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AN/1488/2025

Änderung der 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Köln

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 16.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4080 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
Rathaus 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 16.12.2025 
AN/1488/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat  
 
Änderung der 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Köln 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie höflich, den untenstehenden 
Änderungsantrag zu TOP 6.1.3 „5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der 
Stadt Köln“ auf die Tagesordnung der 4. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2025/2030 
am Dienstag, dem 16.12.2025 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die zu beschließenden 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt 
Köln wird in Artikel 1 des Absatz 1 wie folgt geändert. (Änderungen sind fett 
dargestellt) 
 
Artikel 1 
Die Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19.12.2003 (Amtsblatt der Stadt Köln 
vom 23.12.2003, S. 719) in der Fassung der zum 14.10.2022 in Kraft getretenen 4. 
Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 30.09.2022 wird wie folgt 
geändert:  
1. 
§ 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden wie folgt neu gefasst:  
„(1) Die Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 161,00 EUR.“  
„(2) Für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt 
nach dem 3. Kapitel des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) oder 
von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.

Kapitel des SGB XII oder Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem 2. Kapitel des zweiten Buches 
des Sozialgesetzbuches (SGB II) oder Besitzer*innen eines KölnPasses  wird 
die Steuer auf Antrag auf 60,00 EUR jährlich ermäßigt, jedoch nur für einen Hund. 
Dies kann beispielsweise durch den Bewilligungsbescheid des Amts für Soziales, 
Arbeit und Senioren, den KölnPasses oder den Bewilligungsbescheid des 
Jobcenters in Kopie nachgewiesen werden. Der Antrag auf Steuerermäßigung ist 
innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei bereits versteuerten 
Hunden innerhalb von vier Wochen nachdem der die Steuerermäßigung 
begründende Tatbestand eingetreten ist, beim Steueramt der Stadt Köln zu stellen. 
Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des 
Monats an gewährt, in dem der Ermäßigungsgrund eingetreten ist. Bei verspäteter 
Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des der Antragstellung 
folgenden Monats an gewährt. Sie gilt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 Satz 2 
für 36 Monate und wird auf Antrag bei Nachweis des Ermäßigungsgrundes jeweils 
um weitere 36 Monate verlängert.“ 
 
 
Begründung:  
Zwar sieht die vorliegende Änderungssatzung mit der Aufnahme aller Assistenzhunde und 
der steuerlichen Befreiung der alten Tierheimhunde einige wichtige und richtige 
Befreiungen von der Hundesteuer bereits vor, aber diese werden keine 
Hundesteuermindereinnahmen in Höhe der vorgesehenen Erhöhung verursachen. Wenn 
die Verwaltung in der Vorlagenbegründung angibt, dass sich infolge der geplanten 
Steuersatzerhöhung – unter Berücksichtigung der gegenläufigen Effekte durch die 
erweiterten Ermäßigungen – prognostizierte Mehrerträge von rund 770.000,00 Euro 
ergeben werden, sieht man das sehr deutlich. Das heißt übersetzt: von den vorgesehen 
18,00 € Erhöhung der Hundesteuer pro angemeldeten Hund werden lediglich 0,32 € zur 
Deckung der Mindereinnahmen und 17,68 € zur Konsolidierung des Haushaltes 
verwendet. 
Durch die von uns beantragte erweiterte Befreiung wird es allerdings zu weiteren 
Mindereinnahmen kommen, die auf die verbliebenen Hundesteuerpflichtigen aufzuteilen 
sind. Daher beantragen wir zur reinen Deckung der gesamten Mindereinnahmen eine 
neue Hundesteuer von 161,00 € pro Hund und Jahr. 
 
gez. 
Günter Bell 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.12.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1488/2025
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
16.12.2025
Erstellt
16.12.2025 10:00