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V/0119/2007

Kanalerschließung Regenrückhaltebecken "Am Breilbusch"/ Kinderbach

Vorlagen 08.02.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.05.2007, TOP 4.12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4330 Zeichen

V/0119/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Regenrückhaltebecken "Am Breilbusch"/ Kinderbach 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.04.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und dem Bau des Regenrückhaltebeckens wird zuge-
stimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 160.000,00 Euro geschätzt.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7000.950.0080.3 Anforderungen aus Einlei-
tungserlaubnissen 
2007 
 
VE 2007
1.000.000 
 
(200.000) 
 
   2008 500.000  
 
Insgesamt: 1.500.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006 – 2010 steht. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0119/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0119/2007 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines 
 
Das geplante Regenrückhaltebecken „Am Breilbusch“ liegt im Westen Münsters im Stadtteil Gie-
venbeck auf einer derzeitigen landwirtschaftlichen Brachfläche an der Einmündung der Straße „Am 
Breilbusch“ in den „Horstmarer Landweg“. 
 
Zurzeit erfolgt die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Einzugsgebiet des geplanten 
Beckens, Toppheide und dem Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung, ohne Retention in 
den Kinderbach. 
 
In den Nebenbestimmungen der Erlaubnisse für die Regenwassereinleitungen in den Kinderbach 
(Gewässer Nr. 3228000) wurde seitens der Aufsichtsbehörden das Regenrückhaltebecken „Am 
Breilbusch“ zur Reduzierung der Abflussspitzen gefordert. 
 
 
Regenrückhaltebecken
 
 
Geplant ist der Bau eines naturnah gestalteten Regenrückhaltebeckens als Trockenbecken mit 
technischem Ein-/ Ablaufbauwerk und Notentlastung in Form einer Flutmulde. 
 
Die Bodenuntersuchungen am Beckenstandort ergaben optimale Bedingungen. Der im Bereich der 
geplanten Beckensohle vorgefundene Geschiebelehm bildet die natürliche Abdichtung des Regen-
rückhaltebeckens zum Untergrund. Eine Gefährdung bzw. Beeinflussung des Grundwassers durch 
das geplante Regenrückhaltebecken wurde aufgrund der hydrogeologischen Standortbedingungen 
seitens des Gutachters ausgeschlossen. 
 
Das geplante Becken besitzt ein Rückhaltevolumen von 2.760 m³ bei einer Länge von 110 m und 
einer Breite von 55 m. Die max. Einstauhöhe liegt bei 0,90 m. Aus ökologischen Gründen erhält 
das Becken wechselnde Böschungsneigungen von 1:3 bis 1:6. 
 
Am Nordwestrand des Beckens mündet der Zuleitungssammler DN 900 ein.  
 
Das Auslaufbauwerk ist in die südöstliche Böschung zum Kinderbach integriert. Der in Beton/Holz 
ausgeführte Rechteckschacht ist mit einer vorgelagerten Tauchwand und in die Stirnwand einge-
schnittener Drosselöffnung ausgestattet. Die max. Drosselleistung liegt bei 30,00 l/s.   
 
Für den Fall eines extremen Regenereignisses und der Überschreitung des Stauvolumens des 
Regenrückhaltebeckens ist die Notentlastung in Form einer Furt in die südöstliche Böschung zum 
Kinderbach einmodelliert. 
  
 
Beiträge
 
 
Durch den Bau des Regenrückhaltebeckens en tstehen keine satzungsgemäßen Entwässerungs-
beiträge im Einzugsgebiet.

- 3 - 
V/0119/2007 
 
Genehmigungen 
 
Der aufgestellte Entwurf wurde entsprechend §58.1 Landeswassergesetz (LWG) angezeigt. 
 
Für die gedrosselte Einleitung in den Kinderbach wurde eine Einleitungserlaubnis gemäß § 7 Was-
serhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. 
 
 
Ausschreibung und Bau
 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Anhörung in der BV-West und der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist nach Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigungen für das III. Quartal 2007 
vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 3 Monaten gerechnet. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Horstmarer Landweg
  • Am Breilbusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0119/2007
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37