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0127/2022

Sicherer Schulweg für die Grundschüler*innen der GGS Poller Hauptstraße

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 27.01.2022

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

6765 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 0127/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 
 
Sicherer Schulweg für die Grundschüler*innen der GGS Poller Hauptstraße 
hier: Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 29.04.2021, 
TOP 8.14 
Antragstext:  
 
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung den Schulweg für die Grundschüler*innen der 
Gemeinschaftsgrundschule Poller Hauptstraße durch nachstehende Maßnahmen im unmittelbaren 
Umfeld der Schule sicherer zu gestalten. Dabei sind folgende Maßnahmen von der Fachverwaltung 
zu prüfen und umzusetzen: 
 
1.) Umänderung der drei bestehenden Parkplätze auf der linken Straßenseite der Poller Hauptstraße 
kurz hinter dem Schulpfad in „Kiss & Ride“-Parkplätze an Schultagen von 7.45 – 8.15 Uhr sowie von 
14.45 bis 16.15 Uhr. 
 
2.) Einrichtung von weiteren „Kiss & Ride“ Haltemöglichkeiten in den gleichen Zeiträumen im Bereich 
der Schulbushaltestelle auf der Poller Hauptstraße. Zu Zeiten, an denen der Schulbus dort hält, ent-
fällt die Nutzung als K&R-Haltemöglichkeit. 
 
3.) Sperrung der Einfahrt in den Schulpfad von der Poller Hauptstraße aus für Nicht-Anwohner an 
Schultagen von 7.45 – 8.15 Uhr sowie von 14.45 bis 16.15 Uhr (Zufahrt nur für Anwohner!). Sofern 
dies nicht möglich ist, sollte an Schultagen ein generelles Einfahrtverbot mit dem Zusatz Anlieger frei 
eingerichtet werden. 
 
4.) Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Schulpfad von Tempo 30 auf Schrittgeschwindigkeit. 
 
5.) Regelmäßige Kontrolle der Situation vor Ort durch die Polizei/Ordnungsdienst und Ansprache an 
die Eltern, die Kinder nicht mit dem Kfz bis vor die Schule zu fahren.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Für die Straßenverkehrsbehörde ist die Sicherung der Schulwege ein dringliches Anliegen. Da der 
ursprünglich am 09.12.2021 anberaumte Ortstermin von BV und Verwaltung aufgrund der nach wie 
vor grassierenden Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnte, hat die Verwaltung daher ersatzweise 
die Möglichkeit wahrgenommen, eine umfassende Prüfung der im Antrag vorgeschlagenen Maßnah-
men vor Ort vorzunehmen. Die Ergebnisse der Prüfung werden – jeweils bezogen auf die konkreten 
Prüfaufträge der BV – im Folgenden dargestellt: 
 
Zu 1 und 2 : 
 
Kiss & Ride – Parkplätze 
Im Zuge der Verkehrswende werden seitens der Stadt Köln keine „Kiss & Ride“-Zonen mehr im öf-

2 
 
fentlichen Straßenland angelegt. Vielmehr soll das Zurücklegen des Schulwegs zu Fuß, mit dem 
Rad/Roller sowie ÖPNV erfolgen und damit die persönliche bzw. motorische Entwicklung der Kinder 
gestärkt werden. 
 
Im Einzelfall erfolgt eine Prüfung, ob eine Ladezone angelegt werden kann, die die Eltern zum Hol- 
und Bringverkehr nutzen können. 
 
Nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde ist die Anlage einer solchen Ladezone nicht notwendig 
und erforderlich. 
 
Zu 3: 
 
Sperrung Schulpfad zu Schulbeginn und -ende 
Es wird geprüft, ob und wenn ja in welcher Form Schulstraßen eingerichtet werden können. Nach 
Abschluss dieser Überprüfung erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung. Nach Festlegung der 
notwendigen Voraussetzungen auf der Grundlage verschiedener Verkehrssicherheitsaspekte wird die 
Verwaltung für die GGS Poller Hauptstraße eine entsprechende Prüfung durchführen. 
 
Die BV wird unaufgefordert über das Ergebnis informiert. 
 
Zu 4: 
 
Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit 
Die von der BV vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduzierung auf „Schrittgeschwindigkeit“ auf dem 
Schulpfad erweist sich aus mehreren Gründen als nicht umsetzbar. Zum einen fehlt es an einer recht-
lich präzisen Definition des Begriffs. Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs durch die 
Gerichte hat sich ebenfalls noch keine eindeutige Tendenz bei Festlegung einer tolerablen Ge-
schwindigkeit gezeigt. So variieren die gerichtlich vorgegebenen Werte im Einzelfall zwischen 4 km/h 
bis hin zu 10 km/h. Eine polizeiliche Kontrolle der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit wird somit 
erheblich erschwert. 
 
Im Übrigen ist das rechtliche Gebot der Schrittgeschwindigkeit grundsätzlich den verkehrsberuhigten 
Bereichen vorbehalten und nur durch eine entsprechende Beschilderung rechtsverbindlich. 
 
Verkehrsberuhigte Bereiche wiederum müssen nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung durch 
ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass in ihnen die Aufenthaltsfunktion überwiegt 
und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Weiter muss Vorsorge für den ruhen-
den Verkehr, also parkende Fahrzeuge, getroffen werden. Hierzu ist in der Regel ein niveaugleicher 
Ausbau mit verschiedenem Betonpflaster erforderlich. Der Schulpfad ist in seinem heutigen Ausbau 
mit der klaren baulichen Trennung von Gehweg und Fahrbahn zur Ausweisung eines verkehrsberu-
higten Bereichs leider ungeeignet. Auch ist eine Umgestaltung an der Örtlichkeit derzeit nicht geplant. 
Dem Umstand, dass der Schulpfad als Schulweg insbesondere von Kindern stark frequentiert wird, 
wird durch die bestehende Tempo-30 Beschilderung Rechnung getragen. 
 
Zu 5: 
 
Regelmäßige Kontrollen 
Die Straßenverkehrsbehörde hat bereits die Bitte an die Polizei und das Amt für öffentliche Ordnung 
herangetragen, zukünftig das unmittelbare Schulumfeld verstärkt in die Kontrollroutinen einzubinden.  
 
Über die vorgenannten Punkte hinaus wurden seitens der Verwaltung weitere Maßnahmen eruiert, 
die nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs bei-
tragen können. 
 
So wurde zum einen veranlasst, dass die verblasste „Achtung Schulkinder“- sowie die Tempo 30-
Beschilderung eingangs des Schulpfads durch eine neue, besser erkennbare Beschilderung ausge-
tauscht wird.

3 
 
Zum anderen wurde im Rahmen des Ortstermins festgestellt, dass die Gestaltung der Bushaltestelle 
auf der Poller Hauptstraße Optimierungspotenzial birgt. Insbesondere bedarf es einer klaren – bauli-
chen oder optischen – Trennung von Gehweg und Fahrbahn, die im jetzigen Zustand mangels Hoch-
bord niveaugleich ausgebaut sind. Hier erarbeitet die Straßenverkehrsbehörde derzeit mit den ent-
sprechenden Fachabteilungen Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit der Schulkinder im Bereich 
der Haltestelle.  
 
Darüber hinaus wird die Schulleitung gebeten, die Eltern mittels Elternbrief für die Problematik der 
sogenannten Elterntaxis zu sensibilisieren und die eindringliche Bitte zu äußern, möglichst nicht im 
unmittelbaren Schulumfeld zu halten oder rangieren. 
 
Die Straßenverkehrsbehörde hofft, mit den angestoßenen, rechtskonformen Maßnahmen einen maß-
geblichen Beitrag zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Bereich der GGS Poller Haupt-
straße zu leisten.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Poller Hauptstraße
  • Schulpfad

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Details

Aktenzeichen
0127/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.01.2022
Erstellt
11.01.2022 15:02