Mandari Insight

1557/2022

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Oedingen zu Top 6.1 "Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2021" in der Sitzung vom 15.03.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 14.06.2022, TOP 6.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3638 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer 10.05.2022 
 1557/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 14.06.2022 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Oedingen zu Top 6.1 "Mittelbewirtschaftung 
im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2021" in der Sitzung vom 15.03.2022 
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 15.03.2022 wurde unter TOP 6.1 über die 
Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2022 (0484/2022) berichtet. 
Frau Oedingen hat hierzu eine Frage an die Verwaltung gerichtet, die im Folgenden beantwortet wird. 
 
Frau Oedingen hat von einigen Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen erfahren, dass die 
Anträge für Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kompliziert seien, sodass betroffene 
Familien beim Ausfüllen Unterstützung bräuchten. Sie möchte wissen, ob die Anträge bereits verein-
facht wurden oder vereinfacht werden können. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mit der Bündelung aller BuT-Aufgaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und die Übertra-
gung der BuT-Aufgaben nach dem SGB II vom Jobcenter auf die Stadt Köln im Jahr 2017 wurden in 
Köln auch Verfahrensweisen in jeder Leistungsart des Bildungs- und Teilhabepakets entwickelt, die 
den Bürger*innen das Antragsverfahren erleichtern und zuverlässige Zahlungsströme an die beteilig-
ten Anbietenden garantieren. Dies beinhaltet auch die DV-gestützte vereinfachte Sammelantragsstel-
lung von Seiten kooperierender Träger, Schulen, Kindertagesstätten, usw.  
Hierdurch ist es gelungen, die Inanspruchnahmen der verschiedenen Leistungsarten in den letzten 
Jahren wesentlich zu erhöhen. 
 
Durch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung 
des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-
Familien-Gesetz) wurden zum 01.08.2019 neben inhaltlichen Veränderungen in den einzelnen Modu-
len auch zur Reduzierung des Bürokratieaufwandes die Beantragung der Leistungen aus dem Bil-
dungspaket per Globalantrag geregelt. Für die Module „Schulausflüge“, „Klassenfahrten“, „Teilhabe“, 
und „Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen“ und „Schülerbeförderung“ müssen keine ge-
sonderten Anträge mehr gestellt werden. Nach Eingang eines Antrages besteht somit dem Grunde 
nach eine Bewilligungsberechtigung für alle Module des Bildungs- und Teilhabepaketes. Lediglich bei 
der Lernförderung bedarf es eines gesonderten Antrags, da die Bewilligung dieser Leistung von der 
Attestierung des Förderbedarfs durch die Schule abhängig ist. 
 
Diese Regelung stellte für Köln keine Neuerung dar. Aufgrund von Vorgaben des Landes NRW wurde 
der Globalantrag bereits im Oktober 2016 in Köln eingeführt. Weiterhin ermöglichte das StFamG die 
Einführung der Möglichkeit für Schulen und Kitas, die Leistungen für Schulausflüge für leistungsbe-
rechtigte Kinder gesammelt abzurechnen. Für Köln stellte dies ebenfalls keine Änderung dar, da die-
se Form der Abrechnung bereits seit 2017 sehr erfolgreich installiert ist und genutzt wird. 
 
Der Globalantrag besteht aus zwei Seiten und fragt die zwingend notwendigen Grundinformationen 
ab. Wenn die Abrechnung nicht über das Sammelverfahren erfolgt, ist je nach beantragtem Modul ein

2 
 
Zusatzfragebogen erforderlich, der anlassbezogene Angaben zu dem beantragten Modul enthält, wie 
z.B. Bestätigung der Schule zu Zeitraum der Klassenfahrt und Kosten, Angaben zu Vereinsbeiträgen 
oder geplanten Ferienfreizeiten etc..  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.06.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1557/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.05.2022
Erstellt
06.05.2022 12:11