Mandari Insight

1532/2019

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Innenstadt

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 08.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.06.2019, TOP 5.1.3.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1, Vorlage 1854/2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen AN/1176/2017

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

6685 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 08.05.2019 
 1532/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Innenstadt 
hier: Dienstaufsichtsbeschwerde (AN/0528/2019) 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt (AN/0528/2019) die Bezirksvertretung Innenstadt in 
der Sitzung vom 09.05.2019 wie folgt beschließen zu lassen: 
 
„Die Bezirksregierung Innenstadt, vertreten durch den Bezirksbürgermeister, legt Dienstauf-
sichtsbeschwerde gegen Frau Beigeordnete Andrea Blome ein wegen der Nicht-Umsetzung 
des Beschlusses AN/1176/2017 zur dauerhaften Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den 
MIV und des Ignorierens sämtlicher diesbezüglicher Sachstandsanfragen.“ 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Sachverhalt zur „Deutzer Drehbrücke“: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte die Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den Autoverkehr 
bereits am 29.01.2009 beschlossen. Nachdem im Februar 2008 eine vorübergehende Sperrung der 
Brücke erforderlich geworden war, hat die Verwaltung in diesem Zeitraum eine Verkehrsuntersuchung 
durchgeführt. Danach wirkt sich eine Sperrung vorrangig auf den Bezirk Porz aus. Wegen der über-
bezirklichen Bedeutung der Sperrung wurde der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt als An-
regung dem Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt (Vorlage 1854/2009, Anlage 1). Die Be-
zirksvertretung Innenstadt votierte im Rahmen der Anhörung für eine Sperrung der Drehbrücke. Die 
Bezirksvertretung Porz votierte für eine Öffnung. Im Wege der Kompromissfindung hat der Ver-
kehrsausschuss am 19.01.2010 die Sperrung der Drehbrücke an Samstagen, Sonntagen und 
Feiertragen beschlossen.  
 
Zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt, erneut eine Verkehrsuntersuchung durchzu-
führen, hat die Verwaltung zur Sitzung am 10.11.2016 Stellung genommen (3364/2016). Darin wurde 
mitgeteilt, dass eine erneute Untersuchung keine anderen Ergebnisse erwarten lasse. Darüber hinaus 
wurden die Überlegungen zur Planung der Weiterentwicklung des Deutzer Hafens kurz erläutert und 
vorgeschlagen, diese planerische Entwicklung abzuwarten. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 14.09.2017 zum AN/1176/2017 (Anlage 2) unter TOP 5.2.19 
beschlossen: 
 
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchfahrt über die Deutzer Drehbrücke für den Moto-
risierten Individualverkehr dauerhaft und ständig zu sperren. 
 
2. Unter Berufung auf die Mitteilung Nr. 3364/2016 der Verwaltung betont die Bezirksvertre-
tung Innenstadt/Deutz erneut ihre alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Deutzer 
Drehbrücke. Gesetzt den Fall, dass andere politische Gremien ihrerseits Zuständigkeit für die 
Deutzer Drehbrücke reklamieren, wird der Bezirksbürgermeister beauftragt, alle notwendigen 
rechtlichen Schritte zu veranlassen, um die alleinige Zuständigkeit der BV Innenstadt feststel-

2 
 
len zu lassen.“ 
 
Der Verkehrsausschuss hat 2010 als zuständiges Gremium die Sperrung der Drehbrücke an Sams-
tag, Sonn- und Feiertage beschlossen. Die Voraussetzungen dafür haben sich seitdem nicht geän-
dert. Daher hat der Beschluss des Verkehrsausschusses weiterhin Bestand.  
Gleichzeitig wurde bei der Bewertung des weiteren Vorgehens nach dem Beschluss der Bezirksver-
tretung Innenstadt über eine weitergehende Schließung der Drehbrücke in 2017 mit berücksichtigt, 
dass die Zuständigkeitsordnung seinerzeit überarbeitet wurde und in der Kommission zur Stärkung 
der Bezirke ein Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung zur Frage der bezirklichen und über-
bezirklichen Bedeutung unter anderen von Straßen abgestimmt wird. Vereinbart wurde, dies abzu-
warten. 
 
Der Bezirksvertretung Innenstadt wurde Mitte 2018 mitgeteilt, dass die Sperrung erfolgen kann, wenn 
eine eindeutige Festlegung über die bezirkliche Bedeutung festgestellt ist. 
 
Parallel lief die Vorbereitung der Generalsanierung der Drehbrücke, die zu einer längeren Sperrung 
führt. Darüber hinaus schreitet die Planung der Entwicklung des Deutzer Hafens voran, der ein zu-
kunftsgewandtes Mobilitätskonzept erhalten wird. In diesem Rahmen wird die Drehbrücke intensiv 
mitbetrachtet werden. 
 
In seiner Sitzung am 27.09.2018 hat der Rat die Verwaltung mit der Durchführung der Generalsanie-
rung Drehbrücke Deutzer Hafen beauftragt. Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte im Rahmen ihrer 
Anhörung am 17.09.2018 selbst die Sanierung beschlossen. In der Sache bestand Einigkeit. Ange-
strebt war ein Sanierungsbeginn ab Mitte 2019. Nach aktuellem Stand wird die Deutzer Drehbrücke 
aufgrund der Sanierungsarbeiten ab Anfang 2020 ca. 40 Wochen gesperrt. 
 
Rechtlicher Hintergrund: 
Im Rahmen der Aufstellung eines Abgrenzungskataloges zur Zuständigkeitsordnung ist unter ande-
rem geplant, festzuhalten, welche Straßen eine bezirkliche und welche eine überbezirkliche Bedeu-
tung haben. Die Alfred-Schütte-Allee wird voraussichtlich als bezirkliche Gemeindestraße eingestuft.  
Das bedeutet beispielsweise, dass die Bezirksvertretung zuständig ist für Baumaßnahmen ab 
€ 50.000 einschließlich der dafür erforderlichen Planungen, sofern nicht durch Satzung oder Planfest-
stellungsbeschluss festgelegt oder es sich um eine Maßnahme der Verkehrssicherungspflicht han-
delt, § 2 Abs. 1 Ziffer 6.5 Zuständigkeitsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt 
Köln (in der Fassung vom 18.04.2019).  
 
Bei der Entscheidungszuständigkeit für eine Sperrung ist eine darüber hinausgehende Prüfung erfor-
derlich, da auf die Auswirkungen der Sperrung abgestellt wird. Hier führt die Sperrung der Drehbrücke 
zu einer Sperrung der Straße und zu den beschriebenen Verkehrsverlagerungen in den Stadtbezirk 
Porz. Die Sperrung geht in ihrer tatsächlichen Auswirkung über den Stadtbezirk hinaus und diese 
Auswirkung wurde bereits 2010 als wesentlich eingestuft. Auch die Zuständigkeitsordnung des Rates 
und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln konkretisiert wie folgt: Eine Sperrung von bezirklichen 
Gemeindestraßen liegt dann in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung, wenn diese Straße nicht über 
die Bezirksgrenze hinausführt, § 2 Abs. 1 Ziff. 3.1. Die Alfred-Schütte-Allee führt durch den Bezirk 
Innenstadt und den Bezirk Porz. Danach ist für die Entscheidung über die Sperrung weiterhin der 
Verkehrsausschuss zuständig. 
 
Die Bezirksvertretung hat die Möglichkeit, die Sperrung als Anregung an den Verkehrsausschuss zu 
beschließen. Die Anregung wird dem Verkehrsausschuss vorgelegt, § 38 Abs. 13 Geschäftsordnung 
des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln. 
 
Gez. Reker

Anlage 1, Vorlage 1854/2019

9812 Zeichen

Vorlage-Nr.  
1854/2009 
Der Oberbürgermeister   
Dezernat, Dienststelle 
VI/66/661/5 
 Freigabedatum  
28.05.2009 
661/5 
Beschlussvorlage 
 
 
zur Behandlung in  öffentlich er Sitzung  
 
Betreff 
Sperrung Drehbrücke - Deutzer Hafen 
 
 
Beschlussorgan  
Verkehrsausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge  Abstimmungsergebnis 
 
Gremium 
 
 
Datum/ 
 
Top  
zugestimmt 
Änderungen  
s. Anlage  
Nr. 
abge-
lehnt 
zu-
rück-
ge 
-
stellt 
 
verwiesen in 
 
ein-
stim-
mig 
mehr- 
heitlich 
 
gegen  
Verkehrsausschuss 16.06.2009       
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2009       
Bezirksvertretung 1 
(Innenstadt) 
 
25.06.2009       
Verkehrsausschuss 25.08.2009       
 
 
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung entgegen dem Beschluss der Bezirksvertre-
tung Innenstadt vom 29.01.2009 (siehe Anlage 1) die Drehbrücke am Deutzer Hafen nach Been- 
digung der Reparaturarbeiten wieder zu öffnen. 
 
Alternative 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 29.01.2009 (siehe Anlage 1) die Drehbücke am Deutzer Hafen dauerhaft für den 
Kfz-Verkehr nach Beendigung der Reparaturarbeiten zu schließen.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
 
Nein 
 
 
ja, Kosten der Maßnah- 
me 
Zuschussfähige Maßnahme 
ggf. Höhe des Zuschusses 
 
 
nein 
 
 
ja 
   Jährliche Folgekosten 
   
a)  Personalkosten             b) Sachkosten 
    €   %  €   €  € 
 
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro)  Einsparungen (Euro)  
  
 
 
 
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
 
Da neben den direkten Auswirkungen im Bereich des Deutzer Hafens vorrangig auch Ver- 
kehre Richtung Poll betroffen sind, hat die Sperrung der Drehbrücke überbezirkliche Auswir- 
kungen und liegt somit in der Zuständigkeit des Verkehrsausschusses.  
 
Die Auswirkungen der Sperrung der Drehbrücke in Deutz wurden untersucht und zeigen fol- 
gende Veränderungen im Verkehrsverhalten der Pendler: 
 
Nach Sperrung der Drehbrücke im Februar 2008 hat sich der Verkehr von der Alfred-Schütte-
Allee auf die Siegburger Straße, den Poller Kirchweg (nördlich der Straße Am Schnellert) und 
der Straße Am Schnellert verlagert (siehe Anlage 2). 
 
Betroffen von der Sperrung der Drehbrücke sind in erster Linie die Mitarbeiter der Firma Alf- 
red Schütte und Anlieger des südlichen Teils von Poll, die bisher über die Drehbrücke und 
die Alfred-Schütte-Allee gefahren sind. Diese wählen heute, bei geschlossener Brücke, die 
Route über den Poller Kirchweg und der Straße Am Schnellert von und zur Alfred-Schütte-
Allee. 
 
Straßenabschnitt  Brücke gesperrt 
(Kfz/24 Std.) 
Brücke offen 
(Kfz/24 Std.) 
Differenz 
(Kfz/24 Std.) 
Alfred-Schütte-Allee  
nördlich der Straße Am 
Schnellert 
900 2.300 - 1.400 
Am Schnellert 2.700 300 + 2.400 
Poller Kirchweg 
Nördlich der Straße Am 
Schnellert 
3.350 2.150 + 1.200 
Siegburger Straße 
Höhe Kaltenbornweg 
17.400 16.100 + 1.300 
 
 
Oben stehende Tabelle zeigt, wie der Verkehr nach Sperrung der Brücke auf der Straße Am 
Schnellert von 300 Kfz/24Std. auf heute ca. 2.700 Kfz/24Std. angestiegen ist. Weiterhin sind 
Verkehrszunahmen auf dem Poller Kirchweg (nördlich der Straße Am Schnellert) von 1.200 
Kfz/24Std. und auf der Siegburger Straße (Höhe Kaltenbornweg) von ca. 1.300 Kfz/24Std. 
festzustellen.  
 
Die Verkehrszunahmen beschränken sich aber ausschließlich auf den Bereich des Deutzer 
Hafens und führen zu keinen weiteren Verkehrszunahmen auf dem jeweiligen südlichen Teil 
der Siegburger Straße bzw. des Poller Kirchweges Richtung Poll.

3 
 
Die Sperrung und die damit verbundenen Verkehrsverlagerungen führen zu keiner nennens- 
werten Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der angrenzenden Straßen und Kreuzungen. 
Die Verkehre können trotz vorgenannter Verlagerungseffekte noch ordnungsgemäß abgewi- 
ckelt werden. Nachteilig sind einzig die daraus resultierenden Umwegfahrten für die Mitarbei- 
ter der Firma Alfred Schütte und für die Anlieger aus dem südlichen Teil von Poll. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Brücke nach Beendigung der Reparaturarbeiten wieder zu 
öffnen. Damit entfallen die Umwegfahrten für die Mitarbeiter der Firma Alfred Schütte und für 
die Anlieger aus dem südlichen Teil von Poll. 
 
Alternativ kann die Brücke geschlossen bleiben und nur für den Fuß- und Radverkehr freige- 
geben werden. Dadurch erhöht sich der Freizeitwert des Bereichs der Alfred-Schütte-Allee 
zwischen Drehbrücke und der Straße Am Schnellert.  
 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1,2

Alfred-Schütte-Allee
Alfred-Schütte-Allee
Poller Kirchweg
Am Schnellert
Siegburger Str.
Drehbrücke
Anlage 
Fahrroute bei 
geöffneter Drehbrücke 
Fahrroute bei 
geschlossener Drehbrücke 
 
	


 


 
 




Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
 
Ansprechpartner: Frau Krause 
 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
 
Datum: 06.05.2019 
 
Auszug  
aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 16.06.2009 
öffentlich 
 
4.13 Sperrung Drehbrücke - Deutzer Hafen 
 1854/2009 
 
Für die CDU-Fraktion führt RM Hock aus, dass diese der Verwaltungsvorlage zustimmen 
werde; es gebe keinerlei Gründe, auf eine Öffnung der Brücke zu verzichten. 
 
RM Ciesla-Baier hingegen merkt an, dass die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf habe und 
die Argumente für und gegen die Öffnung sorgfältig abgewogen werden müssen. Berück- 
sichtigt werden müsse auch, dass es sich hier um eine sehr alte Brücke handele, die sicher- 
lich nicht für das heutige Verkehrsaufkommen – insbesondere den Schwerlastverkehr – vor- 
gesehen war. Darüber hinaus seien die Deutzer Wiesen ein Naherholungsgebiet, das durch 
die Verkehre beeinträchtigt werde. 
 
RM Tull schließt sich den Ausführungen ihres Vorredners an und moniert zudem, dass die 
Verwaltung den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt nicht akzep- 
tiere sondern stattdessen dem hiesigen Ausschuss eine Verwaltungsvorlage mit einer an-
ders lautenden Empfehlung vorlege. Aus ihrer Sicht habe in dieser Angelegenheit die BV das 
alleinige Entscheidungsrecht; die BV Porz sei hiervon kaum betroffen. 
 
BG Streitberger weist diese Kritik vehement zurück und stellt richtig, dass der Beschluss der 
BV Innenstadt zwar autonom erfolgt sei, allerdings erhebliche Auswirkungen auf einen ande- 
ren Stadtbezirk habe, wie die Verkehrszahlen in der Verwaltungsvorlage belegen. Aus die- 
sem Grund habe die Verwaltung nicht nur das Recht sondern vielmehr die Pflicht, dem zu- 
ständigen Ausschuss eine entsprechende Entscheidungsvorlage mit einer Empfehlung vor- 
zulegen. Eine kontroverse Diskussion in der Sache selber akzeptiere er selbstverständlich; 
nicht jedoch Kritik an der Einbringung in den Verkehrsausschuss. In diesem Zusammenhang

2 
2  
erinnert er auch an den sicherlich allen Fraktionen vorliegenden ausführlichen Beschwerde- 
brief des Betriebsrates der Schütte AG.  
 
Auch seitens der FDP-Fraktion äußert RM Kirchmeyer ihre Verwunderung über die vorge- 
brachte Kritik. Sie habe auf eine entsprechende Anfrage in einer der vergangenen Sitzungen 
die Mitteilung erhalten, dass es einen Beschluss der BV Innenstadt zur Sperrung der Dreh- 
brücke gebe. Daraufhin hätten auch die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die 
Verwaltung um eine entsprechende Zuständigkeitsklärung und ggf. Fertigung einer Ent- 
scheidungsvorlage für den Verkehrsausschuss gebeten.  
 
In der Angelegenheit selber halte sie die vorgelegten Zahlen – neben dem Schreiben des 
Betriebsrates - sehr relevant für die Entscheidung; sie plädiere für eine Öffnung der Brücke 
und schlage vor, die Vorlage zunächst in die beiden Bezirksvertretungen zu verweisen. 
 
Auf Frage des RM Tull informiert BG Streitberger, dass die Straße Am Schnellert exakt die 
Grenze zwischen den Stadtbezirken Innenstadt und Porz sei und er insofern die Zuständig- 
keit des Ausschusses sehe. 
 
Abschließend merkt RM Ciesla-Baier an, dass seine Fraktion diese Auffassung für richtig 
halte. Er sei – trotz der gegensätzlichen Meinungen der Bezirksvertretungen – zuversichtlich, 
dass der Verkehrsausschuss im abschließenden Beratungsgang am 25.08.2009 zu einer 
guten Entscheidung kommen werde.  
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretungen Porz 
und Innenstadt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zu der Beschlussvorlage 
Sperrung Drehbrücke – Deutzer Hafen 
 
Session-Nr.: 1854/2009 
 
 
Am 26.10.2009 fand ein Ortstermin auf der Drehbrücke in Deutz statt. Anwesend 
waren neben Vertretern des Verkehrsausschusses, der Bezirksvertretung Innenstadt 
und der Bezirksvertretung Porz, auch Vertreter der Anlieger der Alfred-Schütte-Allee. 
 
Die unterschiedlichen Standpunkte wurden intensiv ausgetauscht. Die Befürworter 
der Sperrung stellten die Vorteile für Erholungsuchende heraus. Die Gegner 
bemängelten die höheren Verkehrsbelastungen anderer Straßen, hier insbesondere 
der Verkehrsbeziehungen von den Anschlussstellen Köln-Poll und Köln-Kalk über die 
Salmstraße/Poller Hauptstraße/Maifischgasse zur Alfred-Schütte-Allee.  
 
Um beiden nachvollziehbaren Interessenlagen zumindest teilweise zu entsprechen, 
empfiehlt die Verwaltung folgenden geänderten Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Drehbrücke in Deutz an 
Samstagen, Sonntagen und Feiertagen für den motorisierten Individualverkehr zu 
sperren. An allen anderen Tagen wird der Kraftfahrzeugverkehr zugelassen. Die 
Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, das Befahren der Drehbrücke durch 
Lkw wirkungsvoll zu unterbinden.

Anlage 2, Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen AN/1176/2017

6527 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 06.05.2019 
AN/1176/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium  Datum der Sitzung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
 
Dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertre- 
tung Innenstadt/Deutz aufzunehmen. 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchfahrt ü ber die Deutzer Drehbrücke für den 
Motorisierten Individualverkehr dauerhaft und ständig zu sperren.  
 
2. Unter Berufung auf die Mitteilung Nr. 3364/2016 der Verwaltung betont die Bezirks- 
vertretung Innenstadt/Deutz erneut ihre alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit 
für die Deutzer Drehbrücke. Gesetzt den Fall, dass andere politische Gremien ihrer- 
seits Zuständigkeit für die Deutzer Drehbrücke reklamieren, wird der Bezirksbürger- 
meister beauftragt, alle notwendigen rechtlichen Schritte zu veranlassen, um die al- 
leinige Zuständigkeit der BV Innenstadt feststellen zu lassen. 
 
Begründung: 
1. Freizeitwert der Alfred-Schütte-Allee  
Die Alfred-Schütte-Alle und die ihr angeschlossenen Poller Wiesen werden in hohem 
Maße zu Freizeitzwecken genutzt. Täglich fahren dort zahlreiche Fahrräder, die Stre- 
cke wird von Joggern genutzt, von Bürger/innen, die ihre Hunde ausführen, von Spa- 
ziergängern und auch von Fußgängerinnen und Fußgängern auf ihrem Weg nach 
Poll. Die Freizeitverkehre dominieren hier wie an kaum einer anderen vergleichbaren 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221-91309 
Antje Kosubek 
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt-koeln.de  
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender 
Claus.Vincon@stadt-koeln.de

Stelle in Köln. Durch eine Sperrung der Drehbrücke für den Motorisierten Individual- 
verkehr, steigt der Freizeitwert der Alfred-Schütte-Allee enorm, die Sicherheit für die 
schwächeren Verkehrsteilnehmenden wird deutlich erhöht. 
 
2. Zukünftige Gestaltung im Rahmen des Deutzer-Hafen-Projekts  
Im vergangenen Jahr fand das städtebauliche kooperative Wettbewerbsverfahren für 
die Gestaltung des Deutzer Hafens statt. Klarer Sieger dieses Wettbewerbs war das 
Büro COBE aus Kopenhagen. Deren Siegerentwurf sieht im Bereich der Verkehrs- 
planung eine vollständige Umgestaltung der Alfred-Schütte-Alle und ihre Sperrung für 
den Motorisierten Individualverkehr vor. Dies entsprach im Übrigen auch dem aus- 
drücklichen Wunsch der Fachjury. Mit der durch die nun zu beschließende Sperrung 
herbeigefügten Unterbindung des motorisierten Durchgangsverkehrs wird somit ledig- 
lich ein Schritt hin zu der endgültigen Planung vollzogen. 
 
3. Auswirkung für die ansässigen Gewerbebetriebe  
Bereits heute ist die Drehbrücke für den Schwerlastverkehr nicht überfahrbar. Für 
diese Zielgruppe würde sich folglich auch nichts ändern. Pkw, die zurzeit noch über 
die Drehbrücke die Gewebebetriebe anfahren, können künftig immer noch problem- 
los über die Straße „Am Schnellert“ zufahren. Der geringe Umweg von wenigen Hun- 
dert Metern ist dabei zumutbar. 
 
4. Auswirkung für die Drehbrücke  
Die Deutzer Drehbrücke ist als Industriedenkmal eingestuft. Sie leistet seit über 100 
Jahren ihren Dienst. Wie hinlänglich bekannt ist, ist die Drehbrücke aber auch akut 
sanierungsbedürftig, obwohl erst vor wenigen Jahren Reparaturmaßnahmen durch- 
geführt wurden. Eine erneute, länger dauernde und kostspielige Sanierung steht nun 
unmittelbar bevor. Durch eine Sperrung der Drehbrücke für den Motorisierten Indivi- 
dualverkehr würde dieses Denkmal erheblich entlastet. Es besteht die begründete 
Hoffnung, dass dadurch künftig deutlich längere Intervalle zwischen den Sanierungen 
erreicht werden können. 
 
5. Auswirkungen für den MIV zwischen Deutz und Poll  
Im vergangenen Jahr hat die BV Innenstadt auf Antrag der SPD-Fraktion beschlos- 
sen, im Rahmen der bevorstehenden Sanierung und der damit verbundenen zwangs- 
läufigen Sperrung der Drehbrücke, eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen. Deren 
Ziel sollte es sein, Aufschluss über die Auswirkung der Sperrung „für den Verkehrs- 
fluss des motorisierten Verkehrs“ zu erlangen. Auf diesen Antrag hin erfolgte die Mit- 
teilung Nr. 3364/2016 der Verwaltung. In ihr legt sie dar, dass eine solche Untersu- 
chung bereits erfolgt sei im Rahmen der vorhergehenden Sperrung der Brücke im 
Jahr 2009. Die Verwaltung stellt in dieser Mitteilung fest: „Die damals ermittelten Ver- 
kehrsverlagerungen bzw. die Verkehrszunahmen auf der Siegburger Straße von ca. 
+1.300 Kfz/24Std, dem Poller Kirchweg (nördlich von der Straße „Am Schnellert“) von 
ca. +1.200 Kfz/24Std. und Am Schnellert von ca. +2.400 Kfz/24Std. führten zu keiner 
nennenswerten Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der angrenzenden Straßen 
und Kreuzungen.“ Ferner führt sie aus: „Eine erneute Untersuchung nach ca. 6 Jah- 
ren lässt keine anderen Ergebnisse erwarten.“ In Hinblick auf die damals noch bevor- 
stehende Präsentation der Ergebnisse des Planungsbüros COBE empfahl die Ver- 
waltung „diese planerische Entwicklung abzuwarten“, was nunmehr geschehen ist. 
 
6. Rechtliche Zuständigkeit  
Bereits 2009 hatte die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz die dauerhafte Sperrung

der Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr mehrheitlich beschlossen. 
Damals allerdings reklamierte die Bezirksvertretung Porz erfolgreich eine Beteiligung 
in der Beratungsfolge, da sie sich auf eine überbezirkliche Bedeutung der Alfred-
Schütte-Allee für den MIV zwischen Poll und Deutz berief. Im Ergebnis wurde dann 
im Verkehrsausschuss entschieden, die damals beschlossene Lösung ist die höchst 
unbefriedigende Sperrung der Brücke lediglich am Wochenende und an Feiertagen. 
Die o.a. Mitteilung der Verwaltung bestätigt in beeindruckender Klarheit die Auffas- 
sung der BV 1, dass die Alfred-Schütte-Allee für den MIV nach Poll keine nennens- 
werte Rolle spielt und somit auch eine dauerhafte Sperrung der Drehbrücke für den 
MIV auf gar keinen Fall eine überbezirkliche Bedeutung haben kann. Hieraus ergibt 
sich die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung 
Innenstadt/Deutz für die Drehbrücke. 
 
Antje Kosubek      Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.3.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Siegburger Straße
  • Alfred-Schütte-Allee
  • Salmstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Poller Kirchweg
  • Am Schnellert 900
  • Poller Hauptstraße
  • Kaltenbornweg 17
  • Maifischgasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1532/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
08.05.2019
Erstellt
29.04.2019 14:44