2007/0310
Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Wegefläche Gemarkung Eberstadt Flur 5 Nr. 215
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2007/0310
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.05.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0310 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlic hen Wegefläche Gemarkung Eberstadt Flur 5 Nr. 215 Vorlage vom: 16.05.2007 Beschlussvorschlag: 1. Der Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Wegefläche Gemarkung Eberstadt, Flur 5, Nr. 215 entsprechend dem Hessischen Straßengesetz wird zugestimmt. Anlagen: Lageplan Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16. Mai 2007 Begründung: Für die Erweiterung der Außenfläche der Evangelischen Kindertagesstätte auf dem Anwesen Kurt- Schumacher-Straße 62 wird auch eine Teilfläche der öffentlichen Wegefläche Gemarkung Eberstadt Flur 5 Nr. 215 (im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet) benötigt. Als Ersatzwege stehen öffentliche Wegeflächen (im be iliegenden Lageplan blau gekennzeichnet) zur Verfügung. Die beteiligten Fachämter weisen auf die längeren Wegestrecken zur Erreichung der Straßenbahnhaltestelle an der Seeheimer Straße hin, stellen jedoch ihre Bedenken zu Gunsten der Erweiterung der Kindertagesstätte zurück. Die Fläche ist entsprechend dem Hessischen Straßengesetz als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Das Hessische Straßengesetz sieht unter § 6 – Einziehung – die Möglichkeit vor, entweder bei Wegfall des Verkehrsbedürfnisses oder zum Wohl der Allgemeinheit eine entsprechende öffentliche Wegefläche einzuziehen. Im vorliegenden Fall verbleibt eine Einziehung auf Grund des Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses. Dieser Wegfall wird damit begründet, dass behindertengerechte öffentliche Ersatzwege zur Verfügung stehen. Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. Darmstadt, 16.05.2007 VI-66/2 S Tb 1050-Kis-Wg Nst. 2700 Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
anlage 1
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08.05.2007 K:\ Autocad_Daten\66_2-S\866_2-S\Planung\Projekte\Kissinger\ Eberstadt_Teilflächen/Lageplan.dwg Spielplatz Spielplatz Spielplätz &® u 5 SJENS-IEyOBLUNÜOS-Uny = 9 Slr-Schum Ar Re: I Fe _O- ERST EROTOTO) Ludwig-Quessel-Weg Im 020.4: 37 Spielplatz 2 © [3 Ei 73 4 Se 54 ‚Straße mer _Seeheii Legende: vorh. öffentliche Wege N zur Einziehung vorgesehene öffentliche Wegefläche vorh. öffentliche Ersatzwege ( behindertengerecht) Wissenschaftsstadt Darmstadt der Magistrat Straßenverkehrsamt Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Wegefläche Gemarkung, Eberstadt, Flur 5, Nr. 215 Anlage Plan-Nr. Planart Lageplan Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Dipl.-Ing.(TH) D. Boß Stadtrat Amtsleiter gez. Kissinger | gez. Kissinger SB SGL M. = 1: 1000 Darmstadt, Mai 2007 Straßenverkehrs- und Dezernat VI Tiefbauamt V1-66/2 S-TB Gezeichnet: Höhl Datum: 8.05.2007 gez. Wenzel gez. Boß gez. Ranly ABL. Z. Mitzeichnung
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Seeheimer Straße
- Ludwig-Quessel-Weg
- Kurt-Schumacher-Straße 62
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0310
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.05.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00