0086/2019
Bericht des Behindertenbeauftragten 01/2019
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Mitteilung Ausschuss
13847 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/161/2
Vorlagen-Nummer: 24.01.2019
0086/2019
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.02.2019
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019
Bericht des Behindertenbeauftragten 01/2019
Bilanz der Fachstelle Behindertenpolitik für das Jahr 2018 und Ausblick auf das Jahr 2019
A. Wichtige Aspekte der Arbeit der Fachstelle Behindertenpolitik und des Behindertenbeauf-
tragten in 2018 waren unter anderem:
1. Die stetige Weiterentwicklung des Konzeptes für die Kölner Behindertenpolitik und die
Steuerung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Durch den einstimmigen Beschluss der 2. Fortschreibung des Handlungskonzeptes zur Kölner Be-
hindertenpolitik durch den Rat am 20.12.2016 hat die Verwaltung den Auftrag, über 100 Maßnahmen
umzusetzen. Diese sollen dazu beitragen, in Köln Barrieren zu überwinden und sich dem Ziel zu nä-
hern, eine Stadt für Alle zu sein.
Die Schwerpunkte lagen dabei in 2018 auf folgenden Feldern:
Kinder und Jugend
Fortdauernde Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Inklusionsplans für Kölner
Schulen. Wegen des Eindrucks, dass die schulische Inklusion in der öffentlichen Diskussion zu-
nehmend in Frage gestellt wird, soll – auch auf Anregung des Behindertenbeauftragten – bei des-
sen Fortschreibung ein Schwerpunkt auf der Bewusstseinsbildung liegen.
Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zur Barrierefreiheit von Spielplät-
zen, mit der Folge, dass nun Kriterien für barrierefreie Spielplätze vorliegen und angewendet wer-
den.
Stadtentwicklung, Stadtgrün, öffentlicher Straßenraum, öffentlicher Personennahverkehr
Teilnahme an Workshops zur strategischen Stadtentwicklung „Kölner Perspektiven 2030“, wo As-
pekte der Vielfalt und ihrer Bedeutung für die Entwicklung der Stadt Köln eingebracht worden
sind.
Beteiligung an der Erarbeitung barrierefreier Standarddetails für den öffentlichen Raum im Kölner
Stadtgebiet, die jetzt bei Planungen angewandt werden.
Thematisierung der mangelnden Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen. In diesem Zusammen-
hang u.a. Teilnahme an einer Veranstaltung der Nachbarschaft Mülheim-Nord und Gespräch mit
der Zeitschrift „Rheinschiene“.
Beteiligung an städtebaulichen Planungen – u.a. zur Neugestaltung von Plätzen in Buchheim,
Neu-Brück und Eil, zur Via Culturalis, zur Neuen Mitte Porz und zum Deutzer Hafen –, wodurch
die Kenntnisse über die Anforderungen von Menschen mit Behinderung bei den Planenden ver-
größert und die Planungen entsprechend qualifiziert worden sind.
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Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in der Diskussion über das Mitnahme-
verbot von E-Scootern in den Bussen und Bahnen der KVB und in der Diskussion über die Barrie-
refreiheit der zukünftigen Gestaltung der Ost-West-Achse. Dies hat dazu beitragen, dass die KVB
seit dem 01.01.2019 wieder bestimmte Modelle von E-Scootern mitnimmt.
Gebäude
Stellungnahmen zu Bauanträgen und Unterstützung und Beratung der Bauaufsicht bei der Durch-
setzung der Anforderungen an Barrierefreiheit im Baugenehmigungsverfahren. Mit der Folge,
dass sich die Kölner Baugenehmigungspraxis hinsichtlich der Barrierefreiheit auf hohem Niveau
bewegt und vor allem öffentlich zugängliche Gebäude umfassend barrierefrei geplant werden.
Teilnahme an der Tagung „Inklusiv Planen – Barrierefrei Bauen“ des Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Bonn.
Wohnen
Erhebung der barrierefreien Zugänglichkeit von Wohnungen in Chorweiler-Mitte, gemeinsam mit
der Mieterberatungsstelle der Katholischen Kirchengemeinde Hl. Johannes XXIII. In Gesprächen
mit der GAG Immobilien AG soll erreicht werden, dass sie die barrierefreien Zugänglichkeit ihrer
Bestände verbessern.
Sport
Mitarbeit in der Steuerungsgruppe „Sport für Alle - behindert oder nicht“ und Kontakt mit den Roll-
stuhlbasketballern*innen des RBC Köln 99ers.
Politische Teilhabe und Mitwirkung
Mitarbeit im Arbeitsgremium Bürgerbeteiligung, seit Dezember 2018 im Beirat für Öffentlichkeits-
beteiligung, die dazu beigetragen hat, dass in den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung die geeignete
Ansprache aller interessierten beziehungsweise betroffenen Kölner*innen ein großer Stellenwert
beigemessen wird und das gesamte Beteiligungsverfahren umfassend barrierefrei gestaltet wer-
den soll.
Flüchtlinge mit Behinderung
Mitarbeit im Netzwerk „Flüchtlinge mit Behinderung“, wodurch das Wissen über diese besonders
schutzbedürftige Personengruppe vergrößert und vielfältige Hilfsmaßnahmen ergriffen wurden.
Teilnahme an der Fachtagung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) „doppelt
diskriminiert hält besser“ in Bonn.
Inklusion im Sozialraum
Teilnahme an einem Stadtteilrundgang zur Barrierefreiheit in Buchforst, mit dem Ziel, für ältere
oder behinderte Bewohner*innen oder Besucher*innen des Stadtteils konkrete Verbesserungen
zu erreichen.
Exemplarisch Erhebung der Generationengerechtigkeit und der Barrierefreiheit in zwei Wohnquar-
tieren durch das Projekt „Wie inklusiv ist unser Quartier?“. Aktuell wird der hieraus abgeleitete Kri-
terienkatalog für inklusive Wohnquartiere abgestimmt. Er soll dazu beitragen, Generationenge-
rechtigkeit und Barrierefreiheit bei der Planung und Entwicklung von Quartieren von Anfang an als
wichtige Themen zu etablieren.
2. Koordination und Steuerung der Arbeit für Menschen mit Behinderung
Die Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen erfolgte in institutionalisierter Form im Verwal-
tungsarbeitskreis Behindertenpolitik, der von dem Behindertenbeauftragten geleitet wird.
Darüber hinaus fanden zahlreiche vorhabenbezogene Einzelgespräche mit den verschiedensten
Dienststellen statt.
Dadurch wurden die Belange von Menschen mit Behinderung in der Verwaltung fortwährend als wich-
tige Aufgabe platziert.
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3. Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
Die wichtigste öffentliche Veranstaltung des Jahres war die Veranstaltung aus Anlass des Internatio-
nalen Tags der Menschen mit Behinderung am 11.12.2018 im FORUM Volkshochschule. Die stimm-
berechtigten Mitglieder in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben gefordert, dass im
Sinne eines „disability mainstreaming“ künftige Entscheidungen und Mittelfreigaben auch unter
dem Aspekt einer gleichberechtigten Teilhabe aller Kölner Bürger*innen getroffen werden sollen. Auf
der Veranstaltung wurde der Begriff erläutert und anschaulich gemacht.
Der Behindertenbeauftragte gab monatlich einen elektronischen Info-Brief heraus, in dem er über
Veranstaltungen und interessante Aktivitäten für und mit Menschen mit Behinderung informierte.
Durch Fachvorträge, die Beteiligung an öffentlichen Diskussionsrunden und Stellungnahmen gegen-
über Medien informierte der Behindertenbeauftragte über die Belange von Menschen mit Behinde-
rung und die Behindertenpolitik der Stadt Köln. Zu nennen ist beispielsweise der Vortrag bei der Ex-
pertenreihe „Barrierefrei mobil“ des ADACs.
4. Ansprechpartner für Organisationen der Behindertenpolitik
Die bestehenden Kontakte zu Organisationen der Behindertenhilfe wurden gepflegt. Beispielsweise
zum Zentrum für selbstbestimmtes Leben, zur Lebenshilfe, zum Deutschen Schwerhörigenbund, zum
Elternverein „mittendrin“ oder zur Synagogengemeinde.
Zudem nahm der Behindertenbeauftragte an den monatlichen Sitzungen des AK Barrierefreies Köln
teil.
Aus diesen Kontakten bekommt die Verwaltung immer wieder Hinweise und Anregungen, ihr Verwal-
tungshandeln im Sinne der Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln.
5. Ombuds- / Beratungs- / Wegweiserfunktion für Menschen mit Behinderung
Auch im Jahr 2018 haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit Anfragen, Anregungen und
Beschwerden an den Behindertenbeauftragten gewandt. Die häufigsten Themen waren:
Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht, vor allem Beschwerden über eine sehr
lange Bearbeitungszeit, über fehlende Eingangs- und Sachstandsmitteilungen sowie über eine
mangelnde Erreichbarkeit der Schwerbehindertenstelle.
Defekte Aufzüge und Rolltreppen an U- und S-Bahn-Haltestellen.
Behindertengerechtes Wohnen, hauptsächlich die Suche nach behindertengerechten Wohnungen
und Möglichkeiten zur Wohnraumanpassung.
Behindertenparkplätze, vor allem bezogen auf fehlende Behindertenparkplätze in der Innenstadt
und die zeitweise Auflösung von Behindertenparkplätzen aufgrund von Baumaßnahmen.
In manchen Fällen haben die Bürgerinnen und Bürger direkt von der Fachstelle eine Antwort erhalten;
häufig mussten die Fragen oder Beschwerden auch an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet
werden.
Der Behindertenbeauftragte setzte sich sowohl gegenüber den zuständigen Fachdienststellen als
auch gegenüber Dritten für die Belange von Menschen mit Behinderung ein und unterstützte sie bei
der Wahrnehmung ihrer Rechte.
In manchen Fällen konnten konkrete Verbesserungen erzielt werde, in anderen Fällen konnten Ver-
änderungsprozesse zumindest angestoßen werden.
6. Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in städtischen Gremien
Der Behindertenbeauftragte ist Mitglied im Expertenbeirat Inklusion und in der verwaltungsinternen
Lenkungsgruppe zum Inklusionsplan für Kölner Schulen.
Er nahm darüber hinaus bei Bedarf an der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung nach dem Behin-
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dertengleichstellungsgesetz (BGG) teil, zu denen vierteljährlich das Amt für Brücken und Stadtbahn-
bau eingeladen hat, um den Behindertenorganisationen aktuelle Bauvorhaben vorzustellen.
Hier vertritt er mit Erfolg die Belange von Menschen mit Behinderung und wirkt in ihrem Interesse auf
Verwaltungsentscheidungen ein.
7. Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
Ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Behindertenbeauftragten war der fachliche Austausch mit ande-
ren Behindertenbeauftragten. Diesem Zweck diente die Teilnahme an Treffen der hauptamtlichen
kommunalen Behindertenbeauftragten im Land NRW.
8. Koordination von Gremien
Die Fachstelle Behindertenpolitik nahm die Aufgabe der Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik wahr.
Sie unterstützte die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die sachkundigen Einwoh-
ner und Einwohnerinnen bei der Wahrnehmung ihrer Ämter.
Der Behindertenbeauftragte warb dafür, dass die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit der
Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen verbessert werden. Dies hat mit
dazu beigetragen, dass die Verwaltung nun vorschlägt, den ehrenamtlichen Mitgliedern der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behindertenpolitik zukünftig ein Sitzungsgeld zu zahlen.
9. Diversity
Als Teil der Dienststelle Diversity hat die Fachstelle Behindertenpolitik dazu beigetragen, die Vielfalt
der Stadtgesellschaft bewusst zu machen und wertzuschätzen. Dies drückte sich u.a. in der Teilnah-
me des Behindertenbeauftragten an der Vielfaltskampagne aus. Zudem nahm der Behindertenbeauf-
tragte am Diversity Arbeitskreis der Verwaltung teil.
B. Ausblick auf die Arbeit des Behindertenbeauftragten in 20191
Neben den fortdauernden Aufgaben wird der Behindertenbeauftragte in 2019 gemeinsam mit anderen
Dienststellen der Verwaltung und Kooperationspartnern der Stadtgesellschaft vier in der Fortschrei-
bung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik aufgeführte Aufgaben vorrangig verfol-
gen:
1. Als Ergebnis des Projektes „Wie inklusiv ist unser Quartier?“ soll ein Kriterienkatalog vorgelegt
werden, wie neue und bestehende Wohnquartiere generationengerecht und barrierefrei geplant
bzw. umgestaltet werden können.
2. Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bil-
dungseinrichtungen sollen im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen werden.
3. Die Werbung für die Initiierung inklusiver Projekte und die Ermutigung durch die Vergabe des
Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik wird fortgesetzt. In diesem Jahr soll erstmals ein
Zusatzpreis für Projekte verliehen werden, die die schulische Inklusion fördern. Die Verleihung
wird am 11.12.2019 stattfinden.
4. Die Vernetzung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Zentren für Migran-
ten/innen bzw. interkulturellen Zentren soll unterstützt und damit die Beratungs- und Wegwei-
serfunktion dieser Einrichtungen verbessert werden.
1 Die „Fachstelle Behindertenpolitik“ heißt seit der Gründung des Amtes für Integration und Vielfalt „Behinde r-
tenbeauftragte/r“ und hat die Gliederungsziffer 161/2 erhalten.
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Weitere Schwerpunkte des Behindertenbeauftragten in 2019 werden sein:
5. Die Werkstätten für behinderte Menschen sollen den Übergang geeigneter Personen auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Tatsächlich gelingt dieser Übergang jährlich jedoch weniger als
1 % der Werkstattbeschäftigten. Diese Situation soll mit Werkstatträten als Interessenvertretung
der Beschäftigten, den Trägern der Werkstätten und dem Landschaftsverband Rheinland erörtert
werden.
6. Wiederholt sind die Belange der Barrierefreiheit und des Denkmalschutzes in Konflikt mitei-
nander geraten. Da die Barrierefreiheit und der Denkmalschutz als gleichberechtigte Belange ne-
beneinanderstehen, müssen sie in Ausgleich gebracht werden. Der Behindertenbeauftragte wird
den Arbeitskreis Barrierefreies Köln dabei unterstützen, mit dem Stadtkonservator zu einer ein-
vernehmlichen Absprache zu gelangen.
7. Nach einer ersten Annäherung an das Thema „disability mainstreaming“ auf der Veranstaltung
aus Anlass des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung im Dezember 2018, soll das
Thema in 2019 konkretisiert werden.
gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0086/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.01.2019
- Erstellt
- 08.01.2019 14:35