4053/2022
Gewalt- und Amokprävention
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 18.01.2023 4053/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 Gewalt- und Amokprävention Mit der Anfrage AN/2065/2022 stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Welche Schritte zur Gewalt- und Amokprävention an Kölner Schulen wurden von der Stadtverwaltung seit diesem Beschluss gemeinsam mit der Bezirksregierung und sei- tens des Ministeriums für Schule und Bildung eingeleitet? 2. Welche Schritte zur Gewalt- und Amokprävention an Kölner Schulen hat die Verwal- tung bis jetzt umsetzen können? 3. Wie sieht aktuell die Gewalt- und Amokprävention an Kölner Schulen insgesamt aus? (Bitte Präventionsmaßnahmen auflisten und beschreiben.) 4. Sind Maßnahmen oder Vorgaben erarbeitet worden, die in die Planung von neuen Schulgebäuden sowie bei der Sanierung von Bestandsschulen für den Fall von Gewalt und Amoktaten in Köln eingeflossen sind? (u.a. Brandschutz und Fluchtwege) Zu Frage 1: Der Schulpsychologische Dienst ist seit 2008 involviert und proaktiv tätig, das kommunale schulpsychologische Krisenmanagement zu entwickeln, zu implementieren und fortzuschrei- ben. Das Krisenmanagement beruht u.a. auf Vereinbarungen zwischen dem MSB und der Stadt Köln aus den Jahren 2008 ff. Es bestehen kontinuierliche und konstruktive Absprachen und Kooperationen mit der Bezirksregierung Köln und der Unfallkasse NRW. Die Unfallkasse NRW und das MSB – hier durch die Landesfachstelle Schulpsychologie im Bereich der Kri- senintervention u.a. in fachlicher Kooperation mit dem Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln – haben u.a. einen Notfallordner für die Schulen in NRW mit Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention und Krisenintervention erstellt. Der Notfallordner wurde allen Kölner Schulen ausgehändigt und ist die Basis für die Entwick- lung und Implementierung sog. Schulteams für Beratung, Gewaltprävention und Kriseninter- vention sowie die Grundlage zum konkreten schulischen Handeln in Krisensituationen. Anfang 2023 wird eine aktualisierte und überarbeitete Neuauflage an allen Schulen in NRW implementiert werden. Es wird als Erneuerung neben dem Interventions- auch einen umfang- reichen Präventionsordner geben. Jede Kölner Schule wird in diesem Zusammenhang noch einmal auf die umfangreichen Fortbildungs- und Unterstützungsangebote des Schulpsycholo- gischen Dienstes der Stadt Köln im Bereich Krisenprävention und Krisenintervention hinge- wiesen werden. Zu Frage 2: Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Köln unterstützt und begleitet anfragende Schulen seit vielen Jahren durch im schulischen Krisenmanagement ausgebildete Mitarbeiter*innen beim Aufbau von Schulteams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention. Für diese Teams werden darüber hinaus regelmäßige Fortbildungen und Krisensimulationen sowohl schulintern als auch in den Räumlichkeiten des Schulpsychologischen Dienstes ange- boten. Darunter ist u.a. ein gemeinsames Angebot mit dem Kommissariat für Vorbeugung der 2 Polizei Köln zum Umgang mit Krisen aus dem Gefährdungsgrad 2 (Gewalt, Deeskalation). Zusätzlich bietet der Schulpsychologische Dienst anfragenden Schulen eine Fortbildung nach dem Programm NETWASS an. Dies stellt einen präventiven Ansatz der Früherkennung von zielgerichteter Gewalt zur Verfügung, der weit im Vorfeld akuter Notlagen ansetzt. Seit Februar 2020 wird das Team des Schulpsychologischen Dienstes durch zwei Lehrkräfte unterstützt, die unterstützende Beratung von Schulleitungen und Lehrkräften bei Vorfällen im Themenfeld Extremismusprävention (Rassismus, politischer und religiöser Extremismus und Demokratieförderung) sowie Fortbildungen für Schulen in diesem Themenfeld anbieten. Der Schulpsychologische Dienst bietet regelmäßige Sprechstunden an Schulen für Lehrkräfte und Schüler*innen sowie Fallbesprechungen für Lehrkräfte an. Kölner Schulen können sich bei schulischen Krisen mit ihren Beratungs- und Unterstützungs- anfragen an den Krisendienst des Schulpsychologischen Dienstes wenden, erreichbar inner- halb der Öffnungszeiten des Schulpsychologischen Dienstes Köln. Zu Frage 3: Die Gewalt- und Amokprävention an Schulen wird vom Land Nordrhein-Westfalen im Notfall- ordner geregelt. Das Amt für Schulentwicklung hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Informationen des Schulträgers für die Schulen zusammenstellen soll, die wiederrum als Ergänzung in den Not- fallordner aufgenommen werden können. Zu Frage 4: Bei jedem Schulneubau werden Präventionsmaßnahmen ergriffen bzw. baulich realisiert. Die konkreten baulichen Maßnahmen können aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden. Alle baulichen Vorgaben wurden mit der Polizei abgestimmt und werden fortlaufend evaluiert bzw. anlassbezogen hinterfragt. Informationen zu notwendigen organisatorischen Maßnah- men, die die Schulleitung mit den an Schule beschäftigten Personen jährlich trainiert bzw. diese gemäß Protokoll informiert, stehen der jeweiligen Schulleitung zur Verfügung und kön- nen ergänzend bei den zuständigen Objektkoordinator*innen erfragt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4053/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.01.2023
- Erstellt
- 24.11.2022 15:56