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3630/2025

Zuschuss für die Kölner Schull- un Veedelszöch 2026 und die Musikkapellen an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 16.01.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 02.02.2026, TOP 10.11

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

5932 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4518 
 
Vorlagen-Nummer 
 3630/2025 
Freigabedatum 
16.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss für die Kölner Schull- un Veedelszöch 2026 und die Musikkapellen an die 
„Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V."  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln in Höhe von 
81.880,00 € als Zuschuss an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums 
e.V.“ für die Schull- un Veedelszöch und die Musikapellen für 2026. 
 
Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in der Produkt-
gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im 
Haus-haltsjahr 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe eines Zuschusses in Höhe von 
81.880,00 € an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“ für die 
Schull- un Veedelszöch und die Musikkapellen für 2026. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 
Finanzausschuss 02.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  81.880,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Kulturelle Bedeutung und historische Verankerung 
Seit 1933 ziehen die Veedels- bzw. seit 1952 die Schull- un Veedelszöch gemeinsam am Kar-
nevalssonntag durch Köln. Die Teilnahme der Schulen und Veedelsgruppen an den Zöch ist 
ein besonderer Höhepunkt des Kölner Karnevals. In Eigenarbeit gestalten Schulen und Vee-
delsgruppen Kostüme und Wagen, die gesellschaftlich aktuelle Themen aufgreifen. Dieser 
Prozess fördert die kulturelle Bildung junger Menschen, stärkt Gemeinschaftssinn, Kreativität 
und Toleranz und ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, kölsches Brauchtum aktiv zu erle-
ben und mitzugestalten. Begleitet werden die Zöch von zahlreichen Musikkapellen, deren 
Spiel mit kölschem Liedgut den Charakter des Zuges prägt und einen wichtigen Beitrag zur 
lebendigen Vermittlung und Bewahrung des Kölner Brauchtums leistet. Der Zug folgt traditio-
nell der Strecke des Kölner Rosenmontagszuges, was seine zentrale Bedeutung unterstreicht. 
Organisiert und durchgeführt werden die Kölner Schull- un Veedelszöch im Ehrenamt von 
dem gemeinnützigen Verein „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“. 
 
Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt 
Neben ihrer kulturellen Bedeutung erfüllen die Schull- un Veedelszöch eine zentrale soziale 
Funktion. Zahlreiche Vereine und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ih-
ren Projekten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere in

3 
den Veedeln.  
 
Veranstalter und Träger ist der gemeinnützige Verein „Freunde und Förderer des Kölnischen 
Brauchtums e.V.“, der die Organisation und Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen und Spen-
den stemmt. Er ermöglicht Schulen und Veedelsgruppen eine kostenfreie Teilnahme durch 
finanzielle Zuschüsse an teilnehmende Schulen und Musikkapellen, was die Teilhabe breiter 
Bevölkerungsgruppen sichert und Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit fördert und Kin-
dern und Jugendlichen einen niedrigschwelligen und aktiven Zugang zum Brauchtum über-
haupt erst ermöglicht. Dies stärkt das Ehrenamt und sichert die bestehenden Brauch-
tumsstrukturen.  
 
Struktursicherung 
Steigende Kostenstrukturen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie ver-
änderte ehrenamtliche Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die 
jahrzehntelangen jährlichen Förderungen sind daher Bestandteil der Kalkulation des Vereins. 
Bereits in der letzten Förderrunde war eine Erhöhung der Zuschüsse notwendig, um die 
Durchführung zu sichern. Vor diesem Hintergrund wurde für 2026 eine deutlich erhöhte Förde-
rung zugesagt und in der Kalkulation der Vereine berücksichtigt. Deshalb werden für die Ses-
sion 2026 die im Haushalt veranschlagte Fördersumme in Höhe von 81.880,00 € bereitge-
stellt. 
 
Eine Nichtauszahlung der Zuschüsse würde einen erheblichen Vertrauensverlust gegenüber 
der Stadt bedeuten und den Trägerverein in eine finanzielle Notlage führen. Dies würde nicht 
nur die Schull- un Veedelszöch, sondern auch das ehrenamtliche Engagement und den sozia-
len Zusammenhalt in den Stadtteilen erheblich schwächen und insbesondere sozial schwä-
cher gestellte Gruppen vom kulturellen Leben ausschließen. Die Bestimmungen der Bewirt-
schaftungsverfügung vom 18.12.2025 sind erfüllt, da bestehende und zur Aufgabenerfüllung 
benötigte Strukturen ohne die Förderung zerstört werden würden 
 
Finanzierung: 
Der Haushaltsplan 2026 beinhaltet im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in Pro-
jektgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen eine 
Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses in Höhe von 81.880,00 € an die „Freunde und 
Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“ zur Durchführung der Kölner Schull- un Veedels-
zöch 2026 und für die Musikkapellen in den Zöch. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 
 
• Schull- un Veedelszöch                    75.000,00 €  
• Musikkapellen      6.880,00 €

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

882 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Beschlussvorlage handelt es sich um eine rein finanzielle Entscheidung, es besteht keine 
inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

29.01.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3630/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.01.2026
Erstellt
18.12.2025 11:33