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4145/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) vom 24.08.2023 (Session-Nr. AN/1451/2023) betreffend „Sachstand Entsiegelung und Umbau Maternuskirchplatz“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1750 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4145/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) vom 24.08.2023 (Session-Nr. 
AN/1451/2023) betreffend „Sachstand Entsiegelung und Umbau Maternuskirchplatz„ 
Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „Wie ist der aktuelle Sachstand zur Baumaßnahme auf dem Maternuskirch-
platz?“ 
 
2. „Wann werden die Baumaßnahmen zur Umgestaltung beginnen?“ 
 
3. „Sind die bereitgestellten Stadtverschönerungsmittel aus 2017 für das Projekt 
zurückgestellt oder verfallen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Die Maßnahmenumsetzung ist weiterhin aufgrund der Bearbeitung anderer pri-
orisierter Projekte zurückgestellt. Sobald an der Maßnahmenumsetzung weiter-
gearbeitet werden kann, erfolgt die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und 
die Erarbeitung der notwendigen Vergabeunterlagen. Darauf folgend wird die 
Vergabe der Bauleistung eingeleitet und mit dem Umbau des Maternuskirch-
platz begonnen. 
 
2. Ein genauer Termin zum Baubeginn kann derzeit nicht benannt werden. Es ist 
davon auszugehen, dass frühestens zum I. Quartal 2025 mit einem Baustart zu 
rechnen ist. 
 
3. Die Stadtverschönerungsmittel werden aus dem konsumtiven Haushaltsansatz 
bereitgestellt. Diese wurden für kurzfristige Maßnahmen am Maternuskirchplatz 
vorgesehen. Aufgrund des Entscheid für eine Umplanung ist eine Finanzierung 
über die Stadtverschönerungsmittel nicht möglich. Die Finanzierung muss aus 
investiven Mitteln sichergestellt werden.

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4145/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.01.2024
Erstellt
20.12.2023 10:30