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3842/2017

Beantwortung der Einwohneranfrage des Herrn Rainer Kreke vom 12.10.2017 betr. Baulücke auf der Kalker Hauptstraße 88 in Köln-Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.12.2017

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1611 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3842/2017 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
zu TOP 1.1 
 
Beantwortung der Einwohneranfrage des Herrn Rainer Kreke vom 12.10.2017 betr. 
Baulücke auf der Kalker Hauptstraße 88 in Köln-Kalk 
Die Einwohnerfrage des Herrn Rainer Kreke wird wie folgt beantwortet:: 
 
Frage 1: Was wird bzw. was ist im Fall des Gebäudes Kalker Hauptstr. 88 unternommen 
worden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es wurde in der Vergangenheit eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in eine Gast-
stätte mit bis zu 40 Gastplätzen im Erdgeschoss erteilt. Die Bauarbeiten sind seinerzeit von 
der Verwaltung untersagt worden, weil eine abweichende Bauausführung vorlag. Im Übrigen 
hat schon seit langer Zeit die Nutzung des Erdgeschosses für rein gewerbliche Zwecke be-
standen. 
 
Frage 2: Wie lange müssen wir den Schandfleck noch ertragen und müssen auf neue Woh-
nungen, wenn es auch nur wenige werden, warten? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Dem Inhaber einer Baugenehmigung steht es im Rahmen der Dispositionsbefugnis aus Art. 
14 Grundgesetz (GG) frei, ob, wann und wie die Bauarbeiten im Erdgeschoss oder eine et-
waige neue Bauantragstellung erfolgen. Ein öffentlich-rechtliches Eingreifen mit Zwang zur 
Baufortsetzung ist daher derzeit nicht möglich.  
Weiterhin ist mitzuteilen, dass die Etagen ab dem 1. OG aufwärts bisher als Wohnraum bau-
genehmigt sind. Daher stellt sich hier aktuell die Frage nach der Neuschaffung von Wohnun-
gen nicht.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3842/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.12.2017
Erstellt
05.12.2017 11:56