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3766/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS /DIE GRÜNEN aus der Sitzung der BV9 vom 18.11.2024 („AN/1596/2024") betreffend „Wie konsequent werden Vorrangsschaltungen umgesetzt?"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.02.2025, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2727 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 3766/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS /DIE GRÜNEN aus der 
Sitzung der BV9 vom 18.11.2024 („AN/1596/2024") betreffend „Wie konsequent werden 
Vorrangsschaltungen umgesetzt?" 
Anfrage der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 
 
1. „Welche rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen müssen bei der 
Einrichtung von Vorrangschaltungen beachtet werden?“ 
 
2. „Sind an allen Kreuzungen von Straßenbahnen und Ampeln/Lichtsignalanlagen 
(LSA) im Bezirk, aber auch außerhalb des Bezirks, sofern es die Linien 3, 4 
und 18 betrifft, Vorrangschaltungen eingerichtet? Falls nein, wo nicht und wa-
rum?“ 
 
3. „Sind an den wichtigen Kreuzungen von Bussen und LSA im Bezirk Vorrang-
schaltungen eingerichtet? Falls nein, wo nicht und warum?“ 
 
4. „Plant die Stadt die Einrichtung weiterer Vorrangschaltungen und wenn ja, wo 
und wann?“ 
 
Beantwortung der Anfrage zu ÖV-Vorrangschaltungen: 
 
1. Die einzig zwingende Voraussetzung für die Einrichtung von ÖV -Vorrangschal-
tungen an Lichtsignalanlagen ist, dass das Steuergerät der Lichtsignalanlage 
technisch in der Lage ist, sich nähernde ÖV-Fahrzeuge über ein entsprechendes 
Erfassungssystem zu erkennen und die Bevorrechtigung umzusetzen. Stadtbah-
nen melden sich in der Regel über sogenannte Koppelspule n im Gleisbereich 
an, Busse werden über ausgesendete Digitalfunktelegramme an der Lichtsignal-
anlage erfasst. 
 
2. Die Stadtbahnen werden an allen signalisierten Knotenpunkten im Stadtbezirk 
Mülheim, wie im gesamten Stadtgebiet, bevorrechtigt. In der Regel werd en 
Stadtbahnen immer voll priorisiert. An ausgewählten Knotenpunkten von bedeu-
tender verkehrlicher Relevanz für den Individualverkehr werden Stadtbahnen nur

2 
 
bedingt bevorrechtigt. Lediglich an der Lichtsignalanlage Ubierring / An der Bott-
mühle (Stadtbezirk 1, Linien 15 und 16) ist aufgrund des Alters des Steuergerä-
tes keine Bevorrechtigung der Stadtbahn umgesetzt. 
 
3. Busbevorrechtigungen befinden sich im Stadtbezirk Mülheim lediglich an der 
Kreuzung Bergisch -Gladbacher Straße / Genovevastraße sowie am Wiener 
Platz. 
 
4. Die Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Mülheim werden sukzessiv erneuert und 
somit auf den neuesten Stand der Technik gebracht. In dem Prozess der Erneu-
erung wird standardmäßig geprüft, ob die Einrichtung einer Busbevorrechtigung 
sinnvoll ist. Wenn dem so ist, wird sie auch implementiert. Zum jetzigen Stand 
lassen sich allerdings noch keine verbindlichen Termine nennen, wann welche 
Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Mülheim erneuert werden.

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Gladbacher Straße
  • Genovevastraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Wiener Platz
  • Ubierring

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Details

Aktenzeichen
3766/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.12.2024
Erstellt
25.11.2024 12:48