A-N/0024/2013
Verkehrsentlastung für Münsters Norden - Neu und anders
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A-N-0024-2013-Verkehrsentlastung für Münsters Norden - Neu und anders
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A-N/0024/2013 Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 04.10.2013 A n t r a g : Verkehrsentlastung für Münsters Norden - Neu und anders Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde kurzfristig durch die Planung und den Bau von Fahrradschnellwegen eine Attraktivierung des Fahrradverkehrs und eine Entlastung der Stadtteilzentren zu erzielen ist. Dazu soll insbesondere geprüft werden, · welche Flächen dafür genutzt werden können · ob und in welcher Höhe Fördermittel und Stellplatzablöseerträge dafür akquiriert werden können. Begründung: Die Verkehrsbelastung in den Stadtteilen Coerde und Kinderhaus, dort insbesondere im Bereich Bröderichweg und Steinfurter Strasse ist weiterhin sehr hoch. Als besonders problematisch hervorzuheben sind die Emissionsbelastungen in Coerde an der Königsberger Straße, weil gerade hier der Verkehr mitten durch ein Wohngebiet geführt wird. Durch die Emissionen und die hohe Verkehrsbelastung wird auch der Fahrradverkehr in erheblichem Maße beeinträchtigt und unattraktiv. Der Ausbau und Neubau von Straßen ist durch die bestehende politische Beschlusslage verschlossen, ohne dass bislang Alternativen aufgezeigt worden sind . Die CDU Fraktion in der BV Nord befürwortet ausdrücklich die Förderung innovativer Konzepte, die zu einer spürbaren Entlastung und zu einer Atraktivierung des Fahrradverkehrs führen. Bereits jetzt sind mehr als 1,3 Millionen E-Bikes auf Deutschlands Straßen unterwegs. Mittelfristig besteht die Erwartung, dass der jährliche Anteil von E-Bikes am Gesamtmarkt bei 15 Prozent liegen wird. Dieser starke Anstieg ist nicht zuletzt Ausdruck eines veränderten Nutzungsverhaltens besonders in der Alltagsmobilität, aber auch des demografischen Wandels. Als Fortbewegungsmittel ist das Fahrrad gerade in der Fahrradhauptstadt Münster nicht mehr weg zu denken. Als echte Alternative im Berufsverkehr um ohne Staus ökonomisch zum Arbeitsplatz zu gelangen, ist es durch E-bikes und Pedelecs in den Fokus Vieler gerückt. Entsprechende Forderungen des ZIV greift die CDU Fraktion in der BV Nord ausdrücklich auf, weil gerade in den Außenstadtteilen Kinderhaus und Coerde die Förderung des Fahrradschnellverkehrs den übrigen MIV nachhaltig entlasten wird. Der ZIV fordert die Einbindung des E-Bikes als alternative Mobilitätslösung in die Städteplanung und deren Randzonen. Dieser Trend ist fördernswert und wird den MIV in den betroffenen Stadtgebieten deutlich entlasten, allerdings nur dann, wenn entsprechende Verkehrswege geschaffen werden oder auch bestehende Verkehrsflächen entsprechend genutzt werden können, die dies ermöglichen. Die CDU Fraktion in der BV Nord möchte daher bestehende und ausgewiesene Verkehrsflächen in Münsters Norden kurzfristig in Fahrradschnellwege umwandeln und so ein möglichst breites Netz an Fahrradschnellwegen in Münsters Norden schaffen. Dafür entstehende Planungskosten und Baukosten sollen unter Berücksichtigung entsprechender Förderprogramm des Bundes (insbesondere der Leuchtturmprojekte der Elektromobilität) und der Stellplatzablöse gem. § 51 VI c) BauO NRW finanziert werden. Bloch Sauerwald Abbing Meier Tebbe und Fraktion
A-N-0024-2013 Verkehrsentlastung durch verbesserte Radverkehrsinfrastruktur
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61.42.0013 ii a 29.11.2016 Phillip Oeinck 05. Dez. 2016 6162 Amt für Bürger- und Ratsservice | ea Bezirksverwaltung Münster-Nord Bezirksvertretung Münster-Nord über III Vet mn Een Fe er ee Verkehrsentlastung durch verbesserte Radverkehrsinfrastruktur hier: Antrag Nr. A-N/0024/2013 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 04.12.2013 Mit dem Antrag (A-N/0024/2013) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 04.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde kurzfristig durch die Planung und den Bau von Fahrradschnellwegen eine Attraktivie- rung des Fahrradverkehrs und eine Entlastung der Stadtteilzentren zu erzielen ist. Die Antragstel- lerin weist explizit auf die Entwicklung im Bereich der E-Bikes hin und skizziert die daraus resultie- renden Potenziale. Bevor konkret auf den Antrag der CDU-Fraktion eingegangen wird, ist es angezeigt, hier zunächst grundlegend das Thema „Beabsichtigte Entwicklungen des Radverkehrs in Münster“ kurz zu erläu- tern: } Die Verwaltung hat unter Federführung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Ver- kehrsplanung in den vergangenen zwei Jahren nach intensiver Diskussion mit den Partnern am Runden Tisch Radverkehr (Politik, Interessenverbände, Polizei, etc.) und unter direkter Bürgerbe- teiligung im Rahmen des Bürgersymposiums Radverkehr das Radverkehrskonzept — Münster 2025 erarbeitet und dem ASSVW zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. V/0647/2016, mehrheitlich geändert beschlossen am 24.11.2016). Das Radverkehrskonzept setzt Standards für Radverkehrsanlagen wie Mindestbreiten und eine durchgängige Rotmarkierung, behandelt die Fahrradabstelltnematik und trifft Aussagen zu den Themenfeldern Kommunikation und Service. Ein zentraler Baustein des Radverkehrskonzepts ist die Integration der Stadtregionalen Velorou- tenkonzeption (vgl. V/0650/2016, beraten im ASSVW am 22.09.2016, beschlossen im Rat am 28.09.2106, parallel dazu in allen Umlandgemeinden beraten und beschlossen). Die Stadtregionale Veloroutenkonzeption sieht die Verbindung von Münsters Umlandgemeinden und Außenstadtteilen mit der Münsteraner Promenade vor. Auf 13 Routen sollen Radfahrende zügig, komfortabel und sicher aus allen Korridoren in die Innenstadt und wieder hinaus geführt werden. Die 13 Routen werden ergänzt durch zahlreiche Zubringer-, Tangential und Bypassver- bindungen. Es ist beabsichtigt, dass so zukünftig vermehrt Pendlerfahrten mit dem Fahrrad zu- rückgelegt und Kfz-Fahrten substituiert werden. Da weder Platz noch Geld den Ausbau aller 13 Routen als klassische Radschnellwege im Sinne des NRW-Landesstandards zulassen, hat die Stadt Münster in engem Austausch mit den Umland- gemeinden klare Aussagen zu Mindestanforderungen an die Infrastruktur formuliert, die unterhalb des NRW-Standards niedrigschwelliger und somit rascher realisierbar sind (siehe Anlage A). So können alle Korridore von einer Ertüchtigung der jeweiligen Velorouten profitieren. Für den Korridor Münster-Nord wurden mehrere Routenverläufe festgelegt (siehe Anlage B): Oberste Priorität sollen Maßnahmen auf den Routen Greven via Zentrum Nord sowie der Route Gasselstiege haben. Derzeitig werden z.B. Ausbaumaßnahmen des kombinierten Geh-/Radwegs parallel zur Bahnstrecke nördlich und südlich des Holtmannswegs durchgeführt. Nach Umsetzung aller geplanten Maßnahmen in den kommenden Jahren ist mit einer erheblichen Verbesserung der Radverkehrssituation in Münster Nord zu rechnen. Die Verwaltung wird über geplante Maßnahmen im Rahmen von politischen Vorlagen informieren. Anlage A | Separater Radweg zwei Richtungen: ı 3,0 m Breite zuzüglich Sicherheitsstreifen Foto: Stadt Münster Anlage A Mindestanforderungen für den Ausbau der stadtregionalen Velorouten Für die Ertüchtigung und den Ausbau der stadtregionalen Velorouten sollen zukünftig die nachfolgenden Mindestanforderungen gelten. Außerorts soll eine beidseitige Fahrbahnrandmarkierung in Form eines weißen Schmal- strichs aufgebracht werden, die aüch bei verminderten Sichtverhältnissen eine bessere Orientierung und ein größeres Maß an Sicherheit bietet (vgl. Abbildung u. Foto). Zusätzlich zu dieser Fahrbahnrandmarkierung ist ein Sicherheitstrennstreifen (in den Ab- bildungen grau dargestellt) zwischen dem Radweg und der Fahrbahn vorzusehen, um Fahrbahn und Radweg optisch klar voneinander zu trennen. Die Fahrbahndecke sollte stets aus Asphalt oder Betonsteinpflaster ohne Fase bestehen. Auf eine wassergebundene Decke ist zu verzichten. Außerdem müssen Schlaglöcher oder Wurzelschäden ausgeschlossen werden. Soweit finanzierbar, wird eine situations- und umgebungsabhängige Beleuchtung ange- strebt. Ziel ist es insgesamt, eine durchgängige Verbindung ohne Netzunterbrechungen zu ge- währleisten, die eine(n) bedarfsgerechte(n) Reinigung, Unterhaltung und Winterdienst ein- schließt. Beispielhaft sind im Folgenden drei Varianten, wie der Radweg realisiert werden könnte, im Querschnitt graphisch dargestellt. Kombinierter Geh-/Radweg: - im Bestand: mind. 2,50 m Breite (je nach Frequentierung breiter) zuzüglich Sicherheits- streifen j - bei Neubau: mind. 3,00 m Breite (je nach Frequentierung breiter) zuzüglich Sicherheits- streifen . j Kombinierter Geh-/Radweg mind. 2,50 m Im Fahrbahn tadweg Bestand, bei Neubau mind. 3,00 m ; Separater Radweg eine Richtung: - im Bestand: mind. 1,60 m i - bei Neubau 2,0 m Breite zuzüglich Sicher- ; heitsstreifen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Mauritzstraße 4
- Königsberger Straße
- Guerickeweg 25
- Steinfurter Straße
- Bröderichweg
- Gasselstiege
- Kinderhaus
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0024/2013
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 08.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37