3766/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS /DIE GRÜNEN aus der Sitzung der BV9 vom 18.11.2024 („AN/1596/2024") betreffend „Wie konsequent werden Vorrangsschaltungen umgesetzt?"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2727 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 3766/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS /DIE GRÜNEN aus der Sitzung der BV9 vom 18.11.2024 („AN/1596/2024") betreffend „Wie konsequent werden Vorrangsschaltungen umgesetzt?" Anfrage der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1. „Welche rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen müssen bei der Einrichtung von Vorrangschaltungen beachtet werden?“ 2. „Sind an allen Kreuzungen von Straßenbahnen und Ampeln/Lichtsignalanlagen (LSA) im Bezirk, aber auch außerhalb des Bezirks, sofern es die Linien 3, 4 und 18 betrifft, Vorrangschaltungen eingerichtet? Falls nein, wo nicht und wa- rum?“ 3. „Sind an den wichtigen Kreuzungen von Bussen und LSA im Bezirk Vorrang- schaltungen eingerichtet? Falls nein, wo nicht und warum?“ 4. „Plant die Stadt die Einrichtung weiterer Vorrangschaltungen und wenn ja, wo und wann?“ Beantwortung der Anfrage zu ÖV-Vorrangschaltungen: 1. Die einzig zwingende Voraussetzung für die Einrichtung von ÖV -Vorrangschal- tungen an Lichtsignalanlagen ist, dass das Steuergerät der Lichtsignalanlage technisch in der Lage ist, sich nähernde ÖV-Fahrzeuge über ein entsprechendes Erfassungssystem zu erkennen und die Bevorrechtigung umzusetzen. Stadtbah- nen melden sich in der Regel über sogenannte Koppelspule n im Gleisbereich an, Busse werden über ausgesendete Digitalfunktelegramme an der Lichtsignal- anlage erfasst. 2. Die Stadtbahnen werden an allen signalisierten Knotenpunkten im Stadtbezirk Mülheim, wie im gesamten Stadtgebiet, bevorrechtigt. In der Regel werd en Stadtbahnen immer voll priorisiert. An ausgewählten Knotenpunkten von bedeu- tender verkehrlicher Relevanz für den Individualverkehr werden Stadtbahnen nur 2 bedingt bevorrechtigt. Lediglich an der Lichtsignalanlage Ubierring / An der Bott- mühle (Stadtbezirk 1, Linien 15 und 16) ist aufgrund des Alters des Steuergerä- tes keine Bevorrechtigung der Stadtbahn umgesetzt. 3. Busbevorrechtigungen befinden sich im Stadtbezirk Mülheim lediglich an der Kreuzung Bergisch -Gladbacher Straße / Genovevastraße sowie am Wiener Platz. 4. Die Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Mülheim werden sukzessiv erneuert und somit auf den neuesten Stand der Technik gebracht. In dem Prozess der Erneu- erung wird standardmäßig geprüft, ob die Einrichtung einer Busbevorrechtigung sinnvoll ist. Wenn dem so ist, wird sie auch implementiert. Zum jetzigen Stand lassen sich allerdings noch keine verbindlichen Termine nennen, wann welche Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Mülheim erneuert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Gladbacher Straße
- Genovevastraße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Wiener Platz
- Ubierring
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Details
- Aktenzeichen
- 3766/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.12.2024
- Erstellt
- 25.11.2024 12:48