V/0399/2007
Investitionen im Freibad Sudmühle
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Beschlussvorlage
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V/0399/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen im Freibad Sudmühle Beratungsfolge 23.05.2007 Sportausschuss Entscheidung 24.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung Münster-Ost nach ihrer Sportförderrichtlinie der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. für die Erneuerung von sechs Startblöcken im Vereinsbad Sudmühle den förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn. 2. Die Stadt Münster genehmigt der Schwimmv ereinigung Münster von 1891 e. V. den förderung- sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss vollständig unbeeinflusst, den die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragt hatte. 2.2 Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezo- gen darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für ihre Aufwendungen für die Erneuerung der Startblöcke zu erhalten. 2.3 Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. wird bei der sachgemäßen Erneuerung der Startblöcke die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Sie wird sich über Abwei- chungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Aus- tausch problemlos möglich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. gegenüber keinerlei Hinweise darauf, wie sie deren Antrag auf Förderung der Erneuerung der Startblöcke aus dem Sportetat bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. für die Erneuerung der Startblöcke beantragte, ist offen. Begründung: 1. Das Verfahren der städtischen Sportförderung Die Sportförderrichtlinie gibt das Verfahren vor, nach dem die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. auf Antrag bei Baumaßnahmen wie Neubau und Erweiterung, Sanierung und Moderni- sierung auf ihren eigenen Sportanlagen von der Stadt Münster gefördert werden. Vorlagen-Nr.: V/0399/2007 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 14.05.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0399/2007 Ein Teil des Verfahrens besteht darin, dass die Sportvereine grundsätzlich erst mit der geplanten Maßnahme beginnen dürfen, wenn die Stadt Münste r über den beantragten Baukostenzuschuss ent- schieden hat. Als Ausnahmefall sieht die Sportförderrichtlinie die parlamentarische Genehmigung des sogenannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ vor. 2. Der Beginn von Vereinsbaumaßnahmen Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns ist vollkommen unabhängig von einer späteren Zuschussentscheidung der Stadt Münster. Um das deutlich zu machen, beschloss der Sportausschuss vor einigen Jahren, dass die Spor tvereine schriftlich bestätigen müssen, alle Re- gelungen zu den zwei Verfahren – Baubeginn und Zuschussentscheidung – zur Kenntnis zu nehmen. Das Vorgehen bestätigte der Sportausschuss am 08.03.2006, indem er in Zusammenhang mit der Diskussion um einen förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn beschloss: „Die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zieht nicht zwangsläufig eine Finanzierung der Stadt nach sich; über die Auszahlung eines möglichen Zuschusses wird nach Haushaltslage ent- schieden.“ Dieses Vorgehen hat sich seither uneingeschränkt bewährt. Alle Sportvereine haben, nachdem die Stadt Münster ihnen die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ausge- sprochen hatte, das weitere Förderverfahren sachgemäß begleitet bzw. die Zuschussentscheidung der Stadt Münster abgewartet und das Vorgehen akzeptiert. 3. Die Antragslage Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. muss im Vereinsbad Sudmühle sechs Startblöcke erneuern. Wegen der anstehenden Wettkämpfe im Jugendbereich im Juni 2007 sollen die Startblöcke so schnell als möglich erneuert werden. Der Verein hat einen Antrag auf Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für die Maßnahme an die Stadt gerichtet. Die Verwaltung prüfte, dass alle Vorgaben der Sportförder- richtlinie für die geplante Maßnahme erfüllt werden. Bezogen auf die Fördervoraussetzungen betrach- tet ist der Vereinsantrag quasi förderfähig. Bezüglich der Dringlichkeit sieht die Verwaltung den Vor- stoß der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn als berechtigt an. 4. Die unabhängige Zuschussentscheidung der Stadt Münster Das Verfahren der Sportförderung, die Entscheidungen zum Baubeginn und über die Zuschüsse strikt voneinander zu trennen und die Sportvereine nachvollziehbar und verbindlich darauf zu verpflichten, diese Trennung zu akzeptieren, verläuft erfolgreich. Damit sichert sich die Stadt Münster gegen unbe- rechtigte Forderungen der Sportvereine auf mögliche spätere Zuschüsse ab. Insofern birgt die Ge- nehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für die Stadt Münster keinerlei Wagnisse. Sie entlastet dagegen die Sportvereine bei der Bauausführung. Die Verwaltung schlägt angesichts dieser Aspekte vor, der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn wie beantragt zu genehmigen. Die Stadt wird voraussichtlich im Rahmen der Zuschussentscheidung 2008 über den Vereinsantrag beraten. i. V. Gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0399/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37