3791/2023
Überplanmäßiger zahlungswirksamer Mehraufwand im Bereich der Schulmieten im TP 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2023
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle IV/400/6 Vorlagen-Nummer 06.12.2023 3791/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 07.12.2023 Überplanmäßiger zahlungswirksamer Mehraufwand im Bereich der Schulmieten im TP 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2023 Mit dieser Unterrichtung wird der Rat über die beabsichtigte Genehmigung eines über- planmäßigen Aufwandes für den Bereich der Schulmieten in der Produktgruppe des Am- tes für Schulentwicklung 0301, Schulträgeraufgaben durch die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs.1 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (1. Punkt) Haushaltssatzung 2023/2024 informiert: Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz - und Abrechnungssystem zwi- schen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Die Finanzierung von Schulbaumaßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln . Die Refinanzierung der investiven Kosten erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe der dann jeweils gültigen spartenbezogenen Miete, den so- genannten Flächenverrechnungspreisen. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Auf- wendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Die Entwicklung der Mietforderungen inkl. Nebenkosten war bei der Aufstellung des Dop- pelhaushaltes 2023/2024 nicht in vollem Umfan g absehbar. Im Rahmen des Prognoseberichtswesens 08/2023 zeichnete sich bereits ein Fehlbedarf im Bereich der Schulmieten von rd. 14,3 Mio. € ab. Zum Stand 14.11 2023 musste dieser Wert auf rd. 14,7 Mio. € korrigiert werden. Der Fehlbedarf ist auf die Er höhung der Flä- chenverrechnungspreise (FVP) seitens der Gebäudewirtschaft im Jahr 2023 zurückzufüh- ren. Weitere Gründe sind u.a. Nachforderungen auf Mietzahlungen aus Vormonaten oder Jahren sowie Neuanmietungen von z.B. Containern. Der aktuell prognostizierte Mietfehlbedarf von rd. 14,7 Mio. € (14.664.286,06 €) kann durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 7,9 Mio. € (7.850.754,93 €) bei anderen Aufwandspositionen im Teilergebnisplan 0301 – Schulträ- geraufgaben auf einen Betrag vo n rd. 6,8 Mio. € (6.813.531,13 €) reduziert werden. 2 Aufgrund bestehender Mietverträge besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Leistung der monatlichen Mietzahlungen einschl. der Nebenkosten an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die im TP 0301 Schulträgeraufgaben zu zahlenden Schulmieten werden daher aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erbracht, weshalb der überplanmäßige zahlungswirksame Auf- wand nach § 83 Abs. 1 GO i.V.m. § 10 Nr. 1 (1. Punkt) Haushaltssatzung 2023/2024 in die Genehmigungszuständigkeit der Stadtkämmerin fällt. Das Amt für Schulentwicklung hat am 14.11.2023 einen entsprechenden Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 6.813.531,13 € im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, S chulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand für das Haushaltsjahr 2023 gestellt. Der geltend gemachte Bedarf ist voraussichtlich zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Aufgabenwahrung nach § 79 Schulgesetz NRW unab weisbar und begründet die überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen (§ 83 Abs. 1 S. 1 GO). Angesichts der Aufwandsvolumina zeichnet sich ein Deckungserfordernis zu Lasten des Gesamthaushaltes und damit eine Belastung des Jahresergebnisses 2023 ab. D ie erfor- derliche überplanmäßige Bereitstellung der Aufwandsmittel erfolgt daher bedarfsorientiert im Rahmen des Jahresabschlusses 2023. Um den Lastschrifteinzug der Schulmieten ein- schl. Nebenkosten für den Monat 12/2023 Anfang Dezember 2023 sicherstellen z u kön- nen, werden die entsprechenden Auszahlungsmittel innerhalb des Gesamtfinanzplans im Rahmen einer Umschichtung bereits vorab bereitgestellt. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3791/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 06.12.2023
- Erstellt
- 16.11.2023 09:41