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Entwicklung des Max-Becker-Areals in Ehrenfeld

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) AN/0220/2020 vom 06.02.2020

Stand: Am 06.02.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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    CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsgruppe GUT An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.02.2020 AN/0220/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.02.2020 Entwicklung des Max-Becker-Areals in Ehrenfeld Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas- sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 06.02.2020 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. einen städtebaulichen Wettbewerb für das Areal Widdersdorfer Straße/Maarweg/ Oskar-Jäger-Straße in Ehrenfeld durchzuführen, um die Entwicklung eines mischge- nutzten Quartiers anzustoßen. Dabei sollen insbesondere die Nutzung, Dichte und Höhe der Bebauung festgelegt werden. 2. dem Stadtentwicklungsausschuss auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses einen Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Mit dem Bebauungsplan sollen folgende Ziele erreicht werden:  Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des geltenden Kooperativen Bau- landmodells unter Berücksichtigung Generationenübergreifender Wohnmodelle  Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche Gewerbenutzungen  Schaffung von Kultur- Sozial-, Bildungs- und Gemein- sowie Grünflächen  Erschließung mit flexiblen Mobilitätskonzepten und Anbindung insbesondere an den ÖPNV 3. eine Überarbeitung des Rahmenplans für das Gesamtgebiet - insbesondere auch westlich des Maarwegs - einzuleiten vor dem Hintergrund der Stadtstrategie, Wohnen und Arbeiten in Misch-Gebieten zusammenzuführen. 4. gegenüber dem Stadtwerkekonzern darauf hinzuwirken, dass die Ausübung des vor- handenen, vertraglich gesicherten Vorkaufsrecht der Rhein-Energie AG zügig zu prü- - 2 - fen und ggf. anzuwenden ist. 5. mit der RheinEnergie AG ist auch im Falle eines Verzichtes auf das Vorkaufsrecht ein Verfahren mit dem Ziel einer gemeinschaftlichen Entwicklung des Gesamtareals un- ter Einbeziehung der im Eigentum der RheinEnergie AG befindlichen Flächen aufzu- setzen. Dabei soll auch die Möglichkeit der Errichtung von Mitarbeiterwohnungen für den Stadtwerkekonzern berücksichtigt werden. Begründung: erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Das Areal nördlich der Widdersdorfer Str. wird bislang durch die Firma Max Becker genutzt. Für dieses Grundstück hat die RheinEnergie AG ein Vorkaufsrecht, während die Stadt Köln kein Vorkaufsrecht ausüben kann. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, beabsichtigt der Eigentümer das ca. 100.00 qm große Firmengelände zu veräußern. Insofern besteht nun Dringlichkeit im Sinne des öf- fentlichen Interesses zu handeln. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thor Zimmermann Sprecher Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf

  1. 06.02.2020

    Rat

    TOP 3.1.10, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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