V/0398/2024
Lublinring, zwischen Kanalstraße und Gartenstraße: Neugestaltung im Zuge Errichtung separater Rechtsabbiegestreifen
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Anlage 1 - Lublinring_Folgelastenberechnung
2397 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0398/2024 Aufgestellt am: 16.05.2024 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2028 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 980.000 70,00 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 2.020.000 30,00 Gesamt-Kapitalbedarf 3.000.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 3.000.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 3.000.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 30.000 22,17 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 30.000 22,17 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 75.000 55,43 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 30.300 22,39 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 30.300 € p.a. + Tilgung 60.600 € p.a. = Schuldendienst 90.900 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 135.300 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 24.500 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 24.500 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 110.800 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,69 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Lublinring - Entsiegelung/Neugestaltung im Zuge Errichtung Rechtsabbiegestreifen Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage A
2645 Zeichen
Anlage A zur V/0398/2024 Kurzüberblick Steigerung der Verkehrssicherheit durch Einrichtung von separaten Rechtsabbiegespuren auf dem Lublinring vor der Gartenstr. stadteinwärts und der Kanalstr. stadtauswärts. Zudem wird die Brücke im Lublinring über die Aa grundhaft und nach aktuellen Sicherheitsstandards instandge- setzt. Die ehemalige Schlachthofzufahrt wird zugunsten von Frei- und Aufenthaltsflächen endgül- tig zurückgebaut und funktional aufgewertet. Anstehende Projekte, wie Pumpwerk und Mobilstati- on in der südlich angr. Kanalstr., werden funktional berücksichtigt, die Haltestellenlage funktional angepasst / verbessert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so- wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Die Teilziele lauten: Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2028 vorgesehen. Zur Erreichung der Teilziele ist mit einem finanziellen Bedarf von 3.000.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demografie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Sämtliche Nebenanlagen in Form von Geh- und Radwegflächen werden anforderungsgerecht hergestellt. Die Barrierefreiheit wird grundsätzlich hergestellt, in bestandsorientierten Bereichen durch Mindestanforderungen. Aufwertung durch Entsiegelung und Bereitstellung von Baumstand- orten außerhalb des Brückenbauwerkes zur Förderung des Klimaschutzes.
Anlage 2.2 - Blatt 2 (3)
446 Zeichen
II IVIV26 860 856 I 84 1 875839858 BUSLublinringRadweg GehwegRadweg3.002.50 2.302.500.75 Gehweg GehwegBrückenaußenkanteKurzzeit-P0.75SicherheitstrennstreifenSicherheitstrennstreifen2.30Trennstreifen2.80 Plot 06/18/24 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 23500April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung vom Juni 2018 V/0398/2024Anlage 2Blatt 2 (3)
Anlage 2 - Übersichtsplan, DIN A4
1546 Zeichen
G H GG P H P H P G G P GGI IV II III IV I IV G IV I III III IV IIIIIIIII III IIIIIIIV IIIIII -I IVII III III IV 23 2 11 1210 a 6 80 c707276 69 51 2 86 92 82 75 8488 74P 60 1 13 853 860 862 532 1126585 863 856 846 861 238600243 608 249247581 587586 771 747242 678 618 252251250 Rampe I III IV I P IV IVIV III IIII IV I IIIIII -I III-IIIIIII IVIII 3 5 10 9 80 b 579055 7977 47 53 89 4981 91 80a 80d 62 6 6458 8 7 83 8 4 1 127 843 841 875 662 839 876 811 858 661 1129 593 867 866865 850 662 864 237245244 773241 1249703 820805537 748 620 588 BUSBUS BUS BUS - Ausbau der Haltestelle (für 2 Haltepositionen)- Standort Wartehalle auf Privatfläche- vorh. Gestattung ändern BUS 602 Gartenstraße Cheruskerring Kanalstraße Lublinring Kanalstraße Gartenstraße 9.00 Anschluss anBestand Kanalstraße AufstellflächeAutokrahn/Saugwagen Anschluss anPlanung Kanalstraße3.302.503.90 vorh. Wartehalleversetzen RadwegGehwegGehwegRadweg3.002.503.003.003.003.003.253.252.154.15 2.302.500.75Gehweg Gehweg0.752.50BrückenaußenkanteKurzzeit-P0.75SicherheitstrennstreifenSicherheitstrennstreifen 2.30 2.00 Radweg1.50 Aufstellfläche2.10 Gehweg 6.502.500.852.00 2.50Trennstreifen2.80 2.50 2.503.253.252.500.752.50Grenze Grünflächelaut B-Plangepl. Mobilstation gepl. SchneckenpumpwerkRenaturierungsflächeZufahrt Trafo-Station Plot 06/18/24 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 11-----April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung vom Juni 2018 V/0398/2024Anlage 2Übersichtsplan
Anlage 2.1 - Blatt 1 (3)
790 Zeichen
G G IV G IIIIIIIIV69 92 853 532 608106 IV F III5755 8991 811 602 CheruskerringKanalstraße Kanalstraße 9.00 Anschluss anBestand Kanalstraße AufstellflächeAutokrahn/Saugwagen Anschluss anPlanung Kanalstraße3.302.503.90RadwegGehweg GehwegRadweg3.002.503.003.003.003.003.253.252.154.150.752.50BrückenaußenkanteKurzzeit-P0.75SicherheitstrennstreifenSicherheitstrennstreifen 6.502.500.852.002.50Trennstreifen2.802.502.503.253.252.500.752.50 Grenze Grünflächelaut B-Plangepl. Mobilstation gepl. SchneckenpumpwerkRenaturierungsflächeZufahrt Trafo-Station Plot 06/18/24 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 13500April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung vom Juni 2018 V/0398/2024Anlage 2Blatt 1 (3)
Anlage 2 - Plan groß
1301 Zeichen
G H G H P P P IV II I II I IV G IV I III IIIIIIIII IIIIIIIIVIII -I23 211 81 a81 1210 a 6 69 51 9288 1 13 853860862 532 863 856 846 861 608 771 Rampe III IV P F IV IV III IV III I IV III -I III 21 3 25 5 10 9 57905553 8981 87 916264 8 7 83 4 1 127 843 841 875 662 839 876 811858 661 593 866865850851 662 864 237 245244 241820805537 BUS BUS BUS BUS - Ausbau der Haltestelle (für 2 Haltepositionen)- Standort Wartehalle auf Privatfläche- vorh. Gestattung ändern BUS 602 Cheruskerring Kanalstraße Lublinring Kanalstraße Gartenstraße 9.00Anschluss anBestand KanalstraßeAufstellflächeAutokrahn/Saugwagen Anschluss anPlanung Kanalstraße 3.302.503.90 vorh. Wartehalleversetzen RadwegGehwegGehwegRadweg3.002.503.003.003.003.003.253.252.154.15 2.302.500.75GehwegGehweg 0.752.50BrückenaußenkanteKurzzeit-P0.75SicherheitstrennstreifenSicherheitstrennstreifen 2.30 2.00 Radweg1.50 Aufstellfläche2.10 Gehweg 6.502.500.852.00 2.50Trennstreifen2.80 2.50 2.503.253.252.500.752.50Grenze Grünflächelaut B-Plangepl. Mobilstation gepl. SchneckenpumpwerkRenaturierungsflächeZufahrt Trafo-Station Plot 12/16/24 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 1500April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung von Juni 2018Plot 18.06.24
Anlage 2.3 - Blatt 3 (3)
489 Zeichen
H H PIII -I 23 1210 a 862 861III 25 10 83 127 841 662BUSBUSBUSBUS- Ausbau der Haltestelle (für 2 Haltepositionen)- Standort Wartehalle auf Privatfläche- vorh. Gestattung ändernvorh. Wartehalleversetzen2.00 Radweg1.50 Aufstellfläche2.10 Gehweg Plot 06/18/24 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 33500April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung vom Juni 2018 V/0398/2024Anlage 2Blatt 3 (3)
Beschlussvorlage
11258 Zeichen
V/0398/2024
V/0398/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Lublinring, zwischen Kanalstraße und Gartenstraße:
Neugestaltung im Zuge der Errichtung separater Rechtsabbiegestreifen
Beratungsfolge
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung von April 2024
wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 3.0 00.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen förderfähige Einnahmen in Höhe von ca. 980.000 €.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2026 800.000
2027 1.800.000
2028 400.000
Einzahlungen 2027 980.000
Saldo 2.020.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
16.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koops
Telefon: 492-6590
GKoops@stadt-muenster.de
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V/0398/2024
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2029 ff. 24.500 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2029 ff. 30.000 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 75.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen
2029 ff. 30.300 Folgeaufwand
Saldo der Folgelasten p.a. 110.800
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Unter dem vorrangigen Ziel zur Entschärfung der Verkehrsunfälle wurde der ausgearbeitete Ver-
kehrstechnische Entwurf (VE) erstellt (Anlage 2 - Lublinring.pdf). Der Lublinring ist Teil des innerstäd-
tischen klassifizierten Verteilerrings Münsters, dem sog. 2. Tangentenring. Die existierenden
4 Hauptfahrstreifen sind aufgrund der gebotenen Leistungsfähigkeit des Lublinrings zu erhalten. Sie
gewährleisten die konfliktfreie Abwicklung der innerstädtischen Ringbuslinie und unterstützen damit
maßgeblich die innerstädtische Förderung des Umweltverbundes. Darüber hinaus wird insbesondere
auch die ungehinderte Befahrung von Einsatzfahrzeugen der Polizei und Feuerwehr siche rgestellt,
dessen Wachen sich westlich vom Lublinring befinden.
Separate Rechtsabbiegestreifen
Der VE basiert im Kern auf der Errichtung von separaten Rechtsabbiegestreifen vor den Einmündun-
gen der südlichen Garten - und der nördlichen Kanalstraße auf dem Lublinring. Beide Knotenpunkte
tauchen in der Verkehrsunfallstatistik der Stadt Münster seit Jahren regelmäßig negativ auf.
Die bedingt verträgliche Signalschaltung hat sich dabei als eher unfallursächlich erwiesen, als rück-
staubedingte Auffahrunfälle im Konflikt mit den geradeausfahrenden Radfahrern und zu Fuß gehen-
den. Hierdurch wird die zugrundeliegende Einrichtung von signaltechnisch separaten Rechtsabbiege-
streifen maßgeblich begründet (vgl. V/0154/2019 „Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung
rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger/ Radfahrer an Lichtsignalanlagen“ ).
Anpassung Bushaltestellen
Auf der Südseite des Lublinrings muss die bestehende Bus -Haltestelle um ca. 35 m nach Westen
verschoben werden, um einen mind. 45 m langen Recht sabbiegestreifen errichten zu können. Die
Haltestellensituation wird unverändert anforderungsgerecht ausgelegt. In Kombination mit der nun-
mehr direkten gradlinigen Zufahrtsmöglichkeit mittels Busspur wird die zurückverlegte Haltestelle in-
sofern optimiert, als dass auch eine verbesserte Einfädelsituation in die Geradeausspuren des Ringes
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V/0398/2024
für den ÖPNV erzielt wird. Die Wartehallenfläche, die sich derzeit vor Haus Nr. 12 befindet, ist hierzu
um 18 m vo r Haus Nr. 10a zu verlegen. Diese Rahmenbedingungen beruhen im Wesentlichen auf
den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 426.
Instandsetzung der Brücke Lublinring über die Aa, BW 0200111
Im Zuge der Gesamtmaßnahme wird die Brücke im Lublinring über die Aa grundhaft instandgesetzt.
Dadurch wird die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerks sichergestellt , indem
durch die neue Abdichtung die vorhandene Brückenplatte baulich nachhaltig geschützt wird. Zudem
werden in jeder Fahrtrichtung auf der Gesamtbreite der Rad-/Gehwege neue Kappen hergestellt und
die Höhen von Geländer und Schrammbord anforderungsgerecht angepasst. Die Konstruktion wird
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf den aktuellen Stand gebracht. Die solide
vorhandene Bausubstanz lässt durch die Instandsetzung e ine langfristige Nutzung des Bestands-
bauwerks zu, sodass ein Ersatzneubau zum jetzigen Zeitpunkt baulich und wirtschaftlich unverhält-
nismäßig ist.
Auswirkungen der neuen Straßenraumaufteilung
Mit der Anlage der separaten Rechtsabbiegestreifen vor der Kanalstraße erfolgt ein Versatz sämtli-
cher F ahrstreifen um eine Fahrstreifenbreite nach Süden. Zudem werden die in den Nebenanlagen
befindlichen Geh- und Radwegbreiten anforderungsgerecht auf die heute geltenden Maße verbreitert.
Neben dem Versetzen der Mittelinsel bedingt dies den Eingriff in die ehemalige Schlachthofzufahrt,
die künftig vollständig zurückgebaut wird. Sie dient heute ausschließlich als Abstellplatz für Kraftfahr-
zeuge. Durch die vorgesehene Lage des geplanten Schneckenpumpwerks und dessen Nebengebäu-
den in der südlichen Ecke Kanalstr. / Lublinring – gemäß Vorlage V/0612/2024 - entfällt die beste-
hende Nutzung als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge endgültig / alternativlos.
Im Bereich der östlichen Haltestelle „Kanalstraße“ wird eine Mobilstation mit Stellplätzen für Carsha-
ring und E-Laden, Abstellplätze für Lastenräder, Fahrräder und shared mobility geplant. Details hierzu
sind der Vorlage V/0762/2024 zu entnehmen.
Auch aus Kapazitätsgrü nden, maßgeblich mitbegründet durch die erforderliche freie Durchfahrt für
Einsatzfahrten der Hauptfeuerwache, bleibt die Anzahl der Fahrstreifen auf dem Ring und der nördli-
chen Kanalstraße ebenso bestehen, wie die Nordseite des Lublinrings außerhalb der neu angelegten
Rechtsabbiegestreifen.
Die wünschenswerte Anlage eines separaten Rechtsabbiegers aus dem Cheruskerring kann ange-
sichts der bereits im Bestand stark eingeschränkten Flächenverfügbarkeit in Verbindung mit dem prä-
genden Baumbestand im Straßenraum nicht realisiert werden. Die Überprüfung der Fahrstreifauftei-
lung aus der südlichen Kanalstraße hat ebenso ergeben, dass die Errichtung eines freien Rechtsab-
biegers durch Änderung der Fahrstreifenbeziehungen im Kreuzungsbereich nicht zielführend umsetz-
bar ist.
Im Zuge einer anstehenden Brückensanierung der Brücke im Lublinring über die Aa soll die hier zu-
grundeliegende Neuaufteilung der Verkehrsflächen umgesetzt werden. Durch die Instandsetzung wird
die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerks sichergestellt, indem durch die neue
Abdichtung die vorhandene Brückenplatte baulich nachhaltig geschützt wird. Zudem werden die Hö-
hen von Geländer und Schrammbord anforderungsgerecht angepasst als auch die Konstruktion nach
den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf den aktuellen Stand gebracht. Die solide vorhan-
dene Bausubstanz lässt durch die Instandsetzung eine langfristige Nutzung des Bestandsbauwerks
zu, sodass ein Ersatzneubau zum jetzigen Zeitpunkt baulich und wirtschaftlich unverhältnismäßig ist.
Die Grünflächen werden in der üblichen Gestaltung der münsterschen Ringstraße mit Straßenbäu-
men versehen, wie sie in weiten Teilen des Ringes bereits vorhanden sind. Lediglich im Brückenbe-
reich erfährt die ansonsten durchgehende Grünfläche bis z ur Gartenstraße in Mittellage eine Unter-
brechung. Aufgrund des Brückenbauwerks ist eine Anordnung von Bäumen und Sträuchern aus
technischen Gründen nicht möglich.
Der Grünzug der Aa bleibt unangetastet und wird, trotz dieser Unterbrechung im Brückenbereic h,
durch die Neugestaltung insgesamt weiter aufgewertet.
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V/0398/2024
Die Beeinträchtigung durch wild abgestellte Fahrzeuge auf der Brücke der ehemaligen Schlachthofzu-
fahrt wird durch Aufgabe der Parkmöglichkeiten und qualitativer Aufwertung der Nebenanlagen ent-
gegengewirkt. Von der funktionalen wie gestalterischen Aufwertung profitieren die betreffenden neu
anzulegenden Frei- und Aufenthaltsflächen für den Geh - und Radverkehr zugunsten des urbanen
Umfeldes, inkl. des künftig erforderlichen Pumpwerkes an der Aa.
Insbesondere die südliche Brückenseite wird durch die Aufweitung der Aufenthaltsflächen für Passan-
ten und Radelnde deutlich aufgewertet: Der Blick in Richtung Innenstadt über das südliche Aa-Tal ist
erstmalig ohne Beeinträchtigungen durch abgestellte Kraftfahrz euge möglich. Jenseits des eigentli-
chen Brückenkörpers ermöglichen Abstellplätze für Scooter und Fahrräder entsprechende Angebote
zum Verweilen.
Ein Mindestangebot an Kurzzeitparkmöglichkeiten wird auf dem südlichen Lublinring, unweit der an-
grenzenden Bebauung Nr. 2a – 10 errichtet: Auf dem Längsparkstreifen in Höhe des Brückenbauwer-
kes werden 4 Parkstände, neben einem Behindertenparkplatz, als Kurzparkzonen zu den Öffnungs-
zeiten der AWO-Kindertagestätte, Lublinring Nr. 4 (werktags, zu den Betriebszeiten der KiTa) ausge-
wiesen. Weitere Stellplätze können im Bereich des Plangebietes nicht akquiriert werden.
Im Kreuzungsbereich der Kanalstraße werden Wegeführung und Aufstellflächen, insbesondere für
das indirekte Linksabbiegen des Radverkehrs, funktional optimiert.
Sämtliche Querungsstellen werden barrierefrei hergerichtet und weisen erstmals anforderungsge-
rechte 2,50 m breite Mittelinseln auf.
Hinweis:
Die Variante einer zusätzlichen Fußgängerfurt, welche den Verlauf des östlichen Aa-Seitenweges
auf Straßenniveau ermöglicht hätte, wurde geprüft und musste nach intensiver Abwägung letztend-
lich verworfen werden. Die (einfache) Entfernung zur LSA Kanalstraße beträgt weniger als 50 m.
Der hieraus existierende Umweg wird somit weiterhin als vertretbar erachtet.
Zusammenfassung:
Mit der Umsetzung des Verkehrstechnischen Entwurfs erhält der Ausbau der nördlichen Kanalstraße
ebenso seinen baulichen Abschluss, wie die Funktionalität und Verkehrssicherheit der betreffenden
Straßen insgesamt. Er bildet zudem die Grundlage für die angrenzenden geplanten Maßnahmen des
neuen Pumpwerkes und der Errichtung einer Mobilstation, die auf dem Hintergrund einer verkehrsär-
meren Bedeutung der südlichen, innenstadtnäheren Kanalstraße entwickelt werden soll.
i.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 - Folgelastenberechnung
Anlage 2 - Übersichtsplan und Detailblätter 1-3 zum
Lublinring, Aktualisierung der Planung vom Juni 2018
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Kanalstraße 3
- Gartenstraße 9
- Lublinring
- Cheruskerring
- Ringstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0398/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2024
- Erstellt
- 17.06.2024 11:45