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2265/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.04.2023 (AN/0663/2023) betreffend "Neue Stadtmöbel auf der Deutzer Freiheit"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 24.08.2023, TOP 6.1.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5721 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2265/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
 
Neue Stadtmöbel auf der Deutzer Freiheit 
Hier: Anfrage der CDU in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 27.04.2023 
Die Fraktion CDU bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: Wie hoch sind die bisherigen Gesamtkosten für die Umgestaltungsmaßnahmen auf 
der Deutzer Freiheit? Wer trug die Kosten?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nachfolgend sind die Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt Deutzer Freiheit benannt, 
die bereits in ihrer Höhe bekannt sind. 
 
Position Kosten (brutto) 
Umsetzung der Beschilderung (inkl. Material) ca. 35.650 € 
Anpassungen an Parkscheinautomaten ca. 300 € 
Schließdienst für das Öffnen und Schließen der Ba-
ken (Dezember 2022 bis August 2023) 
ca. 19.600 € 
(⌀ ca. 2.240 €/Monat) 
Einsatz der Stadtterrassen von Dezember 2022 bis 
März 2023 – Auf- und Abbau 
ca. 4.250 € 
Stadtmöblierung von April 2023 bis Oktober 2023 – 
Konzepterstellung, Beteiligung, Auf- und Abbau, 
Miete, Wartung und Instandsetzung – inkl. Pflanzen 
ca. 30.000 €  
Summe ca. 70.150 € 
 
Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Projekt der bauliche Radweg in die Ge-
genrichtung der Einbahnstraße im Bereich zwischen Siegburger Straße und Tempelstraße 
(Abschnitt 1) zurückgebaut und eine neue Einschleusung des Radverkehrs in die Nebenanla-
gen im Bereich der Kreuzung Siegburger Straße errichtet. Die Kosten dieser Maßnahme be-
liefen sich auf ca. 22.000 €. Diese Maßnahmen stellen unabhängig von dem weiteren Verbleib 
des Verkehrsversuchs eine dauerhafte Verbesserung für den Rad- und Fußverkehr dar. 
 
Die Kosten für den Einsatz der Stadtterrassen im Sommer 2022 und Winter 2022/2023 wur-
den durch das Zukunftsnetz Mobilität NRW getragen. Lediglich die Kosten für den Auf- und 
Abbau im Winter 2022/2023 wurden durch die Stadt Köln übernommen.

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Des Weiteren werden für die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln sowie ei-
nen geplanten Beteiligungsprozess weitere Kosten anfallen, die in der Höhe noch nicht be-
kannt sind. 
 
Alle Kosten wurden bzw. werden über den Haushalt der Stadt Köln finanziert. 
 
Frage 2: Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für die anstehende Möblierung sowie die 
Pflanzenkübel? Wer trägt/trug die Kosten? Welches und wie viel Budget würde im Falle einer 
dauerhaften Umsetzung in Anspruch genommen werden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Kosten der aktuellen Stadtmöblierung von April 2023 bis Oktober 2023 betragen rund 
30.000 €. Die Kosten für eine eventuelle dauerhafte Umsetzung wurden noch nicht ermittelt.  
 
Frage 3: Wurde bei der Planung der Möblierung beispielsweise auch an das Deutzer Straßen-
fest oder ähnliche Veranstaltungen gedacht, bei denen die Parknischen bereits in Anspruch 
genommen werden? Was passiert mit den Möbeln in der Zeit?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für das Deutzer Familien- und Stadtteilfest 2023 wurde ein Austausch zwischen dem Dienst-
leister für die Straßenmöblierung und dem Veranstalter angeboten. Im Jahr 2022 wurden bei-
spielsweise einige Pflanzkübel für die Dauer der Veranstaltung verschoben, um Platz für 
Stände zu schaffen. Für die Karnevalsumzüge wurden die Möbel vorübergehend auf dem Hof 
des Berufskollegs Neuhöfferstraße zwischengelagert. 
 
Frage 4: Welche Maßnahmen möchte die Stadt ergreifen, um gegen Verschmutzung, Vanda-
lismus oder Lärmbelästigungen infolge der neuen Gegebenheiten auf der Deutzer Freiheit 
vorzubeugen und vorzugehen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei einer Verstetigung des Verkehrsversuchs können häufigere Intervalle bei der Straßenreini-
gung geprüft werden. Fälle von Vandalismus an Privatgegenständen im Zusammenhang mit 
dem Verkehrsversuch waren zunächst nicht bekannt. Es traten lediglich vereinzelt Schmiere-
reien an den Stadtmöbeln auf, die wieder entfernt werden konnten. Es gab vereinzelt Be-
schwerden über Lärm im Zusammenhang mit dem Aufenthalt auf den Stadtmöbeln. Im zeitli-
chen Zusammenhang mit der Aussetzung der Bodenbemalung gab es zwei Fälle von Vanda-
lismus an Ladenlokalen in Deutz, die der Verwaltung aus der Presse bekannt sind. 
 
Frage 5: Die Stadt Köln spricht in ihrer Information von „das kommende Sommerhalbjahr“ als 
Zeitraum. Angesichts des im Juni endenden Verkehrsversuches stellen sich folgende Fragen: 
Wie kommt ein solcher Zeitraum – offensichtlich über den Verkehrsversuch hinaus – zu-
stande? Auf was beruft sich die Stadt Köln, einen solchen Zeitraum anzugeben? Was passiert 
nach dem Ende des Verkehrsversuches und ohne eine dauerhafte Umsetzung mit den Mö-
beln? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das weitere Vorgehen zum Verkehrsversuch wurde in der Mitteilung Nr. 1582/2023 dargelegt. 
Gemäß Beschluss vom 26.01.2023 (Session-Nr. AN/0180/2023) gilt die im April 2023 ange-
passte Verkehrsführung bis zu einem finalen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt über 
die endgültige Gestaltung der Deutzer Freiheit. Die Effekte der geänderten Verkehrsführung 
sollen beobachtet und mit einer weiteren Verkehrszählung gemessen werden. Dazu wurde 
der Versuchszeitraum ursprünglich bis November 2023 verlängert. Ein Rückbau der neuen 
Verkehrsführung hätte nur auf einen entsprechenden politischen Beschluss hin erfolgt. Nun 
erfolgt der Rückbau aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln zum Projekt Deutzer 
Freiheit.

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Die Möbel wurden aufgrund der Befristung des Projekts gemietet. Nach Ende der Mietdauer 
werden die Möbel durch den Vermieter abgebaut und sie gehen wieder in seinen Besitz über. 
Die Stadtmöblierung ist vom Urteil des Verwaltungsgerichts nicht betroffen.

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2265/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.08.2023
Erstellt
13.07.2023 18:46