2296/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und FDP aus der Sitzung der BV 9 Mülheim am 24.03.2025 (AN/0326/2025) betreffend "Landschaftsplan RBK / NSGs"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 2296/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und FDP (AN/0326/2025) aus der BV 9 Mülheim am 24.03.2025 betreffend "Landschaftsplan des Rheinisch Bergischen Kreises / Themen und Entwicklung der grenzübergreifenden Naturschutzgebiete" Die Fraktionen CDU, SPD und FDP bitten die Verwaltung um die Beantwortung fol- gender Fragen: 1. Wann wird die BV Mülheim über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zur lsborns Heide/Hummelsheimer Bruch informiert? 2. Inwiefern beeinträchtigen oder begünstigen die Planungen des Rheinisch- Bergischen Kreises die Einrichtung des NSG Isborns Heide/Hummelshei- mer Bruch? 3. Wie wird die weitere Entwicklung der im Grenzgebiet liegenden Natur- schutzgebiete „Mutzbach“ und „Thielenbruch“ des Rheinisch-Bergischen Kreises gesehen und wie sind die Auswirkungen auf die Gebiete auf Kölner Seite? 4. Der Rheinisch-Bergische Kreis sieht die Neueinrichtung eines NSG „Gierather Wald“ vor. Auf Kölner Seite gibt es kein Pendant. Welche Planun- gen werden hier vorbereitet und wann werden diese der BV Mülheim vorge- stellt? 5. Teilen die beiden beteiligen Verwaltungen grundsätzlich die naturschutz- rechtlichen Bewertungen der vier genannten Gebiete der jeweils anderen Seite oder gibt es divergierende Einschätzungen oder gar Konflikte (auch: Konfliktpotenzial) hierzu (wenn ja: welche)? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Zu der Beschlussvorlage 1108/2025 ist die BV Mülheim in der Anlage 1 über die ein- gegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §17 LNatSchG 2 NRW und das Ergebnis der Abwägung durch die Verwaltung informiert worden. Im Bezirksrathaus hat es keine Einsichtnahme in die dort offengelegten Unterlagen zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln „NSG N 24“ gegeben. Zu Frage 2: Sowohl im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) nach § 15 LNatSchG NRW als auch in der öffentlichen Auslegung nach § 17 LNatSchG NRW hat die Verwaltung den Rheinisch Bergischen Kreis (RBK) an der 13. Änderung des Landschaftsplans (LP) Köln zur Ausweisung des neuen NSGs N 24 „Is- borns Heide und Hommelsheimer Bruch“ beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat der RBK mit Schreiben vom 07.02.2025 die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets (NSG) N24 ausdrücklich begrüßt und darauf hingewiesen, dass keine sich widersprechenden Festsetzungen existent sind. Es wurde noch darauf hingewiesen, dass die Stadt Köln im Geltungsbereich des LP „Südkreis“ Waldflächen besitzt. Gegen eine mögliche künftige weitgehende Nutzungs- aufgabe, wie innerhalb der städtischen Flächen im NSG N24 auf Kölner Stadtgebiet wurden aus Sicht des RBK keine Bedenken erhoben. Ebenso hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen als Träger der Land- schaftsplanung bisher zu dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der TöB gemäß § 15 LNatSchG NRW zum Landschaftsplan „Südkreis“ des RBK mit Schreiben vom 27.05.2024 Stellung genommen. In dieser Stellungnahme hat das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen auf die Neuausweisung des NSGs N24 und die Vorbe- reitung des Aufstellungsbeschlusses hingewiesen und den Abgrenzungsvorschlag zur Verfügung gestellt. Zu Frage 3: Die Neuausweisungen der NSGs N 2-1-06 „Mutzbach“ und N 2.-1-07 „Thielenbruch“ im LP „Südkreis“ wurde in der Stellungnahme vom 27.05.2024 ausdrücklich befürwor- tet. Es wurde in der Stellungnahme klargestellt, dass sich diese mit der Abgrenzung des LP Köln decken und die Ausweisung der kleineren Bereiche im NSG 2.1-07 Thie- lenbruch in Bergisch Gladbach insbesondere zur Sicherung der hochwertigen FFH- Lebensraumtypen im Naturschutzgebiet ausdrücklich begrüßt werden. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass für den Mutzbach geplant ist, die Unter- schutzstellung als NSG auch im Unterlauf (bisher geschützter Landschaftsbestandteil) im Kölner Landschaftsplan vorzusehen. Zu Frage 4: Im Konzept zur „Neuausweisung und Erweiterung der NSGs in Köln“ (2022) hat die Verwaltung auch die Ausweisung eines neuen NSGs „Strundener Wiesen, Weiden und Wald östlich des Penningsfelder Weges“ angrenzend an die Ausweisung des NSGs „Gierather Wald“ im RBK geprüft und befürwortet. Im Konzept ist dieses Gebiet in der Priorität mit hoch eingestuft. Die Ausweisung dieses Bereichs als NSG ist somit grundsätzlich vorgesehen, wurde aber auf Grund der noch nicht abgestimmten Bau- leitplanung bisher zurückgestellt bis eine Klärung erfolgt ist. Zusätzlich bereitet die Verwaltung die Neuausweisung des NSGs „Kemperbach Im Tiefenbruch“ südlich angrenzend an das bestehende NSG N 9 „Thielenbruch“ vor, dass im Konzept aus 2022 enthalten ist und räumlich ebenfalls an den RBK und die Stadt Bergisch –Gladbach angrenzt. Auch zu diesem Gebiet ist mit dem Konzept eine grundsätzliche Abstimmung mit dem Nachbarkreis erfolgt. Zu Frage 5: 3 Fachlich gibt es keine grundsätzlich divergierenden Einschätzungen oder Konflikte zur Ausweisung der hier angesprochenen vier Naturschutzgebiete. Die Herangehens- weise unterscheidet sich nur insoweit, dass der RBK bereits ein Neuaufstellungsver- fahren, welches alle Schutzkategorien beinhaltet, vorbereitet hat, während die Kölner Verwaltung sich zunächst entschieden hat, Einzelverfahren zur Ausweisung weiterer NSGs und zur Umsetzung des Konzeptes aus 2022 durchzuführen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2296/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.08.2025
- Erstellt
- 15.07.2025 11:10