1353/2025
Neubau 3-fach Sporthalle inkl. Kita, Herler Ring Köln
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 07.08.2025 1353/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 04.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Neubau 3-fach Sporthalle inkl. Kita, Herler Ring Köln Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW in Verbindung mit § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2029 Der Rat nimmt die Erhöhung der Kostenprognose bzgl. der Planungskosten der LPH 1-3 für den Neubau 3-fach Sporthalle inkl. Kita, Herler Ring Köln über 930.000,00 € zur Kenntnis. Diese Kostenprognose beträgt nunmehr 1.930.000,00 € statt wie bisher 1.000.000,00 €. Ausgangslage Die im Jahr 1960 errichtete Dreifachhalle am Herler Ring wird seit Jahrzehnten intensiv durch Schulen und Vereine genutzt. Inzwischen weist die Sporthalle jedoch einen erheblichen Sa- nierungsbedarf auf, der im Rahmen einer behördlichen Prüfung als derart gravierend einge- stuft wurde, dass eine Schließung der Halle lediglich durch umfangreiche Sofortmaßnahmen abgewendet werden konnte. Um eine zukunftsfähige Nutzung sicherzustellen, hat der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 10.09.2020 (Vorlage 1948/2020) die Planung und Kostenermittlung für einen Neubau der städtischen Sporthalle Herler Ring beschlossen. Im Zuge dessen soll auch die Integration von Räumen für die benachbarte Kindertageseinrichtung sowie die Neugestaltung des angrenzen- den Außengeländes erfolgen. Perspektivisch wird zudem eine Berücksichtigung des Schul- hofs der Gemeinschaftsgrundschule „An St. Theresia“ sowie der angrenzenden Sportanlage am Herler Ring geprüft. Die Neubaumaßnahme orientiert sich an den Empfehlungen der Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln, mit dem Ziel, moderne, inklusive und multifunktionale Räume zu schaffen, die den Sport als integrativen Bestandteil des städtischen Lebens stärken und allen Nutzergrup- pen offenstehen. Aktueller Projektstand Nach Abschluss eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens wurde im Dezember 2024 die Zusammenarbeit mit dem beauftragten Projektsteuerer Hitzler Ingenieure aufgenommen. 2 Aufgrund der aktuell laufenden Haushaltskonsolidierung und der damit verbundenen Mittelkür- zungen für das Projekt in den Haushaltsjahren 2025/26 sowie der bislang noch ausstehenden Mitteilung über eine zu erwartende Kostenerhöhung der Kostenprognose, wurden weitere not- wendige Ausschreibungen (VgV-Verfahren zur Vergabe von Fachplanungsleistungen) zu- nächst ausgesetzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind daher noch nicht alle erforderlichen Planungsleistungen vergeben. Das interne Projektteam seitens der Bauherrenvertretung im Sportamt (52) erarbeitet aktuell gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft (26) Vorabmaßnahmen als Grundlage für die in 2026 zu erstellende LPH1: 1. Bestandsanalyse - Durchführung von Gutachten / Einholung von Nachweisen 2. Zusammenstellung der Bestandsplanunterlagen 3. Erstellung einer Bedarfsplanung und eines Funktions- und Raumprogramms Begründung der Kostensteigerung Planungskosten Ausgehend von dem beschlossenen Planungsbudget der ursprünglichen Beschlussvorlage (1948/2020) vom 10.09.2020 ergeben sich im Wesentlichen die nachfolgend formulierten Ur- sachen für die zwischenzeitliche Anpassung des ermittelten Kostenrahmens: Der Zeitpunkt dieser Beschlussfassung liegt bereits 5 Jahre zurück. In den Jahren 2020 bis 2025 gab es im Baugewerbe steigende Preisentwicklungen u. a. durch den Krieg in der Ukra- ine. Des Weiteren befinden wir uns noch nicht in der Planung, sondern im laufenden VgV Ver- fahren. Demnach ein Zeitpunkt, an dem noch keine verbindliche Kostenberechnung vorliegen kann. Aktuell wird auf Basis vorläufiger Schätzungen mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.930.000,00 € brutto für die LPH 1-3 gerechnet. Das Bausoll hat sich nicht verändert. Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht sind alle Haushaltspositionen laufend hinsicht- lich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Die Sportanlage und Sporthalle wird montags-freitags intensiv genutzt. Die Bereitstellung der Sportinfrastruktur für den Schulsport gehört zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung, da korres- pondierend zu der in Art. 7 GG verankerten Schulpflicht mit Schulsport nach § 79 Schulgesetz NRW die Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderli- chen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhal- ten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stel- len. Das Sportamt hält seine Sportinfrastruktur nicht nur für den Vereinssport, sondern ebenso für den Schulsport vor und kommt somit unmittelbar der sich aus dem Grundgesetz und dem Schulgesetz erwachsenen Aufgaben nach. Die Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Sportmöglichkeiten ermöglicht nicht nur die Si- cherung eines kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwingli- chen kinder- und jugendgerechten Sportangebotes. Mittel- und langfristig sorgt das Sportamt mit derartigen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen für den zwingend erforderlichen Struktur- erhalt der Sportvereine und damit einhergehend für die Erhaltung des unverzichtbaren Brei- tensportangebotes in Köln. Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt 3 unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei- nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters- gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver- schiedene Belastungen und Barrieren erleben. Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln nicht nur materiell, es schafft auch einen nicht zu beziffernden ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. Als wichtige Bindeglieder in der Gesellschaft tragen sie in höchstem Maße nicht nur zur kör- perlichen und geistigen Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Ge- meinschaftserfahrungen in Sportvereinen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt. Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr- nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen durch das Sportamt sich sehr negativ auf das kinder- und jugendgerechte Vereinsangebot sowie auf die Vereinsstrukturen insgesamt auswirken wird. Die Sportvereine könnten ihre Aufgaben und Leistungen nur noch eingeschränkt oder bei einem völligen Wegfall der Sportanlagen ggfs. gar nicht mehr wahrnehmen. Es ist daher ebenfalls zu erwarten, dass durch die Konsequenzen, die eine Verringerung oder ein Wegfall der Vereinsangebote zur Folge hat, Mehrkosten an anderer Stelle entstehen, da die Heraus- forderungen zur Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben immer größer werden. Insofern ist die Instandsetzungsmaßnahme durch das Sportamt durchzuführen. Finanzen Zur Deckung stehen die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 1.100.961,7 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801- 9-5199 (Generalsanierung Sporthalle Herler Ring) zur Verfügung. Im Haushaltsplan 2026, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, ist bei der Finanzstelle 5201-0801- 6-5198 (Generalsanierung Sporthalle Worringen/Erdweg) ein Ansatz in Höhe von 3,7 Mio. € veranschlagt. Aufgrund von Verzögerungen des Baugenehmigungsverfahrens verschiebt sich die Ausführung bei der (Generalsanierung Sporthalle Worringen/Erdweg) – vorbehaltlich ent- sprechender Finanzmittel - auf einen späteren Zeitpunkt. Die zur übrigen Deckung benötigten Mittel in Höhe von 829.038,30 € können von dort herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer Umschichtung zur Finanzstelle 5201-0801-9-5199, Generalsanierung Sporthalle Herler Ring, umgeschichtet. gez. Reker Anlage: Finanzmittelabflussplan
Anlage 1 Finanzmittelabflussplan
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HRK | Neubau 3-fach Sporthalle inkl. Kita, Herler Ring Köln Letztes Quartal 30.09.2024 2024 Projektstart 14.04.2025 2025 THEMA Prognose LPH 0 - Finanzmittelabflussplanung für die Jahre 2025 und 2026 STAND 13.12.2024 LEGENDE LETZTES QUARTAL III, 2024 IST-WERTE GESAMTPROGNOSE 1.917.949,45 € KG 700 für die Jahre 2025 und 2026 SOLL-WERTE Alle Werte in - BRUTTO - QUARTAL JAHR MEILENSTEINE %-ANTEIL KOSTEN [KUMULIERT] KOSTEN [PRO QUARTAL] KOSTEN [PRO JAHR] AUFRUNDUNG DATUM BZTP QUARTAL MEILENSTEINE IDEAL %-ANTEIL REAL %-ANTEIL I, 2025 0,00% 0,00 € 0,00 € 14.04.2025 II, 2025 Kick-Off / Projektstart mit Planungsteam 0,00% II, 2025 Kick-Off / Projektstart mit Planungsteam 0,00% 0,00 € 0,00 € 07.07.2025 III, 2025 Abschluss Grundlagenermittlung 15,00% III, 2025 Abschluss Grundlagenermittlung 15,00% 287.692,42 € 287.692,42 € 22.12.2025 IV, 2025 Freigabe Vorplanung 30,00% IV, 2025 Freigabe Vorplanung 30,00% 575.384,84 € 287.692,42 € 06.01.2026 I, 2026 Erarbeitung der Entwurfsplanung 45,00% I, 2026 Erarbeitung der Entwurfsplanung 45,00% 863.077,25 € 287.692,42 € 08.06.2026 II, 2026 Abgabe der Entwurfsplanung im Vorabzug 60,00% II, 2026 Abgabe der Entwurfsplanung im Vorabzug 60,00% 1.150.769,67 € 287.692,42 € 17.08.2026 III, 2026 Freigabe Entwurfsplanung 80,00% III, 2026 Freigabe Entwurfsplanung 80,00% 1.534.359,56 € 383.589,89 € 16.10.2026 IV, 2026 Einreichung Bauantrag 100,00% IV, 2026 Einreichung Bauantrag 100,00% 1.917.949,45 € 383.589,89 € 01.02.2027 I, 2027 Einholung Baubeschluss 100,00% GESAMTSUMME 1.917.949,45 € 1.930.000,00 € 2026 1.342.564,62 € 1.350.000,00 € MEILENSTEINTABELLE WERTE HIER BEARBEITEN 2025 575.384,84 € 580.000,00 € 0,00% 20,00% 40,00% 60,00% 80,00% 100,00% 120,00% 2025 2026 MITTELABFLUSSPLANUNG Copyright by HI: 13.12.2024 Finanzmittelabflussplanung 1 von 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Herler Ring
- An St. Theresia
- Erdweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1353/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 07.08.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 09:42