V/0542/2011
Mobilfunksendeanlagen in Münster
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Berichtsvorlage
3203 Zeichen
V/0542/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Mobilfunksendeanlagen in Münster; neue geplante Standorte im Stadtgebiet Münster-Ost Beratungsfolge 08.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht Bericht: Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba- rung zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanlagen zu äußern. Die allgemeinen städti- schen Kriterien für die Stellungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es im Umfeld der geplanten Sendeanlagen sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, Al- tenheime, Krankenhäuser) und, falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärkewerte unterhalb des „Schweizer Anlagenwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stellungnahme der Bezirks- vertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. Im Frühjahr 2010 versteigerte die Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für neue mobile Kommunikationstechnologien. Alle vier Mobilfun kbetreiber (Telekom, Vodafone, O2, E-Plus) ha- ben zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit den neuen Frequenzen soll u.a. ein LTE-Netz (Long Term Evolution) aufgebaut werden. Mit diesem neuen Übertragungsstandard LTE soll die dritte Mobilfunkgeneration UMTS abgelöst werden. LTE ist auf schnelle Datenübertragung ausgerichtet und ermöglicht ein bis zu 100-mal schnelleres Downloadtempo als DSL-Anschlüsse. Nach einer Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz sind hinsichtlich möglicher biologischer Wir- kungen des neuen LTE-Übertragungsstandards keine wesentlichen Unterschiede zu den bisher genutzten Mobilfunkfrequenzen zu erwarten. Die Deutsche Telekom GmbH möchte nunmehr an den Standorten Wolbecker Straße 268, Flugplatz 53 und Mondstraße 92-94 jeweils eine LTE-Anlage errichten. An diesen Standorten betreibt sie bereits GSM- und UMTS-Anlagen. Auch andere Mobilfunkbetreiber nutzen diese Standorte bereits. In der näheren Umgebung des Standortes Wolbecker Straße 268 befinden sich keine sensiblen Einrichtungen. Daher ist hierfür die Erstellung einer Immissionsprognose entbehrlich. Am Standort Flugplatz 53 wurde bereits im Jahre 2007 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine Messung elektromagnetischer Felder durchgeführt. Vorlagen-Nr.: V/0542/2011 Auskunft erteilt: Herr Landwehr Ruf: 492-6716 E-Mail: LandwehrW@stadt-muenster.de Datum: 22.08.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0542/2011 Sie ergab keine unzulässigen Immissionen. Darüber hinaus wird die Deutsche Telekom jedoch zusätzlich eine Immissionsprognose für ihr Vorhaben an diesem Standort erstellen. Gleiches gilt für den Standort Mondstraße 92-94. Eine Zustimmung zu diesen beiden Standorten wird nur er- teilt, wenn die Ergebnisse der besagten Prognosen unterhalb des Richtwertes liegen. 3 V/0542/2011 Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den o.g. Vorhaben sind somit erfüllt. gez.. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Mondstraße 92
- Flugplatz 53
- Wolbecker Straße 268
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0542/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37