösung der Probleme mit liegengebliebenen Glasflaschen Die zahlreichen bisherigen Maßnahmen – zum Beispiel Bereitstellen von big bags, gepolsterten Getränkekästen etc. – waren aufwändig jedoch nicht zielführend und wurden daher seit 2015 nicht fortgesetzt. Viele Platzbesucherinnen und -besucher sehen in den abgestellten Pfandflaschen, eine Spende an die Flaschensammler. Der Ordnungsdienst und die Vermittlerinnen und Vermittler haben daher die Menschen auf dem Brüsseler Platz wiederholt darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß mehr Flaschen liegen bleiben als von den Flaschensammlern mitgenommen werden können. Die Feiernden wurden gleichzeitig gebeten, das Leergut wieder in den Geschäften abzugeben. Diese Vorgehensweise hat sich auch in 2016 grundsätzlich bewährt. 2.1.9 Eingeschränkte Dauer von Veranstaltungen auf dem Brüsseler Platz Auf dem Brüsseler Platz selbst haben – wie in den vorhergehenden Jahren – auch 2016 keine Veranstaltungen stattgefunden. Die Veranstaltungen im Umfeld des Brüsseler Platzes wie „tour bel gique“ oder „chic belgique“ finden in den Einzelhandels - oder Gastronomiebetrieben statt und sind somit nicht genehmigungspflichtig. Die Stadt Köln hat aufgrund der Beschwerdelage das generelle Vorgehenskonzept bei den gennannten Veranstaltungen erweitert. Dazu zählen gemeinsame Vorgespräche, ein Ansprechpartnermodell und die Einsätze des Ordnungsdienstes im Veranstaltungsbereich. Das Ordn ungsamt führt frühzeitig Gespräche mit de n Verantwortlichen. In den gemeinsamen Terminen werden Vorgaben definiert und Vereinbarungen geschlossen, das heißt: Klare Regeln für ein rücksichtsvolles Vorgehen bei der Planung und Durchführung, eindeutige Vorgaben für alle Beteiligten, zum Beispiel Verbote von Aufbauten auf den Bürgersteigen sowie Musikbeschallung des öffentlichen Straßenlandes und Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 9 Benennen von festen Ansprechpartnern vor Ort, sowohl von Seiten des Ordnungs- dienstes als auch von Seiten des Eventmannagers, um etwaige Missstände sofort beseitigen zu können. Bei genehmigungspflichtigen Aktionen, wie der Modenschau während der Veranstaltung „le bloc“, werden zeitliche und emissionsrechtliche Auflagen erteilt, die den verschiedenen Interessenslagen gerecht werden. Der Ordnungsdienst hat die Veranstaltungen intensiv begleitet und kontrolliert. Alle Vorgaben und Vereinbarungen wurden während der Veranstaltungen vom Ordnungsdienst gemeinsam mit den verantwortlichen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartnern überprüft, so dass bei Bedarf kurzfristig Abhilfe geschaffen werden konnte. Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 10 2.2 Thema „Schmutz“ 2.2.1 Pilotplan zur Reinigung des Brüsseler Platzes Siehe Punkt 2.1.8 zum Thema „Lärm“ 2.2.2 Aufstellen einer Toilette Die im Jahr 2015 aufgestellte Toilette wird sehr gut angenommen und intensiv genutzt, sie stellt eine Aufwertung des Bereiches dar, insbesondere im Vergleich zum bisherigen Urinal. 2.2.3 Ahndung von „Wildpinklern“ Der Ordnungsdienst hat bei den Einsätzen am Brüsseler Platz insgesamt in 21 Fällen wildes Urinieren festgestellt und den Verstoß mit einem Bußgeld geahndet (2015: 32 Fälle). Durch das Toilettenangebot und die Kontrollen ist das „Wildpinkeln“ nach Darstellung vieler Platzbesucherinnen und -besucher zurückgegangen. 2.2.4 Zweckbestimmte Nutzung des Kinderspielplatzes durch eine Neugestaltung Im Herbst 2015 wurde von der Bezirksvertretung Innenstadt die Umgestaltung des Kinderspielplatzes am Brüsseler Platz südlich der Kirche St. Michael beschlossen (Vorlagen-Nummer: 1453/2015). Eine Realisierung der Maßnahme ist für 2017 angestrebt. Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 11 2.2.5 Umgestaltung der Beete Das Thema „Instandsetzung der Beete“ wurde im gemeinsa men Workshop -Verfahren erörtert. Nach einhelliger Meinung wurde eine Umgestaltung der Beete am Brüsseler Platz nicht befürwortet. Die jetzigen Hochbeete sollen erhalten bleiben (vgl. auch 2.1.4 „ Prüfung von bauplanungsrechtlichen Maßnahmen“). 2.2.6 Ergänzende Reinigungsmaßnahmen durch die Gastronomen Eine erweiterte Außengastronomie wurde nicht großflächig beantragt, so dass eine ergänzende Reinigung nicht erforderlich war. 2.2.7 Lösung der Probleme mit liegengebliebenen Glasflaschen Siehe Punkt 2.1.8 zum Thema „Lärm“. Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 12 2.3 Thema „Kommunikation“ 2.3.1 Faire und sachliche Kommunikation Die Beteiligten hatten auch in 2016 einen sachlichen, fairen und zielorientierten Informationsaustausch. Das Klima war konstruktiv und entspannt. 2.3.2 Deeskalation Beim Verwaltungsgerichtstermin am 28.04.2016 wurde vereinbart, dass sich die Parteien zu einem gemeinsamen Gespräche treffen , um weitere Möglichkeiten am Brüsseler Platz zu erörtern und deren Umsetzung auszuloten. Am 26.08.2016 wurden verschiedene Punkte mit den Klägern erörtert und von der Verwaltung geprüft. So wurde zum Beispiel am 03.09.2016 eine Kontrolle der Gastronomie durchgeführt, die keine Verstöße zeigte. 2.3.3 Einsatz von Handzetteln Der ständige Einsatz von Handzetteln ist – wie auch im vergangenen Jahr dargestellt – nicht sinnvoll, da die Flyer dann meist ignoriert und achtlos auf den Boden geworfen werden. Vorderseite: Rückseite: Die Vermittlerinnen und Vermittler haben zu Beginn der Sommersaison die bekannten Flyer verteilt und in den Geschäften und Gastronomiebetreiben im Bereich des Brüsseler Platzes ausgelegt. 2.3.4 Informationen über den Internetauftritt der Stadt Köln Die Internetinformationen der Stadt Köln zum Brüsseler Platz werden weiterhin bedarfsgerecht ergänzt und gepflegt. Der Oberbürgermeister Stadt Köln Liebe Besucherinnen und Besucher des Brüsseler Platzes, unter dem Dach des Verwaltungsgerichtes Köln wurden am 23.8.2013 mit Anwohnern, Gastronomen, der Betreiberin des Kioskes, Querbeet, der Kirche St. Michael, der Polizei Köln, den Abfallwirtschaftsbetrieben und der Stadt Köln als Abschluss eines güterichterlichen Verfahrens Regelungen für ein Miteinander am Brüsseler Platz vereinbart. Helfen Sie mit, dass folgende darin festgelegte Verhaltens- regeln eingehalten werden und am Brüsseler Platz ein mo- dus vivendi für alle Beteiligten entsteht: 1. Halten Sie die gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr ein! 2. Verlassen Sie den Brüsseler Platz bis spätestens 24 Uhr! 3. Bringen Sie die Flaschen an den Kiosk zurück oder ent- sorgen Sie diese in Flaschencontainer, big bags oder ande- re dafür vorgesehene Abfallbehälter! 4. Hinterlassen Sie keinen Müll und Dreck, sondern entsor- gen Sie diesen in dafür vorgesehene Abfallbehälter! 5. Wildpinkeln, Lärmen und Verschmutzen sind – wie stets - untersagt und werden mit Verwarnungs- oder Bußgeldern durch den städtischen Ordnungsdienst konsequent ge- ahndet. Die güterichterliche Vereinbarung und weitere Informatio- nen zu gemeinsam erarbeiteten Regelungen finden Sie unter www.stadt-koeln.de/bruesseler-platz. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Köln Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 13 2.3.5 Presse Die Berichterstattung über den Brüsseler Platz war geprägt von Artikeln über das Verwaltungsgerichtsverfahren und den Einsatz von Vermittlerinnen und Vermittlern. 2.3.6 Konkrete Ansprechpartner Die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind weiterhin auf der Internetseite zum Brüsseler Platz veröffentlicht. 2.3.7 Eingeschränkte Dauer von Veranstaltungen auf dem Brüsseler Platz Siehe Punkt 2.1.9 zum Thema „Lärm“. 2.3.8 Kirche als Kommunikator Herr Pfarrer Brocke und Herr Pastoralreferent Bauer haben weiterhin den „Modus vivendi“ unterstützt, für ein pünktliches Ende d ie Veranstaltungsreihe „Art und Amen“ um 23:30 Uhr gesorgt und waren konstruktive Ansprechpartner in der gesamten Thematik. 2.3.9 Unterstützung der Polizei Die Polizei Köln hat im Rahmen ihrer subsidiären Zuständigkeit bei hoher Beschwerdelage nach 01.00 Uhr im bisherigen Umfang interveniert. Der Brüsseler Platz ist kein Treffpunkt der Drogenszene. Die Polizei Köln hat dort in geringem Um fang Drogendelikte verzeichnet. Ausweislich der statistischen Daten der Polizei bildet der Brüsseler Platz im Gegensatz zu den Ringen, der Altstadt oder beispielsweise Köln-Kalk keinen Kriminalitätsbrennpunkt – er stellt auch keinen Einsatzschwerpunkt dar. Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 14 3. Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation 3.1 Einsatzdokumentation Seit dem Jahr 2012 werden die abendlichen Einsätze des Ordnungsdienstes und die Situa- tion am Brüsseler Platz dokumentiert. Die erforderliche Bestandaufnahme vor Ort wurde im Jahr 2015 wie auch im Jahr 2014 aus Kapazitätsgründen von einem Sicherheitsservice übernommen und vom Ordnungsdienst um die dort vorliegenden Erkenntnisse ergänzt. Die Einsatzdokumentation umfasst jeweils den Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober mit Angaben zur Anzahl der Platzbesucherinnen und -besucher zu unterschiedlichen Uh r- zeiten, zur Witterung (nass / trocken) und zur Temperatur. Mit einer Datenbasis die nu n- mehr fünf Jahre beinhaltet, gewinnen die statistischen Aussagen an Validität. Im Folgenden werden die Auswertungen der Einsatzdokumentationen aus den Jahren 2012 bis 2016 einander gegenübergestellt und analysiert. 3.2 Wetterverhältnisse im Jahr 2016 Im Jahr 2016 umfasst der Beobachtungszeitraum am Brüsseler Platz insgesamt 213 Näc h- te. Die Relation von regnerischen und trockenen Nächten war in der Sommersaison 2016 ähn- lich wie in den vergangenen Jahren. Von den 213 Nächten im Jahr 2016 waren 14 regne- risch und 199 trocken. Die Tabelle zeigt die beschriebenen Witterungsverhältnisse der Jahre 2012 bis 2016 im Einzelnen. Aus der folgenden Tabelle und der Grafik kann die nächtliche Durchschnittstemperatur auf dem Brüsseler Platz in den trockenen Nächten der Jahre 2012 bis 2016 entnommen wer- den. Die Durchschnittstemperatur schwankt in einer Bandbreite von 1,2 °C. Hinweis: In die Berechnung der Durchschnittwerte sind nur trockene Nächte eingeflossen, in denen die Temperatur mindestens einen Wert von 14 °C hatte. 17,50 °C 18,00 °C 18,50 °C 19,00 °C 19,50 °C 2012 2013 2014 2015 2016 Durchschnittstemp. an trockenen Tagen mit min. 14°C um 23:00 Uhr Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 15 3.3 Besucheraufkommen in Abhängigkeit von der Uhrzeit Die folgende Tabelle ze igt die durchschnittlichen Personenzahlen auf dem Brüsseler Platz in Abhängigkeit zur Uhrzeit. Wie in den Vorjahren wurden bei dieser Durchschnittsberec h- nung alle Tage des Beobachtungszeitraumes einbezogen, ohne Berücksichtigung des Wet- ters. Das Besucheraufkommen ist wie bisher um 23:00 Uhr am höchsten. Die durchschnittliche Anzahl der Personen auf dem Brüsseler Platz in der Zeit von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr war im Jahr 201 6 nicht rückläufig. Allerdings wurden bis Mittenacht nicht die deutlich höheren Werte von 2014 und den vorherigen Jahren erreicht. Jedoch lag nach 24:00 Uhr die Zahl der Besucherinnen und Besucher um etwa ein Dutzend höher, als in den Jahren 2013 bis 2015. Lediglich im Jahr 2012 gab es mit durchschnittlich 33 Menschen nach 24:00 Uhr eine deutlich niedrigere Personenanzahl auf dem Platz. Die Frage nach der Kausalität der Werte liegt im spekulativen Bereich und ist möglicherweise in einer statistischen Unschärfe b e- gründet. Mit anderen Worten: Ähnlich, wie bei den Abenden mit den höchsten Besu cher- zahlen (sieh auch Punkt 3.6 unten) ist immer mit Ungenauigkeiten bei der Zählung zu rec h- nen. In der Grafik zeigt sich das rückläufige Besucheraufkommen im Jahr 2016 gegenüber 2014 sowie der Anstieg gegenüber 2015. Betrachtet man die Besucherzahlen an trockenen Tagen, so ist auch hier der Wert niedr i- ger, als 2014 und den vorhergehenden Jahren und etwas höher, als 2015. 0 50 100 150 200 250 22:00 Uhr 23:00 Uhr 24:00 Uhr Nach 24:00 Uhr Durchschnittliche Anzahl der Personen auf dem Brüsseler Platz nach Uhrzeit 2012 2013 2014 2015 2016 Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 16 Gleiches bestätigt die folgende Grafik. 3.4 Anzahl der Personen in Abhängigkeit von der Außen - temperatur Die Außentemperatur spielt bekanntermaßen eine wesentliche Rolle: Je höher die Temp e- ratur, desto höher die Personenzahl. Im Temperaturbereich zwischen 10 bis 13 °C ergibt sich jedoch ein Rückgang der Bes u- cherzahlen. 0 50 100 150 200 250 22:00 Uhr 23:00 Uhr 00:00 Uhr Durchschnittliche Anzahl von Personen an trockenen Tagen 2012 2013 2014 2015 2016 Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 17 Der beschriebene Trend wird anhand der folgenden Grafiken noch einmal erkennbar: Die Auswertungen zeigen, dass sich die Menschen wie zuvor primär an trockenen Abenden auf dem Brüsseler Platz treffen. Anders als in den Vorjahren haben sich 2015 und 2016 auch bei Temperaturen von 10 bis 13 °C durchschnittlich ca. 90 Personen auf dem Platz aufgehalten. In den Jahren 2012 bis 2014 waren es bei diesen Temperaturen im Durchschnitt 70, 48 bzw. 51 Personen. Das kann ein Indiz dafür sein, dass sich der Trend, die Freizeit draußen im F reien zu verbringen, verstärkt. 0 50 100 150 200 250 300 350 400 < 10 °C 10 – 13 °C 14 – 20 °C >20 °C Durchschnittliche Personenzahl um 22 Uhr abhängig von der Außentemperatur Personen 2012 Personen 2013 Personen 2014 Personen 2015 Personen 2016 0 50 100 150 200 250 300 350 < 10 °C 10 – 13 °C 14 – 20 °C >20 °C Durchschnittliche Personenzahl um 24 Uhr abhängig von der Außentemperatur Personen 2012 Personen 2013 Personen 2014 Personen 2015 Personen 2016 Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 18 3.5 Der Brüsseler Platz im Wochenverlauf Das Ausgehverhalten hat sich im Bereich des Brüsseler Platzes mit Blick auf die Wochentage nicht verändert. Der Freitag ist immer noch der beliebteste Tag für ein Tr effen im Freien, wiederum gefolgt von den Samstagen und den Tagen vor einem Feiertag. Sonntags kommen vergleichsweise wenig Menschen zum Brüsseler Platz, zu Beginn der Woche steigt das Besucheraufkommen dann wieder langsam an. Da auch in der Zukunft diesbezüglich keine Veränderungen zu erwarten sind, werden 2017 die Zählungen der Personen und die Dokumentation der Wetterdaten ausschließlich an Freitagen, Samstagen und Tagen, an denen in NRW ein gesetzlicher Feiertag folgt, durchgeführt. 3.6 Die 20 Abende mit den höchsten Besucherzahlen Betrachtet man die 20 Abende mit den höchsten Besucherzahlen , jeweils um 24:00 Uhr in den Jahren von 2012 bis 2016, so zeigt sich 2016 eine erhebliche Abweichung zu den Vorjahren. Die absoluten Besucherzahlen waren im Jahr 2016 im Vergleich zu den Vorjahren in ganz erheblichem Maße rückläufig. Der Höchstwert beträgt laut Einsatzstatistik 500 Personen, gefolgt von 400 am Abend mit den zweithäufigsten Besuchern. Obwohl die Angaben in der u.a. Tabelle und der daraus folgenden G rafik in sich geschlossen sind, also die Maximalwerte durchgängig niedriger sind, als in den Vorjahren, überwiegt die Skepsis an diesen Zahlen – zumal die Beschwerdelage ungefähr gleichbleibend war. 0 100 200 300 400 500 600 Durchschnittliche Personenzahl nach Wochentag um 24 Uhr an trockenen Tagen mit mindestens 14°C Durchschnitt 2012 Durchschnitt 2013 Durchschnitt 2014 Durchschnitt 2015 Durchschnitt 2016 Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 19 Da die gezählten Besucherzahlen offenbar statistischen Unschärfen unterliegen, ist die Aussagekraft begrenzt. Daher soll im Jahr 2017 die Zählung nur an Tagen, an denen das Reinigungsfahrzeug der AWB begleitet werden muss, gezählt werden, weil dann die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ohnehin vor Ort sind. Das sind Freitage, Samstage und die Vorfeiertage. Die kostenträchtige Präsenz der Sicherheitskräfte, die mit der Zählung beauftragt sind, kann damit auf das Wochenende bzw. die Vorfeiertage reduziert werden. 3.7 Fazit 2016 sind die durchschnittlichen Besucherzahlen erstmals seit 2012 leicht angestiegen. Der Anstieg bleibt allerdings deutlich hinter dem Jahr 2014 und den vorherigen Jahren zurück. Lediglich nach 24.00 Uhr lag der Durchschnittswert 2016 um etwa e in Dutzend Personen höher, als in den vorherigen Jahren . Damit bleibt das Besucherauf kommen insgesamt ähnlich, wie im Vorjahr und grundsätzlich niedriger, als in den Jahren seit 2012. 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20 Abende mit den höchsten Besucherzahlen um 24:00 Uhr Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 20 Die im „Modus vivendi“ festgelegten Maßnahmen entfalten somit weiterhin Wirkung, auch wenn sich e inzelne Personen oder Gruppen immer wieder störend verhalten. Die hohen Besucherzahlen machen es nach wie vor erforderlich, die Maßnahmen 2017 und wahrscheinlich auch darüber hinaus fortzusetzen. Neben den Kontrollen durch den Ordnungsdienst, sind die Appelle der Vermittler nach den Erfahrungen des Jahres 2016 ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen. Durch das Erstellen eines Einsatz - und Vorgehenskonzepts sollen die Vermittlereinsätze 2017 weiter optimiert werden. Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ Seite 21 Anhang 1 - Mediationsergeb- nis „Modus vivendi“ Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ Seite 22 Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ Seite 23 Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ Seite 24 Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ Seite 25 Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ Seite 26 -
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 20.03.2017 0800/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 Brüsseler Platz Jahresbericht 2016 und Information über die Vorgehensweise 2017 Die Verwaltung legt den Jahresbericht über die Situation am Brüsseler Platz im Jahr 2016 vor. 1. Allgemeines Der Brüsseler Platz ist nach wie vor ein beli ebter und bekannter Treffpunkt im Belgischen Viertel. Zur Verbesserung der Situation am Brüsseler Platz hat die Stadtverwaltung Köln auch in der Sommersa i- son 2016 von Anfang April bis Ende Oktober, die in der güterichterlichen Vereinbarung „Modus v i- vendi“ enthaltenen Punkte und ergänzende Maßnahmen umgesetzt. Dadurch konnte der Konflikt am Brüsseler Platz entschärft und die Situation vor Ort verbessert we r- den. 2. Sachstandsbericht „Brüsseler Platz im Jahr 2015“ Die Verwaltung hat die nunmehr fünf Jahre umfass ende Einsatzdokumentation zum Brüsseler Platz ausgewertet und analysiert. Der als Anlage 1 beigefügte Jahresbericht enthält den aktuellen Sachstand zu den im „Modus vivendi“ vereinbarten Punkten und detaillierte Statistiken mit den dazugehörenden Analysen. 3. Besonderheiten im Jahr 2016 3.1. Einleitung eine Bebauungsplanverfahrens Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 einen Beschluss über die Aufstellung eines B e- bauungsplanes für das Gebiet zwischen der Aachener Straße im Süden, dem Hohenzollernring im Osten, dem Friesenplatz und der Venloer Straße im Norden sowie der Bahntrasse Köln - Bonn im Westen in Köln-Neustadt/Nord (Bebauungsplan Belgisches Viertel) gefasst (Vorlage: 2920/2015). Im Nachgang hat der Rat am 14.02.2017 zur „Sicherung der Planung“ für den o.a. Planbereich eine Veränderungssperre angeordnet, nachdem auch die Bezirksvertretung Innenstadt dafür votiert hatte (Vorlage: 3492/2016). Weitere Informationen sind dem Jahresbericht in der Anlage 1 unter Punkt 2.1.4 und den o.a. Vorlagen zu entnehmen. 2 3.2. Gestaltungsworkshop Im Jahr 2015 hat der Ausschusses für allgemeine Verwaltung und Rechtsfr a- gen/Internationales/Vergabe (AVR) beschlossen, im Rahmen einer öffentlichen Ideenwerkstatt stad t- gestalterische Maßnahmen und weiter führende Ideen für den Umga ng mit dem Konflikt zwischen Anwohnern, Anliegern und Besuchern des Platzes zu erarbeiten. Zu prüfen waren dabei insbesond e- re Maßnahmen zur Dämpfung von Lärmimmissionen wie beispielsweise Flächenentsiegelung und Begrünung. Die Verwaltung hat daraufhin in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro im Jahr 2016 eine „Ideenwerkstatt Brüsseler Platz“ mit drei öffentlichen Veranstaltungen organisiert und mit Vorlage 1687/2016 über die Ergebnisse berichtet sowie mögliche Änderungsvorschläge zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat bei seiner Sitzung am 10.11.2016 beschlossen, dass auf Grundlage der Ergebnisse des Workshops lediglich die Einrichtung von Unte rflur-Glascontainern umgesetzt wird. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird derzeit von der Verwaltung geprüft. 3.3. Verwaltungsgerichtsverfahren Im Jahr 2015 wurden insgesamt fünf gleichlautende Klagen beim Verwaltungsgericht Köln eing e- reicht, die insbesondere auf eine geordnete Nachtruhe nach den gesetzlichen Lärmwerten abstellt e- nen. Bei der mün dlichen Gerichtsverhandlung am 28.04.2016 haben die Kläger drei der vier Klag e- punkte zurückgezogen. Zum vierten Klagepunkt ist noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung bekanntgegeben worden. 4. Handlungskonzept 2017 4.1. Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen Die Vereinbarungen des „Modus vivendi“ haben im Jahr 2016 wi eder entscheidend dazu beigetragen, die Situation am Brüsseler Platz zu verbessern. Der Text des „Modus vivendi“ ist dem Jahresbericht 2016 beigefügt (Anlage 1 zu dieser Vorlage). Die Maßnahmen sollen daher im Jahr 2017 fortgesetzt werden. 4.1.1. Einsatz von Vermittlerinnen und Vermittlern Es ist geplant, ab Freitag, 31. März 2017 vierzehntägig an Freitagen, Samstagen und Tagen vor g e- setzlichen Feiertagen in NRW auf dem Brüsseler Platz Vermittl erinnen und Vermittlern einzusetzen, die ab 22:00 Uhr an die Besucherinnen und Besucher des Platzes appellieren, die Nachtruhe einz u- halten und spätestens um Mitternacht den Platz zu verlassen. Durch die Trennung von Vermittlert ä- tigkeit und ordnungsbehördlichem Einsc hreiten soll der bis 2014 bestehende Rollenkonflikt des Or d- nungsdienstes durch konsequentes Ahnden einerseits und freundliche Appelle andererseits, vermi e- den werden. Die Aufgabe wird wie im Jahr 2016 auch an eine Agentur vergeben. Die Vergabe ist vorbere itet und steht kurz vor dem Abschluss (Stand Anfang März 2017). Die Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler soll 2017 durch ein Einsatz - und Vorgehenskonzept op- timiert werden. In der Konzeption sind Einsatzstrategien zu entwickeln, die beispielsweise defin ieren, für welche Abende besondere Personalkapazitäten erforderlich sind, welche Zeitfenster den größten Erfolg versprechen oder welche Altern ativangebote den Platzbesucherinnen und -besuchern genannt werden können. Denkbar sind in dem Konzept auch Vorschläge zu Sonderaktionen, wie das Verteilen von Taschenaschenbechern oder gemeinsamen Reinigungsmaßnahmen. Auf diese Weise wird gleichzeitig die Gefahr eines „Gewöhnungs- oder Abnutzungseffektes“ der Ansprachen vermieden. 4.1.2. Zählung der Personenanzahl Da die gezählten Besucherzahlen offenbar statistischen Unschärfen unterliegen, ist die Au ssagekraft begrenzt. Daher soll im Jahr 2017 die Zählung nur an Tagen, an denen das Rein igungsfahrzeug der AWB begleitet werden muss, gezählt werden, weil dann die Mitarbeiter d er Sicherheitsfirma ohnehin 3 vor Ort sind. Das sind Freitage, Samstage und die Vorfeiertage. Die kostenträchtige Präsenz der S i- cherheitskräfte, die mit der Zählung beauftragt sind, kann damit auf das Wochenende bzw. die Vo r- feiertage reduziert werden. 4.1.3. Nächtliche Platzreinigung Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) soll den Platz wie bisher kurz vor Mitte r- nacht maschinell reinigen. 4.1.4. Erweiterte Außengastronomie Es ist auch 2017 geplant, die erweiterte Außengastr onomie auch im Jahr 2017 fortzuset zen, umso den freien Raum auf dem Platz zu begrenzen weniger Platz für Personen außerhalb der Gastr onomie zu lassen und so die Gesamtzahl der Personen auf dem Platz zu reduzieren. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf
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04.05.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
08.05.2017 zuletzt
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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