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Medienecken und Laptops in Schulen

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2999/2020 vom 11.11.2020

Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 2999/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.11.2020 Medienecken und Laptops in Schulen Anfrage Frau Danke zur Beantwortung der Vorlage 2297/2020 Im Rahmen der Beantwortung zur Vorlage 2297/2020 in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet Frau Danke um die Beantwortung folgender Fragestellung: Bezirksvertreterin Frau Danke möchte wissen was mit den eingesammelten Laptops passiert, die in großen Teilen noch nutzbar sind. Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Beantwortung der Fragestellung zur Vorlage 2297/2020 wurden der Bezirksvertre- tung Chorweiler folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Der Schulträger Stadt Köln stellt diese Geräte den Schulen zur Nutzung im Rahmen der Unterrichts- gestaltung zur Verfügung und ist Eigentümer der Geräte. Es kann aus verschiedenen Gründen zum Austausch der Geräte kommen, die folgend kurz beschrie- ben werden: - Defekt des Gerätes – die Geräte werden nach Prüfung der Garantieansprüche entweder durch den Lieferanten oder den Schulträger ersetzt, - turnusmäßige Erneuerung – nach Ablauf einer festgelegten Nutzungsdauer werden die Geräte durch Neugeräte ersetzt (z.B. PC 5 Jahre) oder - Migration auf ein neues Betriebssystem – die Einführung eines neuen Betriebssystems kann es notwendig machen, das die Hardware (PC, Notebooks) aufgrund von Inkompatibilität aus- getauscht werden muss; aktuell Migration nach Windows 10. Im Zuge der Digitalisierung wurden zwischenzeitlich PC und Notebooks entweder durch mobile End- geräte z.B. iPads ergänzt oder ersetzt. Defekte, wie auch durch Austausch ersetzte Geräte, werden gem. festgelegter Regeln der daten- schutzkonformen Entsorgung zugeführt. In Bezug auf die neue Fragestellung teilt die Verwaltung mit, dass es keine Gerätschaften gibt, die in großen Teilen noch nutzbar sind. Defekte Geräte, Geräte nach dem turnusmäßigen Austausch und Geräte die auf neue Betriebssysteme migriert werden müssen, sind keine Gerätschaften, die in gro- ßen Teilen noch nutzbar sind.

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.5, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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