Bericht des Behindertenbeauftragten 01/2019
Mitteilung Ausschuss 0086/2019 vom 24.01.2019
Stand: Am 14.03.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer: 24.01.2019 0086/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.02.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Bericht des Behindertenbeauftragten 01/2019 Bilanz der Fachstelle Behindertenpolitik für das Jahr 2018 und Ausblick auf das Jahr 2019 A. Wichtige Aspekte der Arbeit der Fachstelle Behindertenpolitik und des Behindertenbeauf- tragten in 2018 waren unter anderem: 1. Die stetige Weiterentwicklung des Konzeptes für die Kölner Behindertenpolitik und die Steuerung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Durch den einstimmigen Beschluss der 2. Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Be- hindertenpolitik durch den Rat am 20.12.2016 hat die Verwaltung den Auftrag, über 100 Maßnahmen umzusetzen. Diese sollen dazu beitragen, in Köln Barrieren zu überwinden und sich dem Ziel zu nä- hern, eine Stadt für Alle zu sein. Die Schwerpunkte lagen dabei in 2018 auf folgenden Feldern: Kinder und Jugend Fortdauernde Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Inklusionsplans für Kölner Schulen. Wegen des Eindrucks, dass die schulische Inklusion in der öffentlichen Diskussion zu- nehmend in Frage gestellt wird, soll – auch auf Anregung des Behindertenbeauftragten – bei des- sen Fortschreibung ein Schwerpunkt auf der Bewusstseinsbildung liegen. Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zur Barrierefreiheit von Spielplät- zen, mit der Folge, dass nun Kriterien für barrierefreie Spielplätze vorliegen und angewendet wer- den. Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentlicher Straßenraum, öffentlicher Personennahverkehr Teilnahme an Workshops zur strategischen Stadtentwicklung „Kölner Perspektiven 2030“, wo As- pekte der Vielfalt und ihrer Bedeutung für die Entwicklung der Stadt Köln eingebracht worden sind. Beteiligung an der Erarbeitung barrierefreier Standarddetails für den öffentlichen Raum im Kölner Stadtgebiet, die jetzt bei Planungen angewandt werden. Thematisierung der mangelnden Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen. In diesem Zusammen- hang u.a. Teilnahme an einer Veranstaltung der Nachbarschaft Mülheim-Nord und Gespräch mit der Zeitschrift „Rheinschiene“. Beteiligung an städtebaulichen Planungen – u.a. zur Neugestaltung von Plätzen in Buchheim, Neu-Brück und Eil, zur Via Culturalis, zur Neuen Mitte Porz und zum Deutzer Hafen –, wodurch die Kenntnisse über die Anforderungen von Menschen mit Behinderung bei den Planenden ver- größert und die Planungen entsprechend qualifiziert worden sind. 2 Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in der Diskussion über das Mitnahme- verbot von E-Scootern in den Bussen und Bahnen der KVB und in der Diskussion über die Barrie- refreiheit der zukünftigen Gestaltung der Ost-West-Achse. Dies hat dazu beitragen, dass die KVB seit dem 01.01.2019 wieder bestimmte Modelle von E-Scootern mitnimmt. Gebäude Stellungnahmen zu Bauanträgen und Unterstützung und Beratung der Bauaufsicht bei der Durch- setzung der Anforderungen an Barrierefreiheit im Baugenehmigungsverfahren. Mit der Folge, dass sich die Kölner Baugenehmigungspraxis hinsichtlich der Barrierefreiheit auf hohem Niveau bewegt und vor allem öffentlich zugängliche Gebäude umfassend barrierefrei geplant werden. Teilnahme an der Tagung „Inklusiv Planen – Barrierefrei Bauen“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Bonn. Wohnen Erhebung der barrierefreien Zugänglichkeit von Wohnungen in Chorweiler-Mitte, gemeinsam mit der Mieterberatungsstelle der Katholischen Kirchengemeinde Hl. Johannes XXIII. In Gesprächen mit der GAG Immobilien AG soll erreicht werden, dass sie die barrierefreien Zugänglichkeit ihrer Bestände verbessern. Sport Mitarbeit in der Steuerungsgruppe „Sport für Alle - behindert oder nicht“ und Kontakt mit den Roll- stuhlbasketballern*innen des RBC Köln 99ers. Politische Teilhabe und Mitwirkung Mitarbeit im Arbeitsgremium Bürgerbeteiligung, seit Dezember 2018 im Beirat für Öffentlichkeits- beteiligung, die dazu beigetragen hat, dass in den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung die geeignete Ansprache aller interessierten beziehungsweise betroffenen Kölner*innen ein großer Stellenwert beigemessen wird und das gesamte Beteiligungsverfahren umfassend barrierefrei gestaltet wer- den soll. Flüchtlinge mit Behinderung Mitarbeit im Netzwerk „Flüchtlinge mit Behinderung“, wodurch das Wissen über diese besonders schutzbedürftige Personengruppe vergrößert und vielfältige Hilfsmaßnahmen ergriffen wurden. Teilnahme an der Fachtagung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) „doppelt diskriminiert hält besser“ in Bonn. Inklusion im Sozialraum Teilnahme an einem Stadtteilrundgang zur Barrierefreiheit in Buchforst, mit dem Ziel, für ältere oder behinderte Bewohner*innen oder Besucher*innen des Stadtteils konkrete Verbesserungen zu erreichen. Exemplarisch Erhebung der Generationengerechtigkeit und der Barrierefreiheit in zwei Wohnquar- tieren durch das Projekt „Wie inklusiv ist unser Quartier?“. Aktuell wird der hieraus abgeleitete Kri- terienkatalog für inklusive Wohnquartiere abgestimmt. Er soll dazu beitragen, Generationenge- rechtigkeit und Barrierefreiheit bei der Planung und Entwicklung von Quartieren von Anfang an als wichtige Themen zu etablieren. 2. Koordination und Steuerung der Arbeit für Menschen mit Behinderung Die Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen erfolgte in institutionalisierter Form im Verwal- tungsarbeitskreis Behindertenpolitik, der von dem Behindertenbeauftragten geleitet wird. Darüber hinaus fanden zahlreiche vorhabenbezogene Einzelgespräche mit den verschiedensten Dienststellen statt. Dadurch wurden die Belange von Menschen mit Behinderung in der Verwaltung fortwährend als wich- tige Aufgabe platziert. 3 3. Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit Die wichtigste öffentliche Veranstaltung des Jahres war die Veranstaltung aus Anlass des Internatio- nalen Tags der Menschen mit Behinderung am 11.12.2018 im FORUM Volkshochschule. Die stimm- berechtigten Mitglieder in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben gefordert, dass im Sinne eines „disability mainstreaming“ künftige Entscheidungen und Mittelfreigaben auch unter dem Aspekt einer gleichberechtigten Teilhabe aller Kölner Bürger*innen getroffen werden sollen. Auf der Veranstaltung wurde der Begriff erläutert und anschaulich gemacht. Der Behindertenbeauftragte gab monatlich einen elektronischen Info-Brief heraus, in dem er über Veranstaltungen und interessante Aktivitäten für und mit Menschen mit Behinderung informierte. Durch Fachvorträge, die Beteiligung an öffentlichen Diskussionsrunden und Stellungnahmen gegen- über Medien informierte der Behindertenbeauftragte über die Belange von Menschen mit Behinde- rung und die Behindertenpolitik der Stadt Köln. Zu nennen ist beispielsweise der Vortrag bei der Ex- pertenreihe „Barrierefrei mobil“ des ADACs. 4. Ansprechpartner für Organisationen der Behindertenpolitik Die bestehenden Kontakte zu Organisationen der Behindertenhilfe wurden gepflegt. Beispielsweise zum Zentrum für selbstbestimmtes Leben, zur Lebenshilfe, zum Deutschen Schwerhörigenbund, zum Elternverein „mittendrin“ oder zur Synagogengemeinde. Zudem nahm der Behindertenbeauftragte an den monatlichen Sitzungen des AK Barrierefreies Köln teil. Aus diesen Kontakten bekommt die Verwaltung immer wieder Hinweise und Anregungen, ihr Verwal- tungshandeln im Sinne der Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. 5. Ombuds- / Beratungs- / Wegweiserfunktion für Menschen mit Behinderung Auch im Jahr 2018 haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit Anfragen, Anregungen und Beschwerden an den Behindertenbeauftragten gewandt. Die häufigsten Themen waren: Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht, vor allem Beschwerden über eine sehr lange Bearbeitungszeit, über fehlende Eingangs- und Sachstandsmitteilungen sowie über eine mangelnde Erreichbarkeit der Schwerbehindertenstelle. Defekte Aufzüge und Rolltreppen an U- und S-Bahn-Haltestellen. Behindertengerechtes Wohnen, hauptsächlich die Suche nach behindertengerechten Wohnungen und Möglichkeiten zur Wohnraumanpassung. Behindertenparkplätze, vor allem bezogen auf fehlende Behindertenparkplätze in der Innenstadt und die zeitweise Auflösung von Behindertenparkplätzen aufgrund von Baumaßnahmen. In manchen Fällen haben die Bürgerinnen und Bürger direkt von der Fachstelle eine Antwort erhalten; häufig mussten die Fragen oder Beschwerden auch an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet werden. Der Behindertenbeauftragte setzte sich sowohl gegenüber den zuständigen Fachdienststellen als auch gegenüber Dritten für die Belange von Menschen mit Behinderung ein und unterstützte sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. In manchen Fällen konnten konkrete Verbesserungen erzielt werde, in anderen Fällen konnten Ver- änderungsprozesse zumindest angestoßen werden. 6. Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in städtischen Gremien Der Behindertenbeauftragte ist Mitglied im Expertenbeirat Inklusion und in der verwaltungsinternen Lenkungsgruppe zum Inklusionsplan für Kölner Schulen. Er nahm darüber hinaus bei Bedarf an der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung nach dem Behin- 4 dertengleichstellungsgesetz (BGG) teil, zu denen vierteljährlich das Amt für Brücken und Stadtbahn- bau eingeladen hat, um den Behindertenorganisationen aktuelle Bauvorhaben vorzustellen. Hier vertritt er mit Erfolg die Belange von Menschen mit Behinderung und wirkt in ihrem Interesse auf Verwaltungsentscheidungen ein. 7. Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Behindertenbeauftragten Ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Behindertenbeauftragten war der fachliche Austausch mit ande- ren Behindertenbeauftragten. Diesem Zweck diente die Teilnahme an Treffen der hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten im Land NRW. 8. Koordination von Gremien Die Fachstelle Behindertenpolitik nahm die Aufgabe der Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemein- schaft Behindertenpolitik wahr. Sie unterstützte die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die sachkundigen Einwoh- ner und Einwohnerinnen bei der Wahrnehmung ihrer Ämter. Der Behindertenbeauftragte warb dafür, dass die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit der Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen verbessert werden. Dies hat mit dazu beigetragen, dass die Verwaltung nun vorschlägt, den ehrenamtlichen Mitgliedern der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik zukünftig ein Sitzungsgeld zu zahlen. 9. Diversity Als Teil der Dienststelle Diversity hat die Fachstelle Behindertenpolitik dazu beigetragen, die Vielfalt der Stadtgesellschaft bewusst zu machen und wertzuschätzen. Dies drückte sich u.a. in der Teilnah- me des Behindertenbeauftragten an der Vielfaltskampagne aus. Zudem nahm der Behindertenbeauf- tragte am Diversity Arbeitskreis der Verwaltung teil. B. Ausblick auf die Arbeit des Behindertenbeauftragten in 20191 Neben den fortdauernden Aufgaben wird der Behindertenbeauftragte in 2019 gemeinsam mit anderen Dienststellen der Verwaltung und Kooperationspartnern der Stadtgesellschaft vier in der Fortschrei- bung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik aufgeführte Aufgaben vorrangig verfol- gen: 1. Als Ergebnis des Projektes „Wie inklusiv ist unser Quartier?“ soll ein Kriterienkatalog vorgelegt werden, wie neue und bestehende Wohnquartiere generationengerecht und barrierefrei geplant bzw. umgestaltet werden können. 2. Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bil- dungseinrichtungen sollen im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen werden. 3. Die Werbung für die Initiierung inklusiver Projekte und die Ermutigung durch die Vergabe des Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik wird fortgesetzt. In diesem Jahr soll erstmals ein Zusatzpreis für Projekte verliehen werden, die die schulische Inklusion fördern. Die Verleihung wird am 11.12.2019 stattfinden. 4. Die Vernetzung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Zentren für Migran- ten/innen bzw. interkulturellen Zentren soll unterstützt und damit die Beratungs- und Wegwei- serfunktion dieser Einrichtungen verbessert werden. 1 Die „Fachstelle Behindertenpolitik“ heißt seit der Gründung des Amtes für Integration und Vielfalt „Behinde r- tenbeauftragte/r“ und hat die Gliederungsziffer 161/2 erhalten. 5 Weitere Schwerpunkte des Behindertenbeauftragten in 2019 werden sein: 5. Die Werkstätten für behinderte Menschen sollen den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Tatsächlich gelingt dieser Übergang jährlich jedoch weniger als 1 % der Werkstattbeschäftigten. Diese Situation soll mit Werkstatträten als Interessenvertretung der Beschäftigten, den Trägern der Werkstätten und dem Landschaftsverband Rheinland erörtert werden. 6. Wiederholt sind die Belange der Barrierefreiheit und des Denkmalschutzes in Konflikt mitei- nander geraten. Da die Barrierefreiheit und der Denkmalschutz als gleichberechtigte Belange ne- beneinanderstehen, müssen sie in Ausgleich gebracht werden. Der Behindertenbeauftragte wird den Arbeitskreis Barrierefreies Köln dabei unterstützen, mit dem Stadtkonservator zu einer ein- vernehmlichen Absprache zu gelangen. 7. Nach einer ersten Annäherung an das Thema „disability mainstreaming“ auf der Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung im Dezember 2018, soll das Thema in 2019 konkretisiert werden. gez. Reker
Beratungsverlauf
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01.02.2019
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
14.03.2019 zuletzt
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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