V/0645/2021
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost - Nachtrag
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Beschlussvorlage
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V/0645/2021 V/0645/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost - Nachtrag Beratungsfolge 16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Verein TuS Saxonia Münster im Stadtbezirk Münster-Ost erhält, auf seinen nach Frist eingegangenen Antrag, für eine Einzelveranstaltung – Feriencamp – einen Zuschuss in Höhe von 400 Euro. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2021 Zeile 15 Transferaufwendung 400 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage). Amt für Bürger - und Ratsservice 31.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-1620 oder 492 - 1660 SchnellC@stadt- muenster.de - 2 - V/0645/2021 Am 16.07.2021 hat der Verein TuS Saxonia Münster einen Zuschussantrag für ein Feriencamp für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren in den Sommerferien 2021 eingereicht. Der Verein zählt ca. 966 Mitglieder und hat bisher noch nie einen Antrag auf einen Zuschuss bei der Bezirksvertretung Münster-Ost gestellt. Das Feriencamp entspricht den Richtlinien der Gewährung von Zuschüssen des Stadtbezirkes Münster-Ost, da aktiv Kinder und Jugendliche bei dieser Maßnahme einbezogen werden. Das Feriencamp ist daher besonders förderungswürdig. Die der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfügung gestellten freiverfügbaren Mittel sind noch nicht erschöpft, so dass der beantragte Zuschuss in Höhe von 400 Euro aus den Mitteln der Bezirksvertretung bewilligt und ausgezahlt werden kann. Das Gremium hat sich in seiner Sitzu ng vom 19.08.2021 trotz Ablauf der Antragsfrist, aus den vorgenannten Gründen für die Zulässigkeit des Zuschussantrages ausgesprochen. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini- gungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage
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Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran- staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses vorgelegt werden. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge- meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Anlage A
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Anlage A zur V/0645/2021 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Ost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Ost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2021 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 20.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfü- gung gestellt. Bisher wurden davon 10.350 Euro für Zuschüsse verausgabt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0645/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.08.2021
- Erstellt
- 23.08.2021 12:09