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AN/0310/2021

Planungssicherheit für Großmarkthändler und Ihre Beschäftigten oder Vorrang für Klientelpolitik?

Gem. Anfrage nach § 4 (Linke) 18.02.2021

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 25.02.2021, TOP 4.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Die Linke)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Die Linke)

5052 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Herrn Ausschussvorsitzenden 
Dirk Michel 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.02.2021 
 
AN/0310/2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 25.02.2021 
 
Planungssicherheit für Großmarkthändler und Ihre Beschäftigten oder Vorrang für 
Klientelpolitik? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Michel, 
wir bitten Sie freundlich um Aufnahme der nachfolgenden Anfrage in die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 25.02.21: 
 
Am 9.02.2021 berichtete die Kölnische Rundschau unter der Überschrift „Großmarkt gegen 
FC ausgespielt“ über einen möglichen ‚Kuhhandel‘ in den Bündnisverhandlungen von Grü-
nen, CDU und Volt: „Die einfache Formel: Dem 1. FC Köln wird für sein Zentrum ausschließ-
lich ein Gelände im Gewerbegebiet Marsdorf angeboten. Damit ist dort für eine Umsiedlung 
des Großmarktes kein Platz mehr.“ 
Wenige Tage zuvor hatten sich am 6.02.2021 die in der IG Großmarkt zusammengeschlos-
senen Händler erneut mit einem mahnenden Brief an die Fraktionen im Rat der Stadt Köln 
gewandt. Darin klagen sie über Betriebseinschränkungen nach den ersten Abrissen am 
Großmarktstandort in Raderthal und bringen nachdrücklich ihre Sorge zum Ausdruck, dass 
das Frischezentrum in Marsdorf nicht – wie vom Rat beschlossen und von der Verwaltung 
wiederholt zugesagt – rechtzeitig bis Ende 2023 fertiggestellt werden könne. 
Der Umstand, dass der Umzug des Großmarktes und der Neubau des Frischezentrums im 
Arbeitsprogramm des Verwaltungsvorstandes vom 28. Januar 2021 mit keiner Silbe erwähnt

- 2 - 
 
wird, hat diese Verunsicherung bei den rund 130 am Großmarkt ansässigen Unternehmen 
und ihren 1100 Beschäftigten noch vergrößert.  
Aus Sicht der Fragesteller ist es – erst recht vor dem Hintergrund der pandemiebedingt zu-
nehmenden Arbeitslosigkeit – wirtschaftspolitisch unverantwortlich und beschäftigungspoli-
tisch unzumutbar, 71 umzugswilligen Betrieben, ihren Beschäftigten und deren Familien im 
Widerspruch zu geltenden Ratsbeschlüssen und zahlreichen Versicherungen eine derartige 
Hängepartie zuzumuten. Auch der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Soenius 
hat erneut aus Sicht der Kölner Wirtschaft eine zügige Umsetzung des Ratsbeschlusses an-
gemahnt. 
Nach den geltenden Beschlüssen des Rates ist die Verwaltung beauftragt, den Neubau des 
Frischezentrums planungsrechtlich vorzubereiten und bis Ende 2023 bezugsfertig zu reali-
sieren. 
In der vergangenen Wahlperiode des Rates hat die Verwaltung dies auf unterschiedliche 
Anfragen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD, wie auch von CDU und Bündnis90/Die Grü-
nen bekräftigt. Zuletzt erklärte Herr Beigeordneter Greitemann am 16.06.2020 auf Nachfrage 
des Vertreters der LINKEN im Wirtschaftsausschuss zur Erläuterung des als Anlage 1 zur 
Vorlage 1516/2020 nachgereichten Zeitstrahls, „die Offenlage (eines Bebauungsplanes) in 
der zweiten Jahreshälfte 2021 und der Satzungsbeschluss in 2022 (sei) ein zwar hochge-
setztes Ziel, aber dennoch machbare Ziele.“ (Niederschrift der Sondersitzung des Wirt-
schaftsausschusses vom 16.06.2020). 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Warum wurde trotz eindeutiger Ratsbeschlüsse der Großmarkt bzw. der Neubau ei-
nes Frischezentrums nicht in das Arbeitsprogramm des Verwaltungsvorstandes für 
2021 aufgenommen und was bedeutet dies für die Fertigstellung des Neubaus eines 
Frischezentrums zum angekündigten Datum Ende 2023?  
2. Kann die Verwaltung ausschließen, dass ein Zusammenhang zwischen dem von der 
Kölnischen Rundschau vermuteten „Kuhhandel“ der neuen Ratsmehrheit zu Lasten 
des Großmarktes einerseits und dem Verzicht auf die Aufnahme des Neubaus eines 
Frischezentrums in das Arbeitsprogramm des Stadtvorstandes andererseits besteht, 
und wie begründet sie ihre Haltung?  
3. Hat der von der Verwaltung als Anlage 1 zur Vorlage 1516/2020 vorgelegte Zeitstrahl 
zur fristgerechten Realisierung des Neubaus eines Frischemarktes in Marsdorf bis

- 3 - 
 
Ende 2023 weiterhin Gültigkeit und welche nächsten Realisierungsschritte plant die 
Verwaltung bis zu welchem Zeitpunkt?  
4. Welche Fortschritte wurden seit Juni 2020 im Workshop-Verfahren mit den Groß-
markthändlern erreicht und welche Schritte wird die Verwaltung unternehmen, um ei-
nen rechtzeitigen Abschluss dieser Gespräche zu ermöglichen?  
5. Hält die Verwaltung einen nahtlosen Übergang der bisher am Großmarkt ansässigen 
Händler in den Neubau des Frischezentrums zur für Ende 2023 geplanten Aufgabe 
des bisherigen Großmarktstandortes in Raderthal weiterhin für möglich? 
 
Wir bitten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur Verfü-
gung zu stellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. 
  
Mike Homann Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

25.02.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0310/2021
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Linke)
Datum
18.02.2021
Erstellt
18.02.2021 09:55