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V/0542/2011

Mobilfunksendeanlagen in Münster

Vorlagen 10.08.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 08.09.2011, TOP 5.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

3203 Zeichen

V/0542/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
neue geplante Standorte im Stadtgebiet Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba-
rung zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanlagen zu äußern. Die allgemeinen städti-
schen Kriterien für die Stellungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es 
im Umfeld der geplanten Sendeanlagen sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, Al-
tenheime, Krankenhäuser) und, falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärkewerte unterhalb 
des „Schweizer Anlagenwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 10% des in 
Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Bezirksvertretungen über 
die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stellungnahme der Bezirks-
vertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. 
 
Im Frühjahr 2010 versteigerte die Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für neue mobile 
Kommunikationstechnologien. Alle vier Mobilfun kbetreiber (Telekom, Vodafone, O2, E-Plus) ha-
ben zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit den neuen Frequenzen soll u.a. ein LTE-Netz (Long 
Term Evolution) aufgebaut werden. Mit diesem neuen Übertragungsstandard LTE soll die dritte 
Mobilfunkgeneration UMTS abgelöst werden. LTE ist auf schnelle Datenübertragung ausgerichtet 
und ermöglicht ein bis zu 100-mal schnelleres Downloadtempo als DSL-Anschlüsse. Nach einer 
Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz sind hinsichtlich möglicher biologischer Wir-
kungen des neuen LTE-Übertragungsstandards keine wesentlichen Unterschiede zu den bisher 
genutzten Mobilfunkfrequenzen zu erwarten.  
 
Die Deutsche Telekom GmbH möchte nunmehr an den Standorten Wolbecker Straße 268, 
Flugplatz 53 und Mondstraße 92-94 jeweils eine LTE-Anlage errichten. An diesen Standorten 
betreibt sie bereits GSM- und UMTS-Anlagen. Auch andere Mobilfunkbetreiber nutzen diese 
Standorte bereits. In der näheren Umgebung des Standortes Wolbecker Straße 268 befinden 
sich keine sensiblen Einrichtungen. Daher ist hierfür die Erstellung einer Immissionsprognose 
entbehrlich. Am Standort Flugplatz 53 wurde bereits im Jahre 2007 vom Landesamt für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine Messung elektromagnetischer Felder durchgeführt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0542/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Landwehr 
Ruf: 
492-6716 
E-Mail: 
LandwehrW@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.08.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0542/2011 
 
Sie ergab keine unzulässigen Immissionen. Darüber hinaus wird die Deutsche Telekom jedoch 
zusätzlich eine Immissionsprognose für ihr Vorhaben an diesem Standort erstellen. Gleiches gilt 
für den Standort Mondstraße 92-94. Eine Zustimmung zu diesen beiden Standorten wird nur er-
teilt, wenn die Ergebnisse der besagten Prognosen unterhalb des Richtwertes liegen.

3 
V/0542/2011 
 
 
 
 
 
 
 
Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den o.g. Vorhaben sind somit erfüllt. 
 
gez.. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

08.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mondstraße 92
  • Flugplatz 53
  • Wolbecker Straße 268

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0542/2011
Typ
Vorlagen
Datum
10.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37