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3122/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion FDP aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 17.09.2024 betreffend "Sachstand TanzFaktur"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 05.11.2024, TOP 10.7

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2503 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/25 
 
Vorlagen-Nummer 04.11.2024 
 3122/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 05.11.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion FDP aus der Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 17.09.2024 betreffend "Sachstand TanzFaktur" 
Anfrage der FDP-Fraktion 
 
Herr Deutsch bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht zur TanzFaktur und fragt nach, in-
wieweit die Förderung der Institution gesichert ist. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die TanzFaktur könnte ab Anfang 2025 in eine finanzielle Schieflage geraten, unter anderem 
wegen einer auslaufenden Bundesförderung und einer noch nicht geklärten Landesförderung. 
Hier steht das Kulturamt der TanzFaktur unterstützend zur Se; Aussagen zum Förderverhal-
ten anderer Förderbehörden kann die Verwaltung nicht treffen. 
 
Die TanzFaktur erhält vom Kulturamt eine institutionelle Förderung in der Sparte Tanz. Die 
derzeitige Vergabeperiode 2021-2024 endet mit Ablauf dieses Jahres. Die Ausschreibung für 
den Förderzeitraum 2025-2028 erfolgte im Frühjahr 2024, woraufhin die TanzFaktur erneut 
einen Antrag auf Konzeptionsförderung stellte. Inzwischen hat der Tanzbeirat über die einge-
reichten Anträge auf Konzeptionsförderung beraten. Die Beiratsentscheidung wurde noch 
nicht kommuniziert.  
 
Derzeit kann noch keine Aussage zum Haushalt 2025/2026 getroffen werden und somit auch 
nicht über die Höhe einer künftigen institutionellen Förderung (Konzeptionsförderung) der 
TanzFaktur. Über die Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz für die Jahre 2025-2028 wird 
die Kulturverwaltung dem Ausschuss Kunst und Kultur so bald wie möglich eine Beschluss-
vorlage vorlegen. 
 
Sobald eine belastbare Aussage möglich ist, wird das Kulturamt mit der TanzFaktur direkten 
Kontakt aufnehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Verwaltung nur betonen, dass die Stadt 
Köln beabsichtigt, die TanzFaktur weiter zu unterstützen.  
 
Die TanzFaktur ist ein besonders wichtiger Spielort für die darstellenden Künste in Köln. Ne-
ben dem hauseigenen Tanzprogramm finden dort zahlreiche Festivals und Veranstaltungen 
auch von anderen Häusern statt, die derzeit keine eigenen Aufführungsräume haben. Die Be-
deutung des Hauses ist der Verwaltung bewusst; die Verwaltung verfolgt die Entwicklungen 
aus diesem Grunde eng und sucht gemeinsam mit der TanzFaktur nach Lösungswegen, um 
die Institution zu sichern. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

05.11.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3122/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.11.2024
Erstellt
10.10.2024 10:51