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2007/0310

Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Wegefläche Gemarkung Eberstadt Flur 5 Nr. 215

Magistratsvorlage 16.05.2007

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2007/0310

2327 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.05.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0310  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlic hen Wegefläche Gemarkung Eberstadt Flur 5 
Nr. 215 
 
Vorlage vom: 16.05.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Wegefläche Gemarkung Eberstadt, Flur 5, Nr. 
215 entsprechend dem Hessischen Straßengesetz wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16. Mai 2007  
 
 
Begründung: 
 
 
Für die Erweiterung der Außenfläche der Evangelischen Kindertagesstätte auf dem Anwesen Kurt-
Schumacher-Straße 62 wird auch eine Teilfläche der öffentlichen Wegefläche Gemarkung Eberstadt 
Flur 5 Nr. 215 (im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet) benötigt. 
 
Als Ersatzwege stehen öffentliche Wegeflächen (im be iliegenden Lageplan blau gekennzeichnet) 
zur Verfügung. 
 
Die beteiligten Fachämter weisen auf die längeren Wegestrecken zur Erreichung der 
Straßenbahnhaltestelle an der Seeheimer Straße hin, stellen jedoch ihre Bedenken zu Gunsten der 
Erweiterung der Kindertagesstätte zurück. 
 
Die Fläche ist entsprechend dem Hessischen Straßengesetz als öffentliche Verkehrsfläche 
gewidmet. 
 
Das Hessische Straßengesetz sieht unter § 6 – Einziehung – die Möglichkeit vor, entweder bei 
Wegfall des Verkehrsbedürfnisses oder zum Wohl der Allgemeinheit eine entsprechende öffentliche 
Wegefläche einzuziehen. 
 
Im vorliegenden Fall verbleibt eine Einziehung auf Grund des Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses. 
Dieser Wegfall wird damit begründet, dass behindertengerechte öffentliche Ersatzwege zur 
Verfügung stehen. 
 
Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
Darmstadt, 16.05.2007  
VI-66/2 S Tb 1050-Kis-Wg 
Nst. 2700 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

anlage 1

944 Zeichen

08.05.2007

K:\ Autocad_Daten\66_2-S\866_2-S\Planung\Projekte\Kissinger\ Eberstadt_Teilflächen/Lageplan.dwg

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Legende:

vorh. öffentliche Wege

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zur Einziehung vorgesehene öffentliche Wegefläche

vorh. öffentliche Ersatzwege ( behindertengerecht)

Wissenschaftsstadt
Darmstadt
der Magistrat

Straßenverkehrsamt

Einziehung einer Teilfläche der
öffentlichen Wegefläche Gemarkung,
Eberstadt, Flur 5, Nr. 215

Anlage

Plan-Nr.

Planart Lageplan

Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Dipl.-Ing.(TH) D. Boß
Stadtrat Amtsleiter

gez. Kissinger | gez. Kissinger
SB SGL

M. = 1: 1000
Darmstadt, Mai 2007 Straßenverkehrs- und
Dezernat VI Tiefbauamt V1-66/2 S-TB
Gezeichnet: Höhl
Datum: 8.05.2007
gez. Wenzel gez. Boß
gez. Ranly

ABL.

Z. Mitzeichnung

Beratungsverlauf (1)

TOP 335 beschließend

Orte (3)

  • Seeheimer Straße
  • Ludwig-Quessel-Weg
  • Kurt-Schumacher-Straße 62

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0310
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.05.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00