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BKA 0822

Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 27.10.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 27.10.2023, TOP 7.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 7.1_Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN v. 09.10.2023_Zulässigkeit von Enteigungen zur Massegewinnung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus)

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Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0822 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 10.10.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 27.10.2023 7.1 beschließend 
 
TOP: 
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem 
am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Masse-
gewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des 
Braunkohleabbaus 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Antrag wird angenommen oder abgelehnt. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Anl. zu TOP 7.1_Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN v. 09.10.2023_Zulässigkeit von Enteigun -
gen zur Massegewinnung

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 7.1_Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN v. 09.10.2023_Zulässigkeit von Enteigungen zur Massegewinnung)

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Sehr geehrter Herr Götz, 
 
bitte nehmen Sie nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Braunkohlen-
ausschusses am 27.10.2023 auf: 
 
 
Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutach-
ten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung 
im Kontext der Wiedernutzbarmachung der 
Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus 
 
Hintergrund:  
 
Weitere Enteignungen oder sogar Zwangsumsiedlungen im Rheinischen Revier – wie von 
RWE geplant - müssen vermieden werden. Erst recht, wenn diese deswegen durchgeführt 
werden sollen, um Sand und Kies zur Nutzung der Gestaltung der Tagebaulandschaften, 
abzubauen.  
Die Landtagsabgeordnete für den Rhein-Erft-Kreis, Antje Grothus, hat deswegen beim Par-
lamentarischen Beratungs - und Gutachterdienst des NRW -Landtages ein unabhäng iges 
Gutachten beauftragt, dass die Rechtmäßigkeit von Enteignungen zur Rekultivierung ein-
schätzt. Im Ergebnis sagt das Gutachten, dass das – reformbedürftige – Bundesberggesetz 
zwar im Ausgangspunkt Enteignungen zur Wiedernutzbarmachung zulässt, allerding s min-
destens drei große Themen in der Abwägung des Gemeinwohls gegen Enteignungen spre-
chen: Die Umsiedlung aus einer bewohnten Hofstelle ist ein erheblich schwerwiegenderer 
Grundrechtseingriff, der Erhalt entstandener Biotope kann im öffentlichen Interesse  liegen 
und wenn Bodenvertiefungen bloß verschoben werden (also die Fläche, auf der Rekultivie-
rungsmaterial abgebaut wurde selber wieder rekultiviert werden muss) stehen diese Fakto-
ren gegen das öffentliche Interesse an einer Enteignung. All diese Faktoren sind bei dem von 
RWE geplanten „Manheimer Loch“ am Tagebau Hambach gegeben. Insbesondere die dort 
drohenden Enteignungen könnten also auf große rechtliche Unsicherheiten zusteuern. 
Das Gutachten ist in seinen Aussagen auf das ganze Revier anwendbar, und es drohen an 
den Tagebauen Hambach als auch Garzweiler noch Enteignungen. 
GRÜNE im Braunkohlenausschuss 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 oder 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
www.gruene-regionalrat-duesseldorf.de 
 
 
Köln, den 09.10.2023 
An den 
 
Vorsitzenden des 
Braunkohlenausschusses  
Herrn Stefan Götz 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss 
 
50667 Köln

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Aus diesem Grund, bitten wir um eine Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 
veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im 
Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus. 
 
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMI18-72.pdf  
 
Es wä re wünschenswert, wenn die Vorstellung durch den Verfasser - Professor Walter 
Frenz, RWTH Aachen für den Bereich Berg- und Umweltrecht zuständig – erfolgen würde.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Horst Lambertz (Fraktionssprecher)  
  
Gudrun Zentis (Mitglied des Braunkohlenausschusses) 
  
f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)

Beratungsverlauf (1)

27.10.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 7.1
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Details

Aktenzeichen
BKA 0822
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
27.10.2023
Erstellt
10.10.2023 10:52