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1190/2018

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: SCHLAU Köln e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 18.04.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 08.05.2018, TOP 2.1.2

Anlage 1 Satzung SCHLAU Köln e.V.

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Ansehen

Anlage 2 Pädagogisches Konzept SCHLAU Köln e.V

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Ansehen

Anlage 3 Vereinbarung anyway e.V. und SCHLAU Köln e.V.

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Satzung SCHLAU Köln e.V.

10440 Zeichen

R>

Satzung
SCHLAU Köln e.V.

$ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein trägt den Namen SCHLAU Köln e.V.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Köln und wird in das Vereinsregister beim Amts-
gericht Köln eingetragen.

3. Der Verein ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

$ 2 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts, „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-
schaftliche

Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

$ 3 Zweck des Verein
1. Zweck des Vereins ist

a. die Förderung der Bildung und Erziehung, indem der Verein die Allge-
meinheit über die Vielfalt von Lebensweisen, insbesondere von Les-
ben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Perso-
nen informiert und aufklärt,

b. der Abbau gesellschaftlicher Vorurteile insbesondere gegenüber Les-
ben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Perso-
nen, um somit Diskriminierungen vorzubeugen,

c. die Sichtbarmachung bisher marginalisierter Lebensweisen und damit
die
Sensibilisierung für das Thema im Sinne der Bildung der Allgemeinheit,

d. die Mitgestaltung gesellschaftlicher Diskussionsprozesse zu den The-
men sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.

Stand 18. Mai 2016 Seite 1

Satzung
SCHLAU Köln e.V.

2. Der Verein verwirklicht seinen Satzungszweck insbesondere

a. durch Veranstaltungen und Förderung von oder Mitwirkung an Bil-
dungsangeboten, Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen und
Vorträgen für die interessierte Öffentlichkeit, wobei eine wesentliche
Bedeutung der Kooperation mit relevanten Bildungsträgern, wie Schu-
len, Jugendverbänden, und der im Bereich der Jugendarbeit und Ju-
gendhilfe tätigen Gruppen, Projekten und Einrichtungen zukommt,

b. durch Bildungsangebote, Informations- und Aufklärungsveranstaltun-
gen für Lehrer_innen, Sozialpädagog_innen und -arbeiter_innen und
sonstigen Multiplikator_innen in beruflichen, ehrenamtlichen und
pädagogischen Tätigkeitsfeldern sowie für Personen der genannten
Gruppen in Ausbildung,

c. durch die regelmäßige Teilnahme der in der Aufklärungs- und Bil-
dungsarbeit tätigen Teamer_innen an professionellen Qualifizierungs-
maßnahmen sowie Fort- und Weiterbildungen zum Thema,

d. durch Vernetzung mit kommunalen, landes- und bundesweit engagier-
ten Projekten, Vereinen und Einrichtungen.

$ 4 Mitgliedschaft

1.

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, wel-
che die Ziele des Vereins unterstützen.

. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme

entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod bei natürlichen Per-
sonen oder Auflösung bei juristischen Personen. Der Austritt kann zum 31.12
des Jahres erfolgen und muss bis zum 01.12 schriftlich erklärt werden.

. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann ausgesprochen werden, wenn das Mit-

glied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Vereinszweck oder
die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitglie-
derversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Das
betroffene Mitglied ist in der Mitgliederversammlung bei Anwesenheit anzu-
hören und 14 Tage davor schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Die Mitglieder haben Antrags-, Wahl- und Stimmrecht. In der Mitgliederver-
sammlung kann das Wahl- und Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.

$ 5 Fördermitgliedschaft

1.

Fördermitglieder des Vereins können juristische und natürliche Personen
werden.
Stand 18. Mai 2016 Seite 2

Satzung
SCHLAU Köln e.V,

2. Für den Erwerb und Ende einer Fördermitgliedschaft gilt S4 Nr. 2 bis Nr. 4.

3. Fördermitglieder haben weder Wahl- noch Stimmrecht.

5 6 Mitgliedsbeiträge

Für ordentliche Mitglieder wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe der jährli-
chen Fördermitgliederbeiträge wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und
in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt.

5 7 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die
Kassenprüfer_innen.

$ 8 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der
Vorstand dies im Sinne des Vereinsinteresses als erforderlich ansieht oder

wenn die Einberufung von 1/3 der Vereinsmitglieder unter Angabe des
Zwecks und der Gründe schriftlich oder elektronisch verlangt wird.

3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder elektro-
nisch durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von 14 Tagen
bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

4. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan
stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und ist grundsätzlich für
alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung
nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Die Mitgliederver-
sammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

* Die Jahresberichte und Jahresrechnung entgegenzunehmen und zu be-
raten,

* Entlastung des Vorstandes,
° (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,

° über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des
Vereins zu bestimmen,

° die Kassenprüfer_innen zu wählen.

Stand 18. Mai 2016 Seite 3

5;

8.

Satzung
SCHLAU Köln e.V.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn mindestens ein Drittel
der Vereinsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Ist eine erste ordentlich einberufene Mitgliederversammlung nicht beschluss-
fähig, so kann mit einer Einladungsfrist von vier Wochen eine zweite ordent-
liche Mitgliederversammlung einberufen werden, welche ohne Rücksicht auf
die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Im Einladungsschrei-
ben ist darauf hinzuweisen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb
von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von
der_dem Protokollant_in unterzeichnet. Das Protokoll wird jedem Mitglied
schriftlich oder elektronisch zugestellt.

Fördermitglieder haben Gast- und Rederecht.

$ 9 Vorstand
A. FORMALES

1.
2:

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein i. S. des $ 26
BGB.

. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem

Jahr gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

. Die Mitglieder des Vorstandes können in einem gemeinsamen Wahlgang ge-

wählt werden. Näheres regelt eine Wahlordnung.

. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand auf

der folgenden Mitgliederversammlung zu ergänzen. Bis zu dieser Mitglieder-
versammlung kann sich der Vorstand übergangsweise einmal selbst um eine
Person ergänzen.

Jedes Vorstandsmitglied kann durch eine Mitgliederversammlung mit der ab-
soluten Mehrheit der Stimmen durch die Wahl eines_einer Nachfolgers_in
abgelöst werden. Die Amtszeit des neuen Vorstandsmitgliedes endet mit Ab-
lauf der ursprünglichen Amtszeit des abgelösten Vorstandsmitgliedes.

B. AUFGABEN

1.

Zu den Zuständigkeiten des Vorstandes gehört insbesondere

a. die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung und die Einberufung
von Mitgliederversammlungen,

b. die Finanzverwaltung und Aufstellung eines Haushaltsplanes, die Er-

stellung der Buchführung und des Kassenberichts,
Stand 18. Mai 2016 Seite 4

Satzung
SCHLAU Köln e.V.

Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen,

an

. Dienstaufsicht,

e. Organisation und Verwaltung des Verbandes und seiner Einrichtungen,
f. die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,

8. Festlegen einer Geschäftsordnung.

2. Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben
Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen und Aufwendungen.

3. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus
formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vorneh-
men. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald
schriftlich mitgeteilt und auf der nächsten MV bestätigt werden.

C. BESONDERE VERTRETER_INNEN

1. Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins eine Ge-
schäftsführung gemäß $ 30 BGB bestellen. Über die Art der Dotierung ent-
scheidet der Vorstand.

2. Die Geschäftsführung kann im Sinne von 5 26 BGB zur Vertretung des Vereins
berechtigt sein.

3. Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis wird schriftlich
durch eine Geschäftsordnung bestimmt.

4. Die Geschäftsführung darf nicht gleichzeitig Mitglied im Vorstand sein.

$ 10 Kassenprüfer_innen

1. Von der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer_innen für die
Dauer von einem Jahr gewählt.

2. Ein Mitglied des Vorstandes kann nicht zur_zum Kassenprüfer_in gewählt
werden.

3. Die Kassenprüfer_innen haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren
ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei
insbesondere die satzungsgemäße korrekte Mittelverwendung festzustellen.
Die Kassenprüfer_innen haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis
der Kassenprüfung zu informieren.

Stand 18. Mai 2016 Seite 5

Satzung
SCHLAU Köln e.V.

$ 11 Satzungsänderung und Auflösung

1.

Für eine Änderung der Satzung ist eine 2/3 Mehrheit in der Mitgliederver-
sammlung erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederver-
sammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt be-
reits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde.

Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 2/3 Mehrheit in der Mit-
gliederversammlung erforderlich. Der Beschluss kann nur nach Ankündigung
in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt

das Vermögen des Vereins an den Verein Schwules Netzwerk NRW e.\., wel-
cher_es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu ver-
wenden hat.

Stand 18. Mai 2016 Seite 6

Anlage 2 Pädagogisches Konzept SCHLAU Köln e.V

20592 Zeichen

www.schlau-koeln.de 
 
Pädagogisches Konzept 
                         April 2017

Unsere Ziele 
Wir arbeiten ehrenamtlich mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie 
Multiplikator_innen zusammen und setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der 
lesbische, bisexuelle, schwule, trans*, inter, heterosexuelle und queere 
Lebensweisen gleichberechtigt gel ebt werden können und uneingeschränkte 
Akzeptanz finden. Unser Grundanliegen ist es, die sexuelle und geschlechtliche 
Selbstbestimmung zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken. 
Tradierte Vorurteile gegenüber LSBTIQ* in unserer Gesellschaft können, i n 
Verbindung mit der häufig fehlenden persönlichen Auseinandersetzung mit der 
Thematik der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt, die Aufrechterhaltung eines 
Klimas begünstigen, das bestimmt ist durch Ausgrenzung und Abwertung von 
Schwulen, Lesben, Bisex uellen, Trans* und Inter -Personen. Wir treten entschieden 
dafür ein, diese Gesellschaftsstrukturen und das damit einhergehende Verständnis 
von Geschlecht und Geschlechterrollen zu reflektieren, sexuelle Orientierungen und 
geschlechtliche Identitäten in ihrer Vielfalt und Individualität sichtbar und verständlich 
zu machen, um so Ängste, Vorurteile und Diskriminierungen nachhaltig abzubauen.  
 
 
Jugendarbeit und Schule 
 
In vielen Schulen, Jugendeinrichtungen und Vereinen sind Menschen, die in Bezug 
auf ihre se xuelle und geschlechtliche Identität nicht der gesellschaftlichen Mehrheit 
angehören unsichtbar. Viele Jugendliche trauen sich erst nach dem Schulabschluss, 
öffentlich zu ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu stehen. Auch 
sind diese The men nach Au ssagen der Jugendlichen der Studie „Coming out – und 
dann...?!“ des Deutschen Jugendinstituts  im Schulunterricht unterrepräsentiert. Dies 
hat zur Folge, dass viele Jugendliche keine Möglichkeit haben, mit dieser Thematik in 
Berührung zu kommen. 
Unsere Workshops tragen dazu bei, dass die in unserer Gesellschaft vorhandene 
Vielfalt auch in der Schule und Jugendarbeit sichtbarer wird. SCHLAU Köln e.V. 
engagiert sich für eine diversitätsbewusste Bildung, die als zentraler Bausteine auf 
dem Weg zu ein er diskriminierungsfreien Gesellschaft, neben der persönlichen 
Begegnung, besonders auch Sensibilisierung, Aufklärung und Kompetenzvermittlung 
beinhaltet.  
 
 
Abbau von Diskriminierung, Stärkung von Menschenrechten 
 
Wir sind der Überzeugung, dass A ntidiskriminierungsarbeit nur dann langfristig 
erfolgreich sein kann, wenn sie sich mit den grundsätzlichen Mechanismen von 
Ausgrenzung und Diskriminierung befasst. Diese Mechanismen gilt es zu erkennen 
und zu benennen, um ihnen so energisch entgegentreten zu könne n. Für uns 
kommen allen Menschen gleiche unteilbare Rechte zu. 
Unterschiedlichkeiten verstehen wir als gesellschaftliche Bereicherung. Das Ziel 
unserer Workshops ist es nicht nur die Akzeptanz gegenüber Lesben, Schwulen, 
Bisexuellen, Trans* und InterPerson en, sondern die generelle Akzeptanz aller

Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Religion und 
sexueller Identität, zu fördern. 
 
Bedarf und Nachfrage 
Bei einem geschätzten Anteil von 3 -8% Personen in Deutschland, die homosexuell 
sind, bedeutet dies, dass 1 -2 homosexuelle Schüler*innen in jeder Klasse sind. 
Außerdem (je nach Größe auch mehr) 3 -6 offen oder versteckt lebende 
homosexuelle Lehrkräfte in einem durchschnittlichen Lehrerkollegium. 
Trotz der gesetzlichen Verbesserungen in  den letzten Jahren, haben homo - und 
transphobe Einstellungen wieder zugenommen. Dies zeigen die Studie „Die 
enthemmte Mitte“ der Heinrich Böll Stiftung, der Rosa Luxemburg Stiftung, der Otto 
Brenner Stiftung und der Universität Leipzig, sowie die Anfang 2 017 von der 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichte Studie zur Einstellung der 
deutschen Bevölkerung gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen: 
 
Abwertung von Homosexuellen 2009* 2010* 2011* 2014 2016 
Es ist ekelhaft, wenn Homosexuelle sich in der 
Öffentlichkeit küssen. 
27,8 26,1 25,3 20,3** 40,1 
Homosexualität ist unmoralisch. 15,7 16,3 15,8 11,6** 24,8 
Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern 
sollten nicht erlaubt sein 
29,4 25,3 21,1 - 36,2 
* Daten für die Jahre 2009-2011 aus Heitmeyer (2012, S. 38-40) 
** Daten für 2014 aus Zick & Klein (2014, S. 68) 
 
Quelle: Decker, Kiess, Brähler (Hg) (2016). „Die enthemmte Mitte – 
Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland“. S. 51 
 
Dazu befragt, ob das Thema ‚sexuelle Vielfalt‘ im Unterricht vorkommen sollte, will 
die deutliche Mehrheit der Befragten aus der Studie der Antidiskriminierungsstelle 
des Bundes, 89,6%, dass die Akzeptanz gefördert wird - die konkreten Mittel zum 
Erreichen dieses Ziels werden aber von einem Viertel abl ehnt. Dieses will nicht, dass 
sexuelle Vielfalt im Unterricht offen angesprochen und gleichgeschlechtliche 
Lebensweisen sichtbar gemacht werden. Ebenfalls bei der Frage, was die Befragten 
von einer/einem homosexuellen Erzieher*in hielten: 19,6% fänden dies  in Bezug auf 
eine lesbische Betreuerin und 24,1% in Bezug auf einen schwulen Betreuer nicht gut. 
Außerdem geben 40,8% der Befragten an, dass sie es problematisch fänden, wenn 
ihr Kind homosexuell wäre. 
Anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass  Lesben, Schwule, Bisexuelle und 
Trans*personen noch immer diskriminiert, angegriffen und ausgegrenzt  werden. In

Bezug auf Jugendliche stellt etwa das Deutsche Jugendinstitut (DJI) fest, dass 85% 
der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Jug endlichen 
Diskriminierungserfahren machen müssen. Auch im Lebens - und Lernraum Schule 
ist Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität Teil des  
Alltags: 62% der Jugendlichen geben an, dass „schwul“ auf ihrem Schulhof als 
Schimpfwort verwendet wird, 42% geben dies für „Lesbe“ an. Darüber hinaus 
glauben auch heute noch 71% der Jugendlichen, dass sich Menschen ihre 
homosexuelle Orientierung selbst aussuchen würden (vgl. Klocke 2012: 46 f.).  In 
einem solchen Schulklima sind sexuelle un d geschlechtliche Selbstbestimmung nicht 
für alle Jugendlichen gewährleistet. Die befragten Jugendlichen der DJI – Studie 
geben zu Diskriminierungserfahrungen im Schul- und Ausbildungskontext an:  
 
Quelle: DJI (Hg) (2015). Coming out – und dann...?!. S. 22 
 
Dabei fordert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch die Institution 
Schule explizit auf, an der Herstellung eines  diskriminierungsfreien Miteinanders 
mitzuwirken. Auch nach §33 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist 
die “Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen 
Orientierung und Identität” vorgesehen. Gleichzeitig werden die Themen sexuelle 
3,9 
4,7 
9,6 
12 
12,7 
17,9 
25,8 
29,1 
32,3 
34,2 
41 
54,8 
Mir wurden Strafen angedroht 
Mir wurde ein Outing gegen meinen Willen 
angedroht 
Ich wurde körperlich angegriffen oder verprügelt 
Mir wurden Sachen weggenommen oder zerstört 
Mir wurde Gewalt angedroht 
Meine geschlechtliche Identität/sexuelle 
Orientierung wurde absichtlich ignoriert 
Ich wurde gegen meinen Willen geoutet 
Meine geschlechtliche Identität/sexuelle 
Orientierung wurde nicht ernst genommen 
Meine geschlechtliche Identität/sexuelle 
Orientierung wurde nicht mitgedacht 
Ich wurde ausgegrenzt oder ausgeschlossen 
Meine geschlechtliche Identität/sexuelle 
Orientierung wurde zu stark betont 
Ich wurde beschimpft, beleidigt oder lächerlich 
gemacht

und geschlechtliche Vielfalt im Schulalltag selten aufgegriffen und viele Jugendliche 
bleiben mit ihren Fragen allein.  Die Sonderauswertung „Homophobie in Nordrhein -
Westfalen“ aus dem Langzeitforschungs projekt „Gruppenbezogene 
Menschenfeindlichkeit“ der Universität Bielefeld zeigt auf, dass ein Fünftel der  
Befragten in Nordrhein -Westfalen zu homophoben Einst ellungen tendiert. Die 
Ablehnung einer sozialen Gruppe geht signifikant mit der Ablehnung weiterer 
Gruppen einher. So werten Menschen mit homophoben Einstellungen insbesondere 
auch Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte, Jüdinnen und Juden, Muslime 
und Muslimas, Langzeitarbeitslose, Obdachlose und Menschen mit Behinderung 
stark ab. SCHLAU Köln e.V. Workshops können insofern auch positive 
Veränderungen in den Werthaltungen gegenüber anderen Zugehörigkeiten 
anstoßen. SCHLAU Köln e.V. kann somit dazu beitra gen, dass vielfältige 
Lebensweisen ein selbstverständlicher Teil  des Schulalltags werden und Köln für 
Diversität offen wird und bleibt. 
Dass die Nachfrage in Köln hierzu groß ist, zeigt die folgende Graphik . Wie aus ihr 
ersichtlich wird, hat SCHLAU Köln e.V. von Jahr zu Jahr mehr Anfragen bekommen. 
2016 wurden in 38 durchgeführten Workshops 926 Jugendliche erreicht: 
 
 
Viele Lehrer_innen schätzen die Arbeit von SCHLAU Köln e.V., was in jahrelangen 
Kooperationen seinen Ausdruck findet.  Der all gemeine Trend der steigenden 
Nachfrage ist in ganz NRW zu beobachten.  
 
 
 
 
33 
24 
30 
25 
31 
38 
33 35 
46 
42 
57 
48 
0 
10 
20 
30 
40 
50 
60 
2011 2012 2013 2014 2015 2016 
Durchgeführte 
Workshops 
Anfragen

Methodik 
Der folgende Abschnitt möchte dazu dienen, die Methodik der Arbeit von SCHLAU 
Köln e.V. darzulegen. Als starker Akteur in der Kölner Jugendarbeit bietet das Projekt 
Bildungs- und Antidiskriminierungsworkshops zu sexueller und geschlechtlicher 
Vielfalt für Schulen und andere Jugendeinrichtungen in Köln an. Neben Schulklassen 
hat SCHLAU Köln e.V. in den letzten Jahren Workshops und Schulungen für die U16 
Mannschaft des 1. FC K öln und die Katholische Junge Gemeinde durchgeführt und 
das Regionaltreffen von Schule ohne Rassismus inhaltlich in Form von Workshops 
mit gestaltet. Als Teil des Netzwerkes SCHLAU NRW gelten für SCHLAU Köln e.V. 
und alle anderen regionalen Projekte Qualit ätsstandards, die als gemeinsames 
„Bindeglied“ eingehalten werden müssen  (Anlage 2) . Im Vorfeld eines Workshops 
wird eine teaminterne Ansprechperson festgelegt. In einem evaluierendem 
Vorgespräch mit der Lehrkraft/pädagogischen Leitung werden verschiedene 
Rahmenbedingungen erfasst, die für den Erfolg des Workshop und der 
zielgruppengerechneten Begegnung von Bedeutung sind: Alter der Teilnehmenden, 
Gruppengröße, Zeitrahmen, Art der Bildungseinrichtung, Vorkommen von 
Diskriminierung, diskriminierenden Aussage n, sowie weitere pädagogisch relevante 
Informationen zur Klasse. Die Dauer eines SCHLAU -Workshops beträgt gemäß der 
Qualitätsstandards immer mindestens 90 Minuten. Bei SCHLAU Köln e.V. jedoch in 
der Regel drei Zeitstunden. Mindestens 2 Teamer*innen führen den Workshop durch, 
angestrebt wird stets eine Anzahl von 4 Teamenden, die nach Möglichkeit selbst in 
ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung vielfältig sind, um aus ihrer 
Perspektive berichten zu können. Zu Beginn des Workshops  stellen sich die 
Teamenden vor und e rläutern den Ablauf . Eta bliert werden ebenfalls 
Workshopregeln wie Notenfreiheit, Freiwilligkeit der Beteiligung und gegenseitiger 
Respekt. Die Landesvernetzung SCHLAU NRW stellt einen erprobten und von 
Expert_innen in Absprache mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, 
Pflege und Alter entwickelten Methodenkoffer, der  verschiedene altersangepasste, 
antidiskriminierungspädagogische Methoden zu Geschlechterrollen, Minderheiten, 
Diskriminierungsmechanismen, Mehrfachzugehörigkei ten, Menschenrechten o der 
Familienbildern enthält . Die Methodik von SCHLAU basiert auf Konzepten aus der 
Menschenrechtsbildung, der Diversity  Education sowie der 
Antidiskriminierungspädagogik. Dadurch kann eine hohe methodische 
Professionalität gewährleistet werden. In der Methodenauswahl wird die 
intersektionale Ausrichtung des Projekts sicht - und erfahrbar, mit der die 
Akzeptanzarbeit für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* konsequent auch 
in Bezug auf Mehrfachdiskriminierung angestrebt wird.  Mehrfachzugehörigkeiten 
werden in SCHLAU -Workshops ebenso selbstverständlich thematisiert wie die 
Mechanismen von Homo - und Trans*phobie in We chselwirkung mit Rassismus, 
Sexismus, Antisemitismus oder sogenannter  Behindertenfeindlichkeit. SCHLAU 
Workshops stoßen bei den Jugendlichen Denk - und Reflexionsprozesse an. Durch 
die direkte Begegnung mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* können 
bestehende Vorurteile hinterfragt und für eine vorurteilsbewusste Haltung

sensibilisiert werden. Die Jugendlichen erfahren im Dialog mit den Teamer_innen, 
dass es ihre eigene Identität nicht verändert, wenn sie mit Lesben, Schwulen, 
Bisexuellen, Tra ns* und Inter* sprechen. Zudem werden Normierungseffekte 
reflektiert, etwa zu Geschlechterrollen, und so für ein offenes und respektvolles 
Miteinander sensibilisiert. Die bei den Teilnehmenden dadurch geförderte Kompetenz 
mit gesellschaftlicher Vielfalt um zugehen, unterstützt direkt auch heterosexuelle 
Jugendliche. Der angestrebte Erwerb der oben erwähnten Kompetenzen wird in der 
biographischen Runde, welche am Ende eines SCHLAU Workshops steht, gefestigt, 
erprobt und differenziert. Hier haben Schüler_innen  die Möglichkeit, an die 
Teamenden anonym Fragen zu richten, die vor der gesamten Seminargruppe 
biographisch beantwortet werden. Für viele Jugendliche stellen SCHLAU -Workshops 
die erste Möglichkeit dar, ihre Fragen zu den Themen sexuelle und geschlechtlich e 
Vielfalt in einem fachlich fundierten Rahmen zu stellen und diese professionell und 
authentisch beantwortet zu bekommen. Dadurch können Vorurteile und 
Klischeevorstellungen erkannt und wirkungsvoll abgebaut werden. Von Bedeutung in 
diesem Zusammenhang is t auch, dass sich SCHLAU NRW darauf festlegt, dass 
Inhalte, die in den Bereich der Sexualaufklärung fallen, nicht explizit Teil des 
Workshops sind. An dieser Stelle wird auf die Lehrkräfte oder andere Fachstellen wie 
etwa Pro Familia verwiesen. Am Ende der  Seminareinheit findet eine gemeinsame 
Evaluation des Workshops mit den Teilnehmer_innen statt. Sowohl Methoden, die 
biographische Runde, als auch der gesamte Workshop wird bewertet und 
kommentiert. Das Feedback hilft, die Seminareinheiten einer Qualitätsk ontrolle zu 
unterziehen.  
 
Folgende Ziele werden in den Workshops von SCHLAU Köln verfolgt: 
 Vorurteile und Klischeevorstellungen erkennen und reflektieren. 
 Diskriminierungen (auch  gegenüber anderen  marginalisierten Gruppen)  
abbauen  und physischer wie psychischer Gewalt präventiv begegnen. 
 Gesellschaftliche Vielfalt sichtbar machen und gegenseitigen Respekt fördern. 
 Offenheit und Sensibilität gegenüber verschiedenen Lebensformen bewirken 
und erhalten.  
 Sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung stärke n und gesellschaftliche 
Teilhabe ermöglichen.  
 Kompetenzen für den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt entwickeln, so 
dass Verschiedenheit nicht mehr als Bedrohung sondern vielmehr als 
Selbstverständlichkeit wahrgenommen wird.  
 Zivilcourage stärken und demokratischen Minderheitenschutz ausbauen.

Das Team 
Das Team bildet die Basis von SCHLAU Köln e.V. Wichtig, auch im Rahmen der 
Qualitätsstandards, ist zu erwähnen, dass die Qualifikation der Teamenden 
gewährleistet ist. Das Au fnahmeverfahren neuer Teamer_innen umfasst ein 
Kennenlerngespräch, eine Hospitationsphase von drei Monaten mit insgesamt 
mindestens drei Workshophospitationen vor dem eigenverantwortlichen Einsatz in 
Schulklassen. Während dieser Workshophospitationen übern ehmen die neuen 
Teamer_innen Schritt für Schritt die Durchführung von Methoden unter Anleitung der 
erfahrenen Teamer_innen. Nach jedem Workshop findet eine Feedbackrunde unter 
den Teamenden zum Verlauf des Workshops statt. Maßgeblich ist auch das 
zweitägige Grundqualifizierungsseminar von SCHLAU NRW, das jede_r Teamende 
absolvieren muss, bevor ein Workshop eigenverantwortlich durchgeführt werden 
darf. In der Grundqualifikation werden die Grundlagen und Standards unserer Arbeit 
vermittelt. Das Seminar wird v on Referent_innen mit pädagogischer Ausbildung 
durchgeführt und basiert auf länderübergreifenden Standards, die für alle SCHLAU -
Projekte und –Netzwerke gelten. 
Im Team werden die Schulveranstaltungen, aber auch Methoden, Fortbildungen, 
neue Studien, Social  Media Aktivitäten, öffentliche Veranstaltungen, 
Entscheidungsprozesse, die Mitwirkung in Arbeitskreise sowie Kooperationen mit 
anderen Projekten diskutiert. SCHLAU Köln e.V. ist damit nicht nur ein Projekt, dass 
Schüler_innen wichtiges Wissen zu Diskrimin ierung vermittelt, sondern auch 
Ehrenamtlichen die Chance bietet, sich zu qualifizieren und die Organisation eines 
Projektes kennen zu lernen. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen, 
Entscheidungen demokratisch zu diskutieren und zu treffen, politisch zu d enken und 
so einen zivilgesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Das Wissen und die 
Praxiserfahrungen, die bei SCHLAU Köln e.V. erworben werden, sind für viele 
Teamenden auch für ihre Zeit nach dem Engagement von großem Wert. 
 
Qualitätssicherung 
SCHLAU Köln e.V. ist Mitglied im Landesnetzwerk SCHLAU NRW. Alle 
ehrenamtlichen Teamer_innen besuchen die Qualifizierungsschulungen von 
SCHLAU  NRW und nutzen Vernetzungstreffen zum Austausch sowie 
Weiterbildungsangebote zu fachspezifischen Themen. Aus jedem SCHLAU – Team 
in NRW muss je eine Person an mindestens einer Fortbildung pro Jahr 
teilgenommen haben. Im Rahmen einer Vernetzung der SCHLAU -Teamleitungen 
wird zudem kollegiale Fallberatung geleistet und die Einhaltung der SCHL AU-
Qualitätsstandards geprüft. SCHLAU K öln e.V. führt zudem mindestens einmal 
jährlich teaminterne Fortbildungen und Methodentage durch, um die eigene lokale 
Arbeit zu reflektieren und konsequent weiterzuentwickeln. Neue Teamer_innen 
durchlaufen bei SCHLAU Köln regulär eine Hospitationsphase vo n drei Monaten, 
bevor sie selbst Workshops anleiten. In dieser Zeit unterstützt ein Patensystem die

Klärung von Fragen und Einführung in die Arbeit. Die Qualitätsstandards sind 
bundesweit für alle SCHLAU -Gruppen verbindlich und werden regelmäßig evaluiert 
und weiterentwickelt, zuletzt 2015, woran auch SCHLAU Köln  e.V. maßgeblich 
beteiligt war. Die Qualitätsstandards schaffen Transparenz für Eltern, Lehrkräfte und 
Schüler_innen und geben für alle SCHLAU -Teamer_innen einen verbindlichen 
Rahmen für ihr SCHLAU-Engagement vor. Alle Teamer_innen müssen zu Beginn ein 
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Diese Qualitätssicherung ist ein 
zentraler Baustein für die Akzeptanz der Arbeit von SCHLAU Köln e.V. bei Eltern, 
Schulleitungen und Lehrkräften. Die  Qualifizierung  bietet zudem einen fachlich und 
wissenschaftlich untermauerten Rahmen gegen rechte und rechtspopulistische 
Angriffe gegen Aufklärungsarbeit. 
Zur Qualitätssicherung gehört ebenfalls der Austausch mit den Lehrkräften. Die 
Lehrkräfte erhalten  vorab grundlegende Informationen zum Ablauf des Workshops  
(Anlage 3). Außerdem einen Fragebogen für die Schülerinnen und Schüler  (Anlage 
4). Mit Hilfe des Fragebogen holt sich das Team von SCHLAU Köln ein erstes 
Stimmungsbild der Klasse zu ihren Einstellu ngen gegenüber LSBTIQ* ein, schaut, 
welchen Vorwissen vorhanden ist und wie die Veranstaltung an die Klasse angepasst 
wird. Des Weiteren erhalten die Lehrkräfte die Checkliste des Dachverbandes 
SCHLAU NRW „Wie Sie die Akzeptanz von sexueller und geschlecht licher Vielfalt an 
Ihrer Schule unterstützen können - Checkliste und Handlungsempfehlungen für 
Schulen zum Thema LSBTI*Q“ (Anlage 5). Die Checkliste gibt sowohl Lehrkräften als 
auch Schülerinnen und Schülern Hinweise, wie mit Homo - und Transphobie an 
Schulen umgegangen bzw. wie ihnen entgegengewirkt werden kann. 
Darüber hinaus werden die Lehrkräfte  gebeten, die Jugendlichen entsprechend 
vorab darüber zu informieren, welche Thematik im Workshop behandelt wird, sodass 
sie hierauf vorbereitet sind. Im Anschlus s zum Workshop findet ein 
Feedbackgespräch mit der Lehrkraft statt, in der SCHLAU Köln e.V. seinen Eindruck 
rückmeldet, sowie die Lehrkraft über das  Gespräch mit den Schüler_innen über den 
Workshop berichtet. Auf diese Weise hält SCHLAU Köln e.V. nach, ob die 
Schulklasse und die Lehrkraft von dem Angebot profitiert haben und das keine 
Fragen offen sind. 
Des Weiteren wird jeder Workshop von den Teamenden, die zusammen einen 
Workshop durchgeführt haben, auf inhaltliche, didaktische und methodische Aspekte 
sowie auf die Einhaltung der Qualitätsstandards reflektiert. Bei den regelmäßigen 
14tägigen Teamtreffen werden vergangene Workshops im gesamten Plenum 
besprochen und ggf. Handlungsweisungen diskutiert und erarbeitet.

Anlage 3 Vereinbarung anyway e.V. und SCHLAU Köln e.V.

1924 Zeichen

| IR“  anyway

Köln, Dezember 2017

Vereinbarung

Zwischen: SCHLAU Köln e.V. und anyway e.V. / WiR* - Wissen ist Respekt

Zur: Antidiskriminierungsarbeit im Bereich sexueller Orientierung und geschlechtlicher
Vielfalt in Köln

SCHLAU Köln e.V. und anyway e.V./WiR* - Wissen ist Respekt erklären, dass die Stadt Köln
einen hohen Bedarf nach Antidiskriminierungs- und Menschenrechtsarbeit zu den Themen
sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt hat. Dies ist z. B. durch die steigende
Nachfrage nach Workshops in Schulklassen, sowie durch die aktuelle Studienlage zum
Themengebiet belegt.

Anyway e.V./WiR* und SCHLAU Köln e.V. setzen sich zum Ziel, diese Nachfrage zu

bedienen und sich für eine Gesellschaft einzusetzen, in der geschlechtliche und sexuelle
Vielfalt gleichberechtigt gelebt werden kann und die Akzeptanz verschiedener
Lebensformen zu fördern. Diskriminierung soll durch Aufklärungsarbeit aktiv
entgegengewirkt werden. Durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen sexuelle .
Orientierung und geschlechtliche Vielfalt möchten wir das Ziel einer besseren Sichtbarkeit
erreichen.

Zu diesem Zweck vereinbaren SCHLAU Köln e.V. und anyway e.V./WiR* Folgendes:

e Eine wertschätzende und kooperative Zusammenarbeit

° Gegenseitiges Weiterleiten von Workshops-Anfragen im Falle eigener fehlender
Kapazitäten (z.B. personeller Ressourcen).

e SCHLAU Köln e.V. und anyway e.V. /WiR* sind berechtigt Anfragen von allen Kölner
Schulen/Jugendeinrichtungen etc. entgegenzunehmen und ggf. für das eigene
Projekt zu werben. Alle Schulen/Jugendeinrichtungen sollen frei entscheiden
dürfen, mit welchem Projekt sie zusammenarbeiten.

e SCHLAU Köln e.V. weist bei Schulworkshops Schüler_innen auf die Website des
anyways (im Regelfall durch Niederschreiben auf der Tafel) hin, um auf das Haus
und seine Freizeit- und Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen.‘

Vorstandianyway. Vi orstand SCHLAU Köln e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss

5622 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
17 01 
Vorlagen-Nummer 
 1190/2018 
Freigabedatum  18.04.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: SCHLAU Köln e.V. 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „SCHLAU 
Köln e.V.“, Lindenstr. 20, 50674 Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII 
anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 08.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der „SCHLAU Köln e.V.“, Lindenstr. 20, 50674 Köln wurde am 20.04.2016 gegründet und ist im Ver-
einsregister des Amtsgerichts Köln unter der VR-Nr. 18968 eingetragen. 
Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Zweck des Vereins ist gemäß § 3 der Satzung  
- die Förderung der Bildung und Erziehung, indem der Verein die Allgemeinheit über die Vielfalt 
von Lebenswelten, insbesondere von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und interge-
schlechtlichen Personen informiert und aufklärt, 
- der Abbau gesellschaftlicher Vorurteile insbesondere gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuel-
len, trans- und intergeschlechtlichen Personen, um somit Diskriminierungen vorzubeugen, 
- die Sichtbarmachung bisher marginalisierter Lebensweisen und damit die Sensibilisierung für 
das Thema im Sinne der Bildung der Allgemeinheit, 
- die Mitgestaltung gesellschaftlicher Diskussionsprozesse zu den Themen sexuelle und ge-
schlechtliche Vielfalt. 
 
Entsprechend der Vereinssatzung hat „SCHLAU Köln e.V.“ zum Ziel, Aufklärungs- und Antidiskrimi-
nierungsarbeit zur sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität und Vielfalt an verschiedenen 
Bildungs- und Jugendeinrichtungen durchzuführen. 
 
Das Aufklärungsprojekt „SCHLAU Köln“ startete vor 18 Jahren in Trägerschaft des „Sozialwerk für 
Lesben und Schwule e.V.“ und ist Mitbegründer des Netzwerkes „SCHLAU NRW“, dem Aufklärungs-
gruppen aus ganz NRW angehören.  
Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren aller Schulformen und den 
Bereichen der außerschulischen Jugendarbeit.  
Es gibt eine rege Nachfrage nach entsprechenden Workshops sowohl aus dem schulischen als auch 
dem außerschulischen Bereich.  
Gemeinsam mit dem Träger „anyway e.V.“ hat „SCHLAU Köln e.V.“ das Programm WiR* (Wissen ist 
Respekt) entwickelt, ein interaktives Workshop-Programm. Ehrenamtlich engagierte Teams bieten 
Schulklassen und Jugendgruppen die Möglichkeit, mit jungen lesbischen, schwulen, bi- oder trans- 
Menschen ins Gespräch zu kommen. Inhalte dieser Gespräche sind Biografien und Lebenswirklich-
keiten, das eigene Coming-Out, Diskriminierungserfahrungen sowie Vorurteile und Rollenbilder. Die-
se Teams werden von Honorarkräften, aus städtischen Mitteln finanziert, koordiniert. 
Diskriminierung soll durch Aufklärungsarbeit aktiv entgegengewirkt werden. Durch gemeinsame Öf-
fentlichkeitsarbeit von „anyway e.V.“ und „SCHLAU Köln e.V.“ zu den Themen sexuelle Orientierung 
und geschlechtliche Vielfalt möchten sie das Ziel einer besseren Sichtbarkeit erreichen.  
Des Weiteren werden auch Multiplikatorenschulungen angeboten. 
 
Zu diesem Zweck haben beide Vereine eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die unter Ande-
rem vorsieht: 
 Eine wertschätzende und kooperative Zusammenarbeit  
 Gegenseitiges Weiterleiten von Workshops-Anfragen im Falle eigener fehlender Kapazitäten 
(z.B. personeller Ressourcen) 
 „SCHLAU Köln e.V.“ und „anyway e.V.“ /WiR* nehmen Anfragen von allen Kölner Schu-
len/Jugendeinrichtungen etc. entgegen. Alle Schulen/Jugendeinrichtungen sollen entscheiden 
dürfen, mit welchem Projekt sie zusammenarbeiten.

3 
 „SCHLAU Köln e.V.“ weist bei Schulworkshops Schülerinnen und Schüler auf die Website des 
„anyway e.V.“ hin, um auf das Haus und seine Freizeit- und Unterstützungsangebote auf-
merksam zu machen. 
„Schlau Köln e.V.“ erreicht mit seinen Angeboten mehr als 1000 Teilnehmende aus Köln und umlie-
genden Städten.  
Zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit nehmen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Qualifizierungs-
schulungen teil, nutzen Vernetzungstreffen und fachspezifische Fortbildungsangebote. 
 
Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: 
- Jannis Steinke 
- Marcel Testroet 
- Friederike Heithoff 
liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. 
 
Das Finanzamt Köln-Altstadt hat am 03.11.2016 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung 
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 
51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die 
Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. 
 
„SCHLAU Köln e.V.“ erfüllt mit seinem Angebot die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur 
Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe. 
Der Verein trägt zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen bei, hilft beim Abbau 
von Benachteiligung und arbeitet präventiv gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB 
VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Auf-
gaben der Jugendhilfe leisten.  
Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB 
VIII vor. 
 
Satzung, päd. Konzept und Vereinbarung sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 1190/2018 hinterlegt.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1190/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.04.2018
Erstellt
13.04.2018 08:38