V/0119/2007
Kanalerschließung Regenrückhaltebecken "Am Breilbusch"/ Kinderbach
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Beschlussvorlage
4330 Zeichen
V/0119/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Regenrückhaltebecken "Am Breilbusch"/ Kinderbach Beratungsfolge 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.04.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und dem Bau des Regenrückhaltebeckens wird zuge- stimmt. II. Kosten/Folgekosten Die Baukosten werden auf 160.000,00 Euro geschätzt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 7000.950.0080.3 Anforderungen aus Einlei- tungserlaubnissen 2007 VE 2007 1.000.000 (200.000) 2008 500.000 Insgesamt: 1.500.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro- gramms 2006 – 2010 steht. Vorlagen-Nr.: V/0119/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 05.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0119/2007 Begründung: Allgemeines Das geplante Regenrückhaltebecken „Am Breilbusch“ liegt im Westen Münsters im Stadtteil Gie- venbeck auf einer derzeitigen landwirtschaftlichen Brachfläche an der Einmündung der Straße „Am Breilbusch“ in den „Horstmarer Landweg“. Zurzeit erfolgt die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Einzugsgebiet des geplanten Beckens, Toppheide und dem Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung, ohne Retention in den Kinderbach. In den Nebenbestimmungen der Erlaubnisse für die Regenwassereinleitungen in den Kinderbach (Gewässer Nr. 3228000) wurde seitens der Aufsichtsbehörden das Regenrückhaltebecken „Am Breilbusch“ zur Reduzierung der Abflussspitzen gefordert. Regenrückhaltebecken Geplant ist der Bau eines naturnah gestalteten Regenrückhaltebeckens als Trockenbecken mit technischem Ein-/ Ablaufbauwerk und Notentlastung in Form einer Flutmulde. Die Bodenuntersuchungen am Beckenstandort ergaben optimale Bedingungen. Der im Bereich der geplanten Beckensohle vorgefundene Geschiebelehm bildet die natürliche Abdichtung des Regen- rückhaltebeckens zum Untergrund. Eine Gefährdung bzw. Beeinflussung des Grundwassers durch das geplante Regenrückhaltebecken wurde aufgrund der hydrogeologischen Standortbedingungen seitens des Gutachters ausgeschlossen. Das geplante Becken besitzt ein Rückhaltevolumen von 2.760 m³ bei einer Länge von 110 m und einer Breite von 55 m. Die max. Einstauhöhe liegt bei 0,90 m. Aus ökologischen Gründen erhält das Becken wechselnde Böschungsneigungen von 1:3 bis 1:6. Am Nordwestrand des Beckens mündet der Zuleitungssammler DN 900 ein. Das Auslaufbauwerk ist in die südöstliche Böschung zum Kinderbach integriert. Der in Beton/Holz ausgeführte Rechteckschacht ist mit einer vorgelagerten Tauchwand und in die Stirnwand einge- schnittener Drosselöffnung ausgestattet. Die max. Drosselleistung liegt bei 30,00 l/s. Für den Fall eines extremen Regenereignisses und der Überschreitung des Stauvolumens des Regenrückhaltebeckens ist die Notentlastung in Form einer Furt in die südöstliche Böschung zum Kinderbach einmodelliert. Beiträge Durch den Bau des Regenrückhaltebeckens en tstehen keine satzungsgemäßen Entwässerungs- beiträge im Einzugsgebiet. - 3 - V/0119/2007 Genehmigungen Der aufgestellte Entwurf wurde entsprechend §58.1 Landeswassergesetz (LWG) angezeigt. Für die gedrosselte Einleitung in den Kinderbach wurde eine Einleitungserlaubnis gemäß § 7 Was- serhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Ausschreibung und Bau Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge- legt. Die Ausschreibung erfolgt nach der Anhörung in der BV-West und der Zustimmung im AUB. Der Baubeginn ist nach Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigungen für das III. Quartal 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 3 Monaten gerechnet. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Horstmarer Landweg
- Am Breilbusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0119/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37