0083/2021
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte;
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152 Vorlagen-Nummer 0083/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte; Beschlussempfehlung des Beirates in der Sitzung am 27.10.2020, TOP 7.3 Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Der Beirat Porz Mitte bittet die Bezirksvertretung Porz folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, eine geometrische und technische Prüfung einer Brückenerweiterung durchzuführen und die Ergebnisse der Politik vorzustellen. Alternative: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zeitnah ein externes Architekturbüro mit der Konzeption eines ergänzenden Brückenbauwerks als Erweiterung der bestehenden Brücke über die Hauptstraße zu beauftragen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte und den Prozess der Reaktivierung von Porz Mitte und kann Empfehlungen an die Bezirksvertretung ausspre- chen. Er hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 unter TOP 7.3 den folgenden Antrag des Bündnisses Porz-Mitte als Empfehlung an die BV 7 beschlossen. Beschlussvorschlag des Beirates „Die BV möge die Verwaltung der Stadt Köln beauftragen, zeitnah ein externes Architekturbüro mit der Konzeption eines ergänzenden Brückenbauwerks als Erweiterung der bestehenden Brücke über die Hauptstraße zu beauftragen.“ Beschlussergebnis Der Antrag wurde mehrheitlich bei zwei Enthaltungen angenommen. Stellungnahme und Begründung der Verwaltung zum Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt vor in Abweichung vom Beschlussvorschlag des Beirates (alternativer Be- schlussvorschlag) zu beschließen, die Verwaltung mit einer geometrischen und technischen Prüfung einer Brückenerweiterung zu beauftragen und die Ergebnisse der Politik vorzustellen. Die Brücke über die Porzer Hauptstraße wurde im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Porzer Innenstadt in den 1970zigern errichtet. Die Hauptstraße wurde hierfür in Tieflage gelegt. Unmittelbar zur Brücke befindet sich eine angrenzende Bebauung. Eine Verbreiterung der Brücke oder auch ein Ersatzneubau an einer versetzten Stelle über die Hauptstraße bedarf einer Überprüfung der Rah- menbedingungen, wie der Klärung der verfügbaren Flächen, der möglichen Wegeführung und der einzuhaltenden Lichtraumprofile unterhalb des Brückenkörpers. Nach Klärung dieser Grundlagen durch die Verwaltung besteht erst die Möglichkeit über die Maßnahme zu entscheiden. In der Niederschrift über die 11. Öffentliche Sitzung des Beirates Porz Mitte wurde unter Tagesord- nungspunkt 5.5 Brückenerweiterung als Ausführung der Fachverwaltung festgehalten: „Die Brücke ist ein Stahlbetonbauwerk, das als Platte mit Trägerrost ausgebildet ist. Die Gründung erfolgt über die 4 Stahlbetonstützen in der Hauptstraße sowie über die angrenzenden Bauwerke. Auf- grund ihrer Bauweise kann sie nicht durch einen sich direkt anschließenden Anbau verbreitert wer- den. Eine Verbreiterung ohne Abbruch und Neubau des Bauwerks kann nur durch eine eigenständige Brü- ckenkonstruktion neben dem Hauptbauwerk erfolgen, wobei die (optische) Anschlussfähigkeit auf der Brücke durch geeigneten Bodenbelag grundsätzlich möglich ist. Bei einem Abbruch des Bauwerks und anschließendem Neubau ist mit mindestens 15 Monaten Bau- zeit zu rechnen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation. Die Aufbauten auf der Brücke können grundsätzlich vollständig zurückgebaut werden (Pavillons, Be- tonkübel). Sie haben keine tragende Funktion. 3 Die Brücke ist als Projekt derzeit nicht in der Arbeitsplanung des Fachamtes priorisiert. Im Beirat Porz Mitte wurde der Antrag beschlossen, Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anre- gungen durch engagierte Akteure mit Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwal- tung zur Verfügung zu stellen“. Zur Einordnung in das Programm und ISEK Die vom Beirat Porz gewünschte Verbreiterung des Brückenbauwerks zur Freiflächenentwicklung als Verbindung zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Rheinboulevard Porz ist bisher - ebenso wie die bau- lichen Maßnahmen auf dem Friedrich-Ebert Platz, hier: Baukörper und Platzgestaltung - keine Maß- nahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Porz Mitte. Als Kosten einer Ersatzbebauung werden kalkulatorisch rund 3,2 Mio. Euro netto (3,8 Mio. Euro brut- to) zugrunde gelegt. Erst auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie kann der Finanzmittelbedarf für die bauliche Maßnahme konkreter qualifiziert werden. Im Falle der Umsetzung der Baumaßnahme sind die notwendigen Finanzmittel in den Folgejahren konkret zu veranschlagen. Es wird beabsichtigt, die Machbarkeitsstudie in Eigenleistung durch das Fachamt innerhalb des lau- fenden Jahres durchzuführen. Die notwendigen fachlichen und personellen Ressourcen sind nach derzeitigem Stand im Fachamt vorhanden und einplanbar. Die Kosten reduzieren sich bei einer Durchführung in Eigenleistung erheblich, da diese bei einer Erbringung in Eigenleitung lediglich die eigenen Personalkosten beinhalten. Schätzungsweise würden sich die Kosten bei einer Fremdverga- be an ein Ingenieurbüro auf rund 48.000 Euro netto bzw. 57.065 brutto belaufen. Auch der Durchfüh- rungszeitraum der Machbarkeitsstudie würde sich bei einer Fremdvergabe nicht erheblich verkürzen. Über die Umsetzung der gewünschten Maßnahme und/oder Aufnahme in das ISEK Porz Mitte ist im weiteren Verfahren zu entscheiden. Die Frage der grundsätzlichen Förderfähigkeit ist in diesem Zu- sammenhang zu prüfen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0083/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.02.2021
- Erstellt
- 12.01.2021 11:26