2118/2022
AN/1080/2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2461 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer 2118/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.08.2022 AN/1080/2021 Hier: Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Straßenbäume in Chorweiler und Seeberg Es fällt auf, dass gerade riesige Parkflächen-Zonen in Seeberg für die Baumpflege abgesperrt wer- den. Diese großflächigen Absperrungen lassen darauf schließen, dass doch erhebliche Schäden an den Bäumen, durch die letzten drei trockenen Sommer, nun festgestellt wurden. Deshalb muss wohl schnell gehandelt werden, damit keine Personen und Fahrzeuge beschädigt werden. Zum Teil wur- den sogar geparkte Fahrzeuge abgeschleppt, die die Lage falsch erkannt haben oder nicht anwesend waren. Das Problem wird wohl nicht nur Seeberg betreffen, sondern alle Siedlungen mit hoher Wohn- dichte im Bezirk. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie ist der aktuelle Zustand der Straßenbäume in Chorweiler und Seeberg? 2. Geht von den Bäumen eine akute Gefahr aus? a) wenn ja, wie schnell muss gehandelt werden? 3. Wie und wie lange vorher wurden die Anwohner über die Sperrung der Parkplätze informiert? 4. Gab es Briefwurfsendungen oder persönliche Ansprachen außer den Schildern? a) wurde der Mehrsprachigkeit der Siedlungen Beachtung gegeben? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Zwischen Februar und April 2021 sind in den genannten Stadtteilen Baumpflegemaßnahmen als Er- gebnis der Regelkontrolle durchgeführt worden. Dabei handelte es sich weitestgehend um regelmä- ßig wiederkehrende Arbeiten wie Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitt, Kronenpflege und nicht um gravierende, aus der Trockenheit resultierende Sondermaßnahmen. Zu 2.: Die durchgeführten Maßnahmen waren mit der Regelabarbeitungsfrist von 12 Wochen beauftragt. Es handelte sich somit nicht um akute Gefahrenabwehr. Zu 3.: Halteverbotsschilder müssen mindestens 96 Stunden vor Beginn der Maßnahme aufgestellt werden. Ein Zusatzschild informiert über den Grund des Halteverbots (Baumpflegearbeiten), sowie die Dauer der Maßnahme und die geltenden Tageszeiten des Halteverbots. Umfangreichere Baumarbeiten werden mittels Pressemitteilung und Information der jeweiligen Bezirksvertretung angekündigt. Zu 4.: Es gab keine über die unter Punkt 3. genannten Informationsmaßnahmen hinausgehende Ankündi- gung oder Kontaktaufnahme.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2118/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.07.2022
- Erstellt
- 30.06.2022 13:38