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A-N/0024/2013

Verkehrsentlastung für Münsters Norden - Neu und anders

Antrag an die BV Nord 08.10.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 15.10.2013, TOP 5.4

A-N-0024-2013-Verkehrsentlastung für Münsters Norden - Neu und anders

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A-N-0024-2013 Verkehrsentlastung durch verbesserte Radverkehrsinfrastruktur

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A-N-0024-2013-Verkehrsentlastung für Münsters Norden - Neu und anders

4037 Zeichen

A-N/0024/2013  
 
	


	


Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                   olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
Münster, 04.10.2013 
A n t r a g :  
 
 
Verkehrsentlastung für Münsters Norden - Neu und anders 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde 
kurzfristig durch die Planung und den Bau von Fahrradschnellwegen eine Attraktivierung des 
Fahrradverkehrs und eine Entlastung der Stadtteilzentren zu erzielen ist. 
 
Dazu soll insbesondere geprüft werden,  
·        welche Flächen dafür genutzt werden können 
·        ob und in welcher Höhe Fördermittel und Stellplatzablöseerträge dafür akquiriert         
werden können. 
 
 
 
 Begründung: 
 
Die Verkehrsbelastung in den Stadtteilen Coerde und Kinderhaus, dort insbesondere im 
Bereich Bröderichweg und Steinfurter Strasse ist weiterhin sehr hoch.  
Als besonders problematisch hervorzuheben sind die Emissionsbelastungen in Coerde an der 
Königsberger Straße, weil gerade hier der Verkehr mitten durch ein Wohngebiet geführt wird. 
Durch die Emissionen und die hohe Verkehrsbelastung wird auch der Fahrradverkehr in 
erheblichem Maße beeinträchtigt und unattraktiv. 
Der Ausbau und Neubau von Straßen ist durch die bestehende politische Beschlusslage 
verschlossen, ohne dass bislang Alternativen aufgezeigt worden sind .  
Die CDU Fraktion in der BV Nord befürwortet ausdrücklich die Förderung innovativer 
Konzepte, die zu einer spürbaren Entlastung und zu einer Atraktivierung des Fahrradverkehrs  
führen. 
Bereits jetzt sind mehr als 1,3 Millionen E-Bikes auf Deutschlands Straßen unterwegs. 
Mittelfristig besteht die Erwartung, dass der jährliche Anteil von E-Bikes am Gesamtmarkt 
bei 15 Prozent liegen wird. Dieser starke Anstieg ist nicht zuletzt Ausdruck eines veränderten 
Nutzungsverhaltens besonders in der Alltagsmobilität, aber auch des demografischen 
Wandels. Als Fortbewegungsmittel ist das Fahrrad gerade in der Fahrradhauptstadt Münster 
nicht mehr weg zu denken. Als echte Alternative im Berufsverkehr um ohne Staus 
ökonomisch zum Arbeitsplatz zu gelangen, ist es durch E-bikes und Pedelecs in den Fokus 
Vieler gerückt.

Entsprechende Forderungen des ZIV greift die CDU Fraktion in der BV Nord ausdrücklich 
auf, weil gerade in den Außenstadtteilen Kinderhaus und Coerde die Förderung des 
Fahrradschnellverkehrs den übrigen MIV nachhaltig entlasten wird.  Der ZIV fordert die 
Einbindung des E-Bikes als alternative Mobilitätslösung in die Städteplanung und deren 
Randzonen. 
Dieser Trend ist fördernswert und wird den MIV in den betroffenen Stadtgebieten deutlich 
entlasten, allerdings nur dann, wenn entsprechende Verkehrswege geschaffen werden oder 
auch bestehende Verkehrsflächen entsprechend genutzt werden können, die dies ermöglichen. 
Die CDU Fraktion in der BV Nord möchte daher bestehende und ausgewiesene 
Verkehrsflächen in Münsters Norden kurzfristig in Fahrradschnellwege umwandeln und so 
ein möglichst breites Netz an Fahrradschnellwegen in Münsters Norden schaffen.  
Dafür entstehende Planungskosten und Baukosten sollen unter Berücksichtigung 
entsprechender Förderprogramm des Bundes (insbesondere  der Leuchtturmprojekte der 
Elektromobilität) und der Stellplatzablöse gem. § 51 VI  c) BauO NRW finanziert werden. 
 
 
 
 
 
 
 Bloch  Sauerwald Abbing Meier  Tebbe  und Fraktion

A-N-0024-2013 Verkehrsentlastung durch verbesserte Radverkehrsinfrastruktur

5470 Zeichen

61.42.0013 ii a 29.11.2016
Phillip Oeinck 05. Dez. 2016 6162
Amt für Bürger- und Ratsservice | ea

Bezirksverwaltung Münster-Nord
Bezirksvertretung Münster-Nord

über III

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Verkehrsentlastung durch verbesserte Radverkehrsinfrastruktur

hier: Antrag Nr. A-N/0024/2013 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord
vom 04.12.2013

Mit dem Antrag (A-N/0024/2013) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom
04.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie in den Stadtteilen Kinderhaus
und Coerde kurzfristig durch die Planung und den Bau von Fahrradschnellwegen eine Attraktivie-
rung des Fahrradverkehrs und eine Entlastung der Stadtteilzentren zu erzielen ist. Die Antragstel-
lerin weist explizit auf die Entwicklung im Bereich der E-Bikes hin und skizziert die daraus resultie-
renden Potenziale.

Bevor konkret auf den Antrag der CDU-Fraktion eingegangen wird, ist es angezeigt, hier zunächst
grundlegend das Thema „Beabsichtigte Entwicklungen des Radverkehrs in Münster“ kurz zu erläu-
tern: }

Die Verwaltung hat unter Federführung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Ver-
kehrsplanung in den vergangenen zwei Jahren nach intensiver Diskussion mit den Partnern am
Runden Tisch Radverkehr (Politik, Interessenverbände, Polizei, etc.) und unter direkter Bürgerbe-
teiligung im Rahmen des Bürgersymposiums Radverkehr das Radverkehrskonzept — Münster
2025 erarbeitet und dem ASSVW zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. V/0647/2016, mehrheitlich
geändert beschlossen am 24.11.2016).

Das Radverkehrskonzept setzt Standards für Radverkehrsanlagen wie Mindestbreiten und eine
durchgängige Rotmarkierung, behandelt die Fahrradabstelltnematik und trifft Aussagen zu den
Themenfeldern Kommunikation und Service.

Ein zentraler Baustein des Radverkehrskonzepts ist die Integration der Stadtregionalen Velorou-
tenkonzeption (vgl. V/0650/2016, beraten im ASSVW am 22.09.2016, beschlossen im Rat am
28.09.2106, parallel dazu in allen Umlandgemeinden beraten und beschlossen).

Die Stadtregionale Veloroutenkonzeption sieht die Verbindung von Münsters Umlandgemeinden
und Außenstadtteilen mit der Münsteraner Promenade vor. Auf 13 Routen sollen Radfahrende
zügig, komfortabel und sicher aus allen Korridoren in die Innenstadt und wieder hinaus geführt
werden. Die 13 Routen werden ergänzt durch zahlreiche Zubringer-, Tangential und Bypassver-
bindungen. Es ist beabsichtigt, dass so zukünftig vermehrt Pendlerfahrten mit dem Fahrrad zu-
rückgelegt und Kfz-Fahrten substituiert werden.

Da weder Platz noch Geld den Ausbau aller 13 Routen als klassische Radschnellwege im Sinne
des NRW-Landesstandards zulassen, hat die Stadt Münster in engem Austausch mit den Umland-
gemeinden klare Aussagen zu Mindestanforderungen an die Infrastruktur formuliert, die unterhalb

des NRW-Standards niedrigschwelliger und somit rascher realisierbar sind (siehe Anlage A). So
können alle Korridore von einer Ertüchtigung der jeweiligen Velorouten profitieren.

Für den Korridor Münster-Nord wurden mehrere Routenverläufe festgelegt (siehe Anlage B):
Oberste Priorität sollen Maßnahmen auf den Routen Greven via Zentrum Nord sowie der Route
Gasselstiege haben. Derzeitig werden z.B. Ausbaumaßnahmen des kombinierten Geh-/Radwegs
parallel zur Bahnstrecke nördlich und südlich des Holtmannswegs durchgeführt.

Nach Umsetzung aller geplanten Maßnahmen in den kommenden Jahren ist mit einer erheblichen
Verbesserung der Radverkehrssituation in Münster Nord zu rechnen. Die Verwaltung wird über
geplante Maßnahmen im Rahmen von politischen Vorlagen informieren.

Anlage A

| Separater Radweg zwei Richtungen:
ı 3,0 m Breite zuzüglich Sicherheitsstreifen

Foto: Stadt Münster

Anlage A

Mindestanforderungen für den Ausbau der stadtregionalen Velorouten

Für die Ertüchtigung und den Ausbau der stadtregionalen Velorouten sollen zukünftig die
nachfolgenden Mindestanforderungen gelten.

Außerorts soll eine beidseitige Fahrbahnrandmarkierung in Form eines weißen Schmal-
strichs aufgebracht werden, die aüch bei verminderten Sichtverhältnissen eine bessere
Orientierung und ein größeres Maß an Sicherheit bietet (vgl. Abbildung u. Foto).

Zusätzlich zu dieser Fahrbahnrandmarkierung ist ein Sicherheitstrennstreifen (in den Ab-
bildungen grau dargestellt) zwischen dem Radweg und der Fahrbahn vorzusehen, um
Fahrbahn und Radweg optisch klar voneinander zu trennen.

Die Fahrbahndecke sollte stets aus Asphalt oder Betonsteinpflaster ohne Fase bestehen.
Auf eine wassergebundene Decke ist zu verzichten. Außerdem müssen Schlaglöcher oder
Wurzelschäden ausgeschlossen werden.

Soweit finanzierbar, wird eine situations- und umgebungsabhängige Beleuchtung ange-

strebt.

Ziel ist es insgesamt, eine durchgängige Verbindung ohne Netzunterbrechungen zu ge-
währleisten, die eine(n) bedarfsgerechte(n) Reinigung, Unterhaltung und Winterdienst ein-
schließt.

Beispielhaft sind im Folgenden drei Varianten, wie der Radweg realisiert werden könnte, im
Querschnitt graphisch dargestellt.

Kombinierter Geh-/Radweg:

- im Bestand: mind. 2,50 m Breite (je nach
Frequentierung breiter) zuzüglich Sicherheits-
streifen j

- bei Neubau: mind. 3,00 m Breite (je nach
Frequentierung breiter) zuzüglich Sicherheits-
streifen .

j
Kombinierter Geh-/Radweg mind. 2,50 m Im

Fahrbahn tadweg
Bestand, bei Neubau mind. 3,00 m

; Separater Radweg eine Richtung:

- im Bestand: mind. 1,60 m

i - bei Neubau 2,0 m Breite zuzüglich Sicher-
; heitsstreifen

Beratungsverlauf (1)

15.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Mauritzstraße 4
  • Königsberger Straße
  • Guerickeweg 25
  • Steinfurter Straße
  • Bröderichweg
  • Gasselstiege
  • Kinderhaus
  • Promenade

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Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0024/2013
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
08.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37