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V/0645/2021

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost - Nachtrag

Vorlagen 23.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 16.09.2021, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2477 Zeichen

V/0645/2021 
V/0645/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Ost - Nachtrag 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Verein TuS Saxonia Münster im Stadtbezirk Münster-Ost erhält, auf seinen nach Frist 
eingegangenen Antrag, für eine Einzelveranstaltung – Feriencamp – einen Zuschuss in 
Höhe von 400 Euro. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2021   
Zeile 15 Transferaufwendung  400   
 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher  Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage). 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
31.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492 -
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0645/2021 
Am 16.07.2021 hat der Verein TuS Saxonia Münster  einen Zuschussantrag für ein Feriencamp für 
Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren in den Sommerferien 2021 eingereicht. Der Verein zählt ca. 966 
Mitglieder und hat bisher noch nie einen Antrag auf einen Zuschuss bei der Bezirksvertretung 
Münster-Ost gestellt.  
 
Das Feriencamp entspricht den Richtlinien der Gewährung von Zuschüssen des Stadtbezirkes 
Münster-Ost, da aktiv Kinder und Jugendliche bei dieser Maßnahme einbezogen werden. Das 
Feriencamp ist daher besonders förderungswürdig. 
 
Die der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfügung gestellten freiverfügbaren Mittel sind noch nicht 
erschöpft, so dass der beantragte Zuschuss in Höhe von 400 Euro aus den Mitteln der 
Bezirksvertretung bewilligt und ausgezahlt werden kann.  
 
Das Gremium hat sich in seiner Sitzu ng vom 19.08.2021 trotz Ablauf der Antragsfrist, aus den 
vorgenannten Gründen für die Zulässigkeit des Zuschussantrages ausgesprochen. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Schnell 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini-
gungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage

3301 Zeichen

Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Anlage A

1836 Zeichen

Anlage A zur V/0645/2021 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Ost 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Ost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2021 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 20.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfü-
gung gestellt. Bisher wurden davon 10.350 Euro für Zuschüsse verausgabt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0645/2021
Typ
Vorlagen
Datum
23.08.2021
Erstellt
23.08.2021 12:09