Mandari Insight

BV5/117/2025

Angermund: Nutzung und Zustand des Hauses Litzbrück

Anfrage 10.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5, Sitzung am 30.09.2025, TOP 20

Anfrage

· application/pdf

Ansehen

Anfrage

2055 Zeichen

BV5/117/2025 
SPD-Fraktion 
der Bezirksvertretung 5 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 10.06.2025 
An den 
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks 5 
 
 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 24. Juni 2025 
 
 
Betrifft: 
Angermund: Nutzung und Zustand des Hauses Litzbrück 
(Anfrage Herr Tscholl, SPD-Fraktion, vom 10. Juni 2025) 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
der Stadtteil Angermund stellt für viele Menschen das nö rdliche Eingangstor zur 
Landeshauptstadt Düsseldorf dar – insbesondere für Reisende, die mit der S -
Bahn aus Duisburg kommend ankommen. Umso wichtiger ist ein gepflegtes und 
einladendes Erscheinungsbild des Quartiers, das den ersten Eindruck unserer 
Stadt prägt. 
 
In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Haus Litzbrück aufmerksam 
machen, ein Gebäude aus dem Jahr 1909 mit ortsbildprägender Bedeutung. 
Nach meinem Kenntnisstand wurde das Haus bereits im Jahr 2020 veräußert. 
Seither – also seit nunmehr fünf Jahr en – steht das Gebäude jedoch leer, ohne 
erkennbare Fortschritte hinsichtlich einer Nutzung oder baulichen Entwicklung. 
 
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Gibt es seitens der Stadt Informationen zu geplanten Maßnahmen oder 
einer beantragten Nutzung durch den neuen Eigentümer, ggf. w ie ist der 
aktuelle Sachstand bezüglich der zukünftigen Nutzung des Hauses 
Litzbrück? 
2. Wurde zwischenzeitlich ein Antrag auf Leerstand nach Maßgabe der 
Wohnraumschutzsatzung gestellt oder genehmigt, ggf. welche rechtlichen 
Schritte wurden seitens der Verwaltung unternommen, um eine 
langfristige Nichtnutzung zu unterbinden? 
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, auf die Beseitigung der 
inzwischen angebrachten Graffiti hinzuwirken?  Insbesondere interessiert 
mich, ob gegenüber dem Eigentümer bereits Aufforderungen zur 
Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes erfolgt sind und ob 
dies ggf. durch bau - oder ordnungsrechtliche Maßnahmen eingefordert 
werden kann. 
 
 
gez. Benjamin Tscholl

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

30.09.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 20 - Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV5/117/2025
Typ
Anfrage
Datum
10.06.2025
Erstellt
10.06.2025 12:28