2197/2024
Besser durch Köln – der nachhaltige Mobilitätsplan (SUMP): Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung von Stufe 2
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Anlage 2 Stellungnahme RPA
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141 141/1 13.08.2024 68 Besser durch Köln - der nachhaltige Mobilitätsplan (SUMP): Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung von Stufe 2 Voraussichtliche Auftragssumme 617.647 Euro netto, 735.000 Euro brutto (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/01/24) Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir in Session am 07.08.2024 übermittelte Beschlussvorla ge 2197/2024. Mit dieser Beschlussvorlage übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die oben genannte Maßnahme. Bezüglich der Details verweise ich auf Ihre Ausführungen in der Beschlussvorlage. Für eine erfolgreiche nachhaltige Mobilitätsplanung ist ein ganzheitlicher Ansatz unerlässlich. Die Berücksichtigung bestehender Konzepte in der ersten Stufe war daher von zentraler Bedeutung. Dadurch werden Doppelarbeiten und externe Beauf tragungen minimiert. Insofern begrüße ich ausdrücklich, dass die Maßnahmenpla nung der zweiten Stufe auch bestehende Konzepte berücksichtigt. Hierdurch lassen sich ebenfalls Doppelarbeiten vermeiden und Synergieeffekte nutzen. Insgesamt ist das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung aus meiner Sicht nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2197/2024 Freigabedatum 23.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besser durch Köln – der nachhaltige Mobilitätsplan (SUMP): Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung von Stufe 2 Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erarbeitung der zweiten Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans (Maßnahmenplanung, Umsetzungsplanung und Evaluationskonzept sowie Beteiligung und Kommunikation) in Höhe von 625.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des EU-weiten Vergabeverfahrens. Darüber hinaus wird der Bedarf für die Nebenkosten im Rahmen der Stufe 2 (Layoutarbeiten, barrierefreie Dateien, Aufwandsentschädigungen für Gremienteilnahmen, Raumbuchung und Bewirtung von Veranstaltungen sowie situative Begleitkommunikation und Marketing) in Höhe von 110.000 € festgestellt. Es handelt sich dabei um flankierende Aufgaben, die nicht EU-weit, sondern nach den gängigen Vergaberichtlinien der Stadt Köln vergeben werden. Verkehrsausschuss 10.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 735.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Ab- schnitt 3 "Fördermittel" % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1) Ausgangslage und Vorhaben Alle 432 Großstädte des so genannten „TEN-V-Netzes“ (transeuropäisches Verkehrsnetz) müssen nach den Regularien der Europäischen Union (EU) bis spätestens 2027 Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan, kurz: SUMP) entwickeln, um eine emissionsfreie und emissionsarme Mobilität zu fördern. Die Stadt Köln gehört zu die- sen Großstädten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 die Verwaltung damit beauf- tragt, den Mobilitätsplan für die Stadt Köln, der mittlerweile den Titel „Besser durch Köln“ trägt, zu erstellen (Antrags-Nr. AN/0414/2019). Die Verwaltung hat entschieden, den Mobilitätsplan in zwei Stufen zu realisieren. Seit Herbst 2022 sind zwei Konsortien damit beauftragt, die Stufe 1 zu bearbeiten. Dabei werden eine Grundlagenanalyse, ein Leitbild mit Zielen (Vorlagen-Nr. 2060/2023), eine Chancen- und Mängel-Analyse (Vorlagen-Nr. 1682/2023) sowie die Strategieentwicklung bearbeitet. Informa- tionen zum Prozess finden sich unter https://mobilitaetsplan.koeln. Die Stufe 2 baut auf den Ergebnissen der ersten Stufe auf und beinhaltet die Maßnahmen- und Umsetzungsplanung sowie die Erarbeitung eines Evaluationskonzeptes. Die Erarbeitung 3 von Stufe 2 ist elementar, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit denen das beschlos- sene Leitbild „Besser durch Köln“ erreicht werden kann. Erst mit Abschluss von Stufe 2 han- delt es sich um einen vollständigen nachhaltigen Mobilitätsplan nach den Vorgaben der EU. Eine Arbeitsleistung dieser Größenordnung ist aus Kapazitätsgründen für die Verwaltung nicht als Eigenleistung durchführbar und bedarf daher der Vergabe an externe Dienstleistende. Der Abschluss von Stufe 1 ist derzeit für das erste Quartal 2025 vorgesehen. Nach erfolgreicher Vergabe soll Stufe 2 vsl. Mitte 2025 starten. Die Bearbeitungszeit wird von der Verwaltung mit ca. 18 Monaten veranschlagt. 2) Stufe 2 des nachhaltigen Mobilitätsplans Teil A: Mobilitätsplanung Basis für die Stufe 2 sind das Leitbild, die Zielindikatoren sowie die Strategie mit ihrem Zielszenario und Zielwerten, die in Stufe 1 beschlossen wurden und werden. Das Zielszenario zeigt den Weg auf, der gewählt wird, um das Leitbild zu erreichen. Die Zielwerte beinhalten Kennziffern, die bis 2035 anvisiert werden (bspw. die Verteilung der Verkehrsmittel innerhalb des Modal Splits). Die zentrale Fragestellung für die Maßnahmenplanung lautet, welche Maßnahmen inwiefern zur Erreichung des Leitbildes, des Zielszenarios und der Zielwerte beitragen. Zu Beginn wird eine Bestandsaufnahme von aktuell geplanten, beschlossenen und sich in Umsetzung befin- denden Maßnahmen der Stadt Köln im Bereich Mobilität erfolgen, die für den Zielhorizont 2035 von Relevanz sind (sogenannte „Sowieso-Maßnahmen“). Zentraler Bestandteil der Stufe 2 ist die Entwicklung und Bewertung von Maßnahmenpa- keten. Die verschiedenen Maßnahmen werden in Maßnahmenpakete zusammengefasst, die aufgrund ihrer Wechselwirkungen besonders gut zum Erreichen des Zielszenarios beitragen können. Neben den bereits in Planung befindlichen oder beschlossenen Maßnahmen werden auch neue Maßnahmen, die sich aus dem Prozess ergeben, entwickelt. Es wird überprüft, welche Auswirkungen entstünden, wenn lediglich die „Sowieso“-Maßnahmen umgesetzt wür- den und keine Kurskorrektur in Richtung Zielszenario erfolgt. Damit wird untersucht, wie groß die Lücke bis zur Zielerreichung ist und welche Maßnahmen notwendig sind, um diese Lücke zu überwinden. Die Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zur Zielerreichung bewertet. Dabei werden auch Synergien bzw. Zielkonflikte zwischen den ausgewählten Maßnahmen betrach- tet. Zudem werden die Maßnahmen auf ihre Konsistenz mit bestehenden oder sich in Planung oder Arbeit befindenden Planwerken überprüft. Zum Abschluss wird das finale Maßnahmen- paket zusammengestellt und mit Angaben zu notwendigen Ressourcen (Kostenschätzungen und Personalaufwand) versehen. Es werden Schlüsselmaßnahmen abgeleitet, die für die Ziel- erreichung besonders wichtig sind und eine hohe Priorität erhalten müssen. Im Rahmen der Umsetzungsplanung wird eine Zeitplanung zur Maßnahmenrealisierung un- ter Berücksichtigung von Finanzierungsmöglichkeiten, Dringlichkeit, Umsetzungsaufwand, Ab- hängigkeiten sowie eventuellen Unwägbarkeiten (bspw. im Rechtsrahmen) vorgenommen. Zudem werden neben den zuvor genannten Ressourcen auch die Prioritäten und Zuständig- keiten benannt. Um die Fortschritte messen zu können, wird ein Evaluationskonzept entwickelt. Die in Stufe 1 entwickelten Zielindikatoren und -werte dienen als Grundlage dafür. Es wird ein Plan dafür entwickelt, welche Zielindikatoren in welchem zeitlichen Turnus evaluiert werden sollen. Teil B: Beteiligung und Kommunikation In Stufe 1 wurde ein umfassendes Beteiligungssystem aufgestellt. Die einzelnen Gremien und Formate sollen in der zweiten Stufe weitgehend so weitergeführt werden wie in Stufe 1 und darüber hinaus ggf. neue Ansätze entwickelt werden. 4 In der Beteiligung der Verwaltung werden der Lenkungskreis (bestehend aus Dezernent*in- nen von acht Dezernaten) und die Projektgruppe (bestehend aus Vertreter*innen von 26 Dienststellen der betroffenen acht Dezernate) im dreimonatigen Rhythmus weitergeführt. Zur Vorbereitung von Beschlüssen sowie zur Beteiligung der Bezirke sind Termine mit der Politik vorgesehen. Im Bereich der Stakeholderbeteiligung wird der Mobilitätsbeirat (vgl. Vorlagen-Nr. 2262/2022) als zentrales Beratungsorgan im Prozess des nachhaltigen Mobilitätsplan eben- falls im üblichen dreimonatigen Rhythmus durchgeführt. Zudem werden der Runde Tisch Mo- bilität und Gesellschaft (mit Fokus auf Sozialverträglichkeit in der Mobilität) und das Regional- forum weitergeführt. Außerdem sind Scoping-Gespräche mit ausgewählten Stakeholdern in der Hälfte des Prozesses von Stufe 2 vorgesehen. Im bisherigen Prozess wurden bereits unterschiedliche Formate zur Öffentlichkeitsbeteili- gung durchgeführt (siehe https://meinungfuer.koeln/mobilitaetsplan). Teilweise sollen diese Formate in Stufe 2 weitergeführt werden, dies betrifft zum Beispiel die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen der externen Beauftragung sollen zudem Vorschläge für inno- vative Beteiligungsverfahren, die besonders gut in die Phase der Maßnahmenplanung pas- sen, entwickelt werden. Die Stufe 2 soll zudem durch eine kontinuierliche Kommunikation, vor allem flankierend zu Öffentlichkeitsbeteiligungsformaten, begleitet werden. 3) Fördermittel Die Verwaltung hat im Juni 2024 einen Antrag für das NRW-Förderprogramm „Vernetzte Mo- bilität und Mobilitätsmanagement“ gestellt. Die Obergrenze zuwendungsfähiger Kosten beträgt in diesem Programm 300.000 €, der Fördersatz liegt bei 80%. Dementsprechend stehen in diesem Programm Fördermittel in Höhe von 240.000 € in Aussicht. Im Juli 2024 wurde zudem im Rahmen des Programms „nachhaltig. mobil. planen.“ des Bun- desministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Antrag auf Förderung gestellt. Darin besteht keine Obergrenze zuwendungsfähiger Kosten und der Fördersatz beträgt 65%. Dem- entsprechend stehen in diesem Programm Fördermittel in Höhe von 477.750 € in Aussicht. Eine Kofinanzierung durch beide Programme ist seitens des Bundes möglich, seitens des Landes steht die Klärung dazu noch aus. Sofern bei beiden Förderprogrammen eine Zusage eingeht, würde die maximale Fördersumme durch beide Programme – vorbehaltlich der Klä- rung zwischen Bund und Land – 90% betragen. 4) Finanzierung Die externe Vergabe der Leistungen ist einschließlich der Nebenkosten mit konsumtiven Auf- wendungen in Höhe von 735.000 € verbunden. Der Ausführungsbeginn ist für Mitte 2025 vor- gesehen. Bei einer geplanten Ausführungszeit von 18 Monaten ist das Projekt Ende 2026 ab- geschlossen. Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen für 2025 in Höhe von 245.000 € sowie 2026 in Höhe von 490.000 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwick- lung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 5) Auswirkungen auf den Klimaschutz Der nachhaltige Mobilitätsplan hat das Jahr 2035 als Zielhorizont und nimmt damit explizit Be- zug auf die durch den Rat der Stadt Köln bis 2035 beschlossene Klimaneutralität und den da- mit in Verbindung stehenden Aktionsplan Klimaschutz. Da der Verkehrssektor bislang nicht 5 die notwendigen CO2-Einsparungen mit sich gebracht hat, bildet die Erarbeitung des nachhal- tigen Mobilitätsplans eine zentrale Säule zum Erreichen der kommunalen Klimaneutralität. In der aktuell in Bearbeitung befindlichen ersten Stufe wird ein Zielszenario definiert, auf dem die zweite Stufe aufsetzt. Das Zielszenario wird anhand verschiedener Kriterien ausgewählt, da- runter auch den CO2-Einsparungspotenzialen. Als Zielwert gilt für die CO2-Emissionen im Verkehr die beschlossene Klimaneutralität bis 2035. Die Maßnahmenplanung in Stufe 2 wird auf diesen Zielen aufsetzen. Dementsprechend gilt es Maßnahmenpakete zu bilden, die einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Insofern sind die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv zu bewerten. Anlagen 1) Öffentlichkeitsbeteiligung 2) Stellungnahme RPA
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Mit der Beteiligung soll sichergestellt werden, dass die vielen verschiedenen Perspektiven der Stadtgesellschaft auf Fragen der zukünftigen nachhaltigen Mobilität im Mobilitätsplan berücksichtigt werden. Damit soll eine langfristige Akzeptanz des Konzeptes und seiner Umsetzung sichergestellt werden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
2197/2024
Stand: 24.11.2025
Sachstandsbericht
Besser durch Köln – der nachhaltige Mobilitätsplan (SUMP):
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Beauftragung von Stufe 2
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erarbeitung der
zweiten Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans (Maßnahmenplanung, Umsetzungsplanung
und Evaluationskonzept sowie Beteiligung und Kommunikation) in Höhe von 625.000 € fest
und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des EU-weiten Vergabeverfahrens.
Darüber hinaus wird der Bedarf für die Nebenkosten im Rahmen der Stufe 2 (Layoutarbeiten,
barrierefreie Dateien, Aufwandsentschädigungen für Gremienteilnahmen, Raumbuchung und
Bewirtung von Veranstaltungen sowie situative Begleitkommunikation und Marketing) in Höhe
von 110.000 € festgestellt. Es handelt sich dabei um flankierende Aufgaben, die nicht EU-weit,
sondern nach den gängigen Vergaberichtlinien der Stadt Köln vergeben werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Leistungen für die Bearbeitung von Stufe 2 des nachhaltigen Mobilitätsplans wurden im
August 2025 vergeben und im Anschluss startete die Bearbeitung. Derzeit erfolgt die Be-
standsaufnahme sowie die Erarbeitung einer Bewertungsmethodik für die Maßnahmenpla-
nung. Zudem werden die Formate für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.
Für das Projekt konnten sowohl Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr im Rahmen
des Programms „nachhaltig. mobil. planen“ in Höhe von 406.087,50 € als auch des Landes
NRW im Rahmen der Förderrichtlinie „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“ in Höhe
von 110.250,00 € eingeworben werden.
Nächste Schritte:
Bearbeitung der weiteren inhaltlichen Schritte gemäß Darstellung in der Beschlussvorlage so-
wie Durchführung der geplanten Beteiligungsveranstaltungen zur Fertigstellung der zweiten
Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans.
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Ende 2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Brückenstraße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 2197/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.08.2024
- Erstellt
- 12.07.2024 16:16