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Anfrage der CDU Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen AN/0303/2019 - Fortführung des Angebotes der Wohnungslosenhilfe des Erik-Wickberg-Hauses in Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0990/2019 vom 15.04.2019

Stand: Am 02.05.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/502/7 Vorlagen-Nummer 15.04.2019 0990/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 02.05.2019 Anfrage der CDU Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen AN/0303/2019 - Fortführung des Angebotes der Wohnungslosenhilfe des Erik-Wickberg-Hauses in Ehrenfeld Die CDU Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Informationen bezüglich der Planungen der stationären Einrichtung des Erik-Wickberg-Hauses in Ehrenfeld. Dem Vernehmen nach gebe es Absichten, das Gebäude und das Gelände anderen Nutzungen (all- gemeiner Wohnungsbau) zuzuführen. Die Fraktionen stellen daher folgende Fragen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Ist der Verwaltung eine solche Absicht bekannt? Das Erik-Wickberg-Haus ist eine stationäre Einrichtung gem. § 67 SGB XII für wohnungslose Männer. Das Haus wird von der Heilsarmee betrieben. Kostenträger für dieses Angebot ist der Landschafts- verband Rheinland (LVR). Das Erik-Wickberg-Haus als Haupthaus mit insgesamt 55 Plätzen befindet sich auf dem Grundstück Marienstr. 116 – 118 und steht im Eigentum des Trägers Heilsarmee. An der Immobilie sind durch den Träger Sanierungsarbeiten geplant, die nach Informationen der Verwaltung keine Einschränkung auf die zukünftige Nutzung des Hauses haben werden. Außerhalb des Haupthauses hat der Träger Heilsarmee insgesamt 11 Einzelappartements angemie- tet, die als ausgelagerte stationäre Plätze vom LVR anerkannt sind. Davon befinden sich acht Appartements in der Marienstr. 97,99 und 101 sowie drei Appartements in der Subbelratherstraße. Die acht Appartements in der Marienstr. wurden vom damaligen Grundstückeigentümer in 2018 und 2019 an die WvM Immobilien und Projektentwicklungs GmbH veräußert. Der Erwerber beabsichtigt, die Häuser nach einer Sanierung erneut zu veräußern. Der Heilsarmee wurde von der WvM Immobi- lien und Projektentwicklungs GmbH ein Vorkaufsrecht angeboten. Eine Kündigung der Appartements ist bisher nicht erfolgt. Der Träger Heilsarmee steht derzeit mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger LVR in Kontakt, ob dieses Vorkaufsrecht realisiert werden kann. Eine abschließende Entscheidung hierüber ist nach Kenntnis der Verwaltung noch nicht gefallen. 2. Gibt es konkrete Überlegungen, wie die Angebote an gleicher oder anderer Stellen im Bezirk Ehrenfeld fortgeführt werden können? Soweit das eingeräumte Vorkaufsrecht nicht realisiert werden kann und die Heilsarmee die Apparte- ments aufgrund einer Kündigung perspektivisch nicht weiter nutzen kann, wird der Träger nach Kenntnis der Verwaltung alternativ anderen geeigneten Wohnraum anmieten. Da dieser Vorgang je- doch zurzeit nicht konkret ist, können auch keine weiteren Angaben hierzu gemacht werden. 2 3. Besteht weiterhin ein Bedarf für die durch das Haus gemachten Angebote im stationä- ren Bereich ebenso wie die offenen Angebote? Soweit die angemieteten Appartements im Falle des Weiterverkaufs und Kündigung durch den Er- werber nicht mehr zur Verfügung stehen, hat dies für das Hilfeangebot für wohnungslose Menschen des Trägers Heilsarmee deutliche Auswirkungen. Durch die Aufgabe der Appartements würden sich die Unterbringungskapazitäten für wohnungslose Männer um acht Plätze verringern und das bestehende Hilfeangebot des Erik-Wickberg-Hauses qua- litativ eingeschränkt. Die Verwaltung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt also den fortbestehenden Bedarf für die derzeitigen Angebote bestätigen Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2019

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.2.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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