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AN/1492/2023

Parken mit Handwerkerparkausweis in Ladezonen

Grüne Anfrage nach § 4 22.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.08.2023, TOP 6.7

Grüne Anfrage nach § 4

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Grüne Anfrage nach § 4

3253 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
 
Tel: +49 (221) 221-25919  
Fax: +49 (221) 221-24555  
gruene -fraktion@stadt-koeln.de  
An den 
Vorsitzenden des Ausschusses  
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationa-
les 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.08.2023 
AN/1492/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/ Internationales 28.08.2023 
 
Parken mit Handwerkerparkausweis in Ladezonen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses aufzunehmen: 
 
1. Wie werden die Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes zum Umgang mit Sonder-
genehmigungen (z.B. Handwerkerausweis, Parkerleichterung für Pflegedienste) 
geschult?   
 
2. In welchem Rahmen darf mit einem Handwerkerparkausweis in Ladezonen zu be-
trieblichen Zwecken, über das Be- und Entladen hinaus, geparkt werden?  
 
3. Wie oft kommt es dazu, dass Handwerkerparkauswiese nicht entsprechend den 
rechtlichen Voraussetzungen genutzt werden? (z.B. Nutzung außerhalb der 
Dienstzeiten, keine feste Beschriftung der Firmenfahrzeuge, Parken im Nahbe-
reich des Firmensitzes)  
 
4. Wie oft kommt es zu Einsprüchen von Inhaber*innen von Handwerkerausweisen 
nach geahndeten Verstößen in Ladezonen?  
 
5. Wie oft sind diese Einsprüchen erfolgreich?

- 2 - 
 
 
 
 
Begründung  
Die notwendige Neugestaltung des Stadtraums auf Grund der Mobilitätswende führt zu weni-
ger PKW-Stellplätzen. Bestimmte Berufstätige wie Handwerker*inne und Pfleger*innen sind 
allerdings durch die Anforderungen ihrer Arbeit auf ihre Autos und ortsnahe Parkmöglichkei-
ten besonders angewiesen. Um dem Bedarf der betroffenen Berufsgruppen gerecht zu wer-
den sollen vermehrt Ladezonen für Wirtschaftsverkehre und Personen mit Sondernutzungen 
eingerichtet werden. 
So sieht der politische Beschluss zum Masterplan Parken vor, dass 10% aller Stellflächen 
ausschließlich für Autos mit alternativen Antrieben oder Sondergenehmigungen freizugeben 
ist (AN 2635/2021). Zu den wichtigsten Sondergenehmigungen zählt der Handwerkeraus-
weis und die Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste. Beide Sondergenehmi-
gungen gelten NRW weit und erlauben laut Stadt Köln Handwerker*innen und Pfleger*innen 
im eingeschränkten Halteverbot (Ladezonen), auf Bewohnerparkplätzen sowie bewirtschafte-
ten Parkplätzen (ohne Entrichtung der Bereitstellungsgebühr) zu parken. Der politische Be-
schluss zum optimierten Handwerkerparken bekräftigt den Bedarf sowie die vermehrte Ein-
richtung und Kennzeichnung von Ladezonen erneut (AN/0472/2023). 
 
Da es zuletzt mehrfache Beschwerden auf der Handwerker*innenschaft gab, die beklagten, 
dass sie beim Parken in Ladezonen trotz Handwerkerausweis regelmäßig Bußgeldbescheide 
des Verkehrsdienstes bekommen haben, bitten wir die Verwaltung ihren Umgang mit Hand-
werkerparkausweis in Ladezonen zu präzisieren.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.08.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1492/2023
Typ
Grüne Anfrage nach § 4
Datum
22.08.2023
Erstellt
22.08.2023 14:48