3630/2025
Zuschuss für die Kölner Schull- un Veedelszöch 2026 und die Musikkapellen an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V."
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 3630/2025 Freigabedatum 16.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss für die Kölner Schull- un Veedelszöch 2026 und die Musikkapellen an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V." Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln in Höhe von 81.880,00 € als Zuschuss an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“ für die Schull- un Veedelszöch und die Musikapellen für 2026. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in der Produkt- gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haus-haltsjahr 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe eines Zuschusses in Höhe von 81.880,00 € an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“ für die Schull- un Veedelszöch und die Musikkapellen für 2026. Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 Finanzausschuss 02.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 81.880,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Kulturelle Bedeutung und historische Verankerung Seit 1933 ziehen die Veedels- bzw. seit 1952 die Schull- un Veedelszöch gemeinsam am Kar- nevalssonntag durch Köln. Die Teilnahme der Schulen und Veedelsgruppen an den Zöch ist ein besonderer Höhepunkt des Kölner Karnevals. In Eigenarbeit gestalten Schulen und Vee- delsgruppen Kostüme und Wagen, die gesellschaftlich aktuelle Themen aufgreifen. Dieser Prozess fördert die kulturelle Bildung junger Menschen, stärkt Gemeinschaftssinn, Kreativität und Toleranz und ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, kölsches Brauchtum aktiv zu erle- ben und mitzugestalten. Begleitet werden die Zöch von zahlreichen Musikkapellen, deren Spiel mit kölschem Liedgut den Charakter des Zuges prägt und einen wichtigen Beitrag zur lebendigen Vermittlung und Bewahrung des Kölner Brauchtums leistet. Der Zug folgt traditio- nell der Strecke des Kölner Rosenmontagszuges, was seine zentrale Bedeutung unterstreicht. Organisiert und durchgeführt werden die Kölner Schull- un Veedelszöch im Ehrenamt von dem gemeinnützigen Verein „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“. Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt Neben ihrer kulturellen Bedeutung erfüllen die Schull- un Veedelszöch eine zentrale soziale Funktion. Zahlreiche Vereine und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ih- ren Projekten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere in 3 den Veedeln. Veranstalter und Träger ist der gemeinnützige Verein „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“, der die Organisation und Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen und Spen- den stemmt. Er ermöglicht Schulen und Veedelsgruppen eine kostenfreie Teilnahme durch finanzielle Zuschüsse an teilnehmende Schulen und Musikkapellen, was die Teilhabe breiter Bevölkerungsgruppen sichert und Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit fördert und Kin- dern und Jugendlichen einen niedrigschwelligen und aktiven Zugang zum Brauchtum über- haupt erst ermöglicht. Dies stärkt das Ehrenamt und sichert die bestehenden Brauch- tumsstrukturen. Struktursicherung Steigende Kostenstrukturen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie ver- änderte ehrenamtliche Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die jahrzehntelangen jährlichen Förderungen sind daher Bestandteil der Kalkulation des Vereins. Bereits in der letzten Förderrunde war eine Erhöhung der Zuschüsse notwendig, um die Durchführung zu sichern. Vor diesem Hintergrund wurde für 2026 eine deutlich erhöhte Förde- rung zugesagt und in der Kalkulation der Vereine berücksichtigt. Deshalb werden für die Ses- sion 2026 die im Haushalt veranschlagte Fördersumme in Höhe von 81.880,00 € bereitge- stellt. Eine Nichtauszahlung der Zuschüsse würde einen erheblichen Vertrauensverlust gegenüber der Stadt bedeuten und den Trägerverein in eine finanzielle Notlage führen. Dies würde nicht nur die Schull- un Veedelszöch, sondern auch das ehrenamtliche Engagement und den sozia- len Zusammenhalt in den Stadtteilen erheblich schwächen und insbesondere sozial schwä- cher gestellte Gruppen vom kulturellen Leben ausschließen. Die Bestimmungen der Bewirt- schaftungsverfügung vom 18.12.2025 sind erfüllt, da bestehende und zur Aufgabenerfüllung benötigte Strukturen ohne die Förderung zerstört werden würden Finanzierung: Der Haushaltsplan 2026 beinhaltet im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in Pro- jektgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses in Höhe von 81.880,00 € an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“ zur Durchführung der Kölner Schull- un Veedels- zöch 2026 und für die Musikkapellen in den Zöch. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: • Schull- un Veedelszöch 75.000,00 € • Musikkapellen 6.880,00 €
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Beschlussvorlage handelt es sich um eine rein finanzielle Entscheidung, es besteht keine inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3630/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.01.2026
- Erstellt
- 18.12.2025 11:33