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Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion FDP aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 17.09.2024 betreffend "Sachstand TanzFaktur"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3122/2024 vom 04.11.2024

Stand: Am 05.11.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VII/41/41/25 Vorlagen-Nummer 04.11.2024 3122/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 05.11.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion FDP aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 17.09.2024 betreffend "Sachstand TanzFaktur" Anfrage der FDP-Fraktion Herr Deutsch bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht zur TanzFaktur und fragt nach, in- wieweit die Förderung der Institution gesichert ist. Antwort der Verwaltung Die TanzFaktur könnte ab Anfang 2025 in eine finanzielle Schieflage geraten, unter anderem wegen einer auslaufenden Bundesförderung und einer noch nicht geklärten Landesförderung. Hier steht das Kulturamt der TanzFaktur unterstützend zur Se; Aussagen zum Förderverhal- ten anderer Förderbehörden kann die Verwaltung nicht treffen. Die TanzFaktur erhält vom Kulturamt eine institutionelle Förderung in der Sparte Tanz. Die derzeitige Vergabeperiode 2021-2024 endet mit Ablauf dieses Jahres. Die Ausschreibung für den Förderzeitraum 2025-2028 erfolgte im Frühjahr 2024, woraufhin die TanzFaktur erneut einen Antrag auf Konzeptionsförderung stellte. Inzwischen hat der Tanzbeirat über die einge- reichten Anträge auf Konzeptionsförderung beraten. Die Beiratsentscheidung wurde noch nicht kommuniziert. Derzeit kann noch keine Aussage zum Haushalt 2025/2026 getroffen werden und somit auch nicht über die Höhe einer künftigen institutionellen Förderung (Konzeptionsförderung) der TanzFaktur. Über die Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz für die Jahre 2025-2028 wird die Kulturverwaltung dem Ausschuss Kunst und Kultur so bald wie möglich eine Beschluss- vorlage vorlegen. Sobald eine belastbare Aussage möglich ist, wird das Kulturamt mit der TanzFaktur direkten Kontakt aufnehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Verwaltung nur betonen, dass die Stadt Köln beabsichtigt, die TanzFaktur weiter zu unterstützen. Die TanzFaktur ist ein besonders wichtiger Spielort für die darstellenden Künste in Köln. Ne- ben dem hauseigenen Tanzprogramm finden dort zahlreiche Festivals und Veranstaltungen auch von anderen Häusern statt, die derzeit keine eigenen Aufführungsräume haben. Die Be- deutung des Hauses ist der Verwaltung bewusst; die Verwaltung verfolgt die Entwicklungen aus diesem Grunde eng und sucht gemeinsam mit der TanzFaktur nach Lösungswegen, um die Institution zu sichern. Gez. Charles

Beratungsverlauf

  1. 05.11.2024

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 10.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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