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Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Oedingen zu Top 6.1 "Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2021" in der Sitzung vom 15.03.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1557/2022 vom 10.05.2022

Stand: Am 14.06.2022 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 10.05.2022 1557/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 14.06.2022 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Oedingen zu Top 6.1 "Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2021" in der Sitzung vom 15.03.2022 In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 15.03.2022 wurde unter TOP 6.1 über die Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2022 (0484/2022) berichtet. Frau Oedingen hat hierzu eine Frage an die Verwaltung gerichtet, die im Folgenden beantwortet wird. Frau Oedingen hat von einigen Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen erfahren, dass die Anträge für Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kompliziert seien, sodass betroffene Familien beim Ausfüllen Unterstützung bräuchten. Sie möchte wissen, ob die Anträge bereits verein- facht wurden oder vereinfacht werden können. Antwort der Verwaltung: Mit der Bündelung aller BuT-Aufgaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und die Übertra- gung der BuT-Aufgaben nach dem SGB II vom Jobcenter auf die Stadt Köln im Jahr 2017 wurden in Köln auch Verfahrensweisen in jeder Leistungsart des Bildungs- und Teilhabepakets entwickelt, die den Bürger*innen das Antragsverfahren erleichtern und zuverlässige Zahlungsströme an die beteilig- ten Anbietenden garantieren. Dies beinhaltet auch die DV-gestützte vereinfachte Sammelantragsstel- lung von Seiten kooperierender Träger, Schulen, Kindertagesstätten, usw. Hierdurch ist es gelungen, die Inanspruchnahmen der verschiedenen Leistungsarten in den letzten Jahren wesentlich zu erhöhen. Durch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke- Familien-Gesetz) wurden zum 01.08.2019 neben inhaltlichen Veränderungen in den einzelnen Modu- len auch zur Reduzierung des Bürokratieaufwandes die Beantragung der Leistungen aus dem Bil- dungspaket per Globalantrag geregelt. Für die Module „Schulausflüge“, „Klassenfahrten“, „Teilhabe“, und „Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen“ und „Schülerbeförderung“ müssen keine ge- sonderten Anträge mehr gestellt werden. Nach Eingang eines Antrages besteht somit dem Grunde nach eine Bewilligungsberechtigung für alle Module des Bildungs- und Teilhabepaketes. Lediglich bei der Lernförderung bedarf es eines gesonderten Antrags, da die Bewilligung dieser Leistung von der Attestierung des Förderbedarfs durch die Schule abhängig ist. Diese Regelung stellte für Köln keine Neuerung dar. Aufgrund von Vorgaben des Landes NRW wurde der Globalantrag bereits im Oktober 2016 in Köln eingeführt. Weiterhin ermöglichte das StFamG die Einführung der Möglichkeit für Schulen und Kitas, die Leistungen für Schulausflüge für leistungsbe- rechtigte Kinder gesammelt abzurechnen. Für Köln stellte dies ebenfalls keine Änderung dar, da die- se Form der Abrechnung bereits seit 2017 sehr erfolgreich installiert ist und genutzt wird. Der Globalantrag besteht aus zwei Seiten und fragt die zwingend notwendigen Grundinformationen ab. Wenn die Abrechnung nicht über das Sammelverfahren erfolgt, ist je nach beantragtem Modul ein 2 Zusatzfragebogen erforderlich, der anlassbezogene Angaben zu dem beantragten Modul enthält, wie z.B. Bestätigung der Schule zu Zeitraum der Klassenfahrt und Kosten, Angaben zu Vereinsbeiträgen oder geplanten Ferienfreizeiten etc.. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 14.06.2022

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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