1190/2018
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: SCHLAU Köln e.V.
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Anlage 1 Satzung SCHLAU Köln e.V.
10440 Zeichen
R> Satzung SCHLAU Köln e.V. $ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen SCHLAU Köln e.V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Köln und wird in das Vereinsregister beim Amts- gericht Köln eingetragen. 3. Der Verein ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. $ 2 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts, „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt- schaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. $ 3 Zweck des Verein 1. Zweck des Vereins ist a. die Förderung der Bildung und Erziehung, indem der Verein die Allge- meinheit über die Vielfalt von Lebensweisen, insbesondere von Les- ben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Perso- nen informiert und aufklärt, b. der Abbau gesellschaftlicher Vorurteile insbesondere gegenüber Les- ben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Perso- nen, um somit Diskriminierungen vorzubeugen, c. die Sichtbarmachung bisher marginalisierter Lebensweisen und damit die Sensibilisierung für das Thema im Sinne der Bildung der Allgemeinheit, d. die Mitgestaltung gesellschaftlicher Diskussionsprozesse zu den The- men sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Stand 18. Mai 2016 Seite 1 Satzung SCHLAU Köln e.V. 2. Der Verein verwirklicht seinen Satzungszweck insbesondere a. durch Veranstaltungen und Förderung von oder Mitwirkung an Bil- dungsangeboten, Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen und Vorträgen für die interessierte Öffentlichkeit, wobei eine wesentliche Bedeutung der Kooperation mit relevanten Bildungsträgern, wie Schu- len, Jugendverbänden, und der im Bereich der Jugendarbeit und Ju- gendhilfe tätigen Gruppen, Projekten und Einrichtungen zukommt, b. durch Bildungsangebote, Informations- und Aufklärungsveranstaltun- gen für Lehrer_innen, Sozialpädagog_innen und -arbeiter_innen und sonstigen Multiplikator_innen in beruflichen, ehrenamtlichen und pädagogischen Tätigkeitsfeldern sowie für Personen der genannten Gruppen in Ausbildung, c. durch die regelmäßige Teilnahme der in der Aufklärungs- und Bil- dungsarbeit tätigen Teamer_innen an professionellen Qualifizierungs- maßnahmen sowie Fort- und Weiterbildungen zum Thema, d. durch Vernetzung mit kommunalen, landes- und bundesweit engagier- ten Projekten, Vereinen und Einrichtungen. $ 4 Mitgliedschaft 1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, wel- che die Ziele des Vereins unterstützen. . Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod bei natürlichen Per- sonen oder Auflösung bei juristischen Personen. Der Austritt kann zum 31.12 des Jahres erfolgen und muss bis zum 01.12 schriftlich erklärt werden. . Der Ausschluss eines Mitgliedes kann ausgesprochen werden, wenn das Mit- glied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Vereinszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitglie- derversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Das betroffene Mitglied ist in der Mitgliederversammlung bei Anwesenheit anzu- hören und 14 Tage davor schriftlich oder elektronisch zu informieren. Die Mitglieder haben Antrags-, Wahl- und Stimmrecht. In der Mitgliederver- sammlung kann das Wahl- und Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. $ 5 Fördermitgliedschaft 1. Fördermitglieder des Vereins können juristische und natürliche Personen werden. Stand 18. Mai 2016 Seite 2 Satzung SCHLAU Köln e.V, 2. Für den Erwerb und Ende einer Fördermitgliedschaft gilt S4 Nr. 2 bis Nr. 4. 3. Fördermitglieder haben weder Wahl- noch Stimmrecht. 5 6 Mitgliedsbeiträge Für ordentliche Mitglieder wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe der jährli- chen Fördermitgliederbeiträge wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt. 5 7 Organe Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kassenprüfer_innen. $ 8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. 2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies im Sinne des Vereinsinteresses als erforderlich ansieht oder wenn die Einberufung von 1/3 der Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich oder elektronisch verlangt wird. 3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder elektro- nisch durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. 4. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Die Mitgliederver- sammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: * Die Jahresberichte und Jahresrechnung entgegenzunehmen und zu be- raten, * Entlastung des Vorstandes, ° (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen, ° über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen, ° die Kassenprüfer_innen zu wählen. Stand 18. Mai 2016 Seite 3 5; 8. Satzung SCHLAU Köln e.V. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ist eine erste ordentlich einberufene Mitgliederversammlung nicht beschluss- fähig, so kann mit einer Einladungsfrist von vier Wochen eine zweite ordent- liche Mitgliederversammlung einberufen werden, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Im Einladungsschrei- ben ist darauf hinzuweisen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von der_dem Protokollant_in unterzeichnet. Das Protokoll wird jedem Mitglied schriftlich oder elektronisch zugestellt. Fördermitglieder haben Gast- und Rederecht. $ 9 Vorstand A. FORMALES 1. 2: Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein i. S. des $ 26 BGB. . Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. . Die Mitglieder des Vorstandes können in einem gemeinsamen Wahlgang ge- wählt werden. Näheres regelt eine Wahlordnung. . Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand auf der folgenden Mitgliederversammlung zu ergänzen. Bis zu dieser Mitglieder- versammlung kann sich der Vorstand übergangsweise einmal selbst um eine Person ergänzen. Jedes Vorstandsmitglied kann durch eine Mitgliederversammlung mit der ab- soluten Mehrheit der Stimmen durch die Wahl eines_einer Nachfolgers_in abgelöst werden. Die Amtszeit des neuen Vorstandsmitgliedes endet mit Ab- lauf der ursprünglichen Amtszeit des abgelösten Vorstandsmitgliedes. B. AUFGABEN 1. Zu den Zuständigkeiten des Vorstandes gehört insbesondere a. die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung und die Einberufung von Mitgliederversammlungen, b. die Finanzverwaltung und Aufstellung eines Haushaltsplanes, die Er- stellung der Buchführung und des Kassenberichts, Stand 18. Mai 2016 Seite 4 Satzung SCHLAU Köln e.V. Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen, an . Dienstaufsicht, e. Organisation und Verwaltung des Verbandes und seiner Einrichtungen, f. die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, 8. Festlegen einer Geschäftsordnung. 2. Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen und Aufwendungen. 3. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vorneh- men. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt und auf der nächsten MV bestätigt werden. C. BESONDERE VERTRETER_INNEN 1. Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins eine Ge- schäftsführung gemäß $ 30 BGB bestellen. Über die Art der Dotierung ent- scheidet der Vorstand. 2. Die Geschäftsführung kann im Sinne von 5 26 BGB zur Vertretung des Vereins berechtigt sein. 3. Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis wird schriftlich durch eine Geschäftsordnung bestimmt. 4. Die Geschäftsführung darf nicht gleichzeitig Mitglied im Vorstand sein. $ 10 Kassenprüfer_innen 1. Von der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer_innen für die Dauer von einem Jahr gewählt. 2. Ein Mitglied des Vorstandes kann nicht zur_zum Kassenprüfer_in gewählt werden. 3. Die Kassenprüfer_innen haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Kassenprüfer_innen haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu informieren. Stand 18. Mai 2016 Seite 5 Satzung SCHLAU Köln e.V. $ 11 Satzungsänderung und Auflösung 1. Für eine Änderung der Satzung ist eine 2/3 Mehrheit in der Mitgliederver- sammlung erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederver- sammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt be- reits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 2/3 Mehrheit in der Mit- gliederversammlung erforderlich. Der Beschluss kann nur nach Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. - Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein Schwules Netzwerk NRW e.\., wel- cher_es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu ver- wenden hat. Stand 18. Mai 2016 Seite 6
Anlage 2 Pädagogisches Konzept SCHLAU Köln e.V
20592 Zeichen
www.schlau-koeln.de
Pädagogisches Konzept
April 2017
Unsere Ziele
Wir arbeiten ehrenamtlich mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie
Multiplikator_innen zusammen und setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der
lesbische, bisexuelle, schwule, trans*, inter, heterosexuelle und queere
Lebensweisen gleichberechtigt gel ebt werden können und uneingeschränkte
Akzeptanz finden. Unser Grundanliegen ist es, die sexuelle und geschlechtliche
Selbstbestimmung zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken.
Tradierte Vorurteile gegenüber LSBTIQ* in unserer Gesellschaft können, i n
Verbindung mit der häufig fehlenden persönlichen Auseinandersetzung mit der
Thematik der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt, die Aufrechterhaltung eines
Klimas begünstigen, das bestimmt ist durch Ausgrenzung und Abwertung von
Schwulen, Lesben, Bisex uellen, Trans* und Inter -Personen. Wir treten entschieden
dafür ein, diese Gesellschaftsstrukturen und das damit einhergehende Verständnis
von Geschlecht und Geschlechterrollen zu reflektieren, sexuelle Orientierungen und
geschlechtliche Identitäten in ihrer Vielfalt und Individualität sichtbar und verständlich
zu machen, um so Ängste, Vorurteile und Diskriminierungen nachhaltig abzubauen.
Jugendarbeit und Schule
In vielen Schulen, Jugendeinrichtungen und Vereinen sind Menschen, die in Bezug
auf ihre se xuelle und geschlechtliche Identität nicht der gesellschaftlichen Mehrheit
angehören unsichtbar. Viele Jugendliche trauen sich erst nach dem Schulabschluss,
öffentlich zu ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu stehen. Auch
sind diese The men nach Au ssagen der Jugendlichen der Studie „Coming out – und
dann...?!“ des Deutschen Jugendinstituts im Schulunterricht unterrepräsentiert. Dies
hat zur Folge, dass viele Jugendliche keine Möglichkeit haben, mit dieser Thematik in
Berührung zu kommen.
Unsere Workshops tragen dazu bei, dass die in unserer Gesellschaft vorhandene
Vielfalt auch in der Schule und Jugendarbeit sichtbarer wird. SCHLAU Köln e.V.
engagiert sich für eine diversitätsbewusste Bildung, die als zentraler Bausteine auf
dem Weg zu ein er diskriminierungsfreien Gesellschaft, neben der persönlichen
Begegnung, besonders auch Sensibilisierung, Aufklärung und Kompetenzvermittlung
beinhaltet.
Abbau von Diskriminierung, Stärkung von Menschenrechten
Wir sind der Überzeugung, dass A ntidiskriminierungsarbeit nur dann langfristig
erfolgreich sein kann, wenn sie sich mit den grundsätzlichen Mechanismen von
Ausgrenzung und Diskriminierung befasst. Diese Mechanismen gilt es zu erkennen
und zu benennen, um ihnen so energisch entgegentreten zu könne n. Für uns
kommen allen Menschen gleiche unteilbare Rechte zu.
Unterschiedlichkeiten verstehen wir als gesellschaftliche Bereicherung. Das Ziel
unserer Workshops ist es nicht nur die Akzeptanz gegenüber Lesben, Schwulen,
Bisexuellen, Trans* und InterPerson en, sondern die generelle Akzeptanz aller
Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Religion und
sexueller Identität, zu fördern.
Bedarf und Nachfrage
Bei einem geschätzten Anteil von 3 -8% Personen in Deutschland, die homosexuell
sind, bedeutet dies, dass 1 -2 homosexuelle Schüler*innen in jeder Klasse sind.
Außerdem (je nach Größe auch mehr) 3 -6 offen oder versteckt lebende
homosexuelle Lehrkräfte in einem durchschnittlichen Lehrerkollegium.
Trotz der gesetzlichen Verbesserungen in den letzten Jahren, haben homo - und
transphobe Einstellungen wieder zugenommen. Dies zeigen die Studie „Die
enthemmte Mitte“ der Heinrich Böll Stiftung, der Rosa Luxemburg Stiftung, der Otto
Brenner Stiftung und der Universität Leipzig, sowie die Anfang 2 017 von der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichte Studie zur Einstellung der
deutschen Bevölkerung gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen:
Abwertung von Homosexuellen 2009* 2010* 2011* 2014 2016
Es ist ekelhaft, wenn Homosexuelle sich in der
Öffentlichkeit küssen.
27,8 26,1 25,3 20,3** 40,1
Homosexualität ist unmoralisch. 15,7 16,3 15,8 11,6** 24,8
Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern
sollten nicht erlaubt sein
29,4 25,3 21,1 - 36,2
* Daten für die Jahre 2009-2011 aus Heitmeyer (2012, S. 38-40)
** Daten für 2014 aus Zick & Klein (2014, S. 68)
Quelle: Decker, Kiess, Brähler (Hg) (2016). „Die enthemmte Mitte –
Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland“. S. 51
Dazu befragt, ob das Thema ‚sexuelle Vielfalt‘ im Unterricht vorkommen sollte, will
die deutliche Mehrheit der Befragten aus der Studie der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes, 89,6%, dass die Akzeptanz gefördert wird - die konkreten Mittel zum
Erreichen dieses Ziels werden aber von einem Viertel abl ehnt. Dieses will nicht, dass
sexuelle Vielfalt im Unterricht offen angesprochen und gleichgeschlechtliche
Lebensweisen sichtbar gemacht werden. Ebenfalls bei der Frage, was die Befragten
von einer/einem homosexuellen Erzieher*in hielten: 19,6% fänden dies in Bezug auf
eine lesbische Betreuerin und 24,1% in Bezug auf einen schwulen Betreuer nicht gut.
Außerdem geben 40,8% der Befragten an, dass sie es problematisch fänden, wenn
ihr Kind homosexuell wäre.
Anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und
Trans*personen noch immer diskriminiert, angegriffen und ausgegrenzt werden. In
Bezug auf Jugendliche stellt etwa das Deutsche Jugendinstitut (DJI) fest, dass 85%
der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Jug endlichen
Diskriminierungserfahren machen müssen. Auch im Lebens - und Lernraum Schule
ist Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität Teil des
Alltags: 62% der Jugendlichen geben an, dass „schwul“ auf ihrem Schulhof als
Schimpfwort verwendet wird, 42% geben dies für „Lesbe“ an. Darüber hinaus
glauben auch heute noch 71% der Jugendlichen, dass sich Menschen ihre
homosexuelle Orientierung selbst aussuchen würden (vgl. Klocke 2012: 46 f.). In
einem solchen Schulklima sind sexuelle un d geschlechtliche Selbstbestimmung nicht
für alle Jugendlichen gewährleistet. Die befragten Jugendlichen der DJI – Studie
geben zu Diskriminierungserfahrungen im Schul- und Ausbildungskontext an:
Quelle: DJI (Hg) (2015). Coming out – und dann...?!. S. 22
Dabei fordert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch die Institution
Schule explizit auf, an der Herstellung eines diskriminierungsfreien Miteinanders
mitzuwirken. Auch nach §33 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist
die “Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen
Orientierung und Identität” vorgesehen. Gleichzeitig werden die Themen sexuelle
3,9
4,7
9,6
12
12,7
17,9
25,8
29,1
32,3
34,2
41
54,8
Mir wurden Strafen angedroht
Mir wurde ein Outing gegen meinen Willen
angedroht
Ich wurde körperlich angegriffen oder verprügelt
Mir wurden Sachen weggenommen oder zerstört
Mir wurde Gewalt angedroht
Meine geschlechtliche Identität/sexuelle
Orientierung wurde absichtlich ignoriert
Ich wurde gegen meinen Willen geoutet
Meine geschlechtliche Identität/sexuelle
Orientierung wurde nicht ernst genommen
Meine geschlechtliche Identität/sexuelle
Orientierung wurde nicht mitgedacht
Ich wurde ausgegrenzt oder ausgeschlossen
Meine geschlechtliche Identität/sexuelle
Orientierung wurde zu stark betont
Ich wurde beschimpft, beleidigt oder lächerlich
gemacht
und geschlechtliche Vielfalt im Schulalltag selten aufgegriffen und viele Jugendliche
bleiben mit ihren Fragen allein. Die Sonderauswertung „Homophobie in Nordrhein -
Westfalen“ aus dem Langzeitforschungs projekt „Gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit“ der Universität Bielefeld zeigt auf, dass ein Fünftel der
Befragten in Nordrhein -Westfalen zu homophoben Einst ellungen tendiert. Die
Ablehnung einer sozialen Gruppe geht signifikant mit der Ablehnung weiterer
Gruppen einher. So werten Menschen mit homophoben Einstellungen insbesondere
auch Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte, Jüdinnen und Juden, Muslime
und Muslimas, Langzeitarbeitslose, Obdachlose und Menschen mit Behinderung
stark ab. SCHLAU Köln e.V. Workshops können insofern auch positive
Veränderungen in den Werthaltungen gegenüber anderen Zugehörigkeiten
anstoßen. SCHLAU Köln e.V. kann somit dazu beitra gen, dass vielfältige
Lebensweisen ein selbstverständlicher Teil des Schulalltags werden und Köln für
Diversität offen wird und bleibt.
Dass die Nachfrage in Köln hierzu groß ist, zeigt die folgende Graphik . Wie aus ihr
ersichtlich wird, hat SCHLAU Köln e.V. von Jahr zu Jahr mehr Anfragen bekommen.
2016 wurden in 38 durchgeführten Workshops 926 Jugendliche erreicht:
Viele Lehrer_innen schätzen die Arbeit von SCHLAU Köln e.V., was in jahrelangen
Kooperationen seinen Ausdruck findet. Der all gemeine Trend der steigenden
Nachfrage ist in ganz NRW zu beobachten.
33
24
30
25
31
38
33 35
46
42
57
48
0
10
20
30
40
50
60
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Durchgeführte
Workshops
Anfragen
Methodik
Der folgende Abschnitt möchte dazu dienen, die Methodik der Arbeit von SCHLAU
Köln e.V. darzulegen. Als starker Akteur in der Kölner Jugendarbeit bietet das Projekt
Bildungs- und Antidiskriminierungsworkshops zu sexueller und geschlechtlicher
Vielfalt für Schulen und andere Jugendeinrichtungen in Köln an. Neben Schulklassen
hat SCHLAU Köln e.V. in den letzten Jahren Workshops und Schulungen für die U16
Mannschaft des 1. FC K öln und die Katholische Junge Gemeinde durchgeführt und
das Regionaltreffen von Schule ohne Rassismus inhaltlich in Form von Workshops
mit gestaltet. Als Teil des Netzwerkes SCHLAU NRW gelten für SCHLAU Köln e.V.
und alle anderen regionalen Projekte Qualit ätsstandards, die als gemeinsames
„Bindeglied“ eingehalten werden müssen (Anlage 2) . Im Vorfeld eines Workshops
wird eine teaminterne Ansprechperson festgelegt. In einem evaluierendem
Vorgespräch mit der Lehrkraft/pädagogischen Leitung werden verschiedene
Rahmenbedingungen erfasst, die für den Erfolg des Workshop und der
zielgruppengerechneten Begegnung von Bedeutung sind: Alter der Teilnehmenden,
Gruppengröße, Zeitrahmen, Art der Bildungseinrichtung, Vorkommen von
Diskriminierung, diskriminierenden Aussage n, sowie weitere pädagogisch relevante
Informationen zur Klasse. Die Dauer eines SCHLAU -Workshops beträgt gemäß der
Qualitätsstandards immer mindestens 90 Minuten. Bei SCHLAU Köln e.V. jedoch in
der Regel drei Zeitstunden. Mindestens 2 Teamer*innen führen den Workshop durch,
angestrebt wird stets eine Anzahl von 4 Teamenden, die nach Möglichkeit selbst in
ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung vielfältig sind, um aus ihrer
Perspektive berichten zu können. Zu Beginn des Workshops stellen sich die
Teamenden vor und e rläutern den Ablauf . Eta bliert werden ebenfalls
Workshopregeln wie Notenfreiheit, Freiwilligkeit der Beteiligung und gegenseitiger
Respekt. Die Landesvernetzung SCHLAU NRW stellt einen erprobten und von
Expert_innen in Absprache mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter entwickelten Methodenkoffer, der verschiedene altersangepasste,
antidiskriminierungspädagogische Methoden zu Geschlechterrollen, Minderheiten,
Diskriminierungsmechanismen, Mehrfachzugehörigkei ten, Menschenrechten o der
Familienbildern enthält . Die Methodik von SCHLAU basiert auf Konzepten aus der
Menschenrechtsbildung, der Diversity Education sowie der
Antidiskriminierungspädagogik. Dadurch kann eine hohe methodische
Professionalität gewährleistet werden. In der Methodenauswahl wird die
intersektionale Ausrichtung des Projekts sicht - und erfahrbar, mit der die
Akzeptanzarbeit für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* konsequent auch
in Bezug auf Mehrfachdiskriminierung angestrebt wird. Mehrfachzugehörigkeiten
werden in SCHLAU -Workshops ebenso selbstverständlich thematisiert wie die
Mechanismen von Homo - und Trans*phobie in We chselwirkung mit Rassismus,
Sexismus, Antisemitismus oder sogenannter Behindertenfeindlichkeit. SCHLAU
Workshops stoßen bei den Jugendlichen Denk - und Reflexionsprozesse an. Durch
die direkte Begegnung mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* können
bestehende Vorurteile hinterfragt und für eine vorurteilsbewusste Haltung
sensibilisiert werden. Die Jugendlichen erfahren im Dialog mit den Teamer_innen,
dass es ihre eigene Identität nicht verändert, wenn sie mit Lesben, Schwulen,
Bisexuellen, Tra ns* und Inter* sprechen. Zudem werden Normierungseffekte
reflektiert, etwa zu Geschlechterrollen, und so für ein offenes und respektvolles
Miteinander sensibilisiert. Die bei den Teilnehmenden dadurch geförderte Kompetenz
mit gesellschaftlicher Vielfalt um zugehen, unterstützt direkt auch heterosexuelle
Jugendliche. Der angestrebte Erwerb der oben erwähnten Kompetenzen wird in der
biographischen Runde, welche am Ende eines SCHLAU Workshops steht, gefestigt,
erprobt und differenziert. Hier haben Schüler_innen die Möglichkeit, an die
Teamenden anonym Fragen zu richten, die vor der gesamten Seminargruppe
biographisch beantwortet werden. Für viele Jugendliche stellen SCHLAU -Workshops
die erste Möglichkeit dar, ihre Fragen zu den Themen sexuelle und geschlechtlich e
Vielfalt in einem fachlich fundierten Rahmen zu stellen und diese professionell und
authentisch beantwortet zu bekommen. Dadurch können Vorurteile und
Klischeevorstellungen erkannt und wirkungsvoll abgebaut werden. Von Bedeutung in
diesem Zusammenhang is t auch, dass sich SCHLAU NRW darauf festlegt, dass
Inhalte, die in den Bereich der Sexualaufklärung fallen, nicht explizit Teil des
Workshops sind. An dieser Stelle wird auf die Lehrkräfte oder andere Fachstellen wie
etwa Pro Familia verwiesen. Am Ende der Seminareinheit findet eine gemeinsame
Evaluation des Workshops mit den Teilnehmer_innen statt. Sowohl Methoden, die
biographische Runde, als auch der gesamte Workshop wird bewertet und
kommentiert. Das Feedback hilft, die Seminareinheiten einer Qualitätsk ontrolle zu
unterziehen.
Folgende Ziele werden in den Workshops von SCHLAU Köln verfolgt:
Vorurteile und Klischeevorstellungen erkennen und reflektieren.
Diskriminierungen (auch gegenüber anderen marginalisierten Gruppen)
abbauen und physischer wie psychischer Gewalt präventiv begegnen.
Gesellschaftliche Vielfalt sichtbar machen und gegenseitigen Respekt fördern.
Offenheit und Sensibilität gegenüber verschiedenen Lebensformen bewirken
und erhalten.
Sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung stärke n und gesellschaftliche
Teilhabe ermöglichen.
Kompetenzen für den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt entwickeln, so
dass Verschiedenheit nicht mehr als Bedrohung sondern vielmehr als
Selbstverständlichkeit wahrgenommen wird.
Zivilcourage stärken und demokratischen Minderheitenschutz ausbauen.
Das Team
Das Team bildet die Basis von SCHLAU Köln e.V. Wichtig, auch im Rahmen der
Qualitätsstandards, ist zu erwähnen, dass die Qualifikation der Teamenden
gewährleistet ist. Das Au fnahmeverfahren neuer Teamer_innen umfasst ein
Kennenlerngespräch, eine Hospitationsphase von drei Monaten mit insgesamt
mindestens drei Workshophospitationen vor dem eigenverantwortlichen Einsatz in
Schulklassen. Während dieser Workshophospitationen übern ehmen die neuen
Teamer_innen Schritt für Schritt die Durchführung von Methoden unter Anleitung der
erfahrenen Teamer_innen. Nach jedem Workshop findet eine Feedbackrunde unter
den Teamenden zum Verlauf des Workshops statt. Maßgeblich ist auch das
zweitägige Grundqualifizierungsseminar von SCHLAU NRW, das jede_r Teamende
absolvieren muss, bevor ein Workshop eigenverantwortlich durchgeführt werden
darf. In der Grundqualifikation werden die Grundlagen und Standards unserer Arbeit
vermittelt. Das Seminar wird v on Referent_innen mit pädagogischer Ausbildung
durchgeführt und basiert auf länderübergreifenden Standards, die für alle SCHLAU -
Projekte und –Netzwerke gelten.
Im Team werden die Schulveranstaltungen, aber auch Methoden, Fortbildungen,
neue Studien, Social Media Aktivitäten, öffentliche Veranstaltungen,
Entscheidungsprozesse, die Mitwirkung in Arbeitskreise sowie Kooperationen mit
anderen Projekten diskutiert. SCHLAU Köln e.V. ist damit nicht nur ein Projekt, dass
Schüler_innen wichtiges Wissen zu Diskrimin ierung vermittelt, sondern auch
Ehrenamtlichen die Chance bietet, sich zu qualifizieren und die Organisation eines
Projektes kennen zu lernen. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen,
Entscheidungen demokratisch zu diskutieren und zu treffen, politisch zu d enken und
so einen zivilgesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Das Wissen und die
Praxiserfahrungen, die bei SCHLAU Köln e.V. erworben werden, sind für viele
Teamenden auch für ihre Zeit nach dem Engagement von großem Wert.
Qualitätssicherung
SCHLAU Köln e.V. ist Mitglied im Landesnetzwerk SCHLAU NRW. Alle
ehrenamtlichen Teamer_innen besuchen die Qualifizierungsschulungen von
SCHLAU NRW und nutzen Vernetzungstreffen zum Austausch sowie
Weiterbildungsangebote zu fachspezifischen Themen. Aus jedem SCHLAU – Team
in NRW muss je eine Person an mindestens einer Fortbildung pro Jahr
teilgenommen haben. Im Rahmen einer Vernetzung der SCHLAU -Teamleitungen
wird zudem kollegiale Fallberatung geleistet und die Einhaltung der SCHL AU-
Qualitätsstandards geprüft. SCHLAU K öln e.V. führt zudem mindestens einmal
jährlich teaminterne Fortbildungen und Methodentage durch, um die eigene lokale
Arbeit zu reflektieren und konsequent weiterzuentwickeln. Neue Teamer_innen
durchlaufen bei SCHLAU Köln regulär eine Hospitationsphase vo n drei Monaten,
bevor sie selbst Workshops anleiten. In dieser Zeit unterstützt ein Patensystem die
Klärung von Fragen und Einführung in die Arbeit. Die Qualitätsstandards sind
bundesweit für alle SCHLAU -Gruppen verbindlich und werden regelmäßig evaluiert
und weiterentwickelt, zuletzt 2015, woran auch SCHLAU Köln e.V. maßgeblich
beteiligt war. Die Qualitätsstandards schaffen Transparenz für Eltern, Lehrkräfte und
Schüler_innen und geben für alle SCHLAU -Teamer_innen einen verbindlichen
Rahmen für ihr SCHLAU-Engagement vor. Alle Teamer_innen müssen zu Beginn ein
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Diese Qualitätssicherung ist ein
zentraler Baustein für die Akzeptanz der Arbeit von SCHLAU Köln e.V. bei Eltern,
Schulleitungen und Lehrkräften. Die Qualifizierung bietet zudem einen fachlich und
wissenschaftlich untermauerten Rahmen gegen rechte und rechtspopulistische
Angriffe gegen Aufklärungsarbeit.
Zur Qualitätssicherung gehört ebenfalls der Austausch mit den Lehrkräften. Die
Lehrkräfte erhalten vorab grundlegende Informationen zum Ablauf des Workshops
(Anlage 3). Außerdem einen Fragebogen für die Schülerinnen und Schüler (Anlage
4). Mit Hilfe des Fragebogen holt sich das Team von SCHLAU Köln ein erstes
Stimmungsbild der Klasse zu ihren Einstellu ngen gegenüber LSBTIQ* ein, schaut,
welchen Vorwissen vorhanden ist und wie die Veranstaltung an die Klasse angepasst
wird. Des Weiteren erhalten die Lehrkräfte die Checkliste des Dachverbandes
SCHLAU NRW „Wie Sie die Akzeptanz von sexueller und geschlecht licher Vielfalt an
Ihrer Schule unterstützen können - Checkliste und Handlungsempfehlungen für
Schulen zum Thema LSBTI*Q“ (Anlage 5). Die Checkliste gibt sowohl Lehrkräften als
auch Schülerinnen und Schülern Hinweise, wie mit Homo - und Transphobie an
Schulen umgegangen bzw. wie ihnen entgegengewirkt werden kann.
Darüber hinaus werden die Lehrkräfte gebeten, die Jugendlichen entsprechend
vorab darüber zu informieren, welche Thematik im Workshop behandelt wird, sodass
sie hierauf vorbereitet sind. Im Anschlus s zum Workshop findet ein
Feedbackgespräch mit der Lehrkraft statt, in der SCHLAU Köln e.V. seinen Eindruck
rückmeldet, sowie die Lehrkraft über das Gespräch mit den Schüler_innen über den
Workshop berichtet. Auf diese Weise hält SCHLAU Köln e.V. nach, ob die
Schulklasse und die Lehrkraft von dem Angebot profitiert haben und das keine
Fragen offen sind.
Des Weiteren wird jeder Workshop von den Teamenden, die zusammen einen
Workshop durchgeführt haben, auf inhaltliche, didaktische und methodische Aspekte
sowie auf die Einhaltung der Qualitätsstandards reflektiert. Bei den regelmäßigen
14tägigen Teamtreffen werden vergangene Workshops im gesamten Plenum
besprochen und ggf. Handlungsweisungen diskutiert und erarbeitet.
Anlage 3 Vereinbarung anyway e.V. und SCHLAU Köln e.V.
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| IR“ anyway Köln, Dezember 2017 Vereinbarung Zwischen: SCHLAU Köln e.V. und anyway e.V. / WiR* - Wissen ist Respekt Zur: Antidiskriminierungsarbeit im Bereich sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt in Köln SCHLAU Köln e.V. und anyway e.V./WiR* - Wissen ist Respekt erklären, dass die Stadt Köln einen hohen Bedarf nach Antidiskriminierungs- und Menschenrechtsarbeit zu den Themen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt hat. Dies ist z. B. durch die steigende Nachfrage nach Workshops in Schulklassen, sowie durch die aktuelle Studienlage zum Themengebiet belegt. Anyway e.V./WiR* und SCHLAU Köln e.V. setzen sich zum Ziel, diese Nachfrage zu bedienen und sich für eine Gesellschaft einzusetzen, in der geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gleichberechtigt gelebt werden kann und die Akzeptanz verschiedener Lebensformen zu fördern. Diskriminierung soll durch Aufklärungsarbeit aktiv entgegengewirkt werden. Durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen sexuelle . Orientierung und geschlechtliche Vielfalt möchten wir das Ziel einer besseren Sichtbarkeit erreichen. Zu diesem Zweck vereinbaren SCHLAU Köln e.V. und anyway e.V./WiR* Folgendes: e Eine wertschätzende und kooperative Zusammenarbeit ° Gegenseitiges Weiterleiten von Workshops-Anfragen im Falle eigener fehlender Kapazitäten (z.B. personeller Ressourcen). e SCHLAU Köln e.V. und anyway e.V. /WiR* sind berechtigt Anfragen von allen Kölner Schulen/Jugendeinrichtungen etc. entgegenzunehmen und ggf. für das eigene Projekt zu werben. Alle Schulen/Jugendeinrichtungen sollen frei entscheiden dürfen, mit welchem Projekt sie zusammenarbeiten. e SCHLAU Köln e.V. weist bei Schulworkshops Schüler_innen auf die Website des anyways (im Regelfall durch Niederschreiben auf der Tafel) hin, um auf das Haus und seine Freizeit- und Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen.‘ Vorstandianyway. Vi orstand SCHLAU Köln e.V.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 17 01 Vorlagen-Nummer 1190/2018 Freigabedatum 18.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: SCHLAU Köln e.V. Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „SCHLAU Köln e.V.“, Lindenstr. 20, 50674 Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 08.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der „SCHLAU Köln e.V.“, Lindenstr. 20, 50674 Köln wurde am 20.04.2016 gegründet und ist im Ver- einsregister des Amtsgerichts Köln unter der VR-Nr. 18968 eingetragen. Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck des Vereins ist gemäß § 3 der Satzung - die Förderung der Bildung und Erziehung, indem der Verein die Allgemeinheit über die Vielfalt von Lebenswelten, insbesondere von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und interge- schlechtlichen Personen informiert und aufklärt, - der Abbau gesellschaftlicher Vorurteile insbesondere gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuel- len, trans- und intergeschlechtlichen Personen, um somit Diskriminierungen vorzubeugen, - die Sichtbarmachung bisher marginalisierter Lebensweisen und damit die Sensibilisierung für das Thema im Sinne der Bildung der Allgemeinheit, - die Mitgestaltung gesellschaftlicher Diskussionsprozesse zu den Themen sexuelle und ge- schlechtliche Vielfalt. Entsprechend der Vereinssatzung hat „SCHLAU Köln e.V.“ zum Ziel, Aufklärungs- und Antidiskrimi- nierungsarbeit zur sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität und Vielfalt an verschiedenen Bildungs- und Jugendeinrichtungen durchzuführen. Das Aufklärungsprojekt „SCHLAU Köln“ startete vor 18 Jahren in Trägerschaft des „Sozialwerk für Lesben und Schwule e.V.“ und ist Mitbegründer des Netzwerkes „SCHLAU NRW“, dem Aufklärungs- gruppen aus ganz NRW angehören. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren aller Schulformen und den Bereichen der außerschulischen Jugendarbeit. Es gibt eine rege Nachfrage nach entsprechenden Workshops sowohl aus dem schulischen als auch dem außerschulischen Bereich. Gemeinsam mit dem Träger „anyway e.V.“ hat „SCHLAU Köln e.V.“ das Programm WiR* (Wissen ist Respekt) entwickelt, ein interaktives Workshop-Programm. Ehrenamtlich engagierte Teams bieten Schulklassen und Jugendgruppen die Möglichkeit, mit jungen lesbischen, schwulen, bi- oder trans- Menschen ins Gespräch zu kommen. Inhalte dieser Gespräche sind Biografien und Lebenswirklich- keiten, das eigene Coming-Out, Diskriminierungserfahrungen sowie Vorurteile und Rollenbilder. Die- se Teams werden von Honorarkräften, aus städtischen Mitteln finanziert, koordiniert. Diskriminierung soll durch Aufklärungsarbeit aktiv entgegengewirkt werden. Durch gemeinsame Öf- fentlichkeitsarbeit von „anyway e.V.“ und „SCHLAU Köln e.V.“ zu den Themen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt möchten sie das Ziel einer besseren Sichtbarkeit erreichen. Des Weiteren werden auch Multiplikatorenschulungen angeboten. Zu diesem Zweck haben beide Vereine eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die unter Ande- rem vorsieht: Eine wertschätzende und kooperative Zusammenarbeit Gegenseitiges Weiterleiten von Workshops-Anfragen im Falle eigener fehlender Kapazitäten (z.B. personeller Ressourcen) „SCHLAU Köln e.V.“ und „anyway e.V.“ /WiR* nehmen Anfragen von allen Kölner Schu- len/Jugendeinrichtungen etc. entgegen. Alle Schulen/Jugendeinrichtungen sollen entscheiden dürfen, mit welchem Projekt sie zusammenarbeiten. 3 „SCHLAU Köln e.V.“ weist bei Schulworkshops Schülerinnen und Schüler auf die Website des „anyway e.V.“ hin, um auf das Haus und seine Freizeit- und Unterstützungsangebote auf- merksam zu machen. „Schlau Köln e.V.“ erreicht mit seinen Angeboten mehr als 1000 Teilnehmende aus Köln und umlie- genden Städten. Zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit nehmen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Qualifizierungs- schulungen teil, nutzen Vernetzungstreffen und fachspezifische Fortbildungsangebote. Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: - Jannis Steinke - Marcel Testroet - Friederike Heithoff liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. Das Finanzamt Köln-Altstadt hat am 03.11.2016 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. „SCHLAU Köln e.V.“ erfüllt mit seinem Angebot die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe. Der Verein trägt zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen bei, hilft beim Abbau von Benachteiligung und arbeitet präventiv gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Auf- gaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vor. Satzung, päd. Konzept und Vereinbarung sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 1190/2018 hinterlegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1190/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.04.2018
- Erstellt
- 13.04.2018 08:38