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3242/2023

"frische Luft sollte kein Luxus sein, sie sollte als Grundlegendes Menschenrecht betrachtet werden"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.11.2023, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4480 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
14.11.2023 3242/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der 
Bezirksvertetung Kalk am 21.09.2023 , AN/1658/2023, betreffend "frische Luft sollte kein 
Luxus sein, sie sollte als Grundlegendes Menschenrecht betrachtet werden" 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1. „Wie erfasst die Stadt Köln die Luftqualität in den Stadtteilen des Stadtbezirk Kalk, 
wenn die einzigen rechtsrheinischen Messstationen Bergisch-Gladbacher Straße, 
Clevischer Ring, Dellbücker Hauptstraße (alle Bezirk Mülheim) und Haupstraße (im 
Bezirk Porz) liegen? 
 
Antwort zu Frage 1: 
Die Fragen zum Luftmessnetz und zur Belastungssituation beziehen sich auf eine Landesauf-
gabe. In NRW betreibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV 
NRW) ein landesweites Messnetz. Auf Kölner Stadtgebiet wird die Luftqualität mit insgesamt 
16 Passivsammlern und 4 kontinuierlich betriebenen Messstationen überwacht.  
 
Mit der Verteilung der Messpunkte ist absehbar sichergestellt, dass eine Überwachung der 
Einhaltung vorgegebener Grenzwerte möglich ist, weil die Stationierung u.a. an den absehbar 
höchst belastesten Stellen im Stadtgebiet erfolgt. 
 
 
Frage 2. Wie sauber ist die Luft in Bezug zum Beispiel auf Stickoxide und Feinstäube in den 
Kalker Stadtteilen, Vingst, Höhenberg, Brück, Neubrück, Ostheim, Merheim, 
Rath/Heumar, Kalk und Humboldt/Gremberg? 
 
Antwort zu Frage 2: 
s. Beantwortung zu Pkt. 1 
Mit Einhaltung an den aktuell höchst belastetsten Bereichen in Köln ist absehbar auch die Ein-
haltung der Grenzwerte an anderen Stellen im Stadtgebiet sichergestellt. 
 
 
Frage 3. Ließe sich die Luftqualität dort verbessern, wenn der Motorisierte Individualverkehr 
eingeschränkt, reduziert oder verlangsamt würde? 
 
Antwort zu Frage 3: 
Die Ziele der Verkehrsplanung entsprechen dem Ansinnen, die Belastung durch den motori-
sierten Individualverkehr zu vermindern. Zahlreiche Einzelmaßnahmen wirken auf eine Verän-

2 
 
derung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Umweltverbundes hin. Die Bündelung der Maß-
nahmen wird in der Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan 
- SUMP) hinsichtlich der Zielerreichung auch bezüglich Lebensqualität und Gesundheits-
schutz abgeglichen (s. Vorlagen 2060/2023 und 2262/2022).  
 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/71716/index.html  
 
Eine „Verlangsamung“ wirkt hinsichtlich der Luftreinhaltung nur bedingt, da die Emissionen bei 
mit Verbrennungsmotor angetriebenen Fahrzeugen stark von den Fahrprofilen abhängig sind. 
Durch einen stetigen Verkehrsablauf bei geringen Drehzahlen sind die geringsten Emissions-
werte bezogen auf Stickoxide, CO und CO2 festzustellen. Mit zunehmenden Anteilen elektro-
betriebener Fahrzeuge ist unabhängig vom Fahrprofil bezüglich dieser Schadstoffe eine wei-
tere Minderung des lokalen Eintrages zu erwarten.   
 
 
Frage 4. Warum verweigert die Stadt Köln zusätzlich Investitionen in die Gesundheit der 
Kalker Bevölkerung durch eigene städtische Messstationen zum Beispiel auf der 
Kalker Hauptstraße, der Olpner Straße oder der Rösrather Straße? 
 
Antwort zu Frage 4: 
s. Beantwortung zu Pkt. 1  
 
Die Zuständigkeit für die Überwachung der Luftqualität, die Luftreinhalteplanung und Betrieb 
eines zugehörigen Messstellennetzes liegt beim Land Nordrhein Westfalen.  
 
 
Frage 5. Wie bereitet sich die Stadt Köln auf die absehbar kommenden, strengeren Richt-
werte vor? 
 
Antwort zu Frage 5: 
Die Luftreinhalteplanung ist Aufgabe des Landes. Die Stadt Köln wird bei festgestellten oder 
absehbar erkennbaren Überschreitungen in die Maßnahmenplanung im Rahmen der Fort-
schreibung der bestehenden Luftreinhaltepläne einbezogen. 
 
Hinsichtlich der verkehrlichen Emissionen sind mit Vorlage 2637/2018 zum Green City Mas-
terplan ( auch https://www.stadt-koeln.de/artikel/68587/index.html) umfassende Maßnahmen 
dargestellt, die mindernd auf die verkehrlichen Emissionen wirken. Mit der Nachhaltigen Urba-
nen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP) erfolgt künftig auch ein Ab-
gleich verschiedenster Zielfelder u.a. zur Lebensqualität und zum Gesundheitsschutz. Die ak-
tuell und absehbar zu erreichenden Grenzwerte sind zugehörige Beurteilungskriterien.  
 
 
 
gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3242/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.11.2023
Erstellt
11.10.2023 10:53