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0147/2023

Jugendschöffenwahl 2023

Mitteilung Ausschuss 26.01.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.01.2023, TOP 8.5.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5048 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 26.01.2023 
 0147/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 
 
Jugendschöffenwahl 2023 
Für die kommende Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 sucht die Stadt Köln für das Ju-
gendschöffenamt die folgende Anzahl ehrenamtlicher Jugendschöff*innen: 
 
 für das Amtsgericht Köln 64 Jugendhauptschöff*innen sowie 192 Jugendhilfs-
schöff*innen,  
 für das Landgericht Köln 81 Jugendhauptschöff*innen sowie 100 Jugendhilfs-
schöff*innen. 
 
Damit sind insgesamt 437 Personen in das Jugendschöffenamt zu berufen, die gemeinsam 
mit den Berufsrichter*innen Urteile nach dem Jugendrecht fällen werden.  
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist verpflichtet, Vorschlaglisten für die Wahl vorzube-
reiten und gemäß § 35 I, III Jugendgerichtsgesetz durch den Jugendhilfeausschuss aufstellen 
zu lassen. Hierfür gelten neben Jugendgerichtsgesetz (JGG), Gerichtsverfassungsgesetz 
(GVG) sowie Deutschem Richtergesetz (DRiG) insbesondere die Bestimmungen der Schöf-
fenwahl-Ausführungsverordnung (Schöffenwahl-AV) des Justizministeriums (3221 – I.2) und 
des Runderlasses des MGFFI (313 – 6153) vom 04.03.2009 in der Fassung vom 
07.12.2017.  
 
Die Vorschlagsliste muss laut §§ 36 IV GVG, 35 II JGG die gleiche Anzahl Männer und Frau-
en enthalten und mindestens die doppelte Anzahl von Personen aufweisen, die als Jugend-
schöff*innen benötigt werden. Somit sind mindestens 874 Bewerber*innen paritätisch auf-
zustellen. 
 
Es muss dabei eine individuelle Vorauswahl geeigneter Kandidat*innen getroffen werden, da 
die Vorgeschlagenen „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren“ sein 
sollen.  
 
Bewerber*innen können zur Wahl vorgeschlagen werden, wenn 
 
 sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, 
 sie körperlich und geistig in der Lage sind, aktiv am Prozessgeschehen teilnehmen zu 
können, 
 sie zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sind, 
 sie zum Zeitpunkt der Listenaufstellung (30.04.2023) in Köln wohnen, 
 sie sich nicht in der Insolvenz befinden,

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 sie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, bezie-
hungsweise gegen sie kein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zum Verlust der 
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter führen könnte, 
 sie nicht Richter*in, Staatsanwält*in, Notar*in, gerichtliche*r Vollstreckungsbeamt*in, 
Polizeivollzugsbeamt*in, Strafvollzugsbeamt*in, Gerichtshelfer*in, Religionsdiener*in 
oder Mitglied der Landes- oder Bundesregierung sind und jemals hauptamtlich oder 
inoffiziell beim Staatssicherheitsdienst der DDR beschäftigt waren. 
 
Laut oben genannter Ausführungsverordnung muss die Vorschlagliste bis spätestens zum 
30.06.2023 durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen worden sein. Die Verwaltung wird 
die vorbereitete Liste daher dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 06.06.2023 
(aufgrund der zu schützenden persönlichen Daten der Bewerber*innen im nichtöffentlichen 
Teil) zur Entscheidung vorlegen. 
 
Nach Beschluss wird die verabschiedete Liste eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Zeitraum 
und Ort der Auslegung werden vorher gesondert veröffentlicht. Anschließend wird die Liste 
unter Beifügung eventuell erhobener Einsprüche an das Amtsgericht weitergeleitet.  
 
Die Wahl der Schöff*innen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht in der 
Zeit vom 16.09. bis 15.10.2023. 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ruft daher zu Bewerbungen für dieses verantwor-
tungsvolle Ehrenamt auf.  
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden sich auf der städtischen Internet-
seite https://www.stadt-koeln.de/jugendschoeffen. Rückfragen werden gerne von der all-
gemeinen Verwaltung, Herr Engels, Tel.: 0221 / 221 – 25099 und Frau Siebeneck, Tel.: 0221 / 
221 – 24031 oder per Email jugendschoeffenwahl@stadt-koeln.de beantwortet. 
 
Daneben wurden und werden verschiedene Werbemaßnahmen wie Pressemitteilungen; Stad-
tinformationskampagnen und Filme in Social-Media-Kanälen durchgeführt, um die Kölner 
Einwohner*innen auf dieses Ehrenamt aufmerksam zu machen.  
 
Gerne werden auch Vorschläge von Fraktionen und Trägern der Jugendhilfe entgegenge-
nommen. Die Verwaltung wird folgende Institutionen über die Möglichkeit informieren, geeig-
nete Bewerber*innen zu benennen: 
 
 385 aktuell in Köln anerkannte Träger der freien Jugendhilfe 
 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertretene Jugendhilfeträger  
 im Rat der Stadt Köln vertretene Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger 
 Partner der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände Köln 
 
Bewerbungen und Vorschläge werden gerne bis zum 30.04.2023 aufgenommen. Mel-
dungen, die nach diesem Termin eingehen, können aus Verfahrensgründen nicht berücksich-
tigt werden, da ansonsten die Einhaltung aller erforderlichen Mitzeichnungen und maßgebli-
chen Fristen für das Einbringen der Beschlussvorlage in die Juni-Sitzung des Jugendhilfeaus-
schusses nicht gewährleistet werden kann. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0147/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.01.2023
Erstellt
11.01.2023 17:21