0127/2022
Sicherer Schulweg für die Grundschüler*innen der GGS Poller Hauptstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
6765 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 0127/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 Sicherer Schulweg für die Grundschüler*innen der GGS Poller Hauptstraße hier: Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 29.04.2021, TOP 8.14 Antragstext: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung den Schulweg für die Grundschüler*innen der Gemeinschaftsgrundschule Poller Hauptstraße durch nachstehende Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld der Schule sicherer zu gestalten. Dabei sind folgende Maßnahmen von der Fachverwaltung zu prüfen und umzusetzen: 1.) Umänderung der drei bestehenden Parkplätze auf der linken Straßenseite der Poller Hauptstraße kurz hinter dem Schulpfad in „Kiss & Ride“-Parkplätze an Schultagen von 7.45 – 8.15 Uhr sowie von 14.45 bis 16.15 Uhr. 2.) Einrichtung von weiteren „Kiss & Ride“ Haltemöglichkeiten in den gleichen Zeiträumen im Bereich der Schulbushaltestelle auf der Poller Hauptstraße. Zu Zeiten, an denen der Schulbus dort hält, ent- fällt die Nutzung als K&R-Haltemöglichkeit. 3.) Sperrung der Einfahrt in den Schulpfad von der Poller Hauptstraße aus für Nicht-Anwohner an Schultagen von 7.45 – 8.15 Uhr sowie von 14.45 bis 16.15 Uhr (Zufahrt nur für Anwohner!). Sofern dies nicht möglich ist, sollte an Schultagen ein generelles Einfahrtverbot mit dem Zusatz Anlieger frei eingerichtet werden. 4.) Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Schulpfad von Tempo 30 auf Schrittgeschwindigkeit. 5.) Regelmäßige Kontrolle der Situation vor Ort durch die Polizei/Ordnungsdienst und Ansprache an die Eltern, die Kinder nicht mit dem Kfz bis vor die Schule zu fahren.“ Mitteilung der Verwaltung: Für die Straßenverkehrsbehörde ist die Sicherung der Schulwege ein dringliches Anliegen. Da der ursprünglich am 09.12.2021 anberaumte Ortstermin von BV und Verwaltung aufgrund der nach wie vor grassierenden Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnte, hat die Verwaltung daher ersatzweise die Möglichkeit wahrgenommen, eine umfassende Prüfung der im Antrag vorgeschlagenen Maßnah- men vor Ort vorzunehmen. Die Ergebnisse der Prüfung werden – jeweils bezogen auf die konkreten Prüfaufträge der BV – im Folgenden dargestellt: Zu 1 und 2 : Kiss & Ride – Parkplätze Im Zuge der Verkehrswende werden seitens der Stadt Köln keine „Kiss & Ride“-Zonen mehr im öf- 2 fentlichen Straßenland angelegt. Vielmehr soll das Zurücklegen des Schulwegs zu Fuß, mit dem Rad/Roller sowie ÖPNV erfolgen und damit die persönliche bzw. motorische Entwicklung der Kinder gestärkt werden. Im Einzelfall erfolgt eine Prüfung, ob eine Ladezone angelegt werden kann, die die Eltern zum Hol- und Bringverkehr nutzen können. Nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde ist die Anlage einer solchen Ladezone nicht notwendig und erforderlich. Zu 3: Sperrung Schulpfad zu Schulbeginn und -ende Es wird geprüft, ob und wenn ja in welcher Form Schulstraßen eingerichtet werden können. Nach Abschluss dieser Überprüfung erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung. Nach Festlegung der notwendigen Voraussetzungen auf der Grundlage verschiedener Verkehrssicherheitsaspekte wird die Verwaltung für die GGS Poller Hauptstraße eine entsprechende Prüfung durchführen. Die BV wird unaufgefordert über das Ergebnis informiert. Zu 4: Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit Die von der BV vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduzierung auf „Schrittgeschwindigkeit“ auf dem Schulpfad erweist sich aus mehreren Gründen als nicht umsetzbar. Zum einen fehlt es an einer recht- lich präzisen Definition des Begriffs. Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs durch die Gerichte hat sich ebenfalls noch keine eindeutige Tendenz bei Festlegung einer tolerablen Ge- schwindigkeit gezeigt. So variieren die gerichtlich vorgegebenen Werte im Einzelfall zwischen 4 km/h bis hin zu 10 km/h. Eine polizeiliche Kontrolle der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit wird somit erheblich erschwert. Im Übrigen ist das rechtliche Gebot der Schrittgeschwindigkeit grundsätzlich den verkehrsberuhigten Bereichen vorbehalten und nur durch eine entsprechende Beschilderung rechtsverbindlich. Verkehrsberuhigte Bereiche wiederum müssen nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass in ihnen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Weiter muss Vorsorge für den ruhen- den Verkehr, also parkende Fahrzeuge, getroffen werden. Hierzu ist in der Regel ein niveaugleicher Ausbau mit verschiedenem Betonpflaster erforderlich. Der Schulpfad ist in seinem heutigen Ausbau mit der klaren baulichen Trennung von Gehweg und Fahrbahn zur Ausweisung eines verkehrsberu- higten Bereichs leider ungeeignet. Auch ist eine Umgestaltung an der Örtlichkeit derzeit nicht geplant. Dem Umstand, dass der Schulpfad als Schulweg insbesondere von Kindern stark frequentiert wird, wird durch die bestehende Tempo-30 Beschilderung Rechnung getragen. Zu 5: Regelmäßige Kontrollen Die Straßenverkehrsbehörde hat bereits die Bitte an die Polizei und das Amt für öffentliche Ordnung herangetragen, zukünftig das unmittelbare Schulumfeld verstärkt in die Kontrollroutinen einzubinden. Über die vorgenannten Punkte hinaus wurden seitens der Verwaltung weitere Maßnahmen eruiert, die nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs bei- tragen können. So wurde zum einen veranlasst, dass die verblasste „Achtung Schulkinder“- sowie die Tempo 30- Beschilderung eingangs des Schulpfads durch eine neue, besser erkennbare Beschilderung ausge- tauscht wird. 3 Zum anderen wurde im Rahmen des Ortstermins festgestellt, dass die Gestaltung der Bushaltestelle auf der Poller Hauptstraße Optimierungspotenzial birgt. Insbesondere bedarf es einer klaren – bauli- chen oder optischen – Trennung von Gehweg und Fahrbahn, die im jetzigen Zustand mangels Hoch- bord niveaugleich ausgebaut sind. Hier erarbeitet die Straßenverkehrsbehörde derzeit mit den ent- sprechenden Fachabteilungen Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit der Schulkinder im Bereich der Haltestelle. Darüber hinaus wird die Schulleitung gebeten, die Eltern mittels Elternbrief für die Problematik der sogenannten Elterntaxis zu sensibilisieren und die eindringliche Bitte zu äußern, möglichst nicht im unmittelbaren Schulumfeld zu halten oder rangieren. Die Straßenverkehrsbehörde hofft, mit den angestoßenen, rechtskonformen Maßnahmen einen maß- geblichen Beitrag zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Bereich der GGS Poller Haupt- straße zu leisten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Poller Hauptstraße
- Schulpfad
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0127/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 20.01.2022
- Erstellt
- 11.01.2022 15:02