AN/1901/2021
Änderungsantrag zu 1328/2021 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der
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Änderungsantrag (CDU BV2)
7569 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1901/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Änderungsantrag zu 1328/2021 Baubeschluss für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die CDU -Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 1328/2021 auf die Ta- gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 6. September 2021 zu setzen. Die Bezirksvertretung fasst folgenden um Punkt 4 erweiterten Beschluss: Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto. 2. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen uneingeschränkt zustimmt. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 4. Bei der Sanierung des 3. Abschnittes (s.u.) ist darauf zu achten, dass die Asphaltie- rung des Weges eine Breite von 3 Metern nicht überschreitet. Geplante separate Fuß- wege sollen in wassergebundener Form realisiert werden. Begründung: Eine Asphaltierung in einer Breite von 5 Metern im 3. Abschnitt bedeutet gegenüber ei- ner Asphaltierung von 3 Metern eine Flächenversiegelung im äußeren Grüngürtel durch Asphalt von 2000 m². Der Radweg wird überwiegend im Freizeitbereich frequentiert, wovon auch in Zukunft auszugehen ist. Eine Breite von 3 Metern ist vollkommen aus- kömmlich. Auch die Verwaltung hält eine Breite von 5 Metern in den Abschnitten 1 und 4 für nicht notwendig und beschränkt sich auf 3,5 Meter (Abschitt 1) oder sogar nur 2 Me- ter bis 2,5 Meter (Abschnitt 4). Abb. 1 der bereits realisierten Sanierung zwischen Vertei- lerkreis Süd und Brühler Landstraße zeigt, dass 5 Meter deutlich überdimensioniert sind. Abb. 2 des kürzlich in einer Breite von 3 Metern sanierten von der Fußgängerbrücke (Abschnitt 2) nach Süden führenden Weges verdeutlicht, dass 3 Meter absolut ausrei- chen, um eine konfliktfreie Begegnung selbst von 2 Lastenrädern zu gewährleisten. Da das Laufen auf Asphalt für die Gelenke die ungesündeste aller Möglichkeiten dar- stellt, wird für den Fußweg ein anderer Belag – z.B. wassergebundener Weg – bevor- zugt. Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto. 2. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen uneingeschränkt zustimmt. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 4. Bei der Sanierung des 3. Abschnittes (s.u.) ist darauf zu achten, dass die Asphaltierung des Weges eine Breite von 3 Metern nicht überschreitet. Geplante separate Fußwege sollen in wassergebundener Form realisiert werden. Begründung: Eine Asphaltierung in einer Breite von 5 Metern im 3. Abschnitt bedeutet gegenüber einer Asphaltierung von 3 Metern eine Flächenversiegelung im äußeren Grüngürtel durch Asphalt von 2000 m². Der Radweg wird überwiegend im Freizeitbereich frequentiert, wovon auch in Zukunft auszugehen ist. Eine Breite von 3 Metern ist vollkommen auskömmlich. Auch die Verwaltung hält eine Breite von 5 Metern in den Abschnitten 1 und 4 für nicht notwendig und beschränkt sich auf 3,5 Meter (Abschitt 1) oder sogar nur 2 Meter bis 2,5 Meter (Abschnitt 4). Abb. 1 der bereits realisierten Sanierung zwischen Verteilerkreis Süd und Brühler Landstraße zeigt, dass 5 Meter deutlich überdimensioniert sind. Abb. 2 des kürzlich in einer Breite von 3 Metern sanierten von der Fußgängerbrücke (Abschnitt 2) nach Süden führenden Weges verdeutlicht, dass 3 Meter absolut ausreichen, um eine konfliktfreie Begegnung selbst von 2 Lastenrädern zu gewährleisten. Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor in Köln Zollstock mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 923.000 € brutto. 2. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen uneingeschränkt zustimmt. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 100.000 € für die Sanierung der südlichen Nebenanlagen auf der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Am Eifeltor im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 4. Bei der Sanierung des 3. Abschnittes (s.u.) ist darauf zu achten, dass die Asphaltierung des Weges eine Breite von 3 Metern nicht überschreitet. Geplante separate Fußwege sollen in wassergebundener Form realisiert werden. Begründung: Eine Asphaltierung in einer Breite von 5 Metern im 3. Abschnitt bedeutet gegenüber einer Asphaltierung von 3 Metern eine Flächenversiegelung im äußeren Grüngürtel durch Asphalt von 2000 m². Der Radweg wird überwiegend im Freizeitbereich frequentiert, wovon auch in Zukunft auszugehen ist. Eine Breite von 3 Metern ist vollkommen auskömmlich. Auch die Verwaltung hält eine Breite von 5 Metern in den Abschnitten 1 und 4 für nicht notwendig und beschränkt sich auf 3,5 Meter (Abschitt 1) oder sogar nur 2 Meter bis 2,5 Meter (Abschnitt 4). Abb. 1 der bereits realisierten Sanierung zwischen Verteilerkreis Süd und Brühler Landstraße zeigt, dass 5 Meter deutlich überdimensioniert sind. Abb. 2 des kürzlich in einer Breite von 3 Metern sanierten von der Fußgängerbrücke (Abschnitt 2) nach Süden führenden Weges verdeutlicht, dass 3 Meter absolut ausreichen, um eine konfliktfreie Begegnung selbst von 2 Lastenrädern zu gewährleisten.
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14 Zeichen
Abb. 1 Abb. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (4)
- Industriestraße 161
- Militärringstraße
- Brühler Landstraße
- Am Eifeltor
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1901/2021
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 11:32