1195/2023
Einführung eines Anonymen Krankenscheins in Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 1195/2023 Freigabedatum 13.06.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einführung eines Anonymen Krankenscheins in Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 gemäß dem Finanzaus- schussbeschluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Ge- sundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste zugesetzten Mittel in Höhe von 308.273 € für das Jahr 2023 und 400.000 € für das Jahr 2024. Er beauftragt die Verwaltung befristet bis zum 31.12.2024 mit der Umsetzung des Anonymen Kranken- scheins für Köln. 2. Der Rat beschließt die Umschichtung der Mittel für den Anonymen Krankenschein in Höhe von 308.273 € im Haushaltsjahr 2023 und 416.545 € für das Haushaltsjahr 2024 in- nerhalb des Teilergebnisplans des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701-Ge- sundheitsdienste aus Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 308.273 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 400.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Es gibt viele Menschen, die keinen oder nur einen sehr begrenzten Zugang zu einer ange- messenen Gesundheitsversorgung haben und die über keine Krankenversicherung verfügen. Dies betrifft in besonderer Weise Menschen ohne Papiere, erwerbslose Menschen aus der europäischen Union und wohnungslose Menschen. Vor diesem Hintergrund ist eine Arbeits- gruppe aus Vertreter*innen der Verwaltung, der Malteser Medizin für Menschen ohne Kran- kenversicherung, der Beratungsstellen für Menschen ohne Papiere und der Clearingstelle „Migration und Gesundheit“ tätig geworden und hat den Anonymen Krankenschein für Köln entwickelt. Das Konzept, das der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen am 25.02.2022 einstim- mig befürwortet hat, wurde zwischenzeitlich aktualisiert und liegt dieser Vorlage als Anlage1 bei. Ziel des Anonymen Krankenscheins (AKS) ist es, die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung und/oder Menschen ohne Papiere zu verbessern. Hierbei wird ne- ben der Behandlung bei bereits bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen insbeson- dere auch der Fokus auf Präventivmaßnahmen im Sinne von Vorsorgeuntersuchungen gelegt. Der Anonyme Krankenschein ist kein Ersatz für bestehende Strukturen und Ansprüche. 3 Der Zugang zum Anonymen Krankenschein hat zwei Grundvoraussetzungen: • es besteht ein medizinischer Bedarf und • es ist in medizinisch vertretbarem zeitlichem Rahmen kein Krankenversicherungs- schutz erreichbar. Daraus ergibt sich, dass es einer ärztlichen und einer sozialarbeiterischen Versorgung bedarf. Der Zugang zum Anonymen Krankenschein erfolgt daher über ein sogenanntes „Doppeltes Gatekeeping-Verfahren“. Dieses beinhaltet die Prüfung der leistungsrechtlichen Hintergründe nebst Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Eröffnung von Zugangsmöglichkeiten zur gesundheitlichen Regelversorgung. Weiterhin bedarf es einer Überprüfung der medizini- schen Indikation. Hierfür sind in der Struktur zur Einführung des Anonymen Krankenscheins die folgenden Pro- zessabläufe und Mittelverteilung vorgesehen, die in der Gesamtheit die bestmögliche gesund- heitliche Versorgung der Zielgruppe und langfristige Perspektive der zu versorgenden Men- schen erreichen soll: 1. Beratungs- und Clearingprozess Die Beratung der Menschen ohne Zugang zur Regelversorgung erfolgt mit dem Ziel, beste- hende oder sich durch geänderte gesundheitliche Voraussetzungen ergebende Wege in das Regelsystem zu erarbeiten und diesen zu unterstützen. Zielführend ist in diesem Kontext, die Beratungsstellen einzubinden, welche die Zielgruppen erreichen und deren Handlungsmöglichkeit um die Beratungsfunktion und Begleitung zum Anonymen Krankenschein zu erweitern. Hierbei handelt es sich zum einen um das Netzwerk für Menschen ohne Papiere und zum anderen um die Clearingstelle Migration. Zu diesem Be- ratungsnetzwerk gehören die beteiligten Träger Agisra, Caritas, Diakonisches Werk, Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V. Bei den eingebundenen Beratungsstellen besteht die Expertise, gegebenenfalls zunächst nicht erkannte Grundlagen zur notwendigen Versicherung im Einzelfall zu eruieren und in An- spruch zu nehmen sowie weitere erforderliche Hilfen im Einzelfall einzuleiten. Dazu gehören z.B. (aufenthalts-) rechtliche, soziale oder persönliche Beratungen und die Vermittlung erfor- derlicher fachlicher Hilfen (z.B. Ermittlung alternativer Kostenträger für die Krankenversiche- rung). Der Prozess ist fortlaufend zu verstehen, d.h. auch nach Ausgabe des AKS ist beispielsweise bei schwerwiegender Diagnose die Möglichkeit eines Eintritts in die Regelversorgung zu eva- luieren. Wenn dies nicht oder nicht zeitnah genug möglich ist, wird dies von den Beratenden doku- mentiert und in Schriftform der beratenen Person mitgegeben. Der Clearingprozess ist für die beratene Person die Möglichkeit, den Weg aus der unklaren oder illegalen Situation heraus und mögliche Zugänge zu aufenthaltsrechtlicher Sicherheit und/oder in die Krankenversicherung zu finden und somit eine auch perspektivische Gesund- heitsversorgung zu erhalten. Im Sinne des Projektes ist durch das Clearing in hohem Maße eine Einsparung von AKS- Sachmitteln über die Vermittlung in das Regelsystem zu erwarten. Hierfür sind Beratungskosten in Höhe von 79.500 € in 2023 bzw. 159.000€ in 2024 zuzgl. 15% Sachkosten vorgesehen. 2. Ausgabe Anonymer Krankenschein Im Rahmen einer allgemeinmedizinischen/internistischen Sprechstunde im Gesundheitsamt soll die Erstbehandlung und bei Bedarf Weitervermittlung über den Anonymen Krankenschein für Menschen ohne Krankenversicherung erfolgen. Die Ausgabe des anonymen Krankenscheins erfolgt im Rahmen bereits bestehender medizi- nischer Angebote für Menschen ohne Zugang zur Regelversorgung: den Angeboten der Mal- teser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung, des Mobilen Medizinischen Dienstes und der Abteilung Gesundheitsdienste des Gesundheitsamtes (Schwangere, STI und sexuelle Gesundheit, Allgemeinmedizin). 4 Wenn in diesen medizinischen Angeboten ein über die in Eigenleistung hinausgehender Be- handlungsbedarf gesehen wird und die schriftliche Bestätigung durch das vorhergehende Clearing über fehlenden Zugang zur Regelversorgung vorliegt, können die anonymen Kran- kenscheine ausgegeben werden. Diese sind analog zu den im Regelsystem bestehenden Möglichkeiten zu verstehen: • AKS-Köln Ambulant: entspricht einer Überweisung. Es können ambulante Behandlun- gen abgerechnet werden, Kostendeckel liegt bei 500 €. • AKS-Köln Stationär: entspricht einer Einweisung. Es können stationäre Behandlungen abgerechnet werden, Kostendeckel 3.500 €. • Rezept-Schein: Entspricht einem Rezept inklusive Abrechnungsschein, Kostendeckel 100 €. Hierfür ist ein Sachmittelbudget in Höhe von 200.000 € p. a. vorgesehen. 3. Verwaltung/Abrechnung Die Abrechnung der Behandlungs- und Rezeptkosten soll von den Leistungserbringern direkt über das Projekt erfolgen. Die Abwicklung ist über eine Verwaltungstätigkeit zur Überprüfung der abgerechneten Leistungen und Auszahlung der Beträge bei einem der Träger vorgese- hen. Hierfür sind Personalkosten in Höhe 14.650 € (2023) und 29.300 € (2024) zuzgl. 15 % Sach- kosten geplant. Ein Überblick zu den Einzelheiten des beschriebenen Verfahrens ist in Anlage 2 beigefügt. Ein weiterer Teil der Zusammenarbeit mit den Trägern ist eine Evaluation über die tatsächli- chen Bedarfe, da die Datenlage hier keine ausreichende Grundlage für Bedarfsberechnungen bietet. In diesem Rahmen wird ein Sachbericht nach 6 Monaten, 12 Monaten und Projektende gemeinsam erarbeitet und vorgelegt. Dieser beinhaltet neben den soziodemographischen In- formationen eine statistische Auswertung der Inanspruchnahmen inklusive medizinischer Di- agnosestellungen und den entstandenen Kosten und Vermittlungen in das Regelsystem. Finanzierung Die Gesamtkosten (308.273 € für 2023 und 416.545 € für 2024) setzen sich wie folgt zusam- men: 2023 2024 Krankenversor- gung/ Medika- mente 200.000 € 200.000 € Träger: Beratungs- kosten 94.150 € 188.300 € Träger: Overhead- kosten 14.123 € 28.245 € Gesamt 308.273 € 416.545 € Die Verteilung der Finanzmittel auf die Träger ist in Anlage 3 dargestellt. Zur Finanzierung des Anonymem Krankenscheins stehen Aufwandsermächtigungen im Teiler- gebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von jeweils 400.000 € für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des 5 Fachausschusses. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/2024 insgesamt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen. Zur Umsetzung der Maßnahme werden jedoch Transferaufwendungen benötigt. Daher wer- den die Mittel in gleicher Höhe haushaltsneutral innerhalb des Teilplans und der Produkt- gruppe aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in die Teil- planzeile 15 –Transferaufwendungen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung umgeschich- tet. Die Deckung des Differenzbetrages im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 16.545 € erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigeraufwendungen im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen. Begründung der Dringlichkeit: Die internen Abstimmungen und eine parallel erforderliche Koordination mit den Trägern ha- ben bis jetzt angedauert. Eine Beschlussfassung vor der Sommerpause ist erforderlich, um den beteiligten Trägern im Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel einen ausreichenden Vorlauf für die Perso- nalakquise einzuräumen und eine zügige Umsetzung des Anonymen Krankenscheins zu er- möglichen, damit die von der Politik zugesetzten Finanzmittel auch noch in 2023 verwendet werden können. Eine spätere Beschlussfassung würde den Projektstart in diesem Jahr gefährden. Die Fach- ausschüsse werden nach Beschlussfassung durch den Rat informiert. Anlagen
Anlage 2
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Ausgabe des Anonymen Krankenscheins Ziel des Projekts ist es, die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversiche- rung zu verbessern. Hierbei wird neben der Behandlung bei bereits bestehenden gesundheitli- chen Einschränkungen insbesondere auch der Fokus auf Präventivmaßnahmen im Sinne von Vorsorgeuntersuchungen gelegt. Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen geleistet, indem Menschen ohne Kranken- versicherung eine gleichberechtigte Inanspruchnahme von (Vorsorge-) Angeboten der Regel- versorgung ermöglicht wird. Durch die (Re-) Integration von solchen Menschen in das deut- sche Gesundheitssystem soll langfristig eine gesunde Integration auch auf sozialgesellschaft- licher Ebene gefördert werden. Das Projekt soll die folgenden Ziele erreichen: Verbesserter Zugang zu medizinischer Versorgung bei Wahlrecht gegenüber Ärzt*in- nen. Ermöglichung einer regulären Gesundheitsversorgung über akute Notfallsituationen hinausgehend; auch Vorsorgebehandlungen und Impfungen sind möglich. Abbau von Hemmnissen zur Nutzung medizinischen Rates und Behandlung. Vermeidung von Krisensituationen und der Ausbreitung / Zuspitzung / Chronifizierung von Erkrankungen, auch durch zeitnahe Diagnostik und Behandlung. Verringerung einer Ausbreitung übertragbarer Krankheiten (z. B. Covid 19 oder TBC). Begrenzung von Behandlungskosten. Selbst wenn der Anonyme Krankenschein häufi- ger genutzt wird, wird eine rechtzeitige medizinische Versorgung dazu beitragen, dass Behandlungskosten im Einzelfall – oft dann durch das Sozialamt aufgefangen - nicht exorbitant steigen. Dabei sind drei Aspekte von Anfang an wichtig und zugunsten der genannten Zielgruppen be- sonders zu beachten: Der Datenschutz und die absolute Vertraulichkeit sind wichtiger Bestandteil der Aus- gabe des Anonymen Krankenscheins. Hierauf müssen sich die Nutzenden verlassen können. Ein Anonymer Krankenschein kann nicht „blanko“ ausgegeben werden, er muss zu- mindest zur Abrechnung eine Identitätsnummer oder einen festgelegten (Fantasie-) Namen enthalten, um einem Missbrauch vorzubeugen. Angestrebt wird eine über die Bedarfsdauer gleichlautende Anonymisierung. Dies gewährleitet eine nachvollziehbare Behandlungsdokumentation bei gleichzeitiger Sicherstellung einer sachlich fundierten medizinischen Behandlung. Der Anonyme Krankenschein ist kein Ersatz für bestehende Strukturen und Ansprü- che. Bei den eingebundenen Beratungsstellen besteht die Expertise, gegebenenfalls zunächst nicht erkannte Grundlagen zur notwendigen Versicherung im Einzelfall zu eruieren und in An- spruch zu nehmen sowie weitere erforderliche Hilfen im Einzelfall einzuleiten. Dazu gehören z.B. (aufenthalts-) rechtliche, soziale oder persönliche Beratungen und die Vermittlung erfor- derlicher fachlicher Hilfen (z.B. Ermittlung alternativer Kostenträger für die Krankenversiche- rung). Die Ausgabe des anonymen Krankenscheins erfolgt aus diesem Grund über ein sogenanntes „Doppeltes Gatekeeping-Verfahren“. Dies beinhaltet die Prüfung der leistungsrechtlichen Hin- tergründe nebst Beratung und Unterstützung in Hinblick auf die Eröffnung von Zugangsmög- lichkeiten zur gesundheitlichen Regelversorgung. Weiterhin bedarf es einer Überprüfung der medizinischen Indikation. Strukturell ist das folgende Vorgehen geplant (Punkt 1 und 2 können in beliebiger Reihenfolge stattfinden): 1. Menschen werden in Clearingstelle und beim Netzwerk ohne Papiere beraten wenn unklar ist, ob Zugang zur Krankenversicherung besteht. Wenn dies nicht, oder nicht zeitnah genug, möglich ist, wird dies von den Beratenden dokumentiert und in Schrift- form der beratenen Person mitgegeben. Anlage 2 2. Menschen stellen sich in einem der medizinischen Angebote für Menschen ohne Zu- gang zur Regelversorgung vor, also die Angebote der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung, des Mobilen Medizinischen Dienstes und von der Abtei- lung 536 im Gesundheitsamt (Schwangere, STI und sexuelle Gesundheit, Allgemein- medizin und Ausgabestelle AKS). 3. Wenn in diesen Medizinischen Angeboten ein weiterer Behandlungsbedarf gesehen wird (also nach Ausschöpfen der eigenen Möglichkeiten), und die schriftliche Bestäti- gung über fehlenden Zugang zur Regelversorgung vorliegt können die AKS-Köln Scheine ausgegeben werden. Diese sind analog zum im Regelsystem bestehenden Möglichkeiten zu verstehen: 1. AKS-Köln Ambulant: entspricht einer Überweisung. Es können ambulante Behandlun- gen abgerechnet werden. Kostendeckel liegt bei 500 €. 2. AKS-Köln Stationär: entspricht einer Einweisung. Es können stationäre Behandlungen abgerechnet werden. Kostendeckel 3.500 €. 3. Rezept-Schein: Entspricht einem Rezept inklusive Abrechnungs-Schein. Kostendeckel 100 €. Hierfür ist ein Sachmittelbudget in Höhe von 200.000 € p. a. vorgesehen.
Anlage 01 Konzept_Anonymer_Krankenschein
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Seite 1 von 7 Konzept für die Ausgabe eines Anonymen Krankenscheins in Köln 1. Ausgangslage Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ist ein Menschenrecht. In Deutschland ist die Übernahme der Kosten für eine medizinische Versorgung durch die gesetzliche und private Krankenversicherung gewährleistet. Dennoch gibt es viele Menschen, die keinen oder nur einen sehr begrenzten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung haben. Dies betrifft in besonderer Weise Menschen ohne Papiere, erwerbslose Menschen aus Mitgliedsstaaten der europäischen Union und wohnungslose Menschen. Welche Angebote gibt es in Köln für diese Zielgruppe? Die Clearingstelle Migration und Gesundheit richtet sich an zugewanderte Menschen ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus und berät und prüft, ob ein Anspruch auf einen Krankenversicherungsschutz besteht. Sie unterstützt dabei, den Zugang zu gesundheitlicher Regelversorgung zu erhalten, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn trotz eingehender Prüfung kein Versicherungsschutz herstellbar ist, bleibt nur der Verweis auf Institutionen, die anonym und kostenlos eine medizinische Versorgung anbieten. Das Netzwerk Menschen ohne Papiere berät Menschen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus per se keinen Krankenversicherungsschutz haben. Dem Netzwerk steht ein Fond „Armenbett“ der Stadt Köln von jährlich 5.000 € für gesundheitliche Notfälle zur Verfügung. Das Angebot der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung richtet sich vor allem an Patient*innen zur Erstuntersuchung und Notfallversorgung bei plötzlicher Erkrankung oder Verletzung, eine medizinische Versorgung bei chronischen Erkrankungen und milderen Symptomen ist regelhaft hingegen nicht möglich. Das Gesundheitsamt bietet eine Grundversorgung für Menschen ohne Zugang zum Regelsystem in drei Bereichen an: - Eine medizinische Sprechstunde für Schwangere ohne Krankenversicherung, - die medizinische Sprechstunde des Fachdienstes STI- sexuell übertragbare Erkrankungen und sexuelle Gesundheit, die sich an Sexarbeitende, deren Partner*innen und an Menschen ohne Krankenversicherung richtet sowie - Den mobilen medizinischen Dienst: ein aufsuchendes Angebot f ür drogenkonsumierende und / oder wohnungslose Menschen. Deutlich wird: zwar gibt es für Akutsituationen sowie einzelne Bereiche (Gyn äkologie und Urologie) und Zielgruppen ein medizinisches Angebot, bei allen anderen gesundheitlichen Problemen und der Not wendigkeit einer Behandlung im Krankenhaus sind die Menschen jedoch darauf angewiesen, auf eigene Faust jemanden zu finden, der sie kostenlos behandelt. Falls dies nicht gelingt, bleiben sie medizinisch unversorgt. Darum hat sich der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen mit der Frage der Einführung eines „Anonymen Krankenscheins“ in Köln befasst. Dabei hat er die Expertise aus der vorhandenen Struktur zur Beratung von Mensch en ohne Krankenversicherung und/ oder Menschen ohne Papiere sowie aus der medizinischen Erst - und Akutversorgung für diesen Personenkreis aufgegriffen und im Rahmen eines Arbeitskreises zum Thema einbezogen. Der Arbeitskreis bestand aus Vertreter*innen der Malteser-Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung, der Beratungsstellen für Menschen ohne Papiere und der Clearingstelle „Migration und Gesundheit“. Seitens der Stadt K öln haben Mitarbeiterinnen d es Anlage 1 Seite 2 von 7 Gesundheitsamtes und des Amtes für Integration und Vielfalt, Kommunales Integrationszentrums, mitgewirkt. Auch A nregungen der Initiative „Medinetz“ flossen in die Konzepterarbeitung ein. Einbezogen wurde auch das seinerzeit bereits wegweisende Konzept zur Unterstützung von Menschen ohne Papiere aus dem Jahr 2008. Schon damals hieß es in der auf Anregung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen durch die Stadt Köln in Auftrag gegebene Studie zu in Illegalität lebenden Menschen, dass der medizinische Bedarf von Menschen ohne Papiere nicht auf Dauer durch finanzielle Nothilfefonds abgedeckt werden kann: „Es liegt auf der Hand, dass Kosten der Gesundheit, …, nicht jenseits regulärer Strukturen abgedeckt werden können.“ Zitat aus der Studie des Institutes für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien“ (IMIS), vgl. hierzu auch Studie zu Menschen ohne Papiere in Köln - Stadt Köln (stadt-koeln.de). Der Einsatz eines anonymen Krankenscheins gewährleistet, dass jeder Mensch in Köln mit entsprechendem Bedarf notwendige Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen kann . Ihre Versorgung wird durch diese Erleichterung eines Zugangs zu medizinischen Hilfen deutlich verbessert. Es wird grundsätzlich eine Versorgung im Rahmen der üblichen Zugänge zu Ärzt*innen und Krankenhäusern ermöglicht. Die Vorteile sind dabei insbesondere: Verbesserter Zugang zu medizinischer Versorgung bei Wahlrecht gegenüber Ärzt*innen. Ermöglichung einer regulären Gesundheitsversorgung über akute Notfallsituationen hinausgehend; auch Vorsorgebehandlungen und Impfungen sind möglich. Abbau von Hemmnissen zur Nutzung medizinischen Rates und Behandlung. Vermeidung von Krisensituationen und der Ausbreitung / Zuspitzung / Chronifizierung von Erkrankungen, auch durch zeitnahe Diagnostik und Behandlung. Verringerung einer Ausbreitung übertragbarer Krankheiten (Beispiel Covid 19 oder TBC). Begrenzung von Behandlungskosten. Selbst wenn der Anonyme Krankenschein häufiger genutzt wird, wird eine rechtzeitige medizinische Versorgung dazu beitragen, dass Behandlungskosten im Ein zelfall – oft dann durch das Sozialamt aufgefangen - nicht exorbitant steigen. Dabei sind drei Aspekte von Anfang an wichtig und zugunsten der genannten Zielgruppen besonders zu beachten: Der Datenschutz und die absolute Vertraulichkeit sind wichtiger Bestandteil der Ausgabe des Anonymen Krankenscheins. Hierauf müssen sich die Nutzenden verlassen können. Ein Anonymer Krankenschein kann nicht „blanko“ ausgegeben werden, er muss zumindest zur Abrechnung eine Identitätsnummer oder einen festgelegten (Fantasie-) Namen Seite 3 von 7 enthalten, um einem Missbrauch vorzubeugen. Angestrebt wird eine über die Bedarfsdauer gleichlautende Anonymisierung. Dies gewährleitet eine nachvollziehbare Behandlungsdokumentation bei gleichzeitiger Sicherstellung einer sachlich fundierten medizinischen Behandlung. Der Anonyme Krankenschein ist kein Ersatz für bestehende Strukturen und Ansprüche! Nachfolgend werden die notwendigen administrativen und konzeptionellen Grundlagen für die Umsetzung der Ausgabe des Anonymen Krankenscheins beschrieben. 2. Rahmenbedingungen für die Ausgabe des anonymen Krankenscheins 2.1. Zielgruppe Der Anonyme Krankenschein wird an Personen ausgegeben, die nicht krankenversichert sind strukturell oder finanziell keinen Zugang zur Regelversorgung haben und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Köln haben. In diesem Kontext werden insbesondere Menschen ohne Aufenthaltspapiere, aber auch weitere Personen wie EU-Bürger*innen oder Angehörige von Drittstaaten, die keine Krankenversicherung haben oder ihre Ansprüche durch eine Überschreitung von Visazeiten verwirkt haben, aufgefangen. Ebenfalls einbezogen werden deutsche Staatsbürger*innen, die aktuell keinen Zugang zur Krankenversorgung haben. 2.2. Leistungsumfang in der Behandlung Zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in der Behandlung sollen der Umfang der Behandlung und die abzurechnenden Leistungen über den Anonymen Krankenschein mindestens den Leistungen nach § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechen. Vorsorgeuntersuchungen und die Versorgung chronisch erkrankter Personen sind hier enthalten. 2.3. Ausgabe des Krankenscheins Der Zugang zum anonymen Krankenschein hat zwei Grundvoraussetzungen: Es besteht ein medizinischer Bedarf und es ist in medizinisch vertretbarem zeitlichem Rahmen kein Krankenversicherungsschutz erreichbar. Daraus ergibt sich, dass es einer ärztlichen und einer sozialarbeiterischen Versorgung bedarf. Die Ausgabe des anonymen Krankenscheins erfolgt aus diesem Grund über ein sogenanntes „Doppeltes Gatekeeping-Verfahren“. Dies beinhaltet die Prüfung der leistungsrechtlichen Hintergründe nebst Beratung und Unterstützung in Hinblick auf die Eröffnung von Zugangsmöglichkeiten zur gesundheitlichen Regelversorgung. Weiterhin bedarf es einer Überprüfung der medizinischen Indikation. Als Ausgabestellen für den Krankenschein sind die bestehenden medizinischen Notdienste für Menschen ohne Papiere (Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung; Gesundheitsamt), die Clearingstelle „Migration und Gesundheit“ und das bestehende Beratungsnetzwerk für Menschen ohne Papiere vorgesehen. Bei den oben genannten Beratungsstellen besteht die Expertise, gegebenenfalls zunächst nicht erkannte Grundlagen zur n otwendigen Versicherung im Einzelfall zu eruieren und in Anspruch zu nehmen sowie weitere erforderliche Hilfen im Einzelfall einzuleiten. Dazu gehören z.B. (aufenthalts-)rechtliche, soziale oder persönliche Beratungen und die Vermittlung erforderlicher fachlicher Hilfen (z.B. bei Legalisierung von Aufenthalten, Ermittlung alternativer Kostenträger für die Krankenversicherung, im Einzelfall auch eine Vermittlung zur Schuldnerberatung oder zu einer psychosozialen Beratung). Seite 4 von 7 Im Folgenden werden die Verfahrensschritte beschrieben. Dabei ist zu beachten, dass die genannten Akteure untereinander abgestimmt und eng kooperieren und die Abläufe, die hier notwendigerweise in einem Nacheinander beschrieben werden, zügig und in Teilen zeitgleich erfolgen. Die medizinische Indikationsstellung erfolgt durch die an der medizinischen Versorgung der Zielgruppe beteiligten Ärzt*innen des Gesundheitsamtes und der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung. Hierbei ist der anonymen Krankenschein als eine analog der Überweisung und der Einweisung im Regelsystem zu verstehen. Die Überprüfung der leistungsrechtlichen Hintergründe erfolgt in der Clearingstelle Migration und Gesundheit oder in einer der Beratungsstellen des Netzwerkes B eratung von Menschen ohne Papiere (bestehend aus Agisra, Caritas, Diakonisches Werk, Kölner Flüchtlingsrat, Rom e.V.). Hier wird eruiert, ob es Zugangsmöglichkeiten zur gesundheitlichen Regelversorgung gibt und bei deren Sicherstellung unterstützt. Wenn kein Versicherungsschutz erreicht werden kann, finanzielle Bedürftigkeit vorliegt und die hilfesuchende Person seit mindestens drei Monaten den gewöhnlichen Aufenthalt in Köln hat, liegt auch die sozialrechtliche Indikation für die Ausstellung eines Anonym en Krankenscheins vor. Bei Vorhandensein beider Indikationen erfolgt die Ausgabe des personengebundenen Anonymen Krankenscheins, der für drei Monate gültig ist und ambulante Leistungen bis zu einer Höhe von 500 €, stationäre Leistungen bis 3.500 € deckt. Darüberhinausgehende Kosten bedürfen einer Mitteilung durch den Leistungserbringer an die Projektgruppe, damit eine konkrete fallbezogene Überprüfung der notwendigen Kosten und alternativer Finanzierungsmöglichkeiten erfolgen kann. Der Anonyme Krankenschein wird indikationsbezogen quartalsweise ausgestellt. Das Quartal bezieht sich auf die drei der Ausgabe folgenden Monate; eine feste Bindung an die im Bereich der GKV gebräuchlichen festen Quartale ist nicht vorgesehen. Der Anonyme Krankenschein berechtigt die behandlungsbedürftige Person zusammen mit der Überweisung, eine Praxis oder ein Krankenhaus der Wahl aufzusuchen. Für die Verschreibung notwendiger Arzneimittel wird ein Rezeptschein verwendet. Nach erfolgter Leistungserbringung wird von der Praxis bzw. dem Krankenhaus eine Rechnung gemäß einfachem Satz der Gebührenverordnung für (Zahn-)Ärzt*innen an die AKS- Verwaltung ausgestellt. Wird nach erfolgter Kostenübernahme zu einem späteren Zeitpunkt ein Krankenversicherungsschutz ermittelt und stellt sich heraus, dass die Ausgaben rückwirkend übernommen werden können / müssen, wird ein Antrag auf Rückerstattung bei der entsprechenden Stelle gestellt. 3. Personelle Ausstattung Aus dem beschriebenen Verfahren ergibt sich folgender Personalbedarf: Die Anamnese und medizinische Bedarfsprüfung, die Ausstellung von Überweisungen, die Dokumentation in anonymisierten Patient*innenakten sowie die Prüfung der Abrechnungen auf medizinische Notwendigkeit erfolgen durch Allgemeinmediziner*innen. Diese Tätigkeit erfolgt sowohl durch den Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit im Gesundheitsamt als ggf. auch durch Außensprechstunden. Zwei zusätzliche Vollzeit-Stellen für Sozialarbeiter*innen werden bei den Trägern eingebunden. Zusätzlich zu den Klärungen leistungsrechtlicher Aspekte soll hier die Beratung zu aufenthalts- und sozialrechtlichen Themen sowie im Bedarfsfall zu persönlichen Lebensthemen erfolgen und ggfs. auch die Vermittlung weitergehender fachlicher Hilfen vorgenommen werden. Seite 5 von 7 Die Einrichtung einer zusätzlichen 0,5 Verwaltungsstelle zur Erfassung der Ausgaben und Sicherstellung der Finanzierung, Abrechnung und Erstellung der Berichterstattung wird ebenfalls eingeplant. Eine Projektgruppe - bestehend aus der Projektkoordination, Vertreter*innen des Gesundheitsamtes, des Amtes für Integration und Vielfalt und der beteiligten Akteure (MMM, Clearingstelle Migration und Gesundheit sowie Netzwerk Beratungsstellen für Menschen ohne Papiere) - wird das Projekt begleiten. 4. Finanzplanung der Umsetzung des anonymen Krankenscheins Die Kosten für die Umsetzung verteilen sich im Wesentlichen auf die beiden Säulen der medizinischen Behandlungs- und der Personalkosten, deren Höhe davon abhängt, wie viele Menschen das Beratungsangebot nutzen und mit wieviel anspruchsberechtigten Nutzer*innen des anonymen Krankenscheins jährlich zu rechnen ist. Diese Zahlen lassen sich nicht eindeutig erschließen, der Blick auf die Zahlen der Clearingstelle, des Netzwerkes Menschen ohne Papiere, der Dienste des Gesundheitsamtes für diese Zielgruppe und der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung gibt jedoch Hinweise auf die in Anlage 1 dargestellten Größenordnung. Wahrscheinlich ist, dass bei all diesen Angeboten die Zahl potentieller Nutzer*innen des anonymen Krankenscheins im mittleren dreistelligen Bereich liegen wird und die Anzahl der entsprechenden Beratungs- oder Behandlungskontakte mindestens zwei bis dreimal so hoch sein werden. Ein uneingeschränkter Zugang zu den Beratungs- und Behandlungsangeboten sowie die Möglichkeit, bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen mit Hilfe eines anonymen Krankenscheins eine reguläre medizinische Behandlung zu erhalten, wird perspektivisch dazu führen, dass die Zahl derer, die dieses Angebot nutzen werden, deutlich höher ausfallen wird. Als Berechnungsgrundlage für den daraus resultierenden Behandlungs - und Personalbedarf werden 800 Personen bei durchschnittlichen Behandlungskosten von 250 € jährlich pro Person angenommen. Daraus ergibt sich folgender Kostenplan: Seite 6 von 7 Personalkosten pro Jahr Sozialarbeiter*innen (2,0 VZÄ S 12) 159.000 € Verwaltungsfachkraft (0,5 VZÄ E 5) 29.300 € Sach- und Overheadkosten der Träger (15% der Personalkosten 28.245 € Behandlungskosten 200.000 € Erwartete Gesamtkosten/Jahr 416.545 € 5. Evaluation und Ergebnissicherung Eine Evaluation über die tatsächlichen Bedarfe ist notwendig, da die Datenlage hier keine ausreichende Grundlage für Bedarfsberechnungen bietet. In diesem Rahmen wird ein Sachbericht nach 6 Monaten, 12 Monaten und Projektende gemeinsam mit den Trägern erarbeitet und vorgelegt. Dieser beinhaltet neben den soziodemog raphischen Informationen eine statistische Auswertung der Inanspruchnahmen inklusive medizinischer Diagnosestellungen und den entstandenen Kosten und Vermittlungen in das Regelsystem. Anlage 1: Nutzung der Angebote in Köln für Menschen ohne Krankenversicherung bzw. mit ungeklärtem Versicherungsschutz Beratungs- bzw. Behandlungskontakte 2020 Anzahl der Klient*innen bzw. Patient*innen 2020 Beratungs- bzw. Behandlungskontakte 2022 Anzahl der Klient*innen bzw. Patient*innen 2022 Bemerkungen Clearingstelle Migration und Gesundheit 1369 530 1166 483 Netzwerk Menschen ohne Papiere 427 162 Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung 1143 553 Gesundheitsamt – Sprechstunde für Schwangere 892 242 959 303 Annähernd nur Patient*innen ohne KV Gesundheitsamt – Fachdienst STI 864 275 918 257 Genannt sind hier nur die Anzahl der Patient*innen ohne KV Gesundheitsamt – Mob. Medizinischer Dienst 2285 368 3285 420 Genannt sind Patient*innen ohne KV orientiert an prozentueller Verteilung aus 2021 (in 2021: 18% ohne KV, bei 12% fehlende Angabe) (bis zu)
Anlage 3 Verteilung der Finanzmittel der Träger
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Verteilung der Finanzmittel auf die Träger Träger Zweck maximale Mittel 2023 maximal 15% Sachkosten maximale Kosten 23 maximale Mittel 2024 maximal 15% Sachkosten maximale Kosten 24 Agisra 0,25 VZÄ S12 Beratung 9.937,50 € 1.490,63 € 19.875,00 € 2.981,25 € Rom EV 0,25 VZÄ S12 Beratung 9.937,50 € 1.490,63 € 19.875,00 € 2.981,25 € Kölner Flüchtlingsrat 0,25 VZÄ S12 Beratung 9.937,50 € 1.490,63 € 19.875,00 € 2.981,25 € 0,5 VZÄ S12 Beratung 19.875,00 € 39.750,00 € 0,5 VZÄ E5 Verwaltung 14.650,00 € 29.300,00 € Diakonie 0,75 VZÄ S12 Beratung 29.812,50 € 4.471,88 € 59.625,00 € 8.943,75 € Summe 94.150,00 € 14.122,50 € 108.272,50 € 188.300,00 € 28.245,00 € 216.545,00 € VZÄ = Vollzeitäquivalent Sachkosten = im Wesentlichen Arbeitsplatzkosten, werden üblicher Weise bei der Bewilligung von Fördermitteln ohne nähere Prüfung in dieser Höhe anerkannt. 5.178,75 € 10.357,50 €Caritas Anlage 3
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1195/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.06.2023
- Erstellt
- 11.04.2023 11:05