Mandari Insight

1195/2023

Einführung eines Anonymen Krankenscheins in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.47

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 01 Konzept_Anonymer_Krankenschein

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Ansehen

Anlage 3 Verteilung der Finanzmittel der Träger

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

10993 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 1195/2023 
Freigabedatum 
13.06.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einführung eines Anonymen Krankenscheins in Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 gemäß dem Finanzaus-
schussbeschluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Ge-
sundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste zugesetzten Mittel in 
Höhe von 308.273 € für das Jahr 2023 und 400.000 € für das Jahr 2024. Er beauftragt die 
Verwaltung befristet bis zum 31.12.2024 mit der Umsetzung des Anonymen Kranken-
scheins für Köln.  
2. Der Rat beschließt die Umschichtung der Mittel für den Anonymen Krankenschein in 
Höhe von 308.273 € im Haushaltsjahr 2023 und 416.545 € für das Haushaltsjahr 2024 in-
nerhalb des Teilergebnisplans des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701-Ge-
sundheitsdienste aus Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  308.273 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    400.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Es gibt viele Menschen, die keinen oder nur einen sehr begrenzten Zugang zu einer ange-
messenen Gesundheitsversorgung haben und die über keine Krankenversicherung verfügen. 
Dies betrifft in besonderer Weise Menschen ohne Papiere, erwerbslose Menschen aus der 
europäischen Union und wohnungslose Menschen. Vor diesem Hintergrund ist eine Arbeits-
gruppe aus Vertreter*innen der Verwaltung, der Malteser Medizin für Menschen ohne Kran-
kenversicherung, der Beratungsstellen für Menschen ohne Papiere und der Clearingstelle 
„Migration und Gesundheit“ tätig geworden und hat den Anonymen Krankenschein für Köln 
entwickelt. Das Konzept, das der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen am 25.02.2022 einstim-
mig befürwortet hat, wurde zwischenzeitlich aktualisiert und liegt dieser Vorlage als Anlage1 
bei. 
 
Ziel des Anonymen Krankenscheins (AKS) ist es, die medizinische Versorgung von Menschen 
ohne Krankenversicherung und/oder Menschen ohne Papiere zu verbessern. Hierbei wird ne-
ben der Behandlung bei bereits bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen insbeson-
dere auch der Fokus auf Präventivmaßnahmen im Sinne von Vorsorgeuntersuchungen gelegt. 
 
Der Anonyme Krankenschein ist kein Ersatz für bestehende Strukturen und Ansprüche.

3 
 
Der Zugang zum Anonymen Krankenschein hat zwei Grundvoraussetzungen:  
• es besteht ein medizinischer Bedarf und  
• es ist in medizinisch vertretbarem zeitlichem Rahmen kein Krankenversicherungs-
schutz erreichbar. 
 
Daraus ergibt sich, dass es einer ärztlichen und einer sozialarbeiterischen Versorgung bedarf. 
Der Zugang zum Anonymen Krankenschein erfolgt daher über ein sogenanntes „Doppeltes 
Gatekeeping-Verfahren“. Dieses beinhaltet die Prüfung der leistungsrechtlichen Hintergründe 
nebst Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Eröffnung von Zugangsmöglichkeiten 
zur gesundheitlichen Regelversorgung. Weiterhin bedarf es einer Überprüfung der medizini-
schen Indikation. 
Hierfür sind in der Struktur zur Einführung des Anonymen Krankenscheins die folgenden Pro-
zessabläufe und Mittelverteilung vorgesehen, die in der Gesamtheit die bestmögliche gesund-
heitliche Versorgung der Zielgruppe und langfristige Perspektive der zu versorgenden Men-
schen erreichen soll: 
 
 
1. Beratungs- und Clearingprozess 
Die Beratung der Menschen ohne Zugang zur Regelversorgung erfolgt mit dem Ziel, beste-
hende oder sich durch geänderte gesundheitliche Voraussetzungen ergebende Wege in das 
Regelsystem zu erarbeiten und diesen zu unterstützen. 
Zielführend ist in diesem Kontext, die Beratungsstellen einzubinden, welche die Zielgruppen 
erreichen und deren Handlungsmöglichkeit um die Beratungsfunktion und Begleitung zum 
Anonymen Krankenschein zu erweitern. Hierbei handelt es sich zum einen um das Netzwerk 
für Menschen ohne Papiere und zum anderen um die Clearingstelle Migration. Zu diesem Be-
ratungsnetzwerk gehören die beteiligten Träger Agisra, Caritas, Diakonisches Werk, Kölner 
Flüchtlingsrat und Rom e.V. 
Bei den eingebundenen Beratungsstellen besteht die Expertise, gegebenenfalls zunächst 
nicht erkannte Grundlagen zur notwendigen Versicherung im Einzelfall zu eruieren und in An-
spruch zu nehmen sowie weitere erforderliche Hilfen im Einzelfall einzuleiten. Dazu gehören 
z.B. (aufenthalts-) rechtliche, soziale oder persönliche Beratungen und die Vermittlung erfor-
derlicher fachlicher Hilfen (z.B. Ermittlung alternativer Kostenträger für die Krankenversiche-
rung). 
Der Prozess ist fortlaufend zu verstehen, d.h. auch nach Ausgabe des AKS ist beispielsweise 
bei schwerwiegender Diagnose die Möglichkeit eines Eintritts in die Regelversorgung zu eva-
luieren. 
Wenn dies nicht oder nicht zeitnah genug möglich ist, wird dies von den Beratenden doku-
mentiert und in Schriftform der beratenen Person mitgegeben. 
Der Clearingprozess ist für die beratene Person die Möglichkeit, den Weg aus der unklaren 
oder illegalen Situation heraus und mögliche Zugänge zu aufenthaltsrechtlicher Sicherheit 
und/oder in die Krankenversicherung zu finden und somit eine auch perspektivische Gesund-
heitsversorgung zu erhalten. 
Im Sinne des Projektes ist durch das Clearing in hohem Maße eine Einsparung von AKS-
Sachmitteln über die Vermittlung in das Regelsystem zu erwarten. 
 
Hierfür sind Beratungskosten in Höhe von 79.500 € in 2023 bzw. 159.000€ in 2024 zuzgl. 15% 
Sachkosten vorgesehen. 
 
 
2. Ausgabe Anonymer Krankenschein 
Im Rahmen einer allgemeinmedizinischen/internistischen Sprechstunde im Gesundheitsamt 
soll die Erstbehandlung und bei Bedarf Weitervermittlung über den Anonymen Krankenschein 
für Menschen ohne Krankenversicherung erfolgen. 
 
Die Ausgabe des anonymen Krankenscheins erfolgt im Rahmen bereits bestehender medizi-
nischer Angebote für Menschen ohne Zugang zur Regelversorgung: den Angeboten der Mal-
teser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung, des Mobilen Medizinischen Dienstes 
und der Abteilung Gesundheitsdienste des Gesundheitsamtes (Schwangere, STI und sexuelle 
Gesundheit, Allgemeinmedizin).

4 
Wenn in diesen medizinischen Angeboten ein über die in Eigenleistung hinausgehender Be-
handlungsbedarf gesehen wird und die schriftliche Bestätigung durch das vorhergehende 
Clearing über fehlenden Zugang zur Regelversorgung vorliegt, können die anonymen Kran-
kenscheine ausgegeben werden. 
 
Diese sind analog zu den im Regelsystem bestehenden Möglichkeiten zu verstehen:  
• AKS-Köln Ambulant: entspricht einer Überweisung. Es können ambulante Behandlun-
gen abgerechnet werden, Kostendeckel liegt bei 500 €.  
• AKS-Köln Stationär: entspricht einer Einweisung. Es können stationäre Behandlungen 
abgerechnet werden, Kostendeckel 3.500 €.  
• Rezept-Schein: Entspricht einem Rezept inklusive Abrechnungsschein, Kostendeckel 
100 €. 
 
Hierfür ist ein Sachmittelbudget in Höhe von 200.000 € p. a. vorgesehen. 
 
 
3. Verwaltung/Abrechnung 
Die Abrechnung der Behandlungs- und Rezeptkosten soll von den Leistungserbringern direkt 
über das Projekt erfolgen. Die Abwicklung ist über eine Verwaltungstätigkeit zur Überprüfung 
der abgerechneten Leistungen und Auszahlung der Beträge bei einem der Träger vorgese-
hen. 
 
Hierfür sind Personalkosten in Höhe 14.650 € (2023) und 29.300 € (2024) zuzgl. 15 % Sach-
kosten geplant. 
 
 
Ein Überblick zu den Einzelheiten des beschriebenen Verfahrens ist in Anlage 2 beigefügt. 
 
Ein weiterer Teil der Zusammenarbeit mit den Trägern ist eine Evaluation über die tatsächli-
chen Bedarfe, da die Datenlage hier keine ausreichende Grundlage für Bedarfsberechnungen 
bietet. In diesem Rahmen wird ein Sachbericht nach 6 Monaten, 12 Monaten und Projektende 
gemeinsam erarbeitet und vorgelegt. Dieser beinhaltet neben den soziodemographischen In-
formationen eine statistische Auswertung der Inanspruchnahmen inklusive medizinischer Di-
agnosestellungen und den entstandenen Kosten und Vermittlungen in das Regelsystem.  
 
 
Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten (308.273 € für 2023 und 416.545 € für 2024) setzen sich wie folgt zusam-
men: 
 
  2023 2024 
Krankenversor-
gung/ Medika-
mente 200.000 € 200.000 € 
Träger: Beratungs-
kosten 94.150 € 188.300 € 
Träger: Overhead-
kosten 
14.123 € 28.245 € 
Gesamt 308.273 € 416.545 € 
 
Die Verteilung der Finanzmittel auf die Träger ist in Anlage 3 dargestellt. 
 
Zur Finanzierung des Anonymem Krankenscheins stehen Aufwandsermächtigungen im Teiler-
gebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste in der 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von jeweils 400.000 
€ für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des

5 
Fachausschusses. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/2024 insgesamt in seiner Sitzung am 
10.11.2022 beschlossen.  
 
Zur Umsetzung der Maßnahme werden jedoch Transferaufwendungen benötigt. Daher wer-
den die Mittel in gleicher Höhe haushaltsneutral innerhalb des Teilplans und der Produkt-
gruppe aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in die Teil-
planzeile 15 –Transferaufwendungen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung umgeschich-
tet. Die Deckung des Differenzbetrages im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 16.545 € erfolgt in 
gleicher Höhe durch Wenigeraufwendungen im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen. 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die internen Abstimmungen und eine parallel erforderliche Koordination mit den Trägern ha-
ben bis jetzt angedauert. 
Eine Beschlussfassung vor der Sommerpause ist erforderlich, um den beteiligten Trägern im 
Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel einen ausreichenden Vorlauf für die Perso-
nalakquise einzuräumen und eine zügige Umsetzung des Anonymen Krankenscheins zu er-
möglichen, damit die von der Politik zugesetzten Finanzmittel auch noch in 2023 verwendet 
werden können. 
Eine spätere Beschlussfassung würde den Projektstart in diesem Jahr gefährden. Die Fach-
ausschüsse werden nach Beschlussfassung durch den Rat informiert. 
 
Anlagen

Anlage 2

4876 Zeichen

Ausgabe des Anonymen Krankenscheins 
Ziel des Projekts ist es, die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversiche-
rung zu verbessern. Hierbei wird neben der Behandlung bei bereits bestehenden gesundheitli-
chen Einschränkungen insbesondere auch der Fokus auf Präventivmaßnahmen im Sinne von 
Vorsorgeuntersuchungen gelegt. Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von 
Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen geleistet, indem Menschen ohne Kranken-
versicherung eine gleichberechtigte Inanspruchnahme von (Vorsorge-) Angeboten der Regel-
versorgung ermöglicht wird. Durch die (Re-) Integration von solchen Menschen in das deut-
sche Gesundheitssystem soll langfristig eine gesunde Integration auch auf sozialgesellschaft-
licher Ebene gefördert werden. 
Das Projekt soll die folgenden Ziele erreichen: 
 Verbesserter Zugang zu medizinischer Versorgung bei Wahlrecht gegenüber Ärzt*in-
nen.
 Ermöglichung einer regulären Gesundheitsversorgung über akute Notfallsituationen
hinausgehend; auch Vorsorgebehandlungen und Impfungen sind möglich.
 Abbau von Hemmnissen zur Nutzung medizinischen Rates und Behandlung.
 Vermeidung von Krisensituationen und der Ausbreitung / Zuspitzung / Chronifizierung
von Erkrankungen, auch durch zeitnahe Diagnostik und Behandlung.
 Verringerung einer Ausbreitung übertragbarer Krankheiten (z. B. Covid 19 oder TBC).
 Begrenzung von Behandlungskosten. Selbst wenn der Anonyme Krankenschein häufi-
ger genutzt wird, wird eine rechtzeitige medizinische Versorgung dazu beitragen, dass
Behandlungskosten im Einzelfall – oft dann durch das Sozialamt aufgefangen - nicht
exorbitant steigen.
Dabei sind drei Aspekte von Anfang an wichtig und zugunsten der genannten Zielgruppen be-
sonders zu beachten: 
 Der Datenschutz und die absolute Vertraulichkeit sind wichtiger Bestandteil der Aus-
gabe des Anonymen Krankenscheins. Hierauf müssen sich die Nutzenden verlassen
können.
 Ein Anonymer Krankenschein kann nicht „blanko“ ausgegeben werden, er muss zu-
mindest zur Abrechnung eine Identitätsnummer oder einen festgelegten (Fantasie-)
Namen enthalten, um einem Missbrauch vorzubeugen. Angestrebt wird eine über die
Bedarfsdauer gleichlautende Anonymisierung. Dies gewährleitet eine nachvollziehbare
Behandlungsdokumentation bei gleichzeitiger Sicherstellung einer sachlich fundierten
medizinischen Behandlung.
 Der Anonyme Krankenschein ist kein Ersatz für bestehende Strukturen und Ansprü-
che.
Bei den eingebundenen Beratungsstellen besteht die Expertise, gegebenenfalls zunächst 
nicht erkannte Grundlagen zur notwendigen Versicherung im Einzelfall zu eruieren und in An-
spruch zu nehmen sowie weitere erforderliche Hilfen im Einzelfall einzuleiten. Dazu gehören 
z.B. (aufenthalts-) rechtliche, soziale oder persönliche Beratungen und die Vermittlung erfor-
derlicher fachlicher Hilfen (z.B. Ermittlung alternativer Kostenträger für die Krankenversiche-
rung).
Die Ausgabe des anonymen Krankenscheins erfolgt aus diesem Grund über ein sogenanntes 
„Doppeltes Gatekeeping-Verfahren“. Dies beinhaltet die Prüfung der leistungsrechtlichen Hin-
tergründe nebst Beratung und Unterstützung in Hinblick auf die Eröffnung von Zugangsmög-
lichkeiten zur gesundheitlichen Regelversorgung. Weiterhin bedarf es einer Überprüfung der 
medizinischen Indikation.  
Strukturell ist das folgende Vorgehen geplant (Punkt 1 und 2 können in beliebiger Reihenfolge 
stattfinden): 
1. Menschen werden in Clearingstelle und beim Netzwerk ohne Papiere beraten wenn
unklar ist, ob Zugang zur Krankenversicherung besteht. Wenn dies nicht, oder nicht
zeitnah genug, möglich ist, wird dies von den Beratenden dokumentiert und in Schrift-
form der beratenen Person mitgegeben.
Anlage 2

2. Menschen stellen sich in einem der medizinischen Angebote für Menschen ohne Zu-
gang zur Regelversorgung vor, also die Angebote der Malteser Medizin für Menschen 
ohne Krankenversicherung, des Mobilen Medizinischen Dienstes und von der Abtei-
lung 536 im Gesundheitsamt (Schwangere, STI und sexuelle Gesundheit, Allgemein-
medizin und Ausgabestelle AKS). 
3. Wenn in diesen Medizinischen Angeboten ein weiterer Behandlungsbedarf gesehen 
wird (also nach Ausschöpfen der eigenen Möglichkeiten), und die schriftliche Bestäti-
gung über fehlenden Zugang zur Regelversorgung vorliegt können die AKS-Köln 
Scheine ausgegeben werden. 
 
Diese sind analog zum im Regelsystem bestehenden Möglichkeiten zu verstehen: 
1. AKS-Köln Ambulant: entspricht einer Überweisung. Es können ambulante Behandlun-
gen abgerechnet werden. Kostendeckel liegt bei 500 €. 
2. AKS-Köln Stationär: entspricht einer Einweisung. Es können stationäre Behandlungen 
abgerechnet werden. Kostendeckel 3.500 €. 
3. Rezept-Schein: Entspricht einem Rezept inklusive Abrechnungs-Schein. Kostendeckel 
100 €. 
Hierfür ist ein Sachmittelbudget in Höhe von 200.000 € p. a. vorgesehen.

Anlage 01 Konzept_Anonymer_Krankenschein

16926 Zeichen

Seite 1 von 7 
Konzept für die Ausgabe eines Anonymen Krankenscheins 
in Köln 
1. Ausgangslage
Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ist ein Menschenrecht. In Deutschland ist die  
Übernahme der Kosten  für eine medizinische Versorgung durch die gesetzliche und private  
Krankenversicherung gewährleistet. Dennoch gibt es viele Menschen, die keinen oder nur  
einen sehr begrenzten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung haben. Dies  
betrifft in besonderer Weise Menschen ohne Papiere, erwerbslose Menschen aus 
Mitgliedsstaaten der europäischen Union und wohnungslose Menschen. 
Welche Angebote gibt es in Köln für diese Zielgruppe? 
Die Clearingstelle Migration und Gesundheit  richtet sich an zugewanderte Menschen ohne  
Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus und berät und prüft, ob ein  
Anspruch auf einen Krankenversicherungsschutz besteht. Sie unterstützt dabei, den Zugang  
zu gesundheitlicher Regelversorgung zu erhalten, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. 
Wenn trotz eingehender Prüfung kein Versicherungsschutz herstellbar ist, bleibt nur der  
Verweis auf Institutionen, die anonym und kostenlos eine medizinische Versorgung anbieten. 
Das Netzwerk Menschen ohne Papiere berät Menschen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus 
per se keinen Krankenversicherungsschutz haben. Dem Netzwerk steht ein Fond „Armenbett“ 
der Stadt Köln von jährlich 5.000 € für gesundheitliche Notfälle zur Verfügung. 
Das Angebot der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung  richtet sich vor 
allem an Patient*innen zur Erstuntersuchung und Notfallversorgung bei plötzlicher Erkrankung 
oder Verletzung, eine medizinische Versorgung bei chronischen Erkrankungen und milderen  
Symptomen ist regelhaft hingegen nicht möglich. 
Das Gesundheitsamt bietet eine Grundversorgung für Menschen ohne Zugang zum 
Regelsystem in drei Bereichen an: 
- Eine medizinische Sprechstunde für Schwangere ohne Krankenversicherung,
- die medizinische Sprechstunde des Fachdienstes STI- sexuell übertragbare Erkrankungen
und sexuelle Gesundheit, die sich an Sexarbeitende, deren Partner*innen und an
Menschen ohne Krankenversicherung richtet sowie
- Den mobilen medizinischen Dienst: ein aufsuchendes Angebot f ür drogenkonsumierende
und / oder wohnungslose Menschen.
Deutlich wird: zwar gibt es für Akutsituationen sowie einzelne Bereiche (Gyn äkologie und  
Urologie) und Zielgruppen ein medizinisches Angebot, bei allen anderen gesundheitlichen  
Problemen und der Not wendigkeit einer Behandlung im Krankenhaus sind die Menschen  
jedoch darauf angewiesen, auf eigene Faust jemanden zu finden, der sie kostenlos behandelt. 
Falls dies nicht gelingt, bleiben sie medizinisch unversorgt. 
Darum hat sich der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen mit der Frage der Einführung eines 
„Anonymen Krankenscheins“ in Köln befasst. Dabei hat er die Expertise aus der vorhandenen 
Struktur zur Beratung von Mensch en ohne Krankenversicherung und/ oder Menschen ohne  
Papiere sowie aus der medizinischen Erst - und Akutversorgung für diesen Personenkreis  
aufgegriffen und im Rahmen eines Arbeitskreises zum Thema einbezogen. 
Der Arbeitskreis bestand aus Vertreter*innen der Malteser-Medizin für Menschen ohne 
Krankenversicherung, der Beratungsstellen für Menschen ohne Papiere und der Clearingstelle 
„Migration und Gesundheit“. Seitens der Stadt K öln haben Mitarbeiterinnen d es 
Anlage 1

Seite 2 von 7  
Gesundheitsamtes und des Amtes für Integration und Vielfalt, Kommunales 
Integrationszentrums, mitgewirkt. Auch A nregungen der Initiative „Medinetz“ flossen in die  
Konzepterarbeitung ein. 
 
Einbezogen wurde auch das seinerzeit bereits wegweisende Konzept zur Unterstützung von 
Menschen ohne Papiere aus dem Jahr 2008. Schon damals hieß es in der auf Anregung des 
Runden Tisches für Flüchtlingsfragen durch die Stadt Köln in Auftrag  gegebene Studie zu in 
Illegalität lebenden Menschen, dass der medizinische Bedarf von  Menschen ohne Papiere 
nicht auf Dauer durch finanzielle Nothilfefonds abgedeckt werden kann: „Es liegt auf der Hand, 
dass Kosten der Gesundheit, …, nicht jenseits regulärer  Strukturen abgedeckt werden 
können.“ 
Zitat aus der Studie des Institutes für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien“ (IMIS),  
vgl. hierzu auch Studie zu Menschen ohne Papiere in Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de). 
 
Der Einsatz eines anonymen Krankenscheins gewährleistet, dass jeder Mensch in Köln 
mit entsprechendem Bedarf notwendige Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch 
nehmen kann . Ihre Versorgung wird durch diese Erleichterung eines Zugangs zu  
medizinischen Hilfen deutlich verbessert. Es wird grundsätzlich eine Versorgung im Rahmen 
der üblichen Zugänge zu Ärzt*innen und Krankenhäusern ermöglicht. 
 
Die Vorteile sind dabei insbesondere: 
 
 Verbesserter Zugang zu medizinischer Versorgung bei Wahlrecht gegenüber Ärzt*innen. 
 
 Ermöglichung einer regulären Gesundheitsversorgung über akute Notfallsituationen 
hinausgehend; auch Vorsorgebehandlungen und Impfungen sind möglich. 
 
 Abbau von Hemmnissen zur Nutzung medizinischen Rates und Behandlung. 
 
 Vermeidung von Krisensituationen und der Ausbreitung / Zuspitzung / Chronifizierung von 
Erkrankungen, auch durch zeitnahe Diagnostik und Behandlung. 
 
 Verringerung einer Ausbreitung übertragbarer Krankheiten (Beispiel Covid 19 oder TBC). 
 
 Begrenzung von Behandlungskosten. Selbst wenn der Anonyme Krankenschein häufiger  
genutzt wird, wird eine rechtzeitige medizinische Versorgung dazu beitragen, dass 
Behandlungskosten im Ein zelfall – oft dann durch das Sozialamt aufgefangen - nicht 
exorbitant steigen. 
 
Dabei sind drei Aspekte von Anfang an wichtig und zugunsten der genannten Zielgruppen 
besonders zu beachten: 
 
 Der Datenschutz und die absolute Vertraulichkeit sind wichtiger Bestandteil der Ausgabe 
des Anonymen Krankenscheins. Hierauf müssen sich die Nutzenden verlassen können. 
 
 Ein Anonymer Krankenschein kann nicht „blanko“ ausgegeben werden, er muss zumindest 
zur Abrechnung eine Identitätsnummer oder einen festgelegten (Fantasie-) Namen

Seite 3 von 7  
enthalten, um einem Missbrauch vorzubeugen. Angestrebt wird eine über die 
Bedarfsdauer gleichlautende Anonymisierung. Dies gewährleitet eine nachvollziehbare  
Behandlungsdokumentation bei gleichzeitiger Sicherstellung einer sachlich fundierten 
medizinischen Behandlung. 
 
 Der Anonyme Krankenschein ist kein Ersatz für bestehende Strukturen und Ansprüche! 
 
Nachfolgend werden die notwendigen administrativen und konzeptionellen Grundlagen für die 
Umsetzung der Ausgabe des Anonymen Krankenscheins beschrieben. 
 
 
2. Rahmenbedingungen für die Ausgabe des anonymen Krankenscheins 
 
2.1. Zielgruppe 
Der Anonyme Krankenschein wird an Personen ausgegeben, die nicht krankenversichert sind 
strukturell oder finanziell keinen Zugang zur Regelversorgung haben und seit mindestens drei 
Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben. 
In diesem Kontext  werden insbesondere Menschen ohne  Aufenthaltspapiere, aber auch 
weitere Personen wie EU-Bürger*innen oder Angehörige von Drittstaaten, die keine 
Krankenversicherung haben oder ihre Ansprüche durch eine Überschreitung von Visazeiten  
verwirkt haben, aufgefangen. Ebenfalls einbezogen werden deutsche Staatsbürger*innen, die 
aktuell keinen Zugang zur Krankenversorgung haben. 
 
2.2. Leistungsumfang in der Behandlung 
Zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in der Behandlung sollen der Umfang der 
Behandlung und die abzurechnenden Leistungen über den Anonymen Krankenschein 
mindestens den Leistungen nach § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes 
entsprechen. 
Vorsorgeuntersuchungen und die Versorgung chronisch erkrankter Personen sind hier 
enthalten. 
 
2.3. Ausgabe des Krankenscheins 
Der Zugang zum anonymen Krankenschein hat zwei Grundvoraussetzungen: 
Es besteht ein medizinischer Bedarf und es ist in medizinisch vertretbarem zeitlichem Rahmen 
kein Krankenversicherungsschutz erreichbar. Daraus ergibt sich, dass es einer ärztlichen und 
einer sozialarbeiterischen Versorgung bedarf. 
 
Die Ausgabe des anonymen Krankenscheins erfolgt aus diesem Grund über ein sogenanntes 
„Doppeltes Gatekeeping-Verfahren“. Dies beinhaltet die Prüfung  der leistungsrechtlichen 
Hintergründe nebst Beratung und Unterstützung in Hinblick auf die Eröffnung von 
Zugangsmöglichkeiten zur gesundheitlichen Regelversorgung. Weiterhin bedarf es einer 
Überprüfung der medizinischen Indikation. 
 
Als Ausgabestellen für den Krankenschein sind die bestehenden medizinischen Notdienste für 
Menschen ohne Papiere (Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung; 
Gesundheitsamt), die Clearingstelle „Migration und Gesundheit“ und das bestehende 
Beratungsnetzwerk für Menschen ohne Papiere vorgesehen. 
Bei den oben genannten Beratungsstellen besteht die Expertise, gegebenenfalls zunächst  
nicht erkannte Grundlagen zur n otwendigen Versicherung im Einzelfall zu eruieren und in  
Anspruch zu nehmen sowie weitere erforderliche Hilfen im Einzelfall einzuleiten. Dazu gehören 
z.B. (aufenthalts-)rechtliche, soziale oder persönliche Beratungen und die Vermittlung 
erforderlicher fachlicher Hilfen (z.B. bei Legalisierung von Aufenthalten, Ermittlung alternativer 
Kostenträger für die Krankenversicherung, im Einzelfall auch eine Vermittlung zur 
Schuldnerberatung oder zu einer psychosozialen Beratung).

Seite 4 von 7  
Im Folgenden werden die Verfahrensschritte beschrieben. Dabei ist zu beachten, dass die  
genannten Akteure untereinander abgestimmt und eng kooperieren und die Abläufe, die hier  
notwendigerweise in einem Nacheinander beschrieben werden, zügig und in Teilen zeitgleich 
erfolgen. 
 
Die medizinische Indikationsstellung erfolgt durch die an der medizinischen Versorgung der 
Zielgruppe beteiligten Ärzt*innen des Gesundheitsamtes und der Malteser Medizin für 
Menschen ohne Krankenversicherung. Hierbei ist der anonymen Krankenschein als eine 
analog der Überweisung und der Einweisung im Regelsystem zu verstehen.  
 
Die Überprüfung der leistungsrechtlichen Hintergründe erfolgt in der Clearingstelle 
Migration und Gesundheit oder in einer der Beratungsstellen des Netzwerkes B eratung von 
Menschen ohne Papiere (bestehend aus Agisra, Caritas, Diakonisches Werk, Kölner 
Flüchtlingsrat, Rom e.V.). Hier wird eruiert, ob es Zugangsmöglichkeiten zur gesundheitlichen 
Regelversorgung gibt und bei deren Sicherstellung unterstützt. Wenn kein 
Versicherungsschutz erreicht werden kann, finanzielle Bedürftigkeit vorliegt und die 
hilfesuchende Person seit mindestens drei Monaten den gewöhnlichen Aufenthalt in Köln hat, 
liegt auch die sozialrechtliche Indikation für die Ausstellung eines Anonym en Krankenscheins 
vor. 
 
Bei Vorhandensein beider Indikationen erfolgt die Ausgabe des personengebundenen 
Anonymen Krankenscheins, der für drei Monate gültig ist und ambulante Leistungen bis zu  
einer Höhe von 500 €, stationäre Leistungen bis 3.500 € deckt. Darüberhinausgehende Kosten 
bedürfen einer Mitteilung durch den Leistungserbringer an die Projektgruppe, damit eine 
konkrete fallbezogene Überprüfung der notwendigen Kosten und  alternativer 
Finanzierungsmöglichkeiten erfolgen kann. 
Der Anonyme Krankenschein wird indikationsbezogen quartalsweise ausgestellt. 
Das Quartal bezieht sich auf die drei der Ausgabe folgenden Monate; eine feste Bindung an  
die im Bereich der GKV gebräuchlichen festen Quartale ist nicht vorgesehen. 
 
Der Anonyme Krankenschein berechtigt die behandlungsbedürftige Person zusammen mit der 
Überweisung, eine Praxis oder ein Krankenhaus der Wahl aufzusuchen. Für die 
Verschreibung notwendiger Arzneimittel wird ein Rezeptschein verwendet. 
Nach erfolgter Leistungserbringung wird von der Praxis bzw. dem Krankenhaus eine 
Rechnung gemäß einfachem Satz der Gebührenverordnung für (Zahn-)Ärzt*innen an die AKS- 
Verwaltung ausgestellt. Wird nach erfolgter Kostenübernahme zu einem späteren Zeitpunkt  
ein Krankenversicherungsschutz ermittelt und stellt sich heraus, dass die Ausgaben 
rückwirkend übernommen werden können / müssen, wird ein Antrag auf Rückerstattung bei  
der entsprechenden Stelle gestellt. 
 
 
3. Personelle Ausstattung 
Aus dem beschriebenen Verfahren ergibt sich folgender Personalbedarf: 
 
Die Anamnese und medizinische Bedarfsprüfung, die Ausstellung von  Überweisungen, die 
Dokumentation in anonymisierten Patient*innenakten sowie die Prüfung  der Abrechnungen 
auf medizinische Notwendigkeit erfolgen durch Allgemeinmediziner*innen. Diese Tätigkeit 
erfolgt sowohl durch den Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit im Gesundheitsamt als 
ggf. auch durch Außensprechstunden. 
 
Zwei zusätzliche Vollzeit-Stellen für Sozialarbeiter*innen werden bei den Trägern  
eingebunden. Zusätzlich zu den Klärungen leistungsrechtlicher Aspekte soll hier die Beratung 
zu aufenthalts- und sozialrechtlichen Themen sowie im Bedarfsfall zu persönlichen 
Lebensthemen erfolgen und ggfs. auch die Vermittlung weitergehender fachlicher Hilfen 
vorgenommen werden.

Seite 5 von 7  
Die Einrichtung einer zusätzlichen 0,5 Verwaltungsstelle zur Erfassung der Ausgaben und 
Sicherstellung der Finanzierung, Abrechnung und Erstellung der Berichterstattung wird 
ebenfalls eingeplant. 
 
Eine Projektgruppe - bestehend aus der Projektkoordination, Vertreter*innen des 
Gesundheitsamtes, des Amtes für Integration und Vielfalt und der beteiligten Akteure (MMM,  
Clearingstelle Migration und Gesundheit sowie Netzwerk Beratungsstellen für Menschen ohne 
Papiere) - wird das Projekt begleiten. 
 
 
4. Finanzplanung der Umsetzung des anonymen Krankenscheins 
Die Kosten für die Umsetzung verteilen sich im Wesentlichen auf die beiden Säulen der  
medizinischen Behandlungs- und der Personalkosten, deren Höhe davon abhängt, wie  viele 
Menschen das Beratungsangebot nutzen und mit wieviel anspruchsberechtigten Nutzer*innen 
des anonymen Krankenscheins jährlich zu rechnen ist. 
Diese Zahlen lassen sich nicht eindeutig erschließen, der Blick auf die Zahlen der 
Clearingstelle, des Netzwerkes Menschen ohne  Papiere, der Dienste des Gesundheitsamtes  
für diese Zielgruppe und der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung gibt  
jedoch Hinweise auf die in Anlage 1 dargestellten Größenordnung. 
Wahrscheinlich ist, dass bei all diesen Angeboten die Zahl potentieller Nutzer*innen des 
anonymen Krankenscheins im mittleren dreistelligen Bereich liegen wird und die Anzahl der 
entsprechenden Beratungs- oder Behandlungskontakte mindestens zwei bis dreimal so hoch  
sein werden. 
Ein uneingeschränkter Zugang zu den Beratungs- und Behandlungsangeboten sowie die  
Möglichkeit, bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen mit Hilfe eines anonymen  
Krankenscheins eine reguläre medizinische Behandlung zu erhalten, wird perspektivisch dazu 
führen, dass die Zahl derer, die dieses Angebot nutzen werden, deutlich höher ausfallen wird. 
Als Berechnungsgrundlage für den daraus resultierenden Behandlungs - und Personalbedarf 
werden 800 Personen bei durchschnittlichen Behandlungskosten von 250 € jährlich pro Person 
angenommen. 
Daraus ergibt sich folgender Kostenplan:

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Personalkosten pro Jahr 
Sozialarbeiter*innen (2,0 VZÄ S 12) 159.000 € 
Verwaltungsfachkraft (0,5 VZÄ  E 5) 29.300 € 
Sach- und Overheadkosten der Träger (15% der 
Personalkosten 
28.245 € 
Behandlungskosten 200.000 € 
Erwartete Gesamtkosten/Jahr 416.545 € 
 
5. Evaluation und Ergebnissicherung 
 
Eine Evaluation über die tatsächlichen Bedarfe  ist notwendig, da die Datenlage hier keine 
ausreichende Grundlage für Bedarfsberechnungen bietet. In diesem Rahmen wird ein 
Sachbericht nach 6 Monaten, 12 Monaten und Projektende gemeinsam mit den Trägern 
erarbeitet und vorgelegt. Dieser beinhaltet neben den soziodemog raphischen Informationen 
eine statistische Auswertung der Inanspruchnahmen inklusive medizinischer 
Diagnosestellungen und den entstandenen Kosten und Vermittlungen in das Regelsystem.

Anlage 1: Nutzung der Angebote in Köln für Menschen ohne Krankenversicherung bzw. mit ungeklärtem Versicherungsschutz  
 
 Beratungs- bzw. 
Behandlungskontakte 
2020 
Anzahl der 
Klient*innen 
bzw. 
Patient*innen 
2020 
Beratungs- bzw. 
Behandlungskontakte 
2022 
Anzahl der 
Klient*innen bzw. 
Patient*innen 
2022 
Bemerkungen 
Clearingstelle Migration 
und Gesundheit 
1369 530 1166 483  
Netzwerk Menschen ohne 
Papiere 
427 162    
Malteser Medizin für 
Menschen ohne 
Krankenversicherung 
1143 553    
Gesundheitsamt – 
Sprechstunde für 
Schwangere 
892 242 959 303 Annähernd nur 
Patient*innen ohne 
KV 
Gesundheitsamt – 
Fachdienst STI 
864 275 918 257 Genannt sind hier 
nur die Anzahl der 
Patient*innen ohne 
KV 
Gesundheitsamt – Mob. 
Medizinischer Dienst 
2285 
 
368 3285 420 Genannt sind 
Patient*innen ohne 
KV orientiert an 
prozentueller 
Verteilung aus 
2021 
(in 2021: 18% ohne 
KV, bei 12% 
fehlende Angabe) 
(bis zu)

Anlage 3 Verteilung der Finanzmittel der Träger

897 Zeichen

Verteilung der Finanzmittel auf die Träger
Träger Zweck
maximale
 Mittel 2023
maximal
 15% Sachkosten
maximale 
Kosten 23
maximale 
Mittel 2024
maximal 
15% Sachkosten
maximale
 Kosten 24
Agisra 0,25 VZÄ S12 
Beratung 9.937,50 € 1.490,63 € 19.875,00 € 2.981,25 €
Rom EV 0,25 VZÄ S12 
Beratung 9.937,50 € 1.490,63 € 19.875,00 € 2.981,25 €
Kölner Flüchtlingsrat 0,25 VZÄ S12 
Beratung 9.937,50 € 1.490,63 € 19.875,00 € 2.981,25 €
0,5 VZÄ S12 Beratung
19.875,00 € 39.750,00 €
0,5 VZÄ E5 
Verwaltung 14.650,00 € 29.300,00 €
Diakonie 0,75 VZÄ S12 
Beratung 29.812,50 € 4.471,88 € 59.625,00 € 8.943,75 €
Summe 94.150,00 € 14.122,50 € 108.272,50 € 188.300,00 € 28.245,00 € 216.545,00 €
VZÄ = Vollzeitäquivalent
Sachkosten = im Wesentlichen Arbeitsplatzkosten, werden üblicher Weise bei der Bewilligung von Fördermitteln ohne nähere Prüfung in dieser Höhe anerkannt.
5.178,75 € 10.357,50 €Caritas
Anlage 3

Beratungsverlauf (1)

15.06.2023 Rat
TOP 10.47 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1195/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.06.2023
Erstellt
11.04.2023 11:05