1099/2018
Fehlende Verlängerung des ESF-Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ ab 01.01.2019
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001 Vorlagen-Nummer 13.04.2018 1099/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.04.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Fehlende Verlängerung des ESF-Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln„ ab 01.01.2019 Aktueller Sachverhalt Seit dem 01.01.2014 führt die Stadt Köln das „Willkommensprojekt“ im Rahmen der Europäischen Sozialfonds (ESF) durch. Der Förderzeitraum für das aktuelle Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ läuft bis zum 31.12.2018. Bereits im Förderantrag in 2016 wurde explizit auf die Verlängerung und die Ausweitung auf weitere Sozialräume vom 01.01.2019 – 31.12.2020 hingewiesen. Die mit Schreiben des Beigeordneten Herrn Dr. Rau vom 06.02.2018 an Herrn Minister Laumann gerichtete Bitte, das Projekt bis 2020 zu verlängern und auszuweiten, kann das Ministerium für Arbeit, Gesund- heit und Soziales NRW (MAGS) leider „nicht aufgreifen“. Das Ministerium plant eine Umsteuerung der ESF-Förderung noch in der laufenden Förderphase mit veränderter Schwerpunktsetzung zugunsten der „Unterstützung von Kindern Jugendlichen und deren Familien in benachteiligten Quartieren, um Armut zu begegnen“. Ohne die bisherige Drittmittelförderung wird das in den Sozialräumen Mülheim-Nord/Keupstr., Hum- boldt-Gremberg/Kalk, Meschenich/Rondorf und Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord bestehende Projekt nach aktuellem Stand zum 31.12.2018 auslaufen. Damit würde die Stadt Köln weder diese noch die im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Starke Veedel – Starkes Köln“ in den weiteren Sozialräumen geplanten Maßnahmen zukünftig durchführen können. Die Neuausrichtung der ESF-Förderung hat nicht nur Auswirkungen auf die bisher aufgebauten Struk- turen, sondern auch auf das gesamtstädtische ISEK „Starke Veedel – Starkes Köln. Den bisherigen Aussagen des MAGS-NRW folgend ist damit zu rechnen, dass alle ESF Projekte innerhalb des ISEK in der bisherigen Konzeption geringe Bewilligungschancen haben. Ausgangslage Das Kölner Willkommensprojekt für Zuwanderer und Zuwanderinnen aus den südosteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten ist eins von sieben geförderten Projekten in NRW, den sogenannten „Pilotkom- munen“: Weitere für die besondere Zielgruppe konzipierte und jeweils über den ESF geförderte Pro- jekte laufen in den Kommunen Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Wuppertal. Mit Ausnahme der Kommunen Hamm und Köln haben die fünf anderen Kommunen eine Bewilligung bis 2020 erhalten. Sowohl Hamm als auch Köln haben zwar zunächst nur einen Einzelprojektantrag bis Ende 2018 gestellt, allerdings schon in diesen Anträgen die Notwendigkeit einer Fortsetzung der Pro- jekte beschrieben. Laut einem Gespräch mit dem Ministerium im Jahr 2016 erfolgt die Bewilligung von ESF-Projekten grundsätzlich für zwei Jahre, daher lautete die hiesige Beantragung auch nur für diese zwei Jahre mit der Option auf Verlängerung. Im Vertrauen auf die Zusage, dass die gemeinsam gewollten ESF-Projekte nicht an 2-Jahresfristen scheitern, ist das Ministerium im Februar 2018 um 2 die Prolongation bis Ende 2020 gebeten worden. Köln ist wie alle Pilotkommunen mit der bisherigen Förderlage den Vorstellungen und Vorgaben des Landes gefolgt und hat sowohl auf die Verlängerung als auch auf die Ausweitung in der laufenden Förderphase vertraut. Im bisherigen Prozess maßgebli- che Mitarbeiter des MAGS (damals noch des MAIS) stellten dazu in Aussicht, dass bei rechtzeitiger Kommunikation eine gemeinsame Lösung gefunden werde. Die seit dem 01.01.2014 im Rahmen der beiden Förderphasen „Willkommen in Köln“ gewonnenen umfassenden Erfahrungen hinsichtlich der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Südosteuropa sollen nachhaltig sein, sich verfestigen und auch auf weitere Sozialräume Kölns aus- geweitet werden. Dies ist mit Start des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ und der Ein- gliederung in das ISEK „Starke Veedel- Starkes Köln“ ab Januar 2017 geschehen. Die Sozialräume Humboldt-Gremberg/Kalk und Mülheim-Nord/Keupstr. waren bereits Projektbestandteil, hinzuge- kommen sind bisher die Sozialräume Meschenich/Rondorf und Blumenberg/Chorweiler/Seeberg- Nord. Für diese derzeit betroffenen Sozialräume ist festzustellen, dass die Projektträger sehr konkret und umfassend das Thema Arbeitsmarktintegration der Menschen aus Südosteuropa angehen. In allen Vierteln sind zwar weitere Träger und Akteure in der Beratung von Zuwanderern aktiv, keiner ist je- doch speziell mit dem Personenkreis der Rumänen und Bulgaren so vertraut, die nach wie vor im Schwerpunkt der Hilfen sind. Die Projektträger füllen damit Lücken in den Quartieren. Vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen, die sich nicht zuletzt durch den demografischen und strukturellen Wandel für die Stadt Köln ergeben, hat sich die Stadtverwaltung seit Herbst 2014 intensiv mit der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 auseinandergesetzt und die Förderstrategie der Stadt Köln darauf ausgerichtet. Die Stadt Köln hat in ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 Mit- tel für das integrierte Stadtentwicklungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ veranschlagt. An den ersten drei Projektstandorten Ehrenfeld, Kalk und Mülheim fanden in den Jahren 2014 bis 2016 knapp 10.000 Beratungskontakte statt. Mit mehr als 1.700 Menschen aus Südosteuropa wurden Kompetenzfeststellungen, Bewerbungstrainings und Begleitungen durchgeführt, so dass 295 Men- schen in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden konnten. In dem seit 01.01.2017 laufenden Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln wurden rund 1.400 Personen beraten, mit 362 Personen wurden Kompetenzfeststellungen durchgeführt und bereits 244 Menschen wurden in Arbeit vermittelt. Ausblick und weiteres Vorgehen Sollte keine Drittmittelfinanzierung durch das Land erfolgen, bedeutet dies ein abruptes und unerwar- tetes Ende der auf vier Jahre geplanten Maßnahmen und aufgebauten Strukturen, eine Verstetigung würde damit nicht möglich sein. Es ist absehbar, dass sich die Zuwanderung aus Südosteuropa fort- setzen wird, so dass dieser wirksame, wenn auch freiwillige und zusätzliche Ansatz weitergeführt werden muss. Das Land hat gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 19.05.2017 für den Zeit- raum 01.01.2017 – 31.12.2018 insgesamt 1.043.493,57 € bewilligt, das sind 90 % der Gesamtpro- jektkosten von 1.159.437,30 €. Dem ISEK entsprechend werden in diesem Jahr zwei weitere Sozial- räume identifiziert, in denen das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ zusätzlich zu den bis- herigen vier Standorten umgesetzt werden soll. Hierzu wurde bereits vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik für die Zeit vom 01.01.2019 – 31.12.2020 jährlich 935.280 € veranschlagt. Mit diesen Beträgen werden jährlich 12 Stellen (jeweils zwei Stellen pro Standort/Sozialraum) finanziert. Ein Wegfall der Förderung ab 01.01.2019 bedeutet ein unvorhergesehenes Ende der Hilfen für die Men- schen aus Südosteuropa, bedeutet auch, dass in den Quartieren die jetzt schon spürbare Verbesse- rung der Lebenssituation ein Ende finden würde. Dieses vorzeitige Ende der Förderung widerspräche auch dem Handlungsprogramm des Landes zur Unterstützung der von der Zuwanderung insbesonde- re aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen aus dem Jahr 2013, auf dessen Grundlage die NRW-Pilotkommunen in den vergangenen vier Jahren stabile und erfolgreiche Strukturen aufge- baut haben. Die Einbeziehung des Willkommensprojektes in das Integrierte Stadtentwicklungsprojekt 3 „Starke Veedel – Starkes Köln“ erfolgte ebenfalls auf die ausdrückliche Förderanforderung des Lan- des. Innerhalb der Kommune und in den Quartieren wird das Projekt deutlich positiv wahrgenommen und ist ein wichtiger Bestandteil im sozialen Netzwerk. Im öffentlichen Raum wurde im vergangenen Jahr eine zunehmende Verelendung von Zuwanderern aus den EU-2-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Ru- mänien wahrgenommen. Im Maßnahmenkatalog „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung “ – Vorlage-Nr. 0374/2018 – wird explizit auf ein abgestimmtes Gesamtkonzept verwiesen, wozu neben dem hiesigen ESF-Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ auch das Projekt BONVENA zählt, finanziert über den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), jeweils angesiedelt in der Dienststelle Diversity. Diese beiden drittmittelfinanzierten Projekte bilden ein wichtiges Standbein im Rahmen des Gesamtkonzeptes und im qualifizierten Nachgang der einge- setzten humanitären Nothilfen. Mit dem aus heutiger Sicht vorzeitigen Ende des ESF-Projektes zum 31.12.2018 wird dem Kölner Beratungs- und Unterstützungssystem ein wichtiger, weil konkreter und wirksamer Bestandteil der Hilfe für die Zielgruppe, verloren gehen. Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund gesehen werden, dass grundsätzlich freizügigkeitsberechtigte und arbeitssuchende EU- Bürger*innen keinerlei gesetzliche Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen des Regelsystems ha- ben. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1099/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.04.2018
- Erstellt
- 09.04.2018 09:05