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AN/0220/2020

Entwicklung des Max-Becker-Areals in Ehrenfeld

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 06.02.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 3.1.10

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

3035 Zeichen

CDU-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.02.2020 
 
AN/0220/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2020 
 
Entwicklung des Max-Becker-Areals in Ehrenfeld 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas-
sung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 06.02.2020 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. einen städtebaulichen Wettbewerb für das Areal Widdersdorfer Straße/Maarweg/ 
Oskar-Jäger-Straße in Ehrenfeld durchzuführen, um die Entwicklung eines mischge-
nutzten Quartiers anzustoßen. Dabei sollen insbesondere die Nutzung, Dichte und 
Höhe der Bebauung festgelegt werden. 
 
2. dem Stadtentwicklungsausschuss auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses 
einen Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. 
 
Mit dem Bebauungsplan sollen folgende Ziele erreicht werden: 
 Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des geltenden Kooperativen Bau-
landmodells unter Berücksichtigung Generationenübergreifender Wohnmodelle 
 Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche Gewerbenutzungen 
 Schaffung von Kultur- Sozial-, Bildungs- und Gemein- sowie Grünflächen 
 Erschließung mit flexiblen Mobilitätskonzepten und Anbindung insbesondere an 
den ÖPNV  
 
3. eine Überarbeitung des Rahmenplans für das Gesamtgebiet - insbesondere auch 
westlich des Maarwegs - einzuleiten vor dem Hintergrund der Stadtstrategie, Wohnen 
und Arbeiten in Misch-Gebieten zusammenzuführen. 
 
4. gegenüber dem Stadtwerkekonzern darauf hinzuwirken, dass die Ausübung des vor-
handenen, vertraglich gesicherten Vorkaufsrecht der Rhein-Energie AG zügig zu prü-

- 2 - 
 
fen und ggf. anzuwenden ist. 
 
5. mit der RheinEnergie AG ist auch im Falle eines Verzichtes auf das Vorkaufsrecht ein 
Verfahren mit dem Ziel einer gemeinschaftlichen Entwicklung des Gesamtareals un-
ter Einbeziehung der im Eigentum der RheinEnergie AG befindlichen Flächen aufzu-
setzen. Dabei soll auch die Möglichkeit der Errichtung von Mitarbeiterwohnungen für 
den Stadtwerkekonzern berücksichtigt werden. 
 
Begründung: 
 
erfolgt mündlich. 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Das Areal nördlich der Widdersdorfer Str. wird bislang durch die Firma Max Becker genutzt. 
 
Für dieses Grundstück hat die RheinEnergie AG ein Vorkaufsrecht, während die Stadt Köln 
kein Vorkaufsrecht ausüben kann. 
 
Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, beabsichtigt der Eigentümer das ca. 100.00 
qm große Firmengelände zu veräußern. Insofern besteht nun Dringlichkeit im Sinne des öf-
fentlichen Interesses zu handeln. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz       gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer      GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thor Zimmermann 
Sprecher Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

06.02.2020 Rat
TOP 3.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Oskar-Jäger-Straße
  • Widdersdorfer Straße
  • Maarweg

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Details

Aktenzeichen
AN/0220/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
06.02.2020
Erstellt
06.02.2020 12:03