1608/2019
Radverkehr Butzweilerhofallee
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3189 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 1608/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 Radverkehr Butzweilerhofallee Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der BV 4 hat zur Sitzung am 13.05.2019, TOP 7.1. eine Anfrage (AN/0485/2019) zum Radverkehr Butzweilerhofallee gestellt. Die Anfrage beinhaltet folgende Einzelfragen: 1. Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung vor, um diese regelmäßigen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden und die Situation für Radfahrer zu verbessern? 2. Entspricht die aktuell vorhandene Markierung und Beschilderung für Rad- und ruhenden Ver- kehr so der endgültigen Planung und den Vorgaben der StVO? 3. Wie viele PKW-Stellplätze stehen bei den ansässigen Institutionen für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen zur Verfügung und wie sind diese ausgeschildert? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Im Bereich Butzweilerhofallee konnten anfangs keine Kontrollen durchgeführt werden, da vor Ort mehrere Schilder „Privatstraße“ installiert waren. Es musste geklärt werden, in welchem Umfang ein Einschreiten möglich ist und ob diese Schilder rechtmäßig dort aufgestellt wurden. Dies führte dazu, dass die StVO nicht anwendbar war. Die Schilder wurden zwischenzeitlich abgebaut, es liegt nun eine eindeutige Rechtslage vor. Nach Abbau der Beschilderung am 16.04.2019 wurden Hinweiszettel verteilt und seit dem 23.04.2019 wird dort auch verwarnt. Bei Kontrollen werden auf dem Radweg parkende Fahrzeuge konsequent verwarnt, um die Sicherheit für Fahrradfahrer zu gewährleisten. Die Problematik der auf Radwegen parkenden Fahrzeuge ist lei- der im gesamten Stadtgebiet vorhanden. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst ist angehalten und sen- sibilisiert, Parkverstöße auf Rad- und Fußwegen ohne Einschränkung zu ahnden, auch mit dem Ziel, das Bewusstsein von Autofahrern gegenüber Fahrradfahrern zu stärken. Aufgrund der sehr ausgeprägten Problematik an der Butzweilerhofallee wird dort regelmäßig und ver- stärkt kontrolliert, aber es ist dennoch nicht möglich, jeden Tag und zu jeder Tageszeit Kontrollen durchzuführen. Zu 2. Das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik wird die Beschilderung optimieren. Es hat sich herausge- stellt, dass die bisherige Beschilderung missverständlich sein kann und der Radweg als Parkstreifen angesehen wird. Es ist daher vorgesehen, mehrere Schilder und Piktogramme auf der gesamten Strecke anzubringen, damit der Radweg eindeutig erkennbar ist. 2 Zu 3. Es wird kein Nachweis zur Unterscheidung von Parkplätzen für Mitarbeiter*innen oder Besu- cher*innen gefordert/geführt. Darüber hinaus werden baurechtlich notwendige Stellplätze für gesamte Gebäudekomplexe und nicht für einzelne Institutionen angegeben. Folgende Stellplätze sind bei größeren Institutionen vorhanden: Butzweilerhofallee 1 ArGe/Jobcenter 202 Stellplätze, Butzweilerhofallee 2 Bundesverwaltungsamt Köln 354 Stellplätze Adolf-Grimme-Allee 2-4 Sparkasse KölnBonn 198 Stellplätze Für die Beschilderung von Stellplätzen sind die Nutzer der Gebäude zuständig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Butzweilerhofallee 1
- Adolf-Grimme-Allee 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1608/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.06.2019
- Erstellt
- 07.05.2019 09:25