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3791/2023

Überplanmäßiger zahlungswirksamer Mehraufwand im Bereich der Schulmieten im TP 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2023

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 06.12.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 7.2.4

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4222 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/6 
 
Vorlagen-Nummer 06.12.2023 
 3791/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 07.12.2023 
 
Überplanmäßiger zahlungswirksamer Mehraufwand im Bereich der Schulmieten im TP 
0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2023 
Mit dieser Unterrichtung wird der Rat über die beabsichtigte Genehmigung eines über-
planmäßigen Aufwandes für den Bereich der Schulmieten in der Produktgruppe des Am-
tes für Schulentwicklung 0301, Schulträgeraufgaben durch die Stadtkämmerin gemäß § 
83 Abs.1 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (1. Punkt) Haushaltssatzung 2023/2024 informiert:  
 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz - und Abrechnungssystem zwi-
schen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet.  
 
Die Finanzierung von Schulbaumaßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln . Die Refinanzierung der investiven Kosten erfolgt aus 
dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende 
Mietzahlungen nach Maßgabe der dann jeweils gültigen spartenbezogenen Miete, den so-
genannten Flächenverrechnungspreisen.  
 
Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Auf-
wendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) 
und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete 
mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet.  
 
Die Entwicklung der Mietforderungen inkl. Nebenkosten war bei der Aufstellung des Dop-
pelhaushaltes 2023/2024 nicht in vollem Umfan g absehbar.  
 
Im Rahmen des Prognoseberichtswesens 08/2023 zeichnete sich bereits ein Fehlbedarf 
im Bereich der Schulmieten von rd. 14,3 Mio. € ab. Zum Stand 14.11 2023 musste dieser 
Wert auf rd. 14,7 Mio. € korrigiert werden. Der Fehlbedarf ist auf die Er höhung der Flä-
chenverrechnungspreise (FVP) seitens der Gebäudewirtschaft im Jahr 2023 zurückzufüh-
ren. Weitere Gründe sind u.a. Nachforderungen auf Mietzahlungen aus Vormonaten oder 
Jahren sowie Neuanmietungen von z.B. Containern.  
 
Der aktuell prognostizierte Mietfehlbedarf von rd. 14,7 Mio. € (14.664.286,06 €) kann 
durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 7,9 Mio. € 
(7.850.754,93 €) bei anderen Aufwandspositionen im Teilergebnisplan 0301 – Schulträ-
geraufgaben auf einen Betrag vo n rd. 6,8 Mio. € (6.813.531,13 €) reduziert werden.

2 
 
Aufgrund bestehender Mietverträge besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Leistung der 
monatlichen Mietzahlungen einschl. der Nebenkosten an die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. 
 
Die im TP 0301 Schulträgeraufgaben zu zahlenden Schulmieten werden daher aufgrund 
rechtlicher Verpflichtungen erbracht, weshalb der überplanmäßige zahlungswirksame Auf-
wand nach § 83 Abs. 1 GO i.V.m. § 10 Nr. 1 (1. Punkt) Haushaltssatzung 2023/2024 in 
die Genehmigungszuständigkeit der Stadtkämmerin fällt. Das Amt für Schulentwicklung 
hat am 14.11.2023 einen entsprechenden Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung 
in Höhe von 6.813.531,13 € im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der 
Produktgruppe 0301, S chulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher 
Aufwand für das Haushaltsjahr 2023 gestellt.  
 
Der geltend gemachte Bedarf ist voraussichtlich zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit 
und der Aufgabenwahrung nach § 79 Schulgesetz NRW unab weisbar und begründet die 
überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen (§ 83 Abs. 1 S. 1 GO).  
 
Angesichts der Aufwandsvolumina zeichnet sich ein Deckungserfordernis zu Lasten des 
Gesamthaushaltes und damit eine Belastung des Jahresergebnisses 2023 ab. D ie erfor-
derliche überplanmäßige Bereitstellung der Aufwandsmittel erfolgt daher bedarfsorientiert 
im Rahmen des Jahresabschlusses 2023. Um den Lastschrifteinzug der Schulmieten ein-
schl. Nebenkosten für den Monat 12/2023 Anfang Dezember 2023 sicherstellen z u kön-
nen, werden die entsprechenden Auszahlungsmittel innerhalb des Gesamtfinanzplans im 
Rahmen einer Umschichtung bereits vorab bereitgestellt.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

07.12.2023 Rat
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3791/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
06.12.2023
Erstellt
16.11.2023 09:41