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V/0399/2007

Investitionen im Freibad Sudmühle

Vorlagen 14.05.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 24.05.2007, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5842 Zeichen

V/0399/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Investitionen im Freibad Sudmühle 
 
 
Beratungsfolge  
23.05.2007 Sportausschuss Entscheidung
24.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung 
Münster-Ost nach ihrer Sportförderrichtlinie der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.  
für die Erneuerung von sechs Startblöcken im Vereinsbad Sudmühle den förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn.  
 
2. Die Stadt Münster genehmigt der Schwimmv ereinigung Münster von 1891 e. V. den förderung-
sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentarische 
Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss vollständig unbeeinflusst, den 
die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragt hatte. 
 
2.2 Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezo-
gen darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für ihre Aufwendungen für die 
Erneuerung der Startblöcke zu erhalten.  
 
2.3 Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. wird bei der sachgemäßen Erneuerung der 
Startblöcke die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Sie wird sich über Abwei-
chungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Aus-
tausch problemlos möglich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginns der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. gegenüber keinerlei Hinweise 
darauf, wie sie deren Antrag auf Förderung der Erneuerung der Startblöcke aus dem Sportetat 
bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über den Baukostenzuschuss 
aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.  
für die Erneuerung der Startblöcke beantragte, ist offen.  
 
Begründung: 
 
1.  Das Verfahren der städtischen Sportförderung  
 
Die Sportförderrichtlinie gibt das Verfahren vor, nach dem die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund 
Münster e. V. auf Antrag bei Baumaßnahmen wie Neubau und Erweiterung, Sanierung und Moderni-
sierung auf ihren eigenen Sportanlagen von der Stadt Münster gefördert werden.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0399/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0399/2007 
 
 
 
Ein Teil des Verfahrens besteht darin, dass die Sportvereine grundsätzlich erst mit der geplanten 
Maßnahme beginnen dürfen, wenn die Stadt Münste r über den beantragten Baukostenzuschuss ent-
schieden hat. Als Ausnahmefall sieht die Sportförderrichtlinie die parlamentarische Genehmigung des 
sogenannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ vor.  
 
2. Der Beginn von Vereinsbaumaßnahmen 
 
Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns ist vollkommen unabhängig 
von einer späteren Zuschussentscheidung der Stadt Münster. Um das deutlich zu machen, beschloss 
der Sportausschuss vor einigen Jahren, dass die Spor tvereine schriftlich bestätigen müssen, alle Re-
gelungen zu den zwei Verfahren – Baubeginn und Zuschussentscheidung – zur Kenntnis zu nehmen. 
Das Vorgehen bestätigte der Sportausschuss am 08.03.2006, indem er in Zusammenhang mit der 
Diskussion um einen förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn beschloss: „Die Genehmigung 
zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zieht nicht zwangsläufig eine Finanzierung der 
Stadt nach sich; über die Auszahlung eines möglichen Zuschusses wird nach Haushaltslage ent-
schieden.“ 
 
Dieses Vorgehen hat sich seither uneingeschränkt bewährt. Alle Sportvereine haben, nachdem die 
Stadt Münster ihnen die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ausge-
sprochen hatte, das weitere Förderverfahren sachgemäß begleitet bzw. die Zuschussentscheidung 
der Stadt Münster abgewartet und das Vorgehen akzeptiert. 
 
3. Die Antragslage  
 
Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. muss im Vereinsbad Sudmühle sechs Startblöcke 
erneuern. Wegen der anstehenden Wettkämpfe im Jugendbereich im Juni 2007 sollen die Startblöcke 
so schnell als möglich erneuert werden.  
Der Verein hat einen Antrag auf Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns 
für die Maßnahme an die Stadt gerichtet. Die Verwaltung prüfte, dass alle Vorgaben der Sportförder-
richtlinie für die geplante Maßnahme erfüllt werden. Bezogen auf die Fördervoraussetzungen betrach-
tet ist der Vereinsantrag quasi förderfähig. Bezüglich der Dringlichkeit sieht die Verwaltung den Vor-
stoß der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. zum förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn als berechtigt an.  
 
4. Die unabhängige Zuschussentscheidung der Stadt Münster  
 
Das Verfahren der Sportförderung, die Entscheidungen zum Baubeginn und über die Zuschüsse strikt 
voneinander zu trennen und die Sportvereine nachvollziehbar und verbindlich darauf zu verpflichten, 
diese Trennung zu akzeptieren, verläuft erfolgreich. Damit sichert sich die Stadt Münster gegen unbe-
rechtigte Forderungen der Sportvereine auf mögliche spätere Zuschüsse ab. Insofern birgt die Ge-
nehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für die Stadt Münster keinerlei 
Wagnisse. Sie entlastet dagegen die Sportvereine bei der Bauausführung. 
 
Die Verwaltung schlägt angesichts dieser Aspekte vor, der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. 
V. den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn wie beantragt zu genehmigen.  
 
Die Stadt wird voraussichtlich im Rahmen der Zuschussentscheidung 2008 über den Vereinsantrag 
beraten. 
 
i. V.  
Gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

23.05.2007 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0399/2007
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37