AN/1488/2025
Änderung der 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Köln
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 16.12.2025 AN/1488/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat Änderung der 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie höflich, den untenstehenden Änderungsantrag zu TOP 6.1.3 „5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Köln“ auf die Tagesordnung der 4. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2025/2030 am Dienstag, dem 16.12.2025 zu setzen. Beschluss: 1. Die zu beschließenden 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Köln wird in Artikel 1 des Absatz 1 wie folgt geändert. (Änderungen sind fett dargestellt) Artikel 1 Die Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19.12.2003 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 23.12.2003, S. 719) in der Fassung der zum 14.10.2022 in Kraft getretenen 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 30.09.2022 wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden wie folgt neu gefasst: „(1) Die Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 161,00 EUR.“ „(2) Für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII oder Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem 2. Kapitel des zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II) oder Besitzer*innen eines KölnPasses wird die Steuer auf Antrag auf 60,00 EUR jährlich ermäßigt, jedoch nur für einen Hund. Dies kann beispielsweise durch den Bewilligungsbescheid des Amts für Soziales, Arbeit und Senioren, den KölnPasses oder den Bewilligungsbescheid des Jobcenters in Kopie nachgewiesen werden. Der Antrag auf Steuerermäßigung ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei bereits versteuerten Hunden innerhalb von vier Wochen nachdem der die Steuerermäßigung begründende Tatbestand eingetreten ist, beim Steueramt der Stadt Köln zu stellen. Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des Monats an gewährt, in dem der Ermäßigungsgrund eingetreten ist. Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des der Antragstellung folgenden Monats an gewährt. Sie gilt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 Satz 2 für 36 Monate und wird auf Antrag bei Nachweis des Ermäßigungsgrundes jeweils um weitere 36 Monate verlängert.“ Begründung: Zwar sieht die vorliegende Änderungssatzung mit der Aufnahme aller Assistenzhunde und der steuerlichen Befreiung der alten Tierheimhunde einige wichtige und richtige Befreiungen von der Hundesteuer bereits vor, aber diese werden keine Hundesteuermindereinnahmen in Höhe der vorgesehenen Erhöhung verursachen. Wenn die Verwaltung in der Vorlagenbegründung angibt, dass sich infolge der geplanten Steuersatzerhöhung – unter Berücksichtigung der gegenläufigen Effekte durch die erweiterten Ermäßigungen – prognostizierte Mehrerträge von rund 770.000,00 Euro ergeben werden, sieht man das sehr deutlich. Das heißt übersetzt: von den vorgesehen 18,00 € Erhöhung der Hundesteuer pro angemeldeten Hund werden lediglich 0,32 € zur Deckung der Mindereinnahmen und 17,68 € zur Konsolidierung des Haushaltes verwendet. Durch die von uns beantragte erweiterte Befreiung wird es allerdings zu weiteren Mindereinnahmen kommen, die auf die verbliebenen Hundesteuerpflichtigen aufzuteilen sind. Daher beantragen wir zur reinen Deckung der gesamten Mindereinnahmen eine neue Hundesteuer von 161,00 € pro Hund und Jahr. gez. Günter Bell Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1488/2025
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 16.12.2025
- Erstellt
- 16.12.2025 10:00