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2999/2020

Medienecken und Laptops in Schulen

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 11.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020, TOP 7.1.5

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2181 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2999/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.11.2020 
 
Medienecken und Laptops in Schulen 
Anfrage Frau Danke zur Beantwortung der Vorlage 2297/2020 
Im Rahmen der Beantwortung zur Vorlage 2297/2020 in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet Frau 
Danke um die Beantwortung folgender Fragestellung: 
 
Bezirksvertreterin Frau Danke möchte wissen was mit den eingesammelten Laptops passiert, die in 
großen Teilen noch nutzbar sind. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen der Beantwortung der Fragestellung zur Vorlage 2297/2020 wurden der Bezirksvertre-
tung Chorweiler folgende Informationen zur Verfügung gestellt: 
Der Schulträger Stadt Köln stellt diese Geräte den Schulen zur Nutzung im Rahmen der Unterrichts-
gestaltung zur Verfügung und ist Eigentümer der Geräte. 
Es kann aus verschiedenen Gründen zum Austausch der Geräte kommen, die folgend kurz beschrie-
ben werden: 
- Defekt des Gerätes – die Geräte werden nach Prüfung der Garantieansprüche entweder durch 
den Lieferanten oder den Schulträger ersetzt, 
- turnusmäßige Erneuerung – nach Ablauf einer festgelegten Nutzungsdauer werden die Geräte 
durch Neugeräte ersetzt (z.B. PC 5 Jahre) oder 
- Migration auf ein neues Betriebssystem – die Einführung eines neuen Betriebssystems kann 
es notwendig machen, das die Hardware (PC, Notebooks) aufgrund von Inkompatibilität aus-
getauscht werden muss; aktuell Migration nach Windows 10. 
Im Zuge der Digitalisierung wurden zwischenzeitlich PC und Notebooks entweder durch mobile End-
geräte z.B. iPads ergänzt oder ersetzt. 
Defekte, wie auch durch Austausch ersetzte Geräte, werden gem. festgelegter Regeln der daten-
schutzkonformen Entsorgung zugeführt. 
 
In Bezug auf die neue Fragestellung teilt die Verwaltung mit, dass es keine Gerätschaften gibt, die in 
großen Teilen noch nutzbar sind. Defekte Geräte, Geräte nach dem turnusmäßigen Austausch und 
Geräte die auf neue Betriebssysteme migriert werden müssen, sind keine Gerätschaften, die in gro-
ßen Teilen noch nutzbar sind.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2999/2020
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
11.11.2020
Erstellt
14.10.2020 08:55