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Parken mit Handwerkerparkausweis in Ladezonen

Grüne Anfrage nach § 4 AN/1492/2023 vom 22.08.2023

Stand: Am 28.08.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Grüne Anfrage nach § 4

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    www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationa- les Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.08.2023 AN/1492/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.08.2023 Parken mit Handwerkerparkausweis in Ladezonen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses aufzunehmen: 1. Wie werden die Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes zum Umgang mit Sonder- genehmigungen (z.B. Handwerkerausweis, Parkerleichterung für Pflegedienste) geschult? 2. In welchem Rahmen darf mit einem Handwerkerparkausweis in Ladezonen zu be- trieblichen Zwecken, über das Be- und Entladen hinaus, geparkt werden? 3. Wie oft kommt es dazu, dass Handwerkerparkauswiese nicht entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen genutzt werden? (z.B. Nutzung außerhalb der Dienstzeiten, keine feste Beschriftung der Firmenfahrzeuge, Parken im Nahbe- reich des Firmensitzes) 4. Wie oft kommt es zu Einsprüchen von Inhaber*innen von Handwerkerausweisen nach geahndeten Verstößen in Ladezonen? 5. Wie oft sind diese Einsprüchen erfolgreich? - 2 - Begründung Die notwendige Neugestaltung des Stadtraums auf Grund der Mobilitätswende führt zu weni- ger PKW-Stellplätzen. Bestimmte Berufstätige wie Handwerker*inne und Pfleger*innen sind allerdings durch die Anforderungen ihrer Arbeit auf ihre Autos und ortsnahe Parkmöglichkei- ten besonders angewiesen. Um dem Bedarf der betroffenen Berufsgruppen gerecht zu wer- den sollen vermehrt Ladezonen für Wirtschaftsverkehre und Personen mit Sondernutzungen eingerichtet werden. So sieht der politische Beschluss zum Masterplan Parken vor, dass 10% aller Stellflächen ausschließlich für Autos mit alternativen Antrieben oder Sondergenehmigungen freizugeben ist (AN 2635/2021). Zu den wichtigsten Sondergenehmigungen zählt der Handwerkeraus- weis und die Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste. Beide Sondergenehmi- gungen gelten NRW weit und erlauben laut Stadt Köln Handwerker*innen und Pfleger*innen im eingeschränkten Halteverbot (Ladezonen), auf Bewohnerparkplätzen sowie bewirtschafte- ten Parkplätzen (ohne Entrichtung der Bereitstellungsgebühr) zu parken. Der politische Be- schluss zum optimierten Handwerkerparken bekräftigt den Bedarf sowie die vermehrte Ein- richtung und Kennzeichnung von Ladezonen erneut (AN/0472/2023). Da es zuletzt mehrfache Beschwerden auf der Handwerker*innenschaft gab, die beklagten, dass sie beim Parken in Ladezonen trotz Handwerkerausweis regelmäßig Bußgeldbescheide des Verkehrsdienstes bekommen haben, bitten wir die Verwaltung ihren Umgang mit Hand- werkerparkausweis in Ladezonen zu präzisieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 28.08.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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