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AN/0932/2025

0001/2025Änderungsantrag zu TOP 10.2 - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 63569/01, Arbeitstitel: Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen (0001/2025)

CDU Änderungsantrag nach § 13 12.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 29.01.2026, TOP 10.1.1

CDU Änderungsantrag nach § 13

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Anlage 1 - zur Vorlage Heinrichshofweg AN_0932_2025

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CDU Änderungsantrag nach § 13

2447 Zeichen

CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln  
 
CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
 
+49 221 221 2597-0 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
An die Vorsitzende des 
Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2025 
 
AN/0932/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusam-
menarbeit 11.12.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.2 - Beschluss über die Aufstellung eines 
Bebauungsplans Nr. 63569/01, Arbeitstitel: Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen 
(0001/2025) 
Sehr geehrter Frau Pakulat, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2025: 
 
Beschluss: 
 
1. (unverändert) beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Be-
bauungsplan für das Gebiet nördlich und östlich des Heinrichshofwegs, südwest-
lich der Industriestraße – Arbeitstitel: „Heinrichshofweg“ in Köln-Fühlingen aufzu-
stellen mit dem Ziel, Wohnen mit ergänzenden Nutzungen, einen Nahversorger 
sowie eine Pflegeeinrichtung festzusetzen, 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend der in Anlage 5 dargestellten Pla-
nungskonzepte, im weiteren Verfahren ein überarbeitetes Planungskonzept mit 
einer geringeren Dichte vorzulegen. In diesem Planungskonzept soll sich die Ge-
schossigkeit an der angrenzenden Bebauung orientieren.

- 2 - 
 
3. Darüber hinaus sind im weiteren Verfahren die Bürgerinnen und Bürger über den 
gesetzlich vorgeschriebenen Umfang einzubeziehen, insbesondere ist deren Vor-
schlage Anlage 1 des Änderungsantrages zu berücksichtigen. 
 
 
Begründung: 
 
Im Köln-Katalog sind Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere fest-
legt. 
Darin enthalten sind auch Regelungen für die Entwicklung neuer Quartiere in der äußeren 
Stadt enthalten. Ziel aus städtebaulicher Sicht ist eine harmonische, quartiersbezogene Ab-
stimmung unterschiedlicher Gebäudestrukturen und Dichten im Sinne eines Gesamtgefüges. 
Dies gilt auch für die Quartiersentwicklung am Heinrichshofweg in Köln-Fühlingen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Anlage 1 - zur Vorlage Heinrichshofweg AN_0932_2025

475 Zeichen

Anlage 3
II + SG
 II + SG
II + SG
Kita
II + DII + D II + DII + D
 II + D
Spielfläche
Spielfläche
Nahversorger
II + SGI
II + SG
II + SG
II + D
Stellplätze Mietwohnungen - Quartiersgarage auf Nahversorger oder TG
Stellplätze Besucher
draußen
Quartiersgarage 
- TG oder auf dem Dach
des Nahversorgers
Pflegeheim
RH RH RH RH RH RH
NahversorgerTG Einfahrt
Rosengarten
Rosengarten
Obstbaumwiese
HEINRICHSHOFWEG KÖLN - FÜHLINGEN                                              M 1:1000

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
29.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 10.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0932/2025
Typ
CDU Änderungsantrag nach § 13
Datum
12.11.2025
Erstellt
17.06.2025 15:29