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Beantwortung der Einwohneranfrage des Herrn Rainer Kreke vom 12.10.2017 betr. Baulücke auf der Kalker Hauptstraße 88 in Köln-Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3842/2017 vom 07.12.2017

Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 3842/2017 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 zu TOP 1.1 Beantwortung der Einwohneranfrage des Herrn Rainer Kreke vom 12.10.2017 betr. Baulücke auf der Kalker Hauptstraße 88 in Köln-Kalk Die Einwohnerfrage des Herrn Rainer Kreke wird wie folgt beantwortet:: Frage 1: Was wird bzw. was ist im Fall des Gebäudes Kalker Hauptstr. 88 unternommen worden? Antwort der Verwaltung: Es wurde in der Vergangenheit eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in eine Gast- stätte mit bis zu 40 Gastplätzen im Erdgeschoss erteilt. Die Bauarbeiten sind seinerzeit von der Verwaltung untersagt worden, weil eine abweichende Bauausführung vorlag. Im Übrigen hat schon seit langer Zeit die Nutzung des Erdgeschosses für rein gewerbliche Zwecke be- standen. Frage 2: Wie lange müssen wir den Schandfleck noch ertragen und müssen auf neue Woh- nungen, wenn es auch nur wenige werden, warten? Antwort der Verwaltung: Dem Inhaber einer Baugenehmigung steht es im Rahmen der Dispositionsbefugnis aus Art. 14 Grundgesetz (GG) frei, ob, wann und wie die Bauarbeiten im Erdgeschoss oder eine et- waige neue Bauantragstellung erfolgen. Ein öffentlich-rechtliches Eingreifen mit Zwang zur Baufortsetzung ist daher derzeit nicht möglich. Weiterhin ist mitzuteilen, dass die Etagen ab dem 1. OG aufwärts bisher als Wohnraum bau- genehmigt sind. Daher stellt sich hier aktuell die Frage nach der Neuschaffung von Wohnun- gen nicht.

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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