0800/2017
Brüsseler Platz - Jahresbericht 2016
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Anlage 1 - Brüsseler Platz - Bericht 2016
32057 Zeichen
Anlage 1
Amt für öffentliche Ordnung
Foto: Horst Janke
Brüsseler Platz
Bericht 2016
Einleitung Seite 2
Impressum:
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat I – Der Stadtdirektor
32 – Amt für öffentliche Ordnung
32/0 – Präventionsmanagement Sicherheit und Ordnung
Stand: 03/2017
Einleitung Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ....................................................................................................... 5
2. Maßnahmen „Modus vivendi“ ...................................................................... 6
2.1 Thema „Lärm“ ................................ ................................ ................................ ......... 6
2.1.1 Einsätze des Ordnungsdienstes ................................ ................................ ................ 6
2.1.2 Ahnden von Ordnungswidrigkeiten ................................ ................................ ............ 6
2.1.3 Pünktliches Ende der Außengastronomie ................................ ................................ . 6
2.1.4 Prüfung von bauplanungsrechtlichen Maßnahmen ................................ ................... 7
2.1.5 Einschränkung des Verkaufs von alkoholischen Getränken ab 23:30 Uhr an
Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen ................................ ................................ 7
2.1.6 Reinigung des Brüsseler Platzes mit Hilfe von Reinigungsfahrzeugen ...................... 8
2.1.7 Veränderung der Beleuchtungszeiten der Kirche St. Michael ................................ .... 8
2.1.8 Lösung der Probleme mit liegengebliebenen Glasflaschen ................................ ....... 8
2.1.9 Eingeschränkte Dauer von Veranstaltungen auf dem Brüsseler Platz ....................... 8
2.2 Thema „Schmutz“ ................................ ................................ ................................ . 10
2.2.1 Pilotplan zur Reinigung des Brüsseler Platzes ................................ ........................ 10
2.2.2 Aufstellen einer Toilette ................................ ................................ ........................... 10
2.2.3 Ahndung von „Wildpinklern“ ................................ ................................ .................... 10
2.2.4 Zweckbestimmte Nutzung des Kinderspielplatzes durch eine Neugestaltung ......... 10
2.2.5 Umgestaltung der Beete ................................ ................................ ......................... 11
2.2.6 Ergänzende Reinigungsmaßnahmen durch die Gastronomen ................................ 11
2.2.7 Lösung der Probleme mit liegengebliebenen Glasflaschen ................................ ..... 11
2.3 Thema „Kommunikation“ ................................ ................................ ..................... 12
2.3.1 Faire und sachliche Kommunikation ................................ ................................ ........ 12
2.3.2 Deeskalation ................................ ................................ ................................ ........... 12
2.3.3 Einsatz von Handzetteln ................................ ................................ ......................... 12
2.3.4 Informationen über den Internetauftritt der Stadt Köln ................................ ............. 12
2.3.5 Presse ................................ ................................ ................................ .................... 13
2.3.6 Konkrete Ansprechpartner ................................ ................................ ...................... 13
2.3.7 Eingeschränkte Dauer von Veranstaltungen auf dem Brüsseler Platz ..................... 13
2.3.8 Kirche als Kommunikator ................................ ................................ ........................ 13
2.3.9 Unterstützung der Polizei ................................ ................................ ........................ 13
3. Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation ........................................... 14
3.1 Einsatzdokumentation ................................ ................................ .......................... 14
3.2 Wetterverhältnisse im Jahr 2016 ................................ ................................ .......... 14
3.3 Besucheraufkommen in Abhängigkeit von der Uhrzeit................................ ...... 15
Einleitung Seite 4
3.4 Anzahl der Personen in Abhängigkeit von der Außentemperatur ..................... 16
3.5 Der Brüsseler Platz im Wochenverlauf ................................ ................................ 18
3.6 Die 20 Abende mit den höchsten Besucherzahlen ................................ ............. 18
3.7 Fazit ................................ ................................ ................................ ....................... 19
Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ ................................................ 21
Einleitung Seite 5
1. Einleitung
Der Brüsseler Platz ist nach wie vor ein sehr beliebter Treffpunkt und wurde auch im Jahr
2016 in den Medien thematisiert.
Die Stadtverwaltung Köln hat auf Grundlage des 2013 vor dem Verwaltungsgericht Köln
geschlossenen „Modus vivendi“ die darin enthaltenen Vereinbarungen umgesetzt und
durch zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweis e die erweiterte Außengastronomie auf
dem Brüsseler Platz, die nächtliche Reinigung des Bereiches und das Alternativangebot am
Aachener Weiher ergänzt . Die erweiterte Außengastronomie wurde 2016 in geringerem
Maße, als in den vorherigen Jahren beantragt.
Das Amt für öffentli che Ordnung hat die Maßnahmen koordiniert , gesteuert, abgestimmt
und die „Einsatzdokumentation zum Brüsseler Platz“ ausgewertet und analysiert.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Witteru ngsverhältnisse im Jahr 2016 ähnlich wie in
den Vorjahren waren. Die Besucherzahlen am und auf dem Brüsseler Platz zeigten von
2012 bis 2015 ein en deutlich rückläufigen Trend. 2016 waren die durchschnittlichen Bes u-
cherzahlen jedoch gegenüber 2015 leicht höher, doch immer noch niedriger, als 2014 und
in den Jahren zuvor.
Die Publikumsströme im Belgischen Viertel bleiben intensiv und das gedankenlose Verhal-
ten einzelner Personen und Gruppen führt nach wie vor zu Störungen, Lärm und Müll.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt fünf gleichlautende Klagen beim Verwaltungsgericht Köln
eingereicht, die insbesondere auf eine geordnete Nachtruhe nach den gesetzlichen Lär m-
werten abstellen. Bei der mündlichen Gerichtsv erhandlung am 28.04.2016 haben die Kl ä-
ger drei der vier Klagepunkte zurückgezogen. Zum vierten Klagepunkt ist noch kein Termin
für eine mündliche Verhandlung bekanntgegeben worden.
In dem folgenden Bericht sind der Sachstand zum „Modus vivendi“ und die aktuellen Aus-
wertungen, Erkenntnisse und Entwicklungen präsentiert, gegliedert in die Kapitel
- Maßnahmen „Modus vivendi“ und
- Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation.
Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 6
2. Maßnahmen „Modus vivendi“
2.1 Thema „Lärm“
2.1.1 Einsätze des Ordnungsdienstes
Kontrollieren und Ahnden
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln war auch i m Jahr 2016 freitag- und samstagnachts
sowie an Abenden vor einem gesetzlichen Feiertag auf bzw. rund um den Brüsseler Platz
im Einsatz. Der Ordnungsdienst hat den Bereich regelmäßig kontrolliert und
Ordnungsverstöße geahndet.
Einsatz von Vermittlern
Die Appelle, ab 22:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten und spätestens um Mitternacht den
Platz zu verlassen , wurden auch im Jahr 2016 von Vermittlerinnen und Vermittlern
übernommen. Dadurch wurde der frühere Rollenkonflikt des Ordnungsdienstes durch
konsequentes Ahnden einerseits und freundliche Appelle andererseits vermieden.
Auch im Jahr 2016 wurde die Vermittlereinsätze als Dienstleistung ausgeschrieben und an
eine Agentur vergeben.
Die Vermittlerinnen und Vermittler waren jedes zweite Wochenende und an den
Vorabenden eines Feiertages und bei bestimmten Veranstaltungen im Belgischen Viertel
im Einsatz und haben die persönlichen Ansprachen auf dem Brüsseler Platz übernommen.
Die Menschen auf dem Platz wurden auf den Beginn der Nachtruhe um 22 :00 Uhr
hingewiesen, gebeten rücksichtsvoll zu sein und aufgefordert , den Platz spätestens um
Mitternacht zu verlassen. Die Resonanz auf die Einsätze der Vermittlerinnen und Vermittler
war durchweg positiv.
2.1.2 Ahnden von Ordnungswidrigkeiten
Der Ordnungsdienst hat bei den Einsätzen wie vorgesehen insbesondere
- Ruhestörungen durch lautes Grölen und Johlen,
- Musik mit Verstärkern und Straßenmusik zu unzulässigen Zeiten,
- Verunreinigungen,
- Urinieren,
- nicht pünktlich geschlossene Außengastronomien
und
- den unzulässigen Verkauf von alkoholischen Getränken durch die Kioske geahndet.
Die Verstöße wurden für eine schnelle Bereinigung der Situation mit mündlichen
Verwarnungen, und – abhängig vom Einzelfall – mit Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern
geahndet. Beispielsweise wurde bei 100 Ruhestörungen (2015: 87) interveniert und 21
„Wildpinkler“ (2015: 32) erwischt.
2.1.3 Pünktliches Ende der Außengastronomie
Wie unter Kapitel 2 beschrieben hat der Ordnungsdienst bei den Einsätzen auch
kontrolliert, ob die Außengastronomie auf und am Brüsseler Platz pünktlich geschlossen
war und ob die Größe der genehmigten Flächen eingehalten wurde. Nur in wenigen
Einzelfällen wurde Verstöße festgestellt.
Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 7
2.1.4 Prüfung von bauplanungsrechtlichen Maßnahmen
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 einen Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aachener Straße im Süden,
Hohenzollernring im Osten, Friesenplatz und Venloer S traße im Norden sowie der
Bahntrasse Köln - Bonn im Westen in Köln -Neustadt/Nord (Bebauungsplan Belgisches
Viertel) gefasst. Zur Sicherung der Planung hat der Rat am 14.02.2017 für den Planbereich
eine Veränderungssperre angeordnet, nachdem auch die Bezir ksvertretung Innenstadt für
die Veränderungssperre votiert hatte.
Das Ziel des Bebauungsplanes ist der Schutz der Wohnnutzung sowie eine Vermeidung
einer Verstärkung der Nutzungskonflikte i m Bereich des Brüsseler Platzes. Der Charakter
des Veedels soll bewahrt werden.
Der unter dem Dach des Verwaltungsgerichtes vereinbarte „Modus vivendi“ umfasst auch
diesen Punkt . Zitat: „Die Stadt Köln pr üft, ob und inwieweit durch bau planungsrechtliche
Maßnahmen am Brüsseler Platz sichergest ellt werden kann, dass eine weitere Zunahme
von Gastronomiebetrieben möglichst verhindert wird.“
Im Jahr 2015 hat der Ausschusses für allgemeine Verwaltung und Rechtsfr a-
gen/Internationales/Vergabe (AVR) beschlossen, stadtgestalterische Maßnahmen und we i-
terführende Ideen für den Umgan g mit dem Kon flikt zwischen Anwohnern, Anlie gern und
Besuchern des Platzes im Rahmen einer öffentlichen Ideenwerkstatt zu erarbeiten. Zu pr ü-
fen waren dabei insbesondere Maßnahmen zur Dämpfung von Lärmimmissionen wie be i-
spielsweise Flächenentsiegelung und Begrünung.
Die Verwaltung hat daraufhin in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro 2016 eine
Ideenwerkstatt zum Brüsseler Platz mit drei öffentlichen Veranstaltungen organisiert und
mit Vorlage 1687/2016 über die Ergebnisse der Ideenwerkstatt berichtet sow ie mögliche
Änderungsvorschläge zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss
hat bei seiner Sitzung am 10.11.2016 beschlossen, dass auf Grundlage der Ergebnisse des
Workshops lediglich die Einrichtung von Unterflur -Glascontainern umgesetzt werden soll.
Die Umsetzung dieser Maßnahme wird derzeit von der Verwaltung geprüft.
Die Voten der städtischen Gremien und das Verwaltungshandeln verdeutlichen, dass die
Stadt Köln gezielt handelt und gleichzeitig die verschiedenen Interesse n aller Beteiligten
berücksichtigt.
2.1.5 Einschränkung des Verkaufs von alkoholischen Getränken ab 23:30 Uhr an
Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen
Die Stadt Köln konnte auch in 2016 den Betreiber des REWE -Marktes sowie die
Betreiberinnen und Betreiber der Kioske im unmittelbaren Bereich des Brüsseler Platzes –
das heißt im Umkreis von bis zu 200 m um die Kirche St. Michael – in gemeinsamen
Gesprächen überzeug en, den Alkoholverkauf auf Basis einer freiwilligen
Selbstverpflichtung einzuschränken.
Alle betroffenen Betriebe (der REWE-Markt sowie die Kioske Lütticher Straße 49, Brüsseler
Straße 70 und Brüsseler Straße 71) haben sich freiwillig bereit erklärt, ab 23:30 Uhr keine
alkoholischen Getränke zu verkaufen. Die Kontrollen des Ordnungsdienstes haben
ergeben, dass die Vereinbarung in der Regel eingehalten wurde. Der REWE-Markt hält sich
bereits seit Jahren vorbildlich an die gemeinsame Abmachung. Auch der Kiosk Lütticher
Straße 49 darf positiv erwähnt werden. Der Betrieb „Limo Dealer“ an der Brüsseler
Straße 71 wurde im August 2016 abgemeldet.
Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 8
2.1.6 Reinigung des Brüsseler Platzes mit Hilfe von Reinigungsfahrzeugen
Die AWB hat den Brüsseler Platz auch im Jahr 2016 freitag- und samstagnachts und an
Nächten vor einem gesetzlichen Feiertag kurz vor Mitternacht mit einer Kleinkehrmaschine
gereinigt.
Dadurch konnte die mitternächtliche Reinigung des Platzes beschleunigt werden, so dass
die Anwohnerschaft in der Nacht nur für kurze Zeit durch die Reinigungsarbeiten gestört
wurde und der Platz am nächsten Morgen von groben Verschmu tzungen befreit war. Die
maschinelle Reinigung verstärkt zusätzlich die Aufbruchsstimmung um Mitternacht.
Der Einsatz von Reinigungsmaschinen birgt in stark frequentierten Bereichen ein
Gefährdungspotenzial durch die beweglichen Teile (zum Beispiel die Tellerbesen oder
Schwemmbalken). Aufgrund des Besucheraufkommens auf dem Brüsseler Platz müssen
die Einsätze daher durch zusätzliche Kräfte begleitet werden, um die Sicherheit aller
Beteiligten zu gewährleisten . Auch im Jahr 2016 wurde diese Aufgabe von einem
Sicherheitsservice übernommen. Die eingesetzten Kräfte haben die Menschen auf die
anstehende Reinigung hingewiesen, standen als Ansprechpartner zu Verfügung und haben
bei Konflikten vermittelt.
2.1.7 Veränderung der Beleuchtungszeiten der Kirche St. Michael
Die seit 2015 veränderte Beleuchtung der Kirche St. Michael wurde 2016 beibehalten. In
der Winterzeit endet die Beleuchtung um 22:30 Uhr, in der Sommerzeit um 23:30 Uhr.
2.1.8 Lösung der Probleme mit liegengebliebenen Glasflaschen
Die zahlreichen bisherigen Maßnahmen – zum Beispiel Bereitstellen von big bags,
gepolsterten Getränkekästen etc. – waren aufwändig jedoch nicht zielführend und wurden
daher seit 2015 nicht fortgesetzt.
Viele Platzbesucherinnen und -besucher sehen in den abgestellten Pfandflaschen, eine
Spende an die Flaschensammler. Der Ordnungsdienst und die Vermittlerinnen und
Vermittler haben daher die Menschen auf dem Brüsseler Platz wiederholt darauf
hingewiesen, dass erfahrungsgemäß mehr Flaschen liegen bleiben als von den
Flaschensammlern mitgenommen werden können. Die Feiernden wurden gleichzeitig
gebeten, das Leergut wieder in den Geschäften abzugeben. Diese Vorgehensweise hat
sich auch in 2016 grundsätzlich bewährt.
2.1.9 Eingeschränkte Dauer von Veranstaltungen auf dem Brüsseler Platz
Auf dem Brüsseler Platz selbst haben – wie in den vorhergehenden Jahren – auch 2016
keine Veranstaltungen stattgefunden. Die Veranstaltungen im Umfeld des Brüsseler
Platzes wie „tour bel gique“ oder „chic belgique“ finden in den Einzelhandels - oder
Gastronomiebetrieben statt und sind somit nicht genehmigungspflichtig.
Die Stadt Köln hat aufgrund der Beschwerdelage das generelle Vorgehenskonzept bei den
gennannten Veranstaltungen erweitert. Dazu zählen gemeinsame Vorgespräche, ein
Ansprechpartnermodell und die Einsätze des Ordnungsdienstes im Veranstaltungsbereich.
Das Ordn ungsamt führt frühzeitig Gespräche mit de n Verantwortlichen. In den
gemeinsamen Terminen werden Vorgaben definiert und Vereinbarungen geschlossen, das
heißt:
Klare Regeln für ein rücksichtsvolles Vorgehen bei der Planung und Durchführung,
eindeutige Vorgaben für alle Beteiligten, zum Beispiel Verbote von Aufbauten auf
den Bürgersteigen sowie Musikbeschallung des öffentlichen Straßenlandes
und
Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 9
Benennen von festen Ansprechpartnern vor Ort, sowohl von Seiten des Ordnungs-
dienstes als auch von Seiten des Eventmannagers, um etwaige Missstände sofort
beseitigen zu können.
Bei genehmigungspflichtigen Aktionen, wie der Modenschau während der Veranstaltung „le
bloc“, werden zeitliche und emissionsrechtliche Auflagen erteilt, die den verschiedenen
Interessenslagen gerecht werden.
Der Ordnungsdienst hat die Veranstaltungen intensiv begleitet und kontrolliert. Alle
Vorgaben und Vereinbarungen wurden während der Veranstaltungen vom Ordnungsdienst
gemeinsam mit den verantwortlichen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartnern
überprüft, so dass bei Bedarf kurzfristig Abhilfe geschaffen werden konnte.
Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 10
2.2 Thema „Schmutz“
2.2.1 Pilotplan zur Reinigung des Brüsseler Platzes
Siehe Punkt 2.1.8 zum Thema „Lärm“
2.2.2 Aufstellen einer Toilette
Die im Jahr 2015 aufgestellte Toilette wird sehr gut angenommen und intensiv genutzt, sie
stellt eine Aufwertung des Bereiches dar, insbesondere im Vergleich zum bisherigen Urinal.
2.2.3 Ahndung von „Wildpinklern“
Der Ordnungsdienst hat bei den Einsätzen am Brüsseler Platz insgesamt in 21 Fällen
wildes Urinieren festgestellt und den Verstoß mit einem Bußgeld geahndet (2015: 32 Fälle).
Durch das Toilettenangebot und die Kontrollen ist das „Wildpinkeln“ nach Darstellung vieler
Platzbesucherinnen und -besucher zurückgegangen.
2.2.4 Zweckbestimmte Nutzung des Kinderspielplatzes durch eine Neugestaltung
Im Herbst 2015 wurde von der Bezirksvertretung Innenstadt die Umgestaltung des
Kinderspielplatzes am Brüsseler Platz südlich der Kirche St. Michael beschlossen
(Vorlagen-Nummer: 1453/2015). Eine Realisierung der Maßnahme ist für 2017 angestrebt.
Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 11
2.2.5 Umgestaltung der Beete
Das Thema „Instandsetzung der Beete“ wurde im gemeinsa men Workshop -Verfahren
erörtert. Nach einhelliger Meinung wurde eine Umgestaltung der Beete am Brüsseler Platz
nicht befürwortet. Die jetzigen Hochbeete sollen erhalten bleiben (vgl. auch 2.1.4 „ Prüfung
von bauplanungsrechtlichen Maßnahmen“).
2.2.6 Ergänzende Reinigungsmaßnahmen durch die Gastronomen
Eine erweiterte Außengastronomie wurde nicht großflächig beantragt, so dass eine
ergänzende Reinigung nicht erforderlich war.
2.2.7 Lösung der Probleme mit liegengebliebenen Glasflaschen
Siehe Punkt 2.1.8 zum Thema „Lärm“.
Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 12
2.3 Thema „Kommunikation“
2.3.1 Faire und sachliche Kommunikation
Die Beteiligten hatten auch in 2016 einen sachlichen, fairen und zielorientierten
Informationsaustausch. Das Klima war konstruktiv und entspannt.
2.3.2 Deeskalation
Beim Verwaltungsgerichtstermin am 28.04.2016 wurde vereinbart, dass sich die Parteien
zu einem gemeinsamen Gespräche treffen , um weitere Möglichkeiten am Brüsseler Platz
zu erörtern und deren Umsetzung auszuloten. Am 26.08.2016 wurden verschiedene Punkte
mit den Klägern erörtert und von der Verwaltung geprüft. So wurde zum Beispiel am
03.09.2016 eine Kontrolle der Gastronomie durchgeführt, die keine Verstöße zeigte.
2.3.3 Einsatz von Handzetteln
Der ständige Einsatz von Handzetteln ist – wie auch im vergangenen Jahr dargestellt –
nicht sinnvoll, da die Flyer dann meist ignoriert und achtlos auf den Boden geworfen
werden.
Vorderseite: Rückseite:
Die Vermittlerinnen und Vermittler haben zu Beginn der Sommersaison die bekannten Flyer
verteilt und in den Geschäften und Gastronomiebetreiben im Bereich des Brüsseler Platzes
ausgelegt.
2.3.4 Informationen über den Internetauftritt der Stadt Köln
Die Internetinformationen der Stadt Köln zum Brüsseler Platz werden weiterhin
bedarfsgerecht ergänzt und gepflegt.
Der Oberbürgermeister Stadt Köln
Liebe Besucherinnen und Besucher des Brüsseler Platzes,
unter dem Dach des Verwaltungsgerichtes Köln wurden am
23.8.2013 mit Anwohnern, Gastronomen, der Betreiberin
des Kioskes, Querbeet, der Kirche St. Michael, der Polizei
Köln, den Abfallwirtschaftsbetrieben und der Stadt Köln als
Abschluss eines güterichterlichen Verfahrens Regelungen
für ein Miteinander am Brüsseler Platz vereinbart.
Helfen Sie mit, dass folgende darin festgelegte Verhaltens-
regeln eingehalten werden und am Brüsseler Platz ein mo-
dus vivendi für alle Beteiligten entsteht:
1. Halten Sie die gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr ein!
2. Verlassen Sie den Brüsseler Platz bis spätestens 24 Uhr!
3. Bringen Sie die Flaschen an den Kiosk zurück oder ent-
sorgen Sie diese in Flaschencontainer, big bags oder ande-
re dafür vorgesehene Abfallbehälter!
4. Hinterlassen Sie keinen Müll und Dreck, sondern entsor-
gen Sie diesen in dafür vorgesehene Abfallbehälter!
5. Wildpinkeln, Lärmen und Verschmutzen sind – wie stets
- untersagt und werden mit Verwarnungs- oder Bußgeldern
durch den städtischen Ordnungsdienst konsequent ge-
ahndet.
Die güterichterliche Vereinbarung und weitere Informatio-
nen zu gemeinsam erarbeiteten Regelungen finden Sie
unter www.stadt-koeln.de/bruesseler-platz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Köln
Maßnahmen „Modus vivendi“ Seite 13
2.3.5 Presse
Die Berichterstattung über den Brüsseler Platz war geprägt von Artikeln über das
Verwaltungsgerichtsverfahren und den Einsatz von Vermittlerinnen und Vermittlern.
2.3.6 Konkrete Ansprechpartner
Die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind weiterhin auf der
Internetseite zum Brüsseler Platz veröffentlicht.
2.3.7 Eingeschränkte Dauer von Veranstaltungen auf dem Brüsseler Platz
Siehe Punkt 2.1.9 zum Thema „Lärm“.
2.3.8 Kirche als Kommunikator
Herr Pfarrer Brocke und Herr Pastoralreferent Bauer haben weiterhin den „Modus vivendi“
unterstützt, für ein pünktliches Ende d ie Veranstaltungsreihe „Art und Amen“ um 23:30 Uhr
gesorgt und waren konstruktive Ansprechpartner in der gesamten Thematik.
2.3.9 Unterstützung der Polizei
Die Polizei Köln hat im Rahmen ihrer subsidiären Zuständigkeit bei hoher Beschwerdelage
nach 01.00 Uhr im bisherigen Umfang interveniert. Der Brüsseler Platz ist kein Treffpunkt
der Drogenszene. Die Polizei Köln hat dort in geringem Um fang Drogendelikte verzeichnet.
Ausweislich der statistischen Daten der Polizei bildet der Brüsseler Platz im Gegensatz zu
den Ringen, der Altstadt oder beispielsweise Köln-Kalk keinen Kriminalitätsbrennpunkt – er
stellt auch keinen Einsatzschwerpunkt dar.
Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 14
3. Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation
3.1 Einsatzdokumentation
Seit dem Jahr 2012 werden die abendlichen Einsätze des Ordnungsdienstes und die Situa-
tion am Brüsseler Platz dokumentiert. Die erforderliche Bestandaufnahme vor Ort wurde im
Jahr 2015 wie auch im Jahr 2014 aus Kapazitätsgründen von einem Sicherheitsservice
übernommen und vom Ordnungsdienst um die dort vorliegenden Erkenntnisse ergänzt.
Die Einsatzdokumentation umfasst jeweils den Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober
mit Angaben zur Anzahl der Platzbesucherinnen und -besucher zu unterschiedlichen Uh r-
zeiten, zur Witterung (nass / trocken) und zur Temperatur. Mit einer Datenbasis die nu n-
mehr fünf Jahre beinhaltet, gewinnen die statistischen Aussagen an Validität.
Im Folgenden werden die Auswertungen der Einsatzdokumentationen aus den Jahren 2012
bis 2016 einander gegenübergestellt und analysiert.
3.2 Wetterverhältnisse im Jahr 2016
Im Jahr 2016 umfasst der Beobachtungszeitraum am Brüsseler Platz insgesamt 213 Näc h-
te.
Die Relation von regnerischen und trockenen Nächten war in der Sommersaison 2016 ähn-
lich wie in den vergangenen Jahren. Von den 213 Nächten im Jahr 2016 waren 14 regne-
risch und 199 trocken.
Die Tabelle zeigt die beschriebenen Witterungsverhältnisse der Jahre 2012 bis 2016 im
Einzelnen.
Aus der folgenden Tabelle und der Grafik kann die nächtliche Durchschnittstemperatur auf
dem Brüsseler Platz in den trockenen Nächten der Jahre 2012 bis 2016 entnommen wer-
den. Die Durchschnittstemperatur schwankt in einer Bandbreite von 1,2 °C.
Hinweis: In die Berechnung der Durchschnittwerte sind nur trockene Nächte eingeflossen,
in denen die Temperatur mindestens einen Wert von 14 °C hatte.
17,50 °C
18,00 °C
18,50 °C
19,00 °C
19,50 °C
2012 2013 2014 2015 2016
Durchschnittstemp. an trockenen
Tagen mit min. 14°C um 23:00 Uhr
Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 15
3.3 Besucheraufkommen in Abhängigkeit von der Uhrzeit
Die folgende Tabelle ze igt die durchschnittlichen Personenzahlen auf dem Brüsseler Platz
in Abhängigkeit zur Uhrzeit. Wie in den Vorjahren wurden bei dieser Durchschnittsberec h-
nung alle Tage des Beobachtungszeitraumes einbezogen, ohne Berücksichtigung des Wet-
ters.
Das Besucheraufkommen ist wie bisher um 23:00 Uhr am höchsten. Die durchschnittliche
Anzahl der Personen auf dem Brüsseler Platz in der Zeit von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr war
im Jahr 201 6 nicht rückläufig. Allerdings wurden bis Mittenacht nicht die deutlich höheren
Werte von 2014 und den vorherigen Jahren erreicht. Jedoch lag nach 24:00 Uhr die Zahl
der Besucherinnen und Besucher um etwa ein Dutzend höher, als in den Jahren 2013 bis
2015. Lediglich im Jahr 2012 gab es mit durchschnittlich 33 Menschen nach 24:00 Uhr eine
deutlich niedrigere Personenanzahl auf dem Platz. Die Frage nach der Kausalität der Werte
liegt im spekulativen Bereich und ist möglicherweise in einer statistischen Unschärfe b e-
gründet. Mit anderen Worten: Ähnlich, wie bei den Abenden mit den höchsten Besu cher-
zahlen (sieh auch Punkt 3.6 unten) ist immer mit Ungenauigkeiten bei der Zählung zu rec h-
nen.
In der Grafik zeigt sich das rückläufige Besucheraufkommen im Jahr 2016 gegenüber 2014
sowie der Anstieg gegenüber 2015.
Betrachtet man die Besucherzahlen an trockenen Tagen, so ist auch hier der Wert niedr i-
ger, als 2014 und den vorhergehenden Jahren und etwas höher, als 2015.
0
50
100
150
200
250
22:00 Uhr 23:00 Uhr 24:00 Uhr Nach 24:00 Uhr
Durchschnittliche Anzahl der Personen auf dem
Brüsseler Platz nach Uhrzeit
2012
2013
2014
2015
2016
Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 16
Gleiches bestätigt die folgende Grafik.
3.4 Anzahl der Personen in Abhängigkeit von der Außen -
temperatur
Die Außentemperatur spielt bekanntermaßen eine wesentliche Rolle: Je höher die Temp e-
ratur, desto höher die Personenzahl.
Im Temperaturbereich zwischen 10 bis 13 °C ergibt sich jedoch ein Rückgang der Bes u-
cherzahlen.
0
50
100
150
200
250
22:00 Uhr 23:00 Uhr 00:00 Uhr
Durchschnittliche Anzahl von Personen an
trockenen Tagen
2012
2013
2014
2015
2016
Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 17
Der beschriebene Trend wird anhand der folgenden Grafiken noch einmal erkennbar:
Die Auswertungen zeigen, dass sich die Menschen wie zuvor primär an trockenen Abenden
auf dem Brüsseler Platz treffen.
Anders als in den Vorjahren haben sich 2015 und 2016 auch bei Temperaturen von 10 bis
13 °C durchschnittlich ca. 90 Personen auf dem Platz aufgehalten. In den Jahren 2012 bis
2014 waren es bei diesen Temperaturen im Durchschnitt 70, 48 bzw. 51 Personen. Das
kann ein Indiz dafür sein, dass sich der Trend, die Freizeit draußen im F reien zu
verbringen, verstärkt.
0
50
100
150
200
250
300
350
400
< 10 °C 10 – 13 °C 14 – 20 °C >20 °C
Durchschnittliche Personenzahl um 22 Uhr abhängig
von der Außentemperatur
Personen 2012
Personen 2013
Personen 2014
Personen 2015
Personen 2016
0
50
100
150
200
250
300
350
< 10 °C 10 – 13 °C 14 – 20 °C >20 °C
Durchschnittliche Personenzahl um 24 Uhr abhängig
von der Außentemperatur
Personen 2012
Personen 2013
Personen 2014
Personen 2015
Personen 2016
Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 18
3.5 Der Brüsseler Platz im Wochenverlauf
Das Ausgehverhalten hat sich im Bereich des Brüsseler Platzes mit Blick auf die
Wochentage nicht verändert. Der Freitag ist immer noch der beliebteste Tag für ein Tr effen
im Freien, wiederum gefolgt von den Samstagen und den Tagen vor einem Feiertag.
Sonntags kommen vergleichsweise wenig Menschen zum Brüsseler Platz, zu Beginn der
Woche steigt das Besucheraufkommen dann wieder langsam an.
Da auch in der Zukunft diesbezüglich keine Veränderungen zu erwarten sind, werden 2017
die Zählungen der Personen und die Dokumentation der Wetterdaten ausschließlich an
Freitagen, Samstagen und Tagen, an denen in NRW ein gesetzlicher Feiertag folgt,
durchgeführt.
3.6 Die 20 Abende mit den höchsten Besucherzahlen
Betrachtet man die 20 Abende mit den höchsten Besucherzahlen , jeweils um 24:00 Uhr in
den Jahren von 2012 bis 2016, so zeigt sich 2016 eine erhebliche Abweichung zu den
Vorjahren.
Die absoluten Besucherzahlen waren im Jahr 2016 im Vergleich zu den Vorjahren in ganz
erheblichem Maße rückläufig. Der Höchstwert beträgt laut Einsatzstatistik 500 Personen,
gefolgt von 400 am Abend mit den zweithäufigsten Besuchern. Obwohl die Angaben in der
u.a. Tabelle und der daraus folgenden G rafik in sich geschlossen sind, also die
Maximalwerte durchgängig niedriger sind, als in den Vorjahren, überwiegt die Skepsis an
diesen Zahlen – zumal die Beschwerdelage ungefähr gleichbleibend war.
0
100
200
300
400
500
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Durchschnittliche Personenzahl nach Wochentag um 24 Uhr an
trockenen Tagen mit mindestens 14°C
Durchschnitt 2012
Durchschnitt 2013
Durchschnitt 2014
Durchschnitt 2015
Durchschnitt
2016
Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 19
Da die gezählten Besucherzahlen offenbar statistischen Unschärfen unterliegen, ist die
Aussagekraft begrenzt. Daher soll im Jahr 2017 die Zählung nur an Tagen, an denen das
Reinigungsfahrzeug der AWB begleitet werden muss, gezählt werden, weil dann die
Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ohnehin vor Ort sind. Das sind Freitage, Samstage und die
Vorfeiertage. Die kostenträchtige Präsenz der Sicherheitskräfte, die mit der Zählung
beauftragt sind, kann damit auf das Wochenende bzw. die Vorfeiertage reduziert werden.
3.7 Fazit
2016 sind die durchschnittlichen Besucherzahlen erstmals seit 2012 leicht angestiegen. Der
Anstieg bleibt allerdings deutlich hinter dem Jahr 2014 und den vorherigen Jahren zurück.
Lediglich nach 24.00 Uhr lag der Durchschnittswert 2016 um etwa e in Dutzend Personen
höher, als in den vorherigen Jahren . Damit bleibt das Besucherauf kommen insgesamt
ähnlich, wie im Vorjahr und grundsätzlich niedriger, als in den Jahren seit 2012.
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200
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20 Abende mit den höchsten Besucherzahlen
um 24:00 Uhr
Jahr 2012
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Erkenntnisse aus der Einsatzdokumentation Seite 20
Die im „Modus vivendi“ festgelegten Maßnahmen entfalten somit weiterhin Wirkung, auch
wenn sich e inzelne Personen oder Gruppen immer wieder störend verhalten. Die hohen
Besucherzahlen machen es nach wie vor erforderlich, die Maßnahmen 2017 und
wahrscheinlich auch darüber hinaus fortzusetzen. Neben den Kontrollen durch den
Ordnungsdienst, sind die Appelle der Vermittler nach den Erfahrungen des Jahres 2016 ein
wichtiger Bestandteil der Maßnahmen. Durch das Erstellen eines Einsatz - und
Vorgehenskonzepts sollen die Vermittlereinsätze 2017 weiter optimiert werden.
Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ Seite 21
Anhang 1 - Mediationsergeb-
nis „Modus vivendi“
Anhang 1 - Mediationsergebnis „Modus vivendi“ Seite 22
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 20.03.2017 0800/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 Brüsseler Platz Jahresbericht 2016 und Information über die Vorgehensweise 2017 Die Verwaltung legt den Jahresbericht über die Situation am Brüsseler Platz im Jahr 2016 vor. 1. Allgemeines Der Brüsseler Platz ist nach wie vor ein beli ebter und bekannter Treffpunkt im Belgischen Viertel. Zur Verbesserung der Situation am Brüsseler Platz hat die Stadtverwaltung Köln auch in der Sommersa i- son 2016 von Anfang April bis Ende Oktober, die in der güterichterlichen Vereinbarung „Modus v i- vendi“ enthaltenen Punkte und ergänzende Maßnahmen umgesetzt. Dadurch konnte der Konflikt am Brüsseler Platz entschärft und die Situation vor Ort verbessert we r- den. 2. Sachstandsbericht „Brüsseler Platz im Jahr 2015“ Die Verwaltung hat die nunmehr fünf Jahre umfass ende Einsatzdokumentation zum Brüsseler Platz ausgewertet und analysiert. Der als Anlage 1 beigefügte Jahresbericht enthält den aktuellen Sachstand zu den im „Modus vivendi“ vereinbarten Punkten und detaillierte Statistiken mit den dazugehörenden Analysen. 3. Besonderheiten im Jahr 2016 3.1. Einleitung eine Bebauungsplanverfahrens Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 einen Beschluss über die Aufstellung eines B e- bauungsplanes für das Gebiet zwischen der Aachener Straße im Süden, dem Hohenzollernring im Osten, dem Friesenplatz und der Venloer Straße im Norden sowie der Bahntrasse Köln - Bonn im Westen in Köln-Neustadt/Nord (Bebauungsplan Belgisches Viertel) gefasst (Vorlage: 2920/2015). Im Nachgang hat der Rat am 14.02.2017 zur „Sicherung der Planung“ für den o.a. Planbereich eine Veränderungssperre angeordnet, nachdem auch die Bezirksvertretung Innenstadt dafür votiert hatte (Vorlage: 3492/2016). Weitere Informationen sind dem Jahresbericht in der Anlage 1 unter Punkt 2.1.4 und den o.a. Vorlagen zu entnehmen. 2 3.2. Gestaltungsworkshop Im Jahr 2015 hat der Ausschusses für allgemeine Verwaltung und Rechtsfr a- gen/Internationales/Vergabe (AVR) beschlossen, im Rahmen einer öffentlichen Ideenwerkstatt stad t- gestalterische Maßnahmen und weiter führende Ideen für den Umga ng mit dem Konflikt zwischen Anwohnern, Anliegern und Besuchern des Platzes zu erarbeiten. Zu prüfen waren dabei insbesond e- re Maßnahmen zur Dämpfung von Lärmimmissionen wie beispielsweise Flächenentsiegelung und Begrünung. Die Verwaltung hat daraufhin in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro im Jahr 2016 eine „Ideenwerkstatt Brüsseler Platz“ mit drei öffentlichen Veranstaltungen organisiert und mit Vorlage 1687/2016 über die Ergebnisse berichtet sowie mögliche Änderungsvorschläge zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat bei seiner Sitzung am 10.11.2016 beschlossen, dass auf Grundlage der Ergebnisse des Workshops lediglich die Einrichtung von Unte rflur-Glascontainern umgesetzt wird. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird derzeit von der Verwaltung geprüft. 3.3. Verwaltungsgerichtsverfahren Im Jahr 2015 wurden insgesamt fünf gleichlautende Klagen beim Verwaltungsgericht Köln eing e- reicht, die insbesondere auf eine geordnete Nachtruhe nach den gesetzlichen Lärmwerten abstellt e- nen. Bei der mün dlichen Gerichtsverhandlung am 28.04.2016 haben die Kläger drei der vier Klag e- punkte zurückgezogen. Zum vierten Klagepunkt ist noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung bekanntgegeben worden. 4. Handlungskonzept 2017 4.1. Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen Die Vereinbarungen des „Modus vivendi“ haben im Jahr 2016 wi eder entscheidend dazu beigetragen, die Situation am Brüsseler Platz zu verbessern. Der Text des „Modus vivendi“ ist dem Jahresbericht 2016 beigefügt (Anlage 1 zu dieser Vorlage). Die Maßnahmen sollen daher im Jahr 2017 fortgesetzt werden. 4.1.1. Einsatz von Vermittlerinnen und Vermittlern Es ist geplant, ab Freitag, 31. März 2017 vierzehntägig an Freitagen, Samstagen und Tagen vor g e- setzlichen Feiertagen in NRW auf dem Brüsseler Platz Vermittl erinnen und Vermittlern einzusetzen, die ab 22:00 Uhr an die Besucherinnen und Besucher des Platzes appellieren, die Nachtruhe einz u- halten und spätestens um Mitternacht den Platz zu verlassen. Durch die Trennung von Vermittlert ä- tigkeit und ordnungsbehördlichem Einsc hreiten soll der bis 2014 bestehende Rollenkonflikt des Or d- nungsdienstes durch konsequentes Ahnden einerseits und freundliche Appelle andererseits, vermi e- den werden. Die Aufgabe wird wie im Jahr 2016 auch an eine Agentur vergeben. Die Vergabe ist vorbere itet und steht kurz vor dem Abschluss (Stand Anfang März 2017). Die Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler soll 2017 durch ein Einsatz - und Vorgehenskonzept op- timiert werden. In der Konzeption sind Einsatzstrategien zu entwickeln, die beispielsweise defin ieren, für welche Abende besondere Personalkapazitäten erforderlich sind, welche Zeitfenster den größten Erfolg versprechen oder welche Altern ativangebote den Platzbesucherinnen und -besuchern genannt werden können. Denkbar sind in dem Konzept auch Vorschläge zu Sonderaktionen, wie das Verteilen von Taschenaschenbechern oder gemeinsamen Reinigungsmaßnahmen. Auf diese Weise wird gleichzeitig die Gefahr eines „Gewöhnungs- oder Abnutzungseffektes“ der Ansprachen vermieden. 4.1.2. Zählung der Personenanzahl Da die gezählten Besucherzahlen offenbar statistischen Unschärfen unterliegen, ist die Au ssagekraft begrenzt. Daher soll im Jahr 2017 die Zählung nur an Tagen, an denen das Rein igungsfahrzeug der AWB begleitet werden muss, gezählt werden, weil dann die Mitarbeiter d er Sicherheitsfirma ohnehin 3 vor Ort sind. Das sind Freitage, Samstage und die Vorfeiertage. Die kostenträchtige Präsenz der S i- cherheitskräfte, die mit der Zählung beauftragt sind, kann damit auf das Wochenende bzw. die Vo r- feiertage reduziert werden. 4.1.3. Nächtliche Platzreinigung Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) soll den Platz wie bisher kurz vor Mitte r- nacht maschinell reinigen. 4.1.4. Erweiterte Außengastronomie Es ist auch 2017 geplant, die erweiterte Außengastr onomie auch im Jahr 2017 fortzuset zen, umso den freien Raum auf dem Platz zu begrenzen weniger Platz für Personen außerhalb der Gastr onomie zu lassen und so die Gesamtzahl der Personen auf dem Platz zu reduzieren. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Aachener Straße
- Venloer Straße
- Brüsseler Straße 71
- Brüsseler Platz
- Hohenzollernring
- Friesenplatz
- Lütticher Straße 49
- Markt
- Straße 4
- Straße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0800/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27