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1353/2025

Neubau 3-fach Sporthalle inkl. Kita, Herler Ring Köln

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 07.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 10.2.13

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 Finanzmittelabflussplan

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

8998 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer          07.08.2025 
 1353/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 04.09.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Neubau 3-fach Sporthalle inkl. Kita, Herler Ring Köln 
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW in Verbindung 
mit § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließlich 
mittelfristiger Finanzplanung bis 2029 
 
Der Rat nimmt die Erhöhung der Kostenprognose bzgl. der Planungskosten der LPH 1-3 für 
den Neubau 3-fach Sporthalle inkl. Kita, Herler Ring Köln über 930.000,00 € zur Kenntnis. 
Diese Kostenprognose beträgt nunmehr 1.930.000,00 € statt wie bisher 1.000.000,00 €. 
 
Ausgangslage 
 
Die im Jahr 1960 errichtete Dreifachhalle am Herler Ring wird seit Jahrzehnten intensiv durch 
Schulen und Vereine genutzt. Inzwischen weist die Sporthalle jedoch einen erheblichen Sa-
nierungsbedarf auf, der im Rahmen einer behördlichen Prüfung als derart gravierend einge-
stuft wurde, dass eine Schließung der Halle lediglich durch umfangreiche Sofortmaßnahmen 
abgewendet werden konnte. 
Um eine zukunftsfähige Nutzung sicherzustellen, hat der Rat der Stadt Köln mit Beschluss 
vom 10.09.2020 (Vorlage 1948/2020) die Planung und Kostenermittlung für einen Neubau der 
städtischen Sporthalle Herler Ring beschlossen. Im Zuge dessen soll auch die Integration von 
Räumen für die benachbarte Kindertageseinrichtung sowie die Neugestaltung des angrenzen-
den Außengeländes erfolgen. Perspektivisch wird zudem eine Berücksichtigung des Schul-
hofs der Gemeinschaftsgrundschule „An St. Theresia“ sowie der angrenzenden Sportanlage 
am Herler Ring geprüft. 
Die Neubaumaßnahme orientiert sich an den Empfehlungen der Sportentwicklungsplanung 
der Stadt Köln, mit dem Ziel, moderne, inklusive und multifunktionale Räume zu schaffen, die 
den Sport als integrativen Bestandteil des städtischen Lebens stärken und allen Nutzergrup-
pen offenstehen. 
 
Aktueller Projektstand 
Nach Abschluss eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens wurde im Dezember 2024 die 
Zusammenarbeit mit dem beauftragten Projektsteuerer Hitzler Ingenieure aufgenommen.

2 
 
Aufgrund der aktuell laufenden Haushaltskonsolidierung und der damit verbundenen Mittelkür-
zungen für das Projekt in den Haushaltsjahren 2025/26 sowie der bislang noch ausstehenden 
Mitteilung über eine zu erwartende Kostenerhöhung der Kostenprognose, wurden weitere not-
wendige Ausschreibungen (VgV-Verfahren zur Vergabe von Fachplanungsleistungen) zu-
nächst ausgesetzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind daher noch nicht alle erforderlichen 
Planungsleistungen vergeben.  
Das interne Projektteam seitens der Bauherrenvertretung im Sportamt (52) erarbeitet aktuell 
gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft (26) Vorabmaßnahmen als Grundlage für die in 2026 
zu erstellende LPH1: 
1. Bestandsanalyse - Durchführung von Gutachten / Einholung von Nachweisen 
2. Zusammenstellung der Bestandsplanunterlagen 
3. Erstellung einer Bedarfsplanung und eines Funktions- und Raumprogramms 
 
 
Begründung der Kostensteigerung Planungskosten 
 
Ausgehend von dem beschlossenen Planungsbudget der ursprünglichen Beschlussvorlage 
(1948/2020) vom 10.09.2020 ergeben sich im Wesentlichen die nachfolgend formulierten Ur-
sachen für die zwischenzeitliche Anpassung des ermittelten Kostenrahmens:  
 
Der Zeitpunkt dieser Beschlussfassung liegt bereits 5 Jahre zurück. In den Jahren 2020 bis 
2025 gab es im Baugewerbe steigende Preisentwicklungen u. a. durch den Krieg in der Ukra-
ine. Des Weiteren befinden wir uns noch nicht in der Planung, sondern im laufenden VgV Ver-
fahren. Demnach ein Zeitpunkt, an dem noch keine verbindliche Kostenberechnung vorliegen 
kann. 
Aktuell wird auf Basis vorläufiger Schätzungen mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 
1.930.000,00 € brutto für die LPH 1-3 gerechnet.  
Das Bausoll hat sich nicht verändert. 
 
Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 
Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht sind alle Haushaltspositionen laufend hinsicht-
lich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei 
rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem 
ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. 
Die Sportanlage und Sporthalle wird montags-freitags intensiv genutzt. Die Bereitstellung der 
Sportinfrastruktur für den Schulsport gehört zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung, da korres-
pondierend zu der in Art. 7 GG verankerten Schulpflicht mit Schulsport nach § 79 Schulgesetz 
NRW die Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderli-
chen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhal-
ten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand 
der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stel-
len. Das Sportamt hält seine Sportinfrastruktur nicht nur für den Vereinssport, sondern ebenso 
für den Schulsport vor und kommt somit unmittelbar der sich aus dem Grundgesetz und dem 
Schulgesetz erwachsenen Aufgaben nach. 
Die Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Sportmöglichkeiten ermöglicht nicht nur die Si-
cherung eines kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwingli-
chen kinder- und jugendgerechten Sportangebotes. Mittel- und langfristig sorgt das Sportamt 
mit derartigen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen für den zwingend erforderlichen Struktur-
erhalt der Sportvereine und damit einhergehend für die Erhaltung des unverzichtbaren Brei-
tensportangebotes in Köln. 
Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch 
aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt

3 
 
unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei-
nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen 
baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters-
gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver-
schiedene Belastungen und Barrieren erleben. 
Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln nicht nur materiell, es 
schafft auch einen nicht zu beziffernden ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. 
Als wichtige Bindeglieder in der Gesellschaft tragen sie in höchstem Maße nicht nur zur kör-
perlichen und geistigen Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Ge-
meinschaftserfahrungen in Sportvereinen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich 
dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt.  
Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen 
Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr-
nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall von 
Sanierungs- und Neubaumaßnahmen durch das Sportamt sich sehr negativ auf das kinder- 
und jugendgerechte Vereinsangebot sowie auf die Vereinsstrukturen insgesamt auswirken 
wird. Die Sportvereine könnten ihre Aufgaben und Leistungen nur noch eingeschränkt oder 
bei einem völligen Wegfall der Sportanlagen ggfs. gar nicht mehr wahrnehmen. Es ist daher 
ebenfalls zu erwarten, dass durch die Konsequenzen, die eine Verringerung oder ein Wegfall 
der Vereinsangebote zur Folge hat, Mehrkosten an anderer Stelle entstehen, da die Heraus-
forderungen zur Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben immer größer werden. 
Insofern ist die Instandsetzungsmaßnahme durch das Sportamt durchzuführen. 
 
Finanzen 
Zur Deckung stehen die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 1.100.961,7 € 
im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-
9-5199 (Generalsanierung Sporthalle Herler Ring) zur Verfügung.  
Im Haushaltsplan 2026, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, 
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, ist bei der Finanzstelle 5201-0801-
6-5198 (Generalsanierung Sporthalle Worringen/Erdweg) ein Ansatz in Höhe von 3,7 Mio. € 
veranschlagt. Aufgrund von Verzögerungen des Baugenehmigungsverfahrens verschiebt sich 
die Ausführung bei der (Generalsanierung Sporthalle Worringen/Erdweg) – vorbehaltlich ent-
sprechender Finanzmittel - auf einen späteren Zeitpunkt. Die zur übrigen Deckung benötigten 
Mittel in Höhe von 829.038,30 € können von dort herangezogen werden. Die Mittel werden in 
entsprechender Höhe im Rahmen einer Umschichtung zur Finanzstelle 5201-0801-9-5199, 
Generalsanierung Sporthalle Herler Ring, umgeschichtet. 
 
 
 
gez. Reker 
 
Anlage: Finanzmittelabflussplan

Anlage 1 Finanzmittelabflussplan

1798 Zeichen

HRK | Neubau 3-fach Sporthalle inkl. Kita, Herler Ring Köln Letztes Quartal 30.09.2024 2024
Projektstart 14.04.2025 2025
THEMA Prognose LPH 0 - Finanzmittelabflussplanung für die Jahre 2025 und 2026
STAND 13.12.2024
LEGENDE
LETZTES QUARTAL III, 2024 IST-WERTE
GESAMTPROGNOSE 1.917.949,45 € KG 700 für die Jahre 2025 und 2026 SOLL-WERTE
Alle Werte in - BRUTTO -
QUARTAL JAHR MEILENSTEINE %-ANTEIL KOSTEN 
[KUMULIERT]
KOSTEN 
[PRO QUARTAL]
KOSTEN 
[PRO JAHR] AUFRUNDUNG DATUM BZTP QUARTAL MEILENSTEINE IDEAL %-ANTEIL REAL %-ANTEIL
I, 2025 0,00% 0,00 € 0,00 € 14.04.2025 II, 2025 Kick-Off / Projektstart mit Planungsteam 0,00%
II, 2025 Kick-Off / Projektstart mit Planungsteam 0,00% 0,00 € 0,00 € 07.07.2025 III, 2025 Abschluss Grundlagenermittlung 15,00%
III, 2025 Abschluss Grundlagenermittlung 15,00% 287.692,42 € 287.692,42 € 22.12.2025 IV, 2025 Freigabe Vorplanung 30,00%
IV, 2025 Freigabe Vorplanung 30,00% 575.384,84 € 287.692,42 € 06.01.2026 I, 2026 Erarbeitung der Entwurfsplanung 45,00%
I, 2026 Erarbeitung der Entwurfsplanung 45,00% 863.077,25 € 287.692,42 € 08.06.2026 II, 2026 Abgabe der Entwurfsplanung im Vorabzug 60,00%
II, 2026 Abgabe der Entwurfsplanung im Vorabzug 60,00% 1.150.769,67 € 287.692,42 € 17.08.2026 III, 2026 Freigabe Entwurfsplanung 80,00%
III, 2026 Freigabe Entwurfsplanung 80,00% 1.534.359,56 € 383.589,89 € 16.10.2026 IV, 2026 Einreichung Bauantrag 100,00%
IV, 2026 Einreichung Bauantrag 100,00% 1.917.949,45 € 383.589,89 € 01.02.2027 I, 2027 Einholung Baubeschluss 100,00%
GESAMTSUMME 1.917.949,45 € 1.930.000,00 €
2026 1.342.564,62 € 1.350.000,00 €
MEILENSTEINTABELLE
WERTE HIER BEARBEITEN
2025 575.384,84 € 580.000,00 €
0,00%
20,00%
40,00%
60,00%
80,00%
100,00%
120,00%
2025 2026
MITTELABFLUSSPLANUNG
Copyright by HI: 13.12.2024 Finanzmittelabflussplanung 1 von 1

Beratungsverlauf (2)

04.09.2025 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Herler Ring
  • An St. Theresia
  • Erdweg

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Details

Aktenzeichen
1353/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
07.08.2025
Erstellt
05.05.2025 09:42