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3535/2025

Sachstand zum Beschluss des Hauptausschusses vom 29.09.2025 - Anmietung Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln – Genehmigung der Umbaukosten und vorzeitige Mietvertragsverlängerung 0481/2025

Mitteilung Ausschuss 15.12.2025

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

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Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 15.12.2025 
 3535/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 15.12.2025 
 
Sachstand zum Beschluss des Hauptausschusses vom 29.09.2025 - Anmietung 
Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln – Genehmigung der Umbaukosten und vorzeitige 
Mietvertragsverlängerung 0481/2025 
Zu dem im Hauptausschuss vom 29.09.2025 gefassten Änderungsantrag AN/1291/2025 teilt 
die Verwaltung den nachfolgenden Sachstand mit: 
Beschlusstext: 
„Die Verwaltung prüft insbesondere, ob bei den geplanten Maßnahmen im Bereich Kunden-
zentrum, Standesamt (Villa), Sicherheitstechnik und Kompensationszahlungen Einsparungen 
möglich sind, ohne die Funktionsfähigkeit und die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zu ge-
fährden. Über die Ergebnisse ist dem Rat zu berichten.“ 
Sachstand: 
Bei der Prüfung des 3. Nachtrags wurden folgende Punkte identifiziert, die nachverhandelt 
werden konnten: 
 
- Verdoppelung des Handlingsfee von 3% auf 6% konnte abgewendet werden 
- Änderung des Übergabetermins vom 30.06.2028 auf den 31.12.2030. Es gab lediglich 
eine Verzögerung von 1 Jahr. Die Übergabe sollte jedoch um 2,5 Jahre verschoben wer-
den. Auch dies konnte abgewendet werden. Der Übergabetermin ist zwar noch nicht end-
verhandelt. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass die Übergabe spätestens zum 
31.03.2030 erfolgen kann, so dass darüber hinaus keine weiteren Kompensationszahlun-
gen zu erwarten sind. 
- Ein aktueller Rahmenterminplan und eine qualifizierte Kostenschätzung werden auf die-
ser Grundlage erstellt. 
 
Vor Ort finden, nach Übernahme des Objektes durch den Generalunternehmer, inzwischen 
umfangreiche Bauarbeiten statt. So hat die Instandsetzung der Dachflächen der Mietbereiche 
3 und 5 begonnen. Die Büroetagen des Mietbereichs 5 sind nahezu entkernt. 
 
 
Beschlusstext: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Vermieterin vertragliches Ankaufsrecht nach 
Ablauf der Mietzeit, beziehungsweise ein Vorkaufsrecht bei Verkauf an einen Dritten zu ver-
einbaren. Über das Ergebnis ist dem Rat zu berichten.“ 
 
Sachstand: 
Die zugesagte Prüfung des Ankaufsrecht ist erfolgt. Es erfolgte eine Ablehnung aus folgen-
dem Grund:

2 
 
 
„Bei der Agrippa Quartier GmbH & Co Geschlossene Investmentkommanditgesellschaft mbH 
handelt es sich jedoch um eine regulierte Investmentkommanditgesellschaft gemäß §§ 149 ff. 
Kapitalanlagegesetzbuch, deren Geschäftstätigkeit im Interesse der Anleger aufsichtsrechtli-
che Grenzen gesetzt sind.  
Eine Investmentkommanditgesellschaft muss gemäß § 150 KAGB die Anlage und Verwaltung 
ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum 
Nutzen der Anleger zum Gegenstand haben, vergleiche § 150 Absatz 2 KAGB.  
Die im Betreff genannte und im Eigentum dieser Investmentkommanditgesellschaft stehende 
Liegenschaft stellt damit Treuhandvermögen dar. Gemäß § 153 Absatz 1 KAGB muss die In-
vestmentkommanditgesellschaft unter anderem im ausschließlichen Interesse der Gesell-
schafter/Anleger handeln. Die Verwahrstelle übernimmt eine Gegenkontrolle der treuhänderi-
schen Handlungen der Investmentkommanditgesellschaft, die sich auch darauf erstreckt, dass 
der Gegenwert der treuhänderisch getätigten Geschäfte dem Fonds gutgebracht wird, siehe § 
83 Absatz 1 Ziffer 2 KAGB. Der Wert der Vermögenswerte im Fonds ist gemäß § 286 Absatz 
1 in Verbindung mit § 168 Absatz 3 und § 272 KAGB im Falle von Immobilien regelmäßig zu 
bewerten. Dies hat zur Konsequenz, dass eine Veräußerung einer Immobilie zum Veräuße-
rungszeitpunkt grundsätzlich zum besten erzielbaren Preis auf Grundlage des aktuellen, nach 
den gesetzlichen Vorgaben festgestellten Verkehrswert zu erfolgen hat.  
Die Treuhänderstellung verbietet damit die Vereinbarung von Ankaufs- und Vorkaufsrechten 
oder anderweitigen vergleichbaren Vereinbarungen, da diese dem Interesse der durch die 
Treuhandschaft begünstigten Anleger entgegenlaufen (insbesondere Beeinträchtigung der 
Fungibilität der Immobilie) beziehungsweise verhindern würden, dass ein Geschäft für Rech-
nung der Investmentkommanditgesellschaft zum aktuellen Gegenwert ausgeführt wird. Vor 
diesem Hintergrund ist es sowohl der Eigentümerin als auch der Swiss Life Kapitalverwal-
tungsgesellschaft als deren zur Geschäftsführung berechtigte Kommanditistin aus den darge-
stellten Gründen nicht möglich, wie auch immer geartete Ankaufs- oder Vorkaufsrechte zu ge-
währen.“ 
 
Diese Aussage wurde juristisch verifiziert. Die Gebäudewirtschaft ist jedoch weiterhin im Ge-
spräch mit der Swiss Life  
 
Beschlusstext:  
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Hauptausschusses AN/1087/2025 vom 
11.08.2025 zur Prüfung der Errichtung eines Drogenkonsumraums im Agrippa-Quartier bei 
der weiteren Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer zeitnahen 
Errichtung eines interimistischen Drogenkonsumraums im Innenhof der ehemaligen Kaufhof-
zentrale mit dem Vermieter verhandelt werden.“ 
 
Sachstand: 
Die Unterbringung des interimistischen Suchthilfezentrums im Agrippa-Quartier wurde aus-
führlich geprüft. Das Brandschutzkonzept für das Agrippa-Quartier sieht vor, dass der Innen-
hof im Brandfall als Aufstell- und Evakuierungsfläche für die Feuerwehr genutzt wird. Somit ist 
es dringend erforderlich, die Flächen freizuhalten und nicht mit festen Aufbauten zu blockie-
ren. Andernfalls würde die Baugenehmigung aufgrund Verstoßes gegen das Brandschutzkon-
zept erlöschen.   
Ein sehr kleiner Teil des Innenhofes wird zusätzlich als Baustelleneinrichtungsfläche zur tem-
porären Lagerung von Baumaterialien genutzt. Diese ist jedoch in Abstimmung mit dem 
Brandschutzkonzept derart gestaltet, dass sie im Brandfall keine Behinderung der Feuerwehr 
und Rettungskräfte darstellt.  
Die Einrichtung eines Suchthilfezentrums würde deutlich mehr Platz in Anspruch nehmen und 
kann aus den oben genannten Gründen nicht umgesetzt werden. 
Konkrete alternative Lösungen befinden sich derzeit in Prüfung. 
 
Beschlusstext:  
„Die Verwaltung berücksichtigt die Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungsprü-
fungsausschusses vom 14.06.2025 bei der weiteren Umsetzung.  
Insbesondere sind sicherzustellen: 
- Erstellung einer Gesamtstrategie für die Raumbedarfe der Verwaltung,

3 
 
- Dokumentation sämtlicher wesentlicher Entscheidungen zur Liegenschaft Leonhard-Tietz-
Straße in einem Beschluss- und Änderungsregister, 
- Transparenz in künftigen Beschlussvorlagen hinsichtlich der tatsächlichen Kosten, 
- Priorisierung des Projekts Leonhard-Tietz-Straße und Bereitstellung ausreichender Per-
sonalressourcen zur Einhaltung vertraglicher Fristen und zur Vermeidung finanzieller 
Nachteile. 
Über die Umsetzung ist dem Rat regelmäßig Bericht zu erstatten.“ 
 
Sachstand: 
Die Feststellungen und Empfehlungen werden berücksichtigt. 
 
Beschlusstext: 
„Die Verwaltung legt dem Rat zeitnah die Abmietstrategie für die bisherigen Objekte vor, die 
durch den Bezug des Agrippa-Quartiers und des Rossio ersetzt werden sollen.“ 
 
Sachstand: 
Die 2022 vom Rechnungsprüfungsamt monierte „fehlende“ Strategie konnte erst ab 2023 mit 
dem personellen Wiederaufbau des Zentralen Raumanagements (ZRM) weiterverfolgt und 
neu aufgesetzt werden. Parallel dazu wurde die Entwicklung der Strategischen Ausrichtung 
des ZRM wieder aufgenommen, welche in der Neuausrichtung der Stabstelle zum 01.01.2025 
als „Strategisches Büroflächenmanagement“ (SBM) mündete. 
Bedingt durch diese personelle und organisatorische Neuausrichtung hat sich die Fertigstel-
lung einer Gesamtstrategie zu Büroraumbedarfen verzögert.  
Mit Beginn der Haushaltsplanungen 2025/2026 wurde die Strategie unter Einbeziehung der 
damals laufenden Verhandlungen zum Desksharing neu aufgesetzt. Das heißt: bereits Mitte 
April 2024 wurde an der Strategie intensiv weitergearbeitet. Die ersten Erkenntnisse sind in 
den vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 in Form von Einsparungen durch Ab-
mietung von nicht mehr benötigten Objekten eingeflossen. 
Die prognostizierten Einsparungen basierten auf der Einführung von Desksharing und einer 
effizienteren Nutzung von Gebäuden unter bestimmten Annahmen (Desksharing-Quote, Anteil 
der am Desksharing teilnehmenden Beschäftigten, Flächenmehrbedarfe im Zusammenhang 
mit Desksharing für Sozialbereiche und Spinde, kein Desksharing in publikumsintensiven Be-
reichen et cetera). 
Wie die Verwaltung bereits im Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft am 19.05.2025 und 
dem Fachgespräch am 22.05.2025 anlässlich der Beratung über die Beschlussvorlage 
0481/2025 vorgestellt hat, ist die geforderte Strategie bereits erarbeitet. Gleiches wurde dem 
Rechnungsprüfungsamt im Vorfeld des Berichts zum Rechnungsprüfungsausschuss am 
14.06.2025 mitgeteilt.  
Seit dem 30.06.2025 haben Gespräche mit allen Dezernaten darüber stattgefunden, welche 
Auswirkungen Desksharing und die Abmietstrategie auf die Ämter des jeweiligen Verantwor-
tungsbereich haben. Zum Teil wurden bereits im Vorfeld auch schon sehr konkrete Gespräche 
mit Dienststellen über die künftige Verortung geführt, insbesondere mit Dienststellen, welche 
in die Objekte „Leonhard-Tietz-Straße“ und „Rossio“ ziehen sollen. 
Nach der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung „Desksharing“ (DV Desksharing) am 
03.09.2025 werden sukzessive Gespräche mit allen Dienststellen geführt, um die bisherigen 
Berechnungen ämter- und gebäudescharf feinzujustieren. Das heißt anhand der konkreten 
Vorgaben der DV Desksharing und den Gesprächen mit den Dienststellen werden nun die Ar-
beitsplatzbedarfe je Dienststelle und Dienstgebäude exakt berechnet und mit der bisher ge-
planten Verortung gespiegelt. 
Hierdurch können sich gegenüber der bisherigen Planung noch Änderungen und Verschie-
bungen ergeben. Derzeit ist die Aufgabe von 16 Objekten mit einer Gesamtfläche von knapp 
126.000 m² sowie eine Teilabmietung einer Fläche von rund 400 m² geplant. 
Die dafür vorgesehenen Objekte wurden unter Berücksichtigung der Kriterien 
 baulicher und vertraglicher (Zu-)Stand 
 Mietpreis 
 Flächeneffizienz 
 IT-technische Ausstattung

4 
 
ausgewählt. 
2 Objekte mit einer Fläche von 2.700 m² sind bereits abgemietet und den ansässigen Dienst-
stellen wurden adäquate Flächen in Bestandsobjekten zur Verfügung gestellt.  
Bei 10 weiteren Objekten im Umfang von rund 105.000 m² laufen die Mietverträge sukzessive 
bis 2029 aus.  
Die dort verorteten Dienststellen, werden in Bestandsobjekten untergebracht, in denen durch 
die Anwendung von Desksharing und eine effizientere Nutzung der Räumlichkeiten, Leer-
stände entstehen. Dabei finden Kriterien wie dienstliche Beziehungen, Kundenkontakte et 
cetera Berücksichtigung. 
2 weitere Objekte mit gut 8.000 m² dienen derzeit als Interim für das im Bau befindliche neue 
Bezirksrathaus Rodenkirchen und werden mit Bezug des Neubaus abgemietet. 
Der Mietvertrag eines Objektes mit rund 5.100 m² läuft erst 2035 aus. Hier wird die Verwal-
tung mit dem Vermieter über eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages verhandeln. 
Die Teilabmietung wird mit Bezug des Objektes „Rossio“ erfolgen. 
Bei dem letzten Objekt, dessen Flächen (rund 5.000 m²) freigezogen werden soll, handelt es 
sich um das Eigentumsobjekt Laurenzstraße 1-3, welches abgerissen werden soll. Die dort 
verorteten Dienststellen ziehen in das Objekt „Leonhard-Tietz-Straße 1“. 
Die Objekte Leonhard-Tietz-Straße (rund 45.000 m²) und Rossio (rund 23.000 m²) haben im 
Rahmen dieser Abmietstrategie wie bereits in oben genannten Betriebsausschuss und Fach-
gespräch mitgeteilt, eine zentrale Bedeutung, da diese Flächen bereits auf Desksharing und 
Co-Working ausgerichtet sind und somit deutlich effizienter genutzt werden können. Sie er-
möglichen es erst, dass Flächen in dem vorgenannten Umfang abgemietet werden können. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3535/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.12.2025
Erstellt
10.12.2025 12:11