Mandari Insight

V/0398/2024

Lublinring, zwischen Kanalstraße und Gartenstraße: Neugestaltung im Zuge Errichtung separater Rechtsabbiegestreifen

Vorlagen 18.12.2024

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Anlage 1 - Lublinring_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2.2 - Blatt 2 (3)

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Ansehen

Anlage 2 - Übersichtsplan, DIN A4

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Ansehen

Anlage 2.1 - Blatt 1 (3)

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Ansehen

Anlage 2 - Plan groß

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Ansehen

Anlage 2.3 - Blatt 3 (3)

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Lublinring_Folgelastenberechnung

2397 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0398/2024 Aufgestellt am: 16.05.2024
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2028
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 980.000 70,00
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2.020.000 30,00
Gesamt-Kapitalbedarf 3.000.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 3.000.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 3.000.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 30.000 22,17
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 30.000 22,17
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 75.000 55,43
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 30.300 22,39
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 30.300 € p.a.
+ Tilgung 60.600 € p.a.
= Schuldendienst 90.900 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 135.300 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 24.500 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 24.500 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 110.800
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,69
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Lublinring - Entsiegelung/Neugestaltung im Zuge Errichtung Rechtsabbiegestreifen
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage A

2645 Zeichen

Anlage A zur V/0398/2024 
Kurzüberblick 
Steigerung der Verkehrssicherheit durch Einrichtung von separaten Rechtsabbiegespuren auf 
dem Lublinring vor der Gartenstr. stadteinwärts und der Kanalstr. stadtauswärts. Zudem wird die 
Brücke im Lublinring über die Aa grundhaft und nach aktuellen Sicherheitsstandards instandge-
setzt. Die ehemalige Schlachthofzufahrt wird zugunsten von Frei- und Aufenthaltsflächen endgül-
tig zurückgebaut und funktional aufgewertet. Anstehende Projekte, wie Pumpwerk und Mobilstati-
on in der südlich angr. Kanalstr., werden funktional berücksichtigt, die Haltestellenlage funktional 
angepasst / verbessert. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so-
wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Die Teilziele lauten: 
 
 Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 
 Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster 
 Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) 
 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2028 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung der Teilziele ist mit einem finanziellen Bedarf von 3.000.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung  
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demografie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Sämtliche Nebenanlagen in Form von Geh- und Radwegflächen werden anforderungsgerecht 
hergestellt. Die Barrierefreiheit wird grundsätzlich hergestellt, in bestandsorientierten Bereichen 
durch Mindestanforderungen. Aufwertung durch Entsiegelung und Bereitstellung von Baumstand-
orten außerhalb des Brückenbauwerkes zur Förderung des Klimaschutzes.

Anlage 2.2 - Blatt 2 (3)

446 Zeichen

II IVIV26
860
856
I
84
1
875839858
BUSLublinringRadweg
GehwegRadweg3.002.50
2.302.500.75
Gehweg
GehwegBrückenaußenkanteKurzzeit-P0.75SicherheitstrennstreifenSicherheitstrennstreifen2.30Trennstreifen2.80
Plot 06/18/24
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
23500April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung vom Juni 2018
V/0398/2024Anlage 2Blatt 2 (3)

Anlage 2 - Übersichtsplan, DIN A4

1546 Zeichen

G
H
GG
P H
P
H
P
G
G
P
GGI
IV
II
III
IV
I
IV
G
IV
I
III
III
IV
IIIIIIIII
III
IIIIIIIV
IIIIII
-I
IVII III
III
IV
23
2 11
1210 a
6
80 c707276
69
51
2
86
92
82
75
8488
74P 60
1
13
853
860
862
532
1126585
863
856
846
861
238600243
608
249247581
587586
771
747242
678
618
252251250
Rampe
I
III
IV
I
P
IV
IVIV
III
IIII
IV
I
IIIIII
-I
III-IIIIIII IVIII
3 5
10
9
80 b
579055
7977 47
53
89
4981
91
80a
80d 62
6
6458
8
7
83
8
4
1
127
843
841
875
662
839
876
811
858
661
1129
593
867
866865
850
662
864
237245244
773241
1249703
820805537
748
620
588
BUSBUS
BUS
BUS
- Ausbau der Haltestelle (für 2 Haltepositionen)- Standort Wartehalle auf Privatfläche- vorh. Gestattung ändern
BUS
602
Gartenstraße
Cheruskerring
Kanalstraße
Lublinring
Kanalstraße
Gartenstraße
9.00
Anschluss anBestand Kanalstraße
AufstellflächeAutokrahn/Saugwagen
Anschluss anPlanung Kanalstraße3.302.503.90
vorh. Wartehalleversetzen
RadwegGehwegGehwegRadweg3.002.503.003.003.003.003.253.252.154.15
2.302.500.75Gehweg
Gehweg0.752.50BrückenaußenkanteKurzzeit-P0.75SicherheitstrennstreifenSicherheitstrennstreifen
2.30
2.00  Radweg1.50  Aufstellfläche2.10  Gehweg
6.502.500.852.00
2.50Trennstreifen2.80
2.50
2.503.253.252.500.752.50Grenze Grünflächelaut B-Plangepl. Mobilstation
gepl. SchneckenpumpwerkRenaturierungsflächeZufahrt
Trafo-Station
Plot 06/18/24
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
11-----April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung vom Juni 2018
V/0398/2024Anlage 2Übersichtsplan

Anlage 2.1 - Blatt 1 (3)

790 Zeichen

G
G
IV
G
IIIIIIIIV69
92
853
532
608106
IV
F
III5755
8991
811
602
CheruskerringKanalstraße
Kanalstraße
9.00
Anschluss anBestand Kanalstraße
AufstellflächeAutokrahn/Saugwagen
Anschluss anPlanung Kanalstraße3.302.503.90RadwegGehweg
GehwegRadweg3.002.503.003.003.003.003.253.252.154.150.752.50BrückenaußenkanteKurzzeit-P0.75SicherheitstrennstreifenSicherheitstrennstreifen
6.502.500.852.002.50Trennstreifen2.802.502.503.253.252.500.752.50
Grenze Grünflächelaut B-Plangepl. Mobilstation
gepl. SchneckenpumpwerkRenaturierungsflächeZufahrt
Trafo-Station
Plot 06/18/24
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
13500April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung vom Juni 2018
V/0398/2024Anlage 2Blatt 1 (3)

Anlage 2 - Plan groß

1301 Zeichen

G
H
G
H
P
P P
IV
II
I II
I
IV
G
IV
I III IIIIIIIII IIIIIIIIVIII
-I23
211
81 a81 1210 a
6
69
51 9288
1
13
853860862
532
863
856
846
861
608
771
Rampe
III IV
P
F
IV
IV
III
IV
III
I
IV
III
-I
III
21
3
25
5
10
9
57905553 8981 87
916264
8
7
83
4
1
127
843
841
875
662
839
876
811858 661
593
866865850851
662
864
237
245244
241820805537
BUS
BUS
BUS
BUS
- Ausbau der Haltestelle (für 2 Haltepositionen)- Standort Wartehalle auf Privatfläche- vorh. Gestattung ändern
BUS
602
Cheruskerring
Kanalstraße
Lublinring
Kanalstraße
Gartenstraße
9.00Anschluss anBestand KanalstraßeAufstellflächeAutokrahn/Saugwagen
Anschluss anPlanung Kanalstraße
3.302.503.90
vorh. Wartehalleversetzen
RadwegGehwegGehwegRadweg3.002.503.003.003.003.003.253.252.154.15
2.302.500.75GehwegGehweg
0.752.50BrückenaußenkanteKurzzeit-P0.75SicherheitstrennstreifenSicherheitstrennstreifen
2.30
2.00  Radweg1.50  Aufstellfläche2.10  Gehweg
6.502.500.852.00
2.50Trennstreifen2.80
2.50
2.503.253.252.500.752.50Grenze Grünflächelaut B-Plangepl. Mobilstation
gepl. SchneckenpumpwerkRenaturierungsflächeZufahrt
Trafo-Station
Plot 12/16/24
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
1500April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung von Juni 2018Plot 18.06.24

Anlage 2.3 - Blatt 3 (3)

489 Zeichen

H
H
PIII
-I
23
1210 a
862
861III
25
10
83
127
841
662BUSBUSBUSBUS- Ausbau der Haltestelle (für 2 Haltepositionen)- Standort Wartehalle auf Privatfläche- vorh. Gestattung ändernvorh. Wartehalleversetzen2.00  Radweg1.50  Aufstellfläche2.10  Gehweg
Plot 06/18/24
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
33500April 2024RevermannApril 2024DrubelLublinringAktualisierung der Planung vom Juni 2018
V/0398/2024Anlage 2Blatt 3 (3)

Beschlussvorlage

11258 Zeichen

V/0398/2024 
V/0398/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Lublinring, zwischen Kanalstraße und Gartenstraße:  
Neugestaltung im Zuge der Errichtung separater Rechtsabbiegestreifen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung von April 2024 
wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 3.0 00.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen förderfähige Einnahmen in Höhe von ca. 980.000 €. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2026 800.000  
   2027 1.800.000  
   2028 400.000  
Einzahlungen   2027 980.000   
Saldo  2.020.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
16.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0398/2024 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.  
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2029 ff. 24.500 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2029 ff. 30.000 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 75.000 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen  
2029 ff. 30.300 Folgeaufwand 
Saldo der Folgelasten p.a.  110.800  
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
 
Unter dem vorrangigen Ziel zur Entschärfung der Verkehrsunfälle wurde der ausgearbeitete Ver-
kehrstechnische Entwurf (VE) erstellt (Anlage 2 - Lublinring.pdf). Der Lublinring ist Teil des innerstäd-
tischen klassifizierten Verteilerrings Münsters, dem sog. 2.  Tangentenring. Die existierenden 
4 Hauptfahrstreifen sind aufgrund der gebotenen Leistungsfähigkeit des Lublinrings zu erhalten. Sie 
gewährleisten die konfliktfreie Abwicklung der innerstädtischen Ringbuslinie und unterstützen damit 
maßgeblich die innerstädtische Förderung des Umweltverbundes. Darüber hinaus wird insbesondere 
auch die ungehinderte Befahrung von Einsatzfahrzeugen der Polizei und Feuerwehr siche rgestellt, 
dessen Wachen sich westlich vom Lublinring befinden.  
 
Separate Rechtsabbiegestreifen 
Der VE basiert im Kern auf der Errichtung von separaten Rechtsabbiegestreifen vor den Einmündun-
gen der südlichen Garten - und der nördlichen Kanalstraße auf dem  Lublinring. Beide Knotenpunkte 
tauchen in der Verkehrsunfallstatistik der Stadt Münster seit Jahren regelmäßig negativ auf.  
  
Die bedingt verträgliche Signalschaltung hat sich dabei als eher unfallursächlich erwiesen, als rück-
staubedingte Auffahrunfälle im Konflikt mit den geradeausfahrenden Radfahrern und zu Fuß gehen-
den. Hierdurch wird die zugrundeliegende Einrichtung von signaltechnisch separaten Rechtsabbiege-
streifen maßgeblich begründet (vgl. V/0154/2019 „Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung  
rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger/ Radfahrer an Lichtsignalanlagen“ ).  
 
Anpassung Bushaltestellen 
Auf der Südseite des Lublinrings muss die bestehende Bus -Haltestelle um ca. 35 m nach Westen 
verschoben werden, um einen mind. 45 m langen Recht sabbiegestreifen errichten zu können. Die 
Haltestellensituation wird unverändert anforderungsgerecht ausgelegt. In Kombination mit der nun-
mehr direkten gradlinigen Zufahrtsmöglichkeit mittels Busspur wird die zurückverlegte Haltestelle in-
sofern optimiert, als dass auch eine verbesserte Einfädelsituation in die Geradeausspuren des Ringes

- 3 - 
V/0398/2024 
für den ÖPNV erzielt wird. Die Wartehallenfläche, die sich derzeit vor Haus Nr. 12 befindet, ist hierzu 
um 18  m vo r Haus Nr.  10a zu verlegen. Diese Rahmenbedingungen beruhen im Wesentlichen auf 
den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 426.  
 
Instandsetzung der Brücke Lublinring über die Aa, BW 0200111 
Im Zuge der Gesamtmaßnahme wird die Brücke im Lublinring über die Aa grundhaft instandgesetzt. 
Dadurch wird die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerks sichergestellt , indem 
durch die neue Abdichtung die vorhandene Brückenplatte baulich nachhaltig geschützt wird. Zudem 
werden in jeder Fahrtrichtung auf der Gesamtbreite der Rad-/Gehwege neue Kappen hergestellt und 
die Höhen von Geländer und Schrammbord anforderungsgerecht angepasst. Die Konstruktion wird 
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf den aktuellen Stand gebracht. Die solide 
vorhandene Bausubstanz lässt durch die Instandsetzung e ine langfristige Nutzung des Bestands-
bauwerks zu, sodass ein Ersatzneubau zum jetzigen Zeitpunkt baulich und wirtschaftlich unverhält-
nismäßig ist. 
 
Auswirkungen der neuen Straßenraumaufteilung 
Mit der Anlage der separaten Rechtsabbiegestreifen vor der Kanalstraße erfolgt ein Versatz sämtli-
cher F ahrstreifen um eine Fahrstreifenbreite nach Süden. Zudem werden die in den Nebenanlagen 
befindlichen Geh- und Radwegbreiten anforderungsgerecht auf die heute geltenden Maße verbreitert. 
Neben dem Versetzen der Mittelinsel bedingt dies den Eingriff in die ehemalige Schlachthofzufahrt, 
die künftig vollständig zurückgebaut wird. Sie dient heute ausschließlich als Abstellplatz für Kraftfahr-
zeuge. Durch die vorgesehene Lage des geplanten Schneckenpumpwerks und dessen Nebengebäu-
den in der südlichen Ecke Kanalstr. / Lublinring – gemäß Vorlage V/0612/2024 - entfällt die beste-
hende Nutzung als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge endgültig / alternativlos. 
Im Bereich der östlichen Haltestelle „Kanalstraße“ wird eine Mobilstation mit Stellplätzen für Carsha-
ring und E-Laden, Abstellplätze für Lastenräder, Fahrräder und shared mobility geplant. Details hierzu 
sind der Vorlage V/0762/2024 zu entnehmen. 
Auch aus Kapazitätsgrü nden, maßgeblich mitbegründet durch die erforderliche freie Durchfahrt für 
Einsatzfahrten der Hauptfeuerwache, bleibt die Anzahl der Fahrstreifen auf dem Ring und der nördli-
chen Kanalstraße ebenso bestehen, wie die Nordseite des Lublinrings außerhalb der neu angelegten 
Rechtsabbiegestreifen.   
Die wünschenswerte Anlage eines separaten Rechtsabbiegers aus dem Cheruskerring kann ange-
sichts der bereits im Bestand stark eingeschränkten Flächenverfügbarkeit in Verbindung mit dem prä-
genden Baumbestand im Straßenraum nicht realisiert werden. Die Überprüfung der Fahrstreifauftei-
lung aus der südlichen Kanalstraße hat ebenso ergeben, dass die Errichtung eines freien Rechtsab-
biegers durch Änderung der Fahrstreifenbeziehungen im Kreuzungsbereich nicht zielführend umsetz-
bar ist. 
Im Zuge einer anstehenden Brückensanierung der Brücke im Lublinring über die Aa soll die hier zu-
grundeliegende Neuaufteilung der Verkehrsflächen umgesetzt werden. Durch die Instandsetzung wird 
die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerks sichergestellt, indem durch die neue 
Abdichtung die vorhandene Brückenplatte baulich nachhaltig geschützt wird. Zudem werden die Hö-
hen von Geländer und Schrammbord anforderungsgerecht angepasst als auch die Konstruktion nach 
den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf den aktuellen Stand gebracht. Die solide vorhan-
dene Bausubstanz lässt durch die Instandsetzung eine langfristige Nutzung des Bestandsbauwerks 
zu, sodass ein Ersatzneubau zum jetzigen Zeitpunkt baulich und wirtschaftlich unverhältnismäßig ist. 
Die Grünflächen werden in der üblichen Gestaltung der münsterschen Ringstraße mit Straßenbäu-
men versehen, wie sie in weiten Teilen des Ringes bereits vorhanden sind. Lediglich im Brückenbe-
reich erfährt die ansonsten durchgehende Grünfläche bis z ur Gartenstraße in Mittellage eine Unter-
brechung. Aufgrund des Brückenbauwerks ist eine Anordnung von Bäumen und Sträuchern aus 
technischen Gründen nicht möglich.  
Der Grünzug der Aa bleibt unangetastet und wird, trotz dieser Unterbrechung im Brückenbereic h, 
durch die Neugestaltung insgesamt weiter aufgewertet.

- 4 - 
V/0398/2024 
Die Beeinträchtigung durch wild abgestellte Fahrzeuge auf der Brücke der ehemaligen Schlachthofzu-
fahrt wird durch Aufgabe der Parkmöglichkeiten und qualitativer Aufwertung der Nebenanlagen ent-
gegengewirkt. Von der funktionalen wie gestalterischen Aufwertung profitieren die betreffenden  neu 
anzulegenden Frei- und Aufenthaltsflächen für den Geh - und Radverkehr zugunsten des urbanen 
Umfeldes, inkl. des künftig erforderlichen Pumpwerkes an der Aa.   
Insbesondere die südliche Brückenseite wird durch die Aufweitung der Aufenthaltsflächen für Passan-
ten und Radelnde deutlich aufgewertet: Der Blick in Richtung Innenstadt über das südliche Aa-Tal ist 
erstmalig ohne Beeinträchtigungen durch abgestellte Kraftfahrz euge möglich. Jenseits des eigentli-
chen Brückenkörpers ermöglichen Abstellplätze für Scooter und Fahrräder entsprechende Angebote 
zum Verweilen. 
Ein Mindestangebot an Kurzzeitparkmöglichkeiten wird auf dem südlichen Lublinring, unweit der an-
grenzenden Bebauung Nr. 2a – 10 errichtet: Auf dem Längsparkstreifen in Höhe des Brückenbauwer-
kes werden 4 Parkstände, neben einem Behindertenparkplatz, als Kurzparkzonen zu den Öffnungs-
zeiten der AWO-Kindertagestätte, Lublinring Nr. 4 (werktags, zu den Betriebszeiten der KiTa) ausge-
wiesen. Weitere Stellplätze können im Bereich des Plangebietes nicht akquiriert werden. 
Im Kreuzungsbereich der Kanalstraße werden Wegeführung und Aufstellflächen, insbesondere für 
das indirekte Linksabbiegen des Radverkehrs, funktional optimiert. 
Sämtliche Querungsstellen werden barrierefrei hergerichtet und weisen erstmals anforderungsge-
rechte 2,50 m breite Mittelinseln auf.  
 
Hinweis:  
Die Variante einer zusätzlichen Fußgängerfurt, welche den Verlauf des östlichen Aa-Seitenweges 
auf Straßenniveau ermöglicht hätte, wurde geprüft und musste nach intensiver Abwägung letztend-
lich verworfen werden. Die (einfache) Entfernung zur LSA Kanalstraße beträgt weniger als 50 m. 
Der hieraus existierende Umweg wird somit weiterhin als vertretbar erachtet. 
 
Zusammenfassung: 
Mit der Umsetzung des Verkehrstechnischen Entwurfs erhält der Ausbau der nördlichen Kanalstraße 
ebenso seinen baulichen Abschluss, wie die Funktionalität und Verkehrssicherheit der betreffenden 
Straßen insgesamt. Er bildet zudem die Grundlage für die angrenzenden geplanten Maßnahmen des 
neuen Pumpwerkes und der Errichtung einer Mobilstation, die auf dem Hintergrund einer verkehrsär-
meren Bedeutung der südlichen, innenstadtnäheren Kanalstraße entwickelt werden soll. 
 
 
 
i.V.  
 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 - Folgelastenberechnung 
Anlage 2 - Übersichtsplan und Detailblätter 1-3 zum 
 Lublinring, Aktualisierung der Planung vom Juni 2018

Beratungsverlauf (2)

17.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
04.03.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 14.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kanalstraße 3
  • Gartenstraße 9
  • Lublinring
  • Cheruskerring
  • Ringstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0398/2024
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2024
Erstellt
17.06.2024 11:45