BKA 0822
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus)
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0822 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 10.10.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 27.10.2023 7.1 beschließend TOP: Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Masse- gewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus Beschlussvorschlag: Der Antrag wird angenommen oder abgelehnt. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 7.1_Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN v. 09.10.2023_Zulässigkeit von Enteigun - gen zur Massegewinnung
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 7.1_Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN v. 09.10.2023_Zulässigkeit von Enteigungen zur Massegewinnung)
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Sehr geehrter Herr Götz,
bitte nehmen Sie nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Braunkohlen-
ausschusses am 27.10.2023 auf:
Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutach-
ten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung
im Kontext der Wiedernutzbarmachung der
Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus
Hintergrund:
Weitere Enteignungen oder sogar Zwangsumsiedlungen im Rheinischen Revier – wie von
RWE geplant - müssen vermieden werden. Erst recht, wenn diese deswegen durchgeführt
werden sollen, um Sand und Kies zur Nutzung der Gestaltung der Tagebaulandschaften,
abzubauen.
Die Landtagsabgeordnete für den Rhein-Erft-Kreis, Antje Grothus, hat deswegen beim Par-
lamentarischen Beratungs - und Gutachterdienst des NRW -Landtages ein unabhäng iges
Gutachten beauftragt, dass die Rechtmäßigkeit von Enteignungen zur Rekultivierung ein-
schätzt. Im Ergebnis sagt das Gutachten, dass das – reformbedürftige – Bundesberggesetz
zwar im Ausgangspunkt Enteignungen zur Wiedernutzbarmachung zulässt, allerding s min-
destens drei große Themen in der Abwägung des Gemeinwohls gegen Enteignungen spre-
chen: Die Umsiedlung aus einer bewohnten Hofstelle ist ein erheblich schwerwiegenderer
Grundrechtseingriff, der Erhalt entstandener Biotope kann im öffentlichen Interesse liegen
und wenn Bodenvertiefungen bloß verschoben werden (also die Fläche, auf der Rekultivie-
rungsmaterial abgebaut wurde selber wieder rekultiviert werden muss) stehen diese Fakto-
ren gegen das öffentliche Interesse an einer Enteignung. All diese Faktoren sind bei dem von
RWE geplanten „Manheimer Loch“ am Tagebau Hambach gegeben. Insbesondere die dort
drohenden Enteignungen könnten also auf große rechtliche Unsicherheiten zusteuern.
Das Gutachten ist in seinen Aussagen auf das ganze Revier anwendbar, und es drohen an
den Tagebauen Hambach als auch Garzweiler noch Enteignungen.
GRÜNE im Braunkohlenausschuss
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 oder 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
www.gruene-regionalrat-duesseldorf.de
Köln, den 09.10.2023
An den
Vorsitzenden des
Braunkohlenausschusses
Herrn Stefan Götz
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
50667 Köln
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Aus diesem Grund, bitten wir um eine Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023
veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im
Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus.
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMI18-72.pdf
Es wä re wünschenswert, wenn die Vorstellung durch den Verfasser - Professor Walter
Frenz, RWTH Aachen für den Bereich Berg- und Umweltrecht zuständig – erfolgen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Lambertz (Fraktionssprecher)
Gudrun Zentis (Mitglied des Braunkohlenausschusses)
f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0822
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 27.10.2023
- Erstellt
- 10.10.2023 10:52