Mandari Insight

2197/2024

Besser durch Köln – der nachhaltige Mobilitätsplan (SUMP): Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung von Stufe 2

Beschlussvorlage Ausschuss 23.08.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.09.2024, TOP 3.4

Anlage 2 Stellungnahme RPA

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme RPA

1281 Zeichen

141
141/1
13.08.2024
68
Besser durch Köln - der nachhaltige Mobilitätsplan (SUMP):
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung von Stufe 2
Voraussichtliche Auftragssumme 617.647 Euro netto, 735.000 Euro brutto 
(inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer)
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/01/24)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die mir in Session am 07.08.2024 übermittelte Beschlussvorla­
ge 2197/2024.
Mit dieser Beschlussvorlage übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung 
mit einer entsprechenden Begründung für die oben genannte Maßnahme. Bezüglich 
der Details verweise ich auf Ihre Ausführungen in der Beschlussvorlage.
Für eine erfolgreiche nachhaltige Mobilitätsplanung ist ein ganzheitlicher Ansatz 
unerlässlich. Die Berücksichtigung bestehender Konzepte in der ersten Stufe war 
daher von zentraler Bedeutung. Dadurch werden Doppelarbeiten und externe Beauf­
tragungen minimiert. Insofern begrüße ich ausdrücklich, dass die Maßnahmenpla­
nung der zweiten Stufe auch bestehende Konzepte berücksichtigt. Hierdurch lassen 
sich ebenfalls Doppelarbeiten vermeiden und Synergieeffekte nutzen.
Insgesamt ist das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung aus meiner Sicht nachvollziehbar 
dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

11580 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2197/2024 
Freigabedatum 23.08.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Besser durch Köln – der nachhaltige Mobilitätsplan (SUMP): 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung von Stufe 2  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erarbeitung der 
zweiten Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans (Maßnahmenplanung, Umsetzungsplanung 
und Evaluationskonzept sowie Beteiligung und Kommunikation) in Höhe von 625.000 € fest 
und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des EU-weiten Vergabeverfahrens.  
 
Darüber hinaus wird der Bedarf für die Nebenkosten im Rahmen der Stufe 2 (Layoutarbeiten, 
barrierefreie Dateien, Aufwandsentschädigungen für Gremienteilnahmen, Raumbuchung und 
Bewirtung von Veranstaltungen sowie situative Begleitkommunikation und Marketing) in Höhe 
von 110.000 € festgestellt. Es handelt sich dabei um flankierende Aufgaben, die nicht EU-weit, 
sondern nach den gängigen Vergaberichtlinien der Stadt Köln vergeben werden.  
 
 
Verkehrsausschuss 10.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  735.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe Ab-
schnitt 3 "Fördermittel"      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1) Ausgangslage und Vorhaben 
Alle 432 Großstädte des so genannten „TEN-V-Netzes“ (transeuropäisches Verkehrsnetz) 
müssen nach den Regularien der Europäischen Union (EU) bis spätestens 2027 Pläne für 
eine nachhaltige urbane Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan, kurz: SUMP) entwickeln, 
um eine emissionsfreie und emissionsarme Mobilität zu fördern. Die Stadt Köln gehört zu die-
sen Großstädten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 die Verwaltung damit beauf-
tragt, den Mobilitätsplan für die Stadt Köln, der mittlerweile den Titel „Besser durch Köln“ trägt, 
zu erstellen (Antrags-Nr. AN/0414/2019).  
 
Die Verwaltung hat entschieden, den Mobilitätsplan in zwei Stufen zu realisieren. Seit Herbst 
2022 sind zwei Konsortien damit beauftragt, die Stufe 1 zu bearbeiten. Dabei werden eine 
Grundlagenanalyse, ein Leitbild mit Zielen (Vorlagen-Nr. 2060/2023), eine Chancen- und 
Mängel-Analyse (Vorlagen-Nr. 1682/2023) sowie die Strategieentwicklung bearbeitet. Informa-
tionen zum Prozess finden sich unter https://mobilitaetsplan.koeln.  
 
Die Stufe 2 baut auf den Ergebnissen der ersten Stufe auf und beinhaltet die Maßnahmen- 
und Umsetzungsplanung sowie die Erarbeitung eines Evaluationskonzeptes. Die Erarbeitung

3 
von Stufe 2 ist elementar, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit denen das beschlos-
sene Leitbild „Besser durch Köln“ erreicht werden kann. Erst mit Abschluss von Stufe 2 han-
delt es sich um einen vollständigen nachhaltigen Mobilitätsplan nach den Vorgaben der EU. 
 
Eine Arbeitsleistung dieser Größenordnung ist aus Kapazitätsgründen für die Verwaltung nicht 
als Eigenleistung durchführbar und bedarf daher der Vergabe an externe Dienstleistende. Der 
Abschluss von Stufe 1 ist derzeit für das erste Quartal 2025 vorgesehen. Nach erfolgreicher 
Vergabe soll Stufe 2 vsl. Mitte 2025 starten. Die Bearbeitungszeit wird von der Verwaltung mit 
ca. 18 Monaten veranschlagt.  
 
 
2) Stufe 2 des nachhaltigen Mobilitätsplans  
Teil A: Mobilitätsplanung 
Basis für die Stufe 2 sind das Leitbild, die Zielindikatoren sowie die Strategie mit ihrem 
Zielszenario und Zielwerten, die in Stufe 1 beschlossen wurden und werden. Das Zielszenario 
zeigt den Weg auf, der gewählt wird, um das Leitbild zu erreichen. Die Zielwerte beinhalten 
Kennziffern, die bis 2035 anvisiert werden (bspw. die Verteilung der Verkehrsmittel innerhalb 
des Modal Splits).  
 
Die zentrale Fragestellung für die Maßnahmenplanung lautet, welche Maßnahmen inwiefern 
zur Erreichung des Leitbildes, des Zielszenarios und der Zielwerte beitragen. Zu Beginn wird 
eine Bestandsaufnahme von aktuell geplanten, beschlossenen und sich in Umsetzung befin-
denden Maßnahmen der Stadt Köln im Bereich Mobilität erfolgen, die für den Zielhorizont 
2035 von Relevanz sind (sogenannte „Sowieso-Maßnahmen“).  
 
Zentraler Bestandteil der Stufe 2 ist die Entwicklung und Bewertung von Maßnahmenpa-
keten. Die verschiedenen Maßnahmen werden in Maßnahmenpakete zusammengefasst, die 
aufgrund ihrer Wechselwirkungen besonders gut zum Erreichen des Zielszenarios beitragen 
können. Neben den bereits in Planung befindlichen oder beschlossenen Maßnahmen werden 
auch neue Maßnahmen, die sich aus dem Prozess ergeben, entwickelt. Es wird überprüft, 
welche Auswirkungen entstünden, wenn lediglich die „Sowieso“-Maßnahmen umgesetzt wür-
den und keine Kurskorrektur in Richtung Zielszenario erfolgt. Damit wird untersucht, wie groß 
die Lücke bis zur Zielerreichung ist und welche Maßnahmen notwendig sind, um diese Lücke 
zu überwinden.  
 
Die Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zur Zielerreichung bewertet. Dabei 
werden auch Synergien bzw. Zielkonflikte zwischen den ausgewählten Maßnahmen betrach-
tet. Zudem werden die Maßnahmen auf ihre Konsistenz mit bestehenden oder sich in Planung 
oder Arbeit befindenden Planwerken überprüft. Zum Abschluss wird das finale Maßnahmen-
paket zusammengestellt und mit Angaben zu notwendigen Ressourcen (Kostenschätzungen 
und Personalaufwand) versehen. Es werden Schlüsselmaßnahmen abgeleitet, die für die Ziel-
erreichung besonders wichtig sind und eine hohe Priorität erhalten müssen. 
 
Im Rahmen der Umsetzungsplanung wird eine Zeitplanung zur Maßnahmenrealisierung un-
ter Berücksichtigung von Finanzierungsmöglichkeiten, Dringlichkeit, Umsetzungsaufwand, Ab-
hängigkeiten sowie eventuellen Unwägbarkeiten (bspw. im Rechtsrahmen) vorgenommen. 
Zudem werden neben den zuvor genannten Ressourcen auch die Prioritäten und Zuständig-
keiten benannt.  
 
Um die Fortschritte messen zu können, wird ein Evaluationskonzept entwickelt. Die in Stufe 
1 entwickelten Zielindikatoren und -werte dienen als Grundlage dafür. Es wird ein Plan dafür 
entwickelt, welche Zielindikatoren in welchem zeitlichen Turnus evaluiert werden sollen.  
 
Teil B: Beteiligung und Kommunikation  
In Stufe 1 wurde ein umfassendes Beteiligungssystem aufgestellt. Die einzelnen Gremien und 
Formate sollen in der zweiten Stufe weitgehend so weitergeführt werden wie in Stufe 1 und 
darüber hinaus ggf. neue Ansätze entwickelt werden.

4 
In der Beteiligung der Verwaltung werden der Lenkungskreis (bestehend aus Dezernent*in-
nen von acht Dezernaten) und die Projektgruppe (bestehend aus Vertreter*innen von 26 
Dienststellen der betroffenen acht Dezernate) im dreimonatigen Rhythmus weitergeführt. Zur 
Vorbereitung von Beschlüssen sowie zur Beteiligung der Bezirke sind Termine mit der Politik 
vorgesehen. 
 
Im Bereich der Stakeholderbeteiligung wird der Mobilitätsbeirat (vgl. Vorlagen-Nr. 
2262/2022) als zentrales Beratungsorgan im Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplan eben-
falls im üblichen dreimonatigen Rhythmus durchgeführt. Zudem werden der Runde Tisch Mo-
bilität und Gesellschaft (mit Fokus auf Sozialverträglichkeit in der Mobilität) und das Regional-
forum weitergeführt. Außerdem sind Scoping-Gespräche mit ausgewählten Stakeholdern in 
der Hälfte des Prozesses von Stufe 2 vorgesehen.  
 
Im bisherigen Prozess wurden bereits unterschiedliche Formate zur Öffentlichkeitsbeteili-
gung durchgeführt (siehe https://meinungfuer.koeln/mobilitaetsplan). Teilweise sollen diese 
Formate in Stufe 2 weitergeführt werden, dies betrifft zum Beispiel die Beteiligung von Kindern 
und Jugendlichen. Im Rahmen der externen Beauftragung sollen zudem Vorschläge für inno-
vative Beteiligungsverfahren, die besonders gut in die Phase der Maßnahmenplanung pas-
sen, entwickelt werden.    
 
Die Stufe 2 soll zudem durch eine kontinuierliche Kommunikation, vor allem flankierend zu 
Öffentlichkeitsbeteiligungsformaten, begleitet werden. 
 
 
3) Fördermittel 
Die Verwaltung hat im Juni 2024 einen Antrag für das NRW-Förderprogramm „Vernetzte Mo-
bilität und Mobilitätsmanagement“ gestellt. Die Obergrenze zuwendungsfähiger Kosten beträgt 
in diesem Programm 300.000 €, der Fördersatz liegt bei 80%. Dementsprechend stehen in 
diesem Programm Fördermittel in Höhe von 240.000 € in Aussicht.  
 
Im Juli 2024 wurde zudem im Rahmen des Programms „nachhaltig. mobil. planen.“ des Bun-
desministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Antrag auf Förderung gestellt. Darin 
besteht keine Obergrenze zuwendungsfähiger Kosten und der Fördersatz beträgt 65%. Dem-
entsprechend stehen in diesem Programm Fördermittel in Höhe von 477.750 € in Aussicht.  
 
Eine Kofinanzierung durch beide Programme ist seitens des Bundes möglich, seitens des 
Landes steht die Klärung dazu noch aus. Sofern bei beiden Förderprogrammen eine Zusage 
eingeht, würde die maximale Fördersumme durch beide Programme – vorbehaltlich der Klä-
rung zwischen Bund und Land – 90% betragen.  
 
 
4)  Finanzierung 
Die externe Vergabe der Leistungen ist einschließlich der Nebenkosten mit konsumtiven Auf-
wendungen in Höhe von 735.000 € verbunden. Der Ausführungsbeginn ist für Mitte 2025 vor-
gesehen. Bei einer geplanten Ausführungszeit von 18 Monaten ist das Projekt Ende 2026 ab-
geschlossen. 
 
Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen für 2025 in Höhe von 245.000 € sowie 2026 in 
Höhe von 490.000 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwick-
lung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
5)  Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der nachhaltige Mobilitätsplan hat das Jahr 2035 als Zielhorizont und nimmt damit explizit Be-
zug auf die durch den Rat der Stadt Köln bis 2035 beschlossene Klimaneutralität und den da-
mit in Verbindung stehenden Aktionsplan Klimaschutz. Da der Verkehrssektor bislang nicht

5 
die notwendigen CO2-Einsparungen mit sich gebracht hat, bildet die Erarbeitung des nachhal-
tigen Mobilitätsplans eine zentrale Säule zum Erreichen der kommunalen Klimaneutralität. In 
der aktuell in Bearbeitung befindlichen ersten Stufe wird ein Zielszenario definiert, auf dem die 
zweite Stufe aufsetzt. Das Zielszenario wird anhand verschiedener Kriterien ausgewählt, da-
runter auch den CO2-Einsparungspotenzialen. Als Zielwert gilt für die CO2-Emissionen im 
Verkehr die beschlossene Klimaneutralität bis 2035. Die Maßnahmenplanung in Stufe 2 wird 
auf diesen Zielen aufsetzen. Dementsprechend gilt es Maßnahmenpakete zu bilden, die einen 
möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Insofern sind die Auswirkungen auf den 
Klimaschutz als positiv zu bewerten.  
 
 
Anlagen 
1) Öffentlichkeitsbeteiligung 
2) Stellungnahme RPA

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1455 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Mit der Beteiligung soll sichergestellt werden, dass die vielen verschiedenen Perspektiven der 
Stadtgesellschaft auf Fragen der zukünftigen nachhaltigen Mobilität im Mobilitätsplan berücksichtigt 
werden. Damit soll eine langfristige Akzeptanz des Konzeptes und seiner Umsetzung sichergestellt 
werden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

2092 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2197/2024
Stand: 24.11.2025 
Sachstandsbericht  
Besser durch Köln – der nachhaltige Mobilitätsplan (SUMP): 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung von Stufe 2 
Beschluss:  
 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erarbeitung der 
zweiten Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans (Maßnahmenplanung, Umsetzungsplanung 
und Evaluationskonzept sowie Beteiligung und Kommunikation) in Höhe von 625.000 € fest 
und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des EU-weiten Vergabeverfahrens.  
Darüber hinaus wird der Bedarf für die Nebenkosten im Rahmen der Stufe 2 (Layoutarbeiten, 
barrierefreie Dateien, Aufwandsentschädigungen für Gremienteilnahmen, Raumbuchung und 
Bewirtung von Veranstaltungen sowie situative Begleitkommunikation und Marketing) in Höhe 
von 110.000 € festgestellt. Es handelt sich dabei um flankierende Aufgaben, die nicht EU-weit, 
sondern nach den gängigen Vergaberichtlinien der Stadt Köln vergeben werden.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Die Leistungen für die Bearbeitung von Stufe 2 des nachhaltigen Mobilitätsplans wurden im 
August 2025 vergeben und im Anschluss startete die Bearbeitung. Derzeit erfolgt die Be-
standsaufnahme sowie die Erarbeitung einer Bewertungsmethodik für die Maßnahmenpla-
nung. Zudem werden die Formate für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.  
Für das Projekt konnten sowohl Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr im Rahmen 
des Programms „nachhaltig. mobil. planen“ in Höhe von 406.087,50 € als auch des Landes 
NRW im Rahmen der Förderrichtlinie „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“ in Höhe 
von 110.250,00 € eingeworben werden. 
 
Nächste Schritte: 
Bearbeitung der weiteren inhaltlichen Schritte gemäß Darstellung in der Beschlussvorlage so-
wie Durchführung der geplanten Beteiligungsveranstaltungen zur Fertigstellung der zweiten 
Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans.

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Ende 2026

Beratungsverlauf (1)

10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brückenstraße 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2197/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.08.2024
Erstellt
12.07.2024 16:16