3535/2025
Sachstand zum Beschluss des Hauptausschusses vom 29.09.2025 - Anmietung Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln – Genehmigung der Umbaukosten und vorzeitige Mietvertragsverlängerung 0481/2025
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 15.12.2025 3535/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 15.12.2025 Sachstand zum Beschluss des Hauptausschusses vom 29.09.2025 - Anmietung Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln – Genehmigung der Umbaukosten und vorzeitige Mietvertragsverlängerung 0481/2025 Zu dem im Hauptausschuss vom 29.09.2025 gefassten Änderungsantrag AN/1291/2025 teilt die Verwaltung den nachfolgenden Sachstand mit: Beschlusstext: „Die Verwaltung prüft insbesondere, ob bei den geplanten Maßnahmen im Bereich Kunden- zentrum, Standesamt (Villa), Sicherheitstechnik und Kompensationszahlungen Einsparungen möglich sind, ohne die Funktionsfähigkeit und die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zu ge- fährden. Über die Ergebnisse ist dem Rat zu berichten.“ Sachstand: Bei der Prüfung des 3. Nachtrags wurden folgende Punkte identifiziert, die nachverhandelt werden konnten: - Verdoppelung des Handlingsfee von 3% auf 6% konnte abgewendet werden - Änderung des Übergabetermins vom 30.06.2028 auf den 31.12.2030. Es gab lediglich eine Verzögerung von 1 Jahr. Die Übergabe sollte jedoch um 2,5 Jahre verschoben wer- den. Auch dies konnte abgewendet werden. Der Übergabetermin ist zwar noch nicht end- verhandelt. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass die Übergabe spätestens zum 31.03.2030 erfolgen kann, so dass darüber hinaus keine weiteren Kompensationszahlun- gen zu erwarten sind. - Ein aktueller Rahmenterminplan und eine qualifizierte Kostenschätzung werden auf die- ser Grundlage erstellt. Vor Ort finden, nach Übernahme des Objektes durch den Generalunternehmer, inzwischen umfangreiche Bauarbeiten statt. So hat die Instandsetzung der Dachflächen der Mietbereiche 3 und 5 begonnen. Die Büroetagen des Mietbereichs 5 sind nahezu entkernt. Beschlusstext: „Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Vermieterin vertragliches Ankaufsrecht nach Ablauf der Mietzeit, beziehungsweise ein Vorkaufsrecht bei Verkauf an einen Dritten zu ver- einbaren. Über das Ergebnis ist dem Rat zu berichten.“ Sachstand: Die zugesagte Prüfung des Ankaufsrecht ist erfolgt. Es erfolgte eine Ablehnung aus folgen- dem Grund: 2 „Bei der Agrippa Quartier GmbH & Co Geschlossene Investmentkommanditgesellschaft mbH handelt es sich jedoch um eine regulierte Investmentkommanditgesellschaft gemäß §§ 149 ff. Kapitalanlagegesetzbuch, deren Geschäftstätigkeit im Interesse der Anleger aufsichtsrechtli- che Grenzen gesetzt sind. Eine Investmentkommanditgesellschaft muss gemäß § 150 KAGB die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger zum Gegenstand haben, vergleiche § 150 Absatz 2 KAGB. Die im Betreff genannte und im Eigentum dieser Investmentkommanditgesellschaft stehende Liegenschaft stellt damit Treuhandvermögen dar. Gemäß § 153 Absatz 1 KAGB muss die In- vestmentkommanditgesellschaft unter anderem im ausschließlichen Interesse der Gesell- schafter/Anleger handeln. Die Verwahrstelle übernimmt eine Gegenkontrolle der treuhänderi- schen Handlungen der Investmentkommanditgesellschaft, die sich auch darauf erstreckt, dass der Gegenwert der treuhänderisch getätigten Geschäfte dem Fonds gutgebracht wird, siehe § 83 Absatz 1 Ziffer 2 KAGB. Der Wert der Vermögenswerte im Fonds ist gemäß § 286 Absatz 1 in Verbindung mit § 168 Absatz 3 und § 272 KAGB im Falle von Immobilien regelmäßig zu bewerten. Dies hat zur Konsequenz, dass eine Veräußerung einer Immobilie zum Veräuße- rungszeitpunkt grundsätzlich zum besten erzielbaren Preis auf Grundlage des aktuellen, nach den gesetzlichen Vorgaben festgestellten Verkehrswert zu erfolgen hat. Die Treuhänderstellung verbietet damit die Vereinbarung von Ankaufs- und Vorkaufsrechten oder anderweitigen vergleichbaren Vereinbarungen, da diese dem Interesse der durch die Treuhandschaft begünstigten Anleger entgegenlaufen (insbesondere Beeinträchtigung der Fungibilität der Immobilie) beziehungsweise verhindern würden, dass ein Geschäft für Rech- nung der Investmentkommanditgesellschaft zum aktuellen Gegenwert ausgeführt wird. Vor diesem Hintergrund ist es sowohl der Eigentümerin als auch der Swiss Life Kapitalverwal- tungsgesellschaft als deren zur Geschäftsführung berechtigte Kommanditistin aus den darge- stellten Gründen nicht möglich, wie auch immer geartete Ankaufs- oder Vorkaufsrechte zu ge- währen.“ Diese Aussage wurde juristisch verifiziert. Die Gebäudewirtschaft ist jedoch weiterhin im Ge- spräch mit der Swiss Life Beschlusstext: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Hauptausschusses AN/1087/2025 vom 11.08.2025 zur Prüfung der Errichtung eines Drogenkonsumraums im Agrippa-Quartier bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer zeitnahen Errichtung eines interimistischen Drogenkonsumraums im Innenhof der ehemaligen Kaufhof- zentrale mit dem Vermieter verhandelt werden.“ Sachstand: Die Unterbringung des interimistischen Suchthilfezentrums im Agrippa-Quartier wurde aus- führlich geprüft. Das Brandschutzkonzept für das Agrippa-Quartier sieht vor, dass der Innen- hof im Brandfall als Aufstell- und Evakuierungsfläche für die Feuerwehr genutzt wird. Somit ist es dringend erforderlich, die Flächen freizuhalten und nicht mit festen Aufbauten zu blockie- ren. Andernfalls würde die Baugenehmigung aufgrund Verstoßes gegen das Brandschutzkon- zept erlöschen. Ein sehr kleiner Teil des Innenhofes wird zusätzlich als Baustelleneinrichtungsfläche zur tem- porären Lagerung von Baumaterialien genutzt. Diese ist jedoch in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept derart gestaltet, dass sie im Brandfall keine Behinderung der Feuerwehr und Rettungskräfte darstellt. Die Einrichtung eines Suchthilfezentrums würde deutlich mehr Platz in Anspruch nehmen und kann aus den oben genannten Gründen nicht umgesetzt werden. Konkrete alternative Lösungen befinden sich derzeit in Prüfung. Beschlusstext: „Die Verwaltung berücksichtigt die Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungsprü- fungsausschusses vom 14.06.2025 bei der weiteren Umsetzung. Insbesondere sind sicherzustellen: - Erstellung einer Gesamtstrategie für die Raumbedarfe der Verwaltung, 3 - Dokumentation sämtlicher wesentlicher Entscheidungen zur Liegenschaft Leonhard-Tietz- Straße in einem Beschluss- und Änderungsregister, - Transparenz in künftigen Beschlussvorlagen hinsichtlich der tatsächlichen Kosten, - Priorisierung des Projekts Leonhard-Tietz-Straße und Bereitstellung ausreichender Per- sonalressourcen zur Einhaltung vertraglicher Fristen und zur Vermeidung finanzieller Nachteile. Über die Umsetzung ist dem Rat regelmäßig Bericht zu erstatten.“ Sachstand: Die Feststellungen und Empfehlungen werden berücksichtigt. Beschlusstext: „Die Verwaltung legt dem Rat zeitnah die Abmietstrategie für die bisherigen Objekte vor, die durch den Bezug des Agrippa-Quartiers und des Rossio ersetzt werden sollen.“ Sachstand: Die 2022 vom Rechnungsprüfungsamt monierte „fehlende“ Strategie konnte erst ab 2023 mit dem personellen Wiederaufbau des Zentralen Raumanagements (ZRM) weiterverfolgt und neu aufgesetzt werden. Parallel dazu wurde die Entwicklung der Strategischen Ausrichtung des ZRM wieder aufgenommen, welche in der Neuausrichtung der Stabstelle zum 01.01.2025 als „Strategisches Büroflächenmanagement“ (SBM) mündete. Bedingt durch diese personelle und organisatorische Neuausrichtung hat sich die Fertigstel- lung einer Gesamtstrategie zu Büroraumbedarfen verzögert. Mit Beginn der Haushaltsplanungen 2025/2026 wurde die Strategie unter Einbeziehung der damals laufenden Verhandlungen zum Desksharing neu aufgesetzt. Das heißt: bereits Mitte April 2024 wurde an der Strategie intensiv weitergearbeitet. Die ersten Erkenntnisse sind in den vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 in Form von Einsparungen durch Ab- mietung von nicht mehr benötigten Objekten eingeflossen. Die prognostizierten Einsparungen basierten auf der Einführung von Desksharing und einer effizienteren Nutzung von Gebäuden unter bestimmten Annahmen (Desksharing-Quote, Anteil der am Desksharing teilnehmenden Beschäftigten, Flächenmehrbedarfe im Zusammenhang mit Desksharing für Sozialbereiche und Spinde, kein Desksharing in publikumsintensiven Be- reichen et cetera). Wie die Verwaltung bereits im Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft am 19.05.2025 und dem Fachgespräch am 22.05.2025 anlässlich der Beratung über die Beschlussvorlage 0481/2025 vorgestellt hat, ist die geforderte Strategie bereits erarbeitet. Gleiches wurde dem Rechnungsprüfungsamt im Vorfeld des Berichts zum Rechnungsprüfungsausschuss am 14.06.2025 mitgeteilt. Seit dem 30.06.2025 haben Gespräche mit allen Dezernaten darüber stattgefunden, welche Auswirkungen Desksharing und die Abmietstrategie auf die Ämter des jeweiligen Verantwor- tungsbereich haben. Zum Teil wurden bereits im Vorfeld auch schon sehr konkrete Gespräche mit Dienststellen über die künftige Verortung geführt, insbesondere mit Dienststellen, welche in die Objekte „Leonhard-Tietz-Straße“ und „Rossio“ ziehen sollen. Nach der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung „Desksharing“ (DV Desksharing) am 03.09.2025 werden sukzessive Gespräche mit allen Dienststellen geführt, um die bisherigen Berechnungen ämter- und gebäudescharf feinzujustieren. Das heißt anhand der konkreten Vorgaben der DV Desksharing und den Gesprächen mit den Dienststellen werden nun die Ar- beitsplatzbedarfe je Dienststelle und Dienstgebäude exakt berechnet und mit der bisher ge- planten Verortung gespiegelt. Hierdurch können sich gegenüber der bisherigen Planung noch Änderungen und Verschie- bungen ergeben. Derzeit ist die Aufgabe von 16 Objekten mit einer Gesamtfläche von knapp 126.000 m² sowie eine Teilabmietung einer Fläche von rund 400 m² geplant. Die dafür vorgesehenen Objekte wurden unter Berücksichtigung der Kriterien baulicher und vertraglicher (Zu-)Stand Mietpreis Flächeneffizienz IT-technische Ausstattung 4 ausgewählt. 2 Objekte mit einer Fläche von 2.700 m² sind bereits abgemietet und den ansässigen Dienst- stellen wurden adäquate Flächen in Bestandsobjekten zur Verfügung gestellt. Bei 10 weiteren Objekten im Umfang von rund 105.000 m² laufen die Mietverträge sukzessive bis 2029 aus. Die dort verorteten Dienststellen, werden in Bestandsobjekten untergebracht, in denen durch die Anwendung von Desksharing und eine effizientere Nutzung der Räumlichkeiten, Leer- stände entstehen. Dabei finden Kriterien wie dienstliche Beziehungen, Kundenkontakte et cetera Berücksichtigung. 2 weitere Objekte mit gut 8.000 m² dienen derzeit als Interim für das im Bau befindliche neue Bezirksrathaus Rodenkirchen und werden mit Bezug des Neubaus abgemietet. Der Mietvertrag eines Objektes mit rund 5.100 m² läuft erst 2035 aus. Hier wird die Verwal- tung mit dem Vermieter über eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages verhandeln. Die Teilabmietung wird mit Bezug des Objektes „Rossio“ erfolgen. Bei dem letzten Objekt, dessen Flächen (rund 5.000 m²) freigezogen werden soll, handelt es sich um das Eigentumsobjekt Laurenzstraße 1-3, welches abgerissen werden soll. Die dort verorteten Dienststellen ziehen in das Objekt „Leonhard-Tietz-Straße 1“. Die Objekte Leonhard-Tietz-Straße (rund 45.000 m²) und Rossio (rund 23.000 m²) haben im Rahmen dieser Abmietstrategie wie bereits in oben genannten Betriebsausschuss und Fach- gespräch mitgeteilt, eine zentrale Bedeutung, da diese Flächen bereits auf Desksharing und Co-Working ausgerichtet sind und somit deutlich effizienter genutzt werden können. Sie er- möglichen es erst, dass Flächen in dem vorgenannten Umfang abgemietet werden können. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3535/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.12.2025
- Erstellt
- 10.12.2025 12:11