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V/0770/2008

Stadtteilrahmenplan Handorf, Sudmühle, Mariendorf - Abschlussbericht -

Vorlagen 23.10.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 27.11.2008, TOP 2.2

Anlage 1, Abschlussbericht

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Anlage 2, Hugo-Pottebaum-Platz, Petronillaplatz

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Beschlussvorlage

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Anlage 5, Realisierungsübersicht zum Abschlussbericht

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Anlage 4, Bootsanleger Werseufer

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Anlage 3, Strukturkonzept

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Ansehen

Anlage 1, Abschlussbericht

120064 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage V/0770/2008 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtteilrahmenplan Handorf, Sudmühle, Mariendorf  
 
 
Abschlussbericht 
 
September 2008

- 2 -
 
Vorbemerkung 
 
 
Im Osten Münsters tut sich was – in Handorf-Dorbaum  entsteht das neue Wohnge- 
biet „Drei Eichen“. Die Planung für die Umgehungsstraße schreitet voran, der „Wer- 
seRadWeg“ ist bereits realisiert. 
Es gibt zahlreiche weitere Impulse für eine positive Entwicklung in den drei Ortsteilen 
Handorf, Sudmühle und Mariendorf. 
 
Das Schaffen und Bewahren lebenswerter Stadtteile e rfordert ein stetiges Handeln 
sowohl der öffentlichen Hand als auch der Bürgersch aft, denn Stadtteile und ihre 
Zentren haben eine hohe Bedeutung für das Sozialgefüge einer Stadt.  
Das Leben in lebendigen und überschaubaren Struktur en in Münster trägt zudem zu 
einer hohen Wohnzufriedenheit bei. 
 
In Zeiten knapper Haushaltsmittel ist es von besond erer Bedeutung, dass die Be- 
wohnerinnen und Bewohner eines Stadtteils in die Pl anungsüberlegungen der Ver- 
waltung frühzeitig mit einbezogen werden und somit aktiv an der Zukunft ihres Stadt- 
teils mitwirken können.  
Auch vor dem Hintergrund der bestehenden Überalteru ngstendenzen hat dieses 
Bürgerengagement eine zunehmende Bedeutung.  
Die rege Gemeinschaft und das harmonische Zusammenl eben von Jung und Alt 
muss das Ziel der Stadtteilpolitik sein. 
 
Insofern zeigt dieser Stadtteilrahmenplan nicht nur  Maßnahmen auf, die von der 
Stadt Münster initiiert und finanziert werden, sond ern soll auch den Stadtteilbewoh- 
nern und den Gewerbetreibenden Impulse geben, Eigen initiative zu entwickeln und 
sich selbst zu engagieren – im Sinne einer nachhaltig regen Gemeinschaft.

- 3 -
 
Inhaltsverzeichnis  
 
Planungsanlass …………………………………………………………………………….4 
 
Projektphasen und Arbeitsschritte……………………………………………… ……...5 
 
Bestandserhebung………………………… ………………………………………………6 
1. Planerische Vorgaben……………………………………………………………..……. .6 
2. Grundlagendaten………………………………………………………………………….8 
3. Stadtregionale Bürgerumfrage 2006……………………………………… …………..10 
4. Stadtteilmarketingprozess…………………………………………………………… …17 
5. Befragung der Schlüsselpersonen…………………………………………… ……….18 
6. Fazit aus der Bestandserhebung……………………………………………… ………24 
 
Handlungsfelder…………………………………………………………………………..25 
 
Teil A - geplante Maßnahmen………………………………………………………….. .25 
1. Neue Wohngebiete………………………………………………………………………25 
2. Gewerbe- und Industriegebiete………………………………………………… ……...27 
3. Verkehr……………………………………………………………………………………31 
4. Stärkung der Handorfer Mitte…………………………………………..…… …………34 
5. Tourismus / Natur und Landschaft………………………………………… ………….38 
6. Kaufkraftstärkung…………………………………………………… ………………..…41 
7. Bäder……………………………………………………………………………………...41 
 
Teil B - vorrangig zu realisierende Maßnahmen……………… …………………….43 
 
Teil C - nicht realisierbare Maßnahmen………………………………… ……………45 
 
Räumliches Strukturkonzept ………… …………………………………….…..Anlage 2  
 
Maßnahmenplan Gestaltung Handorf – Mitte ……… ………………….…….Anlage 3  
 
Bootsanleger ………… ……………………………………………………..……..Anlage 4  
 
Realisierungsübersicht der Projekte ………… …………………..…………...Anlage 5

- 4 -
 
 
 
Planungsanlass  
 
Seit der Eingemeindung im Jahre 1975 haben die Orts teile Handorf, Sudmühle und 
Mariendorf ihren dörflichen Charakter stark eingebü ßt. Handorf, ehemals das „Dorf 
der großen Kaffeekannen“ genannt, galt aufgrund seiner großen Anzahl von Garten- 
wirtschaften als beliebtes Ausflugsziel im Grünen. 
Mehr und mehr dominiert aber in den genannten Ortsteilen der vorstädtische Charak- 
ter.  
Aufgrund seiner attraktiven, naturnahen Landschaft und dem damit verbundenen ho- 
hen Freizeit- und Erholungswert gilt der Osten von Münster als beliebter Wohnstand- 
ort.  
Diese bestehenden Stärken werden jedoch von negativ en Entwicklungen zuneh- 
mend überschattet. Dazu zählen in erster Linie die starke Verkehrsbelastung, die 
Überalterung der Bevölkerung sowie die Kaufkraftabwanderung. 
 
Im Januar 2006 beschloss deshalb die Bezirksvertret ung Münster-Ost, einen Stadt- 
teilrahmenplan für die Ortsteile Handorf, Sudmühle und Mariendorf durch die Verwal- 
tung erarbeiten zu lassen.  
Dieser Rahmenplan soll verdeutlichen, wie die posit iven Qualitäten der Ortsteile ge- 
stärkt und weiter entwickelt sowie den negativen Te ndenzen durch geeignete Pla- 
nungsziele und konkrete Maßnahmen entgegengewirkt werden können. 
In einem Entwicklungskonzept für die drei Ortsteile  Handorf, Mariendorf und Sud- 
mühle sollen sowohl laufende und bereits geplante M aßnahmen als auch längerfris- 
tige Perspektiven für ihre städtebauliche Entwicklung aufgezeigt werden.  
Um die Ortsteile als lebenswerte Quartiere und attr aktive Wohnstandorte im Sinne 
der derzeitigen und zukünftigen Bewohner zu erhalte n, wurde ein bürgerorientiertes 
Vorgehen bei der Erstellung des Stadtteilrahmenplans vorgesehen. 
Die Zwischenergebnisse der Planungsüberlegungen und  einzelne städtebauliche 
Projekte wurden der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und umfassend diskutiert. 
Zudem wurden Schlüsselpersonen aus allen drei Ortst eilen befragt und ergänzend 
ein öffentlicher Workshop zur Gestaltung der Handorfer Ortsmitte durchgeführt. 
 
Insofern stellt der vorliegende Stadtteilrahmenplan  neben den übergeordneten Pla- 
nungsvorgaben auch die in Zusammenarbeit von Fachve rwaltung, Ortspolitik und 
interessierter Bürgerschaft entwickelten, laufenden  und zukünftigen Planungsmaß- 
nahmen perspektivisch dar.

- 5 -
 
 
 
Projektphasen und Arbeitsschritte  
 
 
Phase 1  
 
 Planerische Vorgaben 
 Grundlagendaten 
 Befragung von Schlüsselpersonen 
 Stadtregionale Bürgerumfrage 
 
Phase 2 
 
 Handlungsfelder mit Realisierungsperspektiven 
 Politische Abstimmung 
 Information der Bürger 
 
Phase 3 
 
 Öffentlicher Workshop zur Gestaltung der Handorfer  Mitte 
 Politische Abstimmung 
 Ergänzen der Handlungsfelder 
 
Phase 4 
 
 Stadtteilrahmenplan (Abschlussbericht) 
 Politische Abstimmung 
 Information der Bürger

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Bestandserhebung  
 
1. Planerische Vorgaben  
 
Die Stadt Münster ist der historisch gewachsene Mit telpunkt des Münsterlandes. 
Deshalb besteht ein vielfältiges Beziehungsgeflecht  zwischen der umliegenden Re- 
gion und der Stadt Münster. Die Entwicklung Münster s muss daher immer im Zu- 
sammenhang mit der regionalen Entwicklung betrachtet werden. 
 
Aufgrund des Bodenpreisgefälles zwischen Münster un d seinem Umland hat die 
Stadt Münster in den letzten Jahrzehnten eine konti nuierliche Abwanderung der 
Wohnbevölkerung in die Umlandgemeinden zu verzeichn en. Besonders Einwohner 
mit mittlerem bis hohem Einkommen und jüngere Famil ien mit Kindern suchen einen 
Wohnstandort außerhalb der Stadtgrenzen.  
 
Die Probleme, die sich hieraus ergeben sind z.B. di e hohe Zahl an Pendlern und die 
Veränderung der Bevölkerungs- und Sozialstruktur. W ährend in den Umlandgemein- 
den durch die oftmals sprunghafte Bevölkerungszunah me der Bau von Infrastruktur- 
einrichtungen angestiegen ist, sind die vorhandenen  Einrichtungen auf dem Münste- 
raner Stadtgebiet zunehmend nicht mehr ausgelastet. 
Die Stadt Münster verfolgt daher das Ziel, die Stad t als Wohnstandort attraktiver zu 
machen. Dabei gilt die Prämisse, dass alle diejenigen, die in Münster wohnen wollen, 
hier auch das Passende finden sollen. 
 
Daraus folgt, in den Münsteraner Stadtteilen die Entwicklung attraktiver Wohnquartie- 
re zu fördern. Zudem sollen Stadtteile und ihre Zen tren als elementare Bestandteile 
der Stadtstruktur weiterentwickelt und gestärkt wer den, denn sie haben eine große 
Bedeutung für die wohnungsnahe Grundversorgung und damit für die Zufriedenheit 
der Stadtteilbewohner. 
 
Der Wunsch nach dem „Wohnen im Grünen“ ist ein häuf ig geäußertes Kriterium für 
die Entscheidung für einen bestimmten Wohnstandort. Deshalb muss der Bewahrung 
und Entwicklung der Umweltqualität eine hohe Bedeutung beigemessen werden. 
Die Grünordnung Münster und der Umweltplan sind Pla nungsgrundlagen mit dem 
Ziel, den Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zu  verbessern – im Sinne eines 
ökologischen, ökonomischen und sozialverträglichen Umganges mit den Ressourcen 
der Natur.  
Die Grünordnung beruht auf einem Konzept aus begrün ten Ringen um die Altstadt /  
Innenstadt und Grünzügen in die Außenstadtteile bzw. in die freie Landschaft. 
Im Osten des Münsteraner Stadtgebietes sind der Pro zessionsweg, der Wersegrün- 
zug sowie der Boniburg-Park wichtige Bestandteile d ieses Grünsystems, die es zu 
erhalten gilt.  
Der Grünbereich beidseitig der Werse ist der größte  zusammenhängende ökologi- 
sche Ausgleichsraum im Stadtgebiet Münsters. Der im  Jahr 2007 eingeweihte „Wer- 
seRadweg“ von der Quelle bis zur Mündung ist ein Al leinstellungsmerkmal im Müns- 
teraner Osten und hat einen über den Stadtbezirk hi naus bedeutenden Freizeitwert 
für Radfahrer und Spaziergänger.

- 7 -
Im Jahre 2004 hat die Verwaltung in dem „Räumlichen  Entwicklungskonzept Müns- 
ter-Ost“ eine weitere, längerfristige Siedlungsentwicklung für ca. 20 ha Wohnbauflä- 
chen in den Ortsteilen Handorf und Dorbaum und für Industrie- bzw. Gewerbegebiete 
ca. 37 ha westlich und östlich des Schifffahrter Da mms und östlich der Gildenstraße 
dargestellt. 
 
Im Bereich des Stadtteilrahmenplans ist derzeit ein  Bebauungsplan an der Dyck- 
burgstraße (Bebauungsplan Nr. 500) im Verfahren. Es sind 25 Wohneinheiten in Ein- 
zel- und Doppelhäusern geplant. Der Satzungsbeschlu ss ist für das 4. Quartal 2008 
vorgesehen. 
Die neuen Wohnbauflächen zwischen den Ortsteilen Ha ndorf und Dorbaum (Drei 
Eichen) sind teilweise bereits erschlossen und west lich der Dorbaumstraße größten- 
teils bebaut. 
 
Die Nachfolgenutzung des Areals des ehemaligen Frei bades in Handorf, z. B. als 
Standort für ein neues Wohngebiet, wird derzeit untersucht.

- 8 -
2. Grundlagendaten  
 
Bevölkerungsstruktur / Alterstruktur 
 
Im Stadtbezirk 77, Handorf, wohnten im Jahr 2006 ca. 7.200 Menschen. Im Vergleich 
mit dem Durchschnitt aller Außenbezirke ist die Gru ppe der 21 bis 29 Jährigen im 
o.g. Stadtbezirk unterdurchschnittlich vertreten. D araus lässt sich schließen, dass 
viele junge Menschen den Bezirk in ihrer Ausbildung sphase verlassen. Im Alter der 
Familiengründung, d.h. im Alter ab ca. 30 Jahren, g leichen sich die Zahlen dem Au- 
ßenbezirksdurchschnitt wieder an. 
Der Anteil der über 60-Jährigen liegt wieder über d em Durchschnitt der Außenbezir- 
ke, was dafür spricht, dass die Handorfer bzw. die Bewohner des Stadtbezirks ihrem 
Wohnstandort auch im Alter treu bleiben (Stadt Münster - Jahres-Statistik 2006).  
Sowohl die Wohnzufriedenheit als auch die Wohndauer  liegen im Stadtbezirk Han- 
dorf leicht über dem Durchschnitt der Außenbezirke (Stadtregionale Bürgerumfrage 
2006). 
 
 
Bevölkerungsentwicklung 
 
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2005 bis 2015  errechnet für den Statisti- 
schen Bezirk 77, Handorf, einen Zuwachs der wohnberechtigten Bevölkerung in allen 
Bereichen um insgesamt 6,5 %, d. h. von ca. 7.200 a uf 7.700 Einwohner. Dabei 
spielt auch die wachsende Zahl der über 70-Jährigen eine wesentliche Rolle, da eine 
steigende Lebenserwartung dieser Altersgruppe anzunehmen ist 
Ein erster Schritt zur Gegensteuerung der fortschre itenden Überalterung im Statisti- 
schen Bezirk 77, Handorf, ist die Realisierung des Baugebietes „Drei Eichen“ in Han- 
dorf-Dorbaum mit 250 Wohneinheiten und des Baugebie tes östlich der Dyck- 
burgstraße in Sudmühle mit ca. 25 Wohneinheiten.  
Diese Bautätigkeit hat in allen Altersgruppen Einfluss auf die Entwicklung der Kinder- 
zahlen. Aber nur bei den unter 3-Jährigen führt die s auch zu einer Zunahme der Kin- 
derzahlen. Die Rückgänge in den beiden nachfolgende n Altersgruppen werden da- 
durch begründet, dass die Anzahl der Kinder in dies en Jahrgängen, die in diese 
Gruppen hineinwachsen, kleiner ist, als die Anzahl,  die aus diesen Altersgruppen 
herauswachsen. Der positive Effekt der derzeitigen Bautätigkeit reicht somit nicht 
aus, diese Rückgänge auszugleichen.  
Nicht berücksichtigt wurden allerdings die Entwickl ungen aufgrund ggf. weiterer neu- 
er Baugebiete, wie z. B. die diskutierte Bebauung d es Geländes des ehemaligen 
Freibades in Handorf sowie weiterer Flächen zur Bau landentwicklung entsprechend 
dem Räumlichen Entwicklungskonzept 2004 (ausgenomme n der hier dargestellten 
Siedlungserweiterungsflächen in Mariendorf und Sudmühle).  
 
 
Soziale Infrastruktur   
 
Als Planungsgrundlage für die Entwicklung von Kinde rgärten und Grundschulen wird 
für den Statistischen Bezirk Handorf auf der Grundl age der Kleinräumigen Bevölke- 
rungsprognose 2005 bis 2015 folgende absolute Verän derung der Kinderzahlen er- 
rechnet:

- 9 -
Unter 3 Jahre                 + 12 Kinder 
3 bis unter 6 Jahre         -  40 Kinder 
6 bis unter 10 Jahre       -  79 Kinder 
 
 
Versorgung mit Kindergartenplätzen 
 
Die Versorgung mit Kindergartenplätzen ist im Stati schen Bezirk Handorf noch unter- 
durchschnittlich, so dass im Zusammenhang mit dem B augebiet „Drei Eichen“ ein 
neues Angebot geschaffen werden muss. Vor diesem Hintergrund ist eine neue städ- 
tische Einrichtung mit Angeboten für unter 3-Jährig e sowie ein Angebot der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit entstanden und als kombini erte Einrichtung im Sommer 
2008 eröffnet worden. 
Insofern ergeben sich insgesamt für den Statistischen Bezirk 77, Handorf, hinsichtlich 
der Kinder- und Jugendhilfeinfrastruktur keine Probleme für die Versorgung. Entspre- 
chend der Entwicklung der Nachfrage wird die städti sche Kinderbetreuungseinrich- 
tung am Juffernbach zukünftig sukzessive zurückgeba ut und soll langfristig aufgege- 
ben werden. 
 
 
Versorgung mit Grundschulen 
 
Bis zum Jahre 2015 wird sich die Zahl der Kinder im  Grundschulalter (6-10 Jahre) im 
Statistischen Bezirk 77, Handorf, nach aktuellem St and voraussichtlich um 70 Kinder 
auf ca. 280 Kinder verringern. Nach aktuellem Progn osestand ist aber keine der bei- 
den Grundschulen in ihrem Bestand gefährdet. 
Sofern sich die Nachfrage nicht ändert (durch Auflö sung der bisherigen Schulbezir- 
ke), können beide Grundschulen im Bezirk bei Verrin gerung der Schülerzahl pro 
Klasse weiterhin zweizügig geführt werden.  
 
 
Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs / Verkaufsflächen 
 
Neben den Grundfunktionen Wohnen, Arbeiten und Frei zeit ist die Versorgung der 
Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs ein Gru ndbestandteil der Daseinsfür- 
sorge. 
Gemäß dem Leitsatz “Stadt der kurzen Wege“ ist der Idealfall für die Versorgung z.B. 
mit Lebensmitteln dann gegeben, wenn maximal 700 m oder 10 min. Fußweg zwi- 
schen Wohnung und Einkaufsgelegenheit zurückzulegen sind.  
Dieser Versorgungsgrad ist nicht von allen Wohnstan dorten aus im Bezirk 77, Han- 
dorf, gegeben. Dennoch wird die Versorgungssituatio n im Geltungsbereich des 
Stadtteilrahmenplans auch im Vergleich mit den übri gen Außenbezirken als ausrei- 
chend eingestuft. Seit der Inbetriebnahme des Leben smittelmarktes im südlichen 
Bereich des Baugebietes „Drei Eichen“ wird von Seit en der Verwaltung kein Hand- 
lungsbedarf zur weiteren Ansiedlung von Angeboten im Lebensmittelsektor gesehen. 
 
Die Stärkung der Stadtteilzentren ist ein wichtiges  Ziel in der Entwicklungspolitik der 
Stadt Münster. Das im Jahr 2007 novellierte Landesentwicklungsprogramm (s. § 24 a 
LEPro) NRW verpflichtet die Kommunen, die Zentren i n ihrer Funktion als zentrale 
Versorgungsbereiche räumlich eindeutig abzugrenzen.

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Diese Funktion übernimmt in Handorf das gewachsene Stadtteilzentrum entlang der 
Handorfer Straße. 
Der Entwurf für das neue Einzelhandelskonzept der S tadt Münster (vgl. Vorlage 
V/0251/2008) stellt dementsprechend den Bereich bei dseitig der Handorfer Straße - 
von der Kreuzung Kötterstraße bis zum Kreuzungsbere ich Dorbaumstraße / Sud- 
mühlenstraße - als Grundversorgungszentrum dar. Die ser zentrale Versorgungsbe- 
reich übernimmt auch Versorgungsfunktionen für die benachbarten Ortsteile Marien- 
dorf und Sudmühle, die über keine Versorgungseinric htungen verfügen. Ziel ist es, 
diesen zentralen Bereich im Hinblick auf seine Funktionsfähigkeit – insbesondere der 
Versorgungsfunktion – zu sichern und auch Möglichke iten der zukünftigen Entwick- 
lung offen zu halten. 
 
 
 
3. Stadtregionale Bürgerumfrage 2006  
 
Die Stadtregionale Bürgerumfrage 2006 der Stadt Mün ster gibt wertvolle Hinweise 
aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Wohnen. 
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wur den Fragestellungen unter 
folgenden Gesichtspunkten in der Bürgerumfrage behandelt: 
 
1. Wohnsituation und Wohnzufriedenheit 
2. Umzugspläne und  Wahl des Wohnstandortes 
3. Wohnperspektiven im Alter (55Plus) 
4. Kinder- und Familienfreundlichkeit der Stadtteil e 
 
Die Bürgerinnen und Bürgern wurden u. a. gefragt: W ie zufrieden sind Sie mit ihrem 
Wohnumfeld? Wie bewerten Sie die familienrelevante Stadtteilinfrastruktur wie z. B. 
Kindergärten, Schulangebote etc.? Wie beurteilen Si e die Verkehrssicherheit und 
Kinderfreundlichkeit ihres Stadtteils? Wie will die  Altersgruppe „55Plus“ in Zukunft 
wohnen?  
Die Umfrage bezog sich auf den statistischen Bezirk  77, Handorf, und umfasste so- 
mit die Siedlungsbereiche Handorf-Mitte, Dorbaum, S udmühle und Mariendorf, un- 
tergliederte aber die Ergebnisse nicht auf Siedlungsbereichsebene. 
Die Umfrageergebnisse verdeutlichen die von der Bev ölkerung empfundenen Stär- 
ken und Schwächen im Stadtbezirk. Insofern wird der Kenntnisstand über Tendenzen 
in der aktuellen und zukünftigen Wohnungsmarktnachf rage auf Stadtteilebene ver- 
bessert.  
Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks Ost hab en die Umfrage in hohem Ma- 
ße unterstützt und hatten innerhalb Münsters den hö chsten Rücklauf mit 54 % zu 
verzeichnen.  
Die Altersgruppe der 45 - 64-Jährigen im Stadtbezir k 77 hat sich bei der Umfrage 
besonders engagiert, so dass dieser Rücklauf mit 12% überrepräsentiert ist. 
Auch wenn die Befragung im Jahr 2006 stattfand, hab en die grundsätzlichen Aussa- 
gen aus der Umfrage auch 2008 noch Gültigkeit, da d ie Einschätzungen der Bürge- 
rinnen und Bürger in der Regel sehr stabil sind. Im  Einzelfall ist allerdings zu berück- 
sichtigen, dass zwischenzeitlich auf den Weg gebrac hte Maßnahmen vor Ort (in 
Handorf z.B. die kombinierte Kindertages- und Jugen deinrichtung „Eichenaue“ als 
Ersatzbau für die Kita „Am Juffernbach“, der Verbund der Kitas in Handorf zu einem

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„Familienzentrum“, zwei neue städtische Spielplätze im Grünzug „Drei Eichen“) aktu- 
ell wahrscheinlich in Handorf - sowie auch in ander en Stadtteilen - zu verbesserten 
Umfrageergebnissen führen würden. 
 
Kernergebnisse für den Statistischer Bezirk 77, Handorf  
Nachfolgend wird eine Auswahl der wichtigsten Umfra geergebnisse für den Stadtteil 
Handorf in Kurzform dargestellt. Die Ergebnisse sin d für den Bezirk 77, Handorf, in 
Bezug zur Gesamtstadt und den Durchschnittswerten d er Außenstadtteile bzw. für 
die Spannweite der Stadtteilergebnisse aufgeführt.  
(Weitere 
 Informationen sind der Vorlage V/0291/2008 sowie de m ausführlichen Be- 
richt „Stadtregionale Bürgerumfrage 2006 – Dokument ation der Münsteraner Ergeb- 
nisse“ zu entnehmen).  
Den nachfolgend dargestellten Bewertungen liegt ein e Skala von (1) = „sehr zufrie- 
den“ / „sehr gut“ / „sehr wichtig“, (2) = „zufriede n“ / „gut“ / „wichtig“ über (3) =  
„teils/teils“,  (4) = „nicht zufrieden“ / „schlecht“ / nicht wichtig“ bis hin zu (5) = „völlig 
unzufrieden“ / „sehr schlecht“ / „völlig unwichtig“ zugrunde. 
 
 
1. Wohnsituation und Wohnzufriedenheit  
Um frühzeitig Anhaltspunkte für Bedarfsstrukturen u nd eventuelle Nachfragever- 
schiebungen auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten, stel lt die Frage nach der Wohn- 
zufriedenheit eine Kernfrage dar. 
 
Wohndauer im Stadtteil: 
 Die durchschnittliche Wohndauer im Stadtteil beträ gt für 
Handorf 20,8 Jahre (Münster gesamt 19,5 Jahre, Auße nstadtteile insg. 21,0 Jahre). 
16 % der Befragten leben seit Geburt hier und weitere 37 % leben seit 20 Jahren und 
länger in Handorf, womit über die Hälfte der Befrag ten (53 %) dem Stadtteil über ei- 
nen sehr langen Zeitraum verbunden sind.  
 
Wohndauer in Wohnung: 
 Die Wohndauer in der Wohnung ist mit durchschnittl ich 
14,6 Jahren deutlich kürzer als die Wohndauer im St adtteil. Dies lässt den Rück- 
schluss zu, dass durchaus Umzüge innerhalb des Stad tteils stattfinden. Insgesamt 
sprechen diese Werte für eine recht hohe Standortbi ndung an den Stadtteil. Eine ho- 
he Identität mit dem Wohnstandort wurde auch durch befragte Schlüsselpersonen im 
Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilrahmenplanes herausgestellt. 
 
Zufriedenheit Wohngegend: 
 Die Abfrage nach der Zufriedenheit mit der Wohngegend 
erzielt einen  Mittelwert von 1,9 (zufrieden), was bei einer Spanne über alle Stadtteile 
von 1,6 bis 2,8 im oberen Bewertungsbereich anzusie deln ist und im Stadtteilver- 
gleich eine überdurchschnittliche Zufriedenheit ausdrückt (Außenstadtteile 2,1, Müns- 
ter gesamt 1,9). 77 % der befragten Handorfer äußer n sich „sehr zufrieden“ und „zu- 
frieden“, 18 % „teils/teils“, 6 % der Befragten sind „unzufrieden“.  
 
Kritikpunkte am Wohnumfeld: 
 61 % äußern sich dahingehend, dass etwas sie an ih - 
rem Wohnumfeld stört. Als Hauptkritikpunkte an Wohn umfeld und Lage werden mit  
46 % „mangelhafte Einkaufsmöglichkeiten“ und mit 21  % „zu hoher Verkehrslärm“ 
genannt. Die in der Umfrage benannten Kritikpunkte decken sich dabei mit den im 
Stadtteilprozess getroffenen Einschätzungen von BV und befragten Schlüsselperso- 
nen .

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Zufriedenheit Wohnung:  Auch in Bezug auf die Wohnung drückt sich eine hoh e 
Wohnzufriedenheit aus. Die Wohnung wird mit einem M ittelwert von 1,7 (Münster 
gesamt 1,8) bewertet. Die Bewertungsspanne über all e Stadtteile liegt zwischen 1,5 
und 2,1. Von Mängeln an der Wohnung fühlen sich 41 % der Bewohner des Stadtbe- 
zirkes 77 betroffen (Münster gesamt  49 %).  
 
Kritikpunkte an Wohnung: 
 Die benannten Hauptkritikpunkte sind „Modernisieru ngs- 
bedarf“ (30 %) und „Lärmbelästigung zu groß (22 %)“, was der Rangfolge der Haupt- 
nennungen auf Gesamtstadtebene entspricht.  
 
Insgesamt besteht im Statistischen Bezirk 77 eine hohe Wohnzufriedenheit.  
 
 
2. Zuzugsgründe  
Zuzugsgründe können Aufschluss darüber geben, welch e Faktoren bei der Wohn- 
standortwahl von Bedeutung sind. Die Zuzugsgründe i n die Münsteraner Stadtteile 
zeigen sich insgesamt sehr vielschichtig. Es gibt nicht den einen ausschlaggebenden 
Grund, sondern das „Gesamtpaket“ muss stimmen.  
 
Hauptzuzugsgründe: 
 Die „Nähe zu Grün und Erholungsflächen“ mit 25 % w ird im 
Stadtbezirk 77 am häufigsten genannt. Danach folgen  mit einigem Abstand und fast 
gleichwertig nebeneinander stehend die Nennungen „Zufall“ 1, „Wegen der Nähe zum 
Arbeitsplatz“, „Weil hier Verwandte/Kinder/Freunde/Bekannte wohnen“ mit 14 % und 
„Weil der Stadtteil einen guten Ruf hat“ mit 12 %. Andere noch zur Auswahl stehende 
Gründe spielen keine nennenswerte Rolle. 
(Hauptzuzugsgründe Münster Gesamtstadt: „Zufall“ 
1, „Nähe zu Grün und Erholungs- 
flächen“, „Wegen der Nähe zum Arbeitsplatz“).  
 
Auch in den Interviews mit den Schlüsselpersonen wurde das Wohnen im Grünen als 
besonders positiv hervorgehoben. 
 
3. Bewertung der Kinder- und Familienfreundlichkeit des Stadtteils  
Angesichts des demographischen Wandels und der stad tstrategischen Ziele sind die 
Kinder- und Familienfreundlichkeit der Stadtteile v on großer Bedeutung. Um die Ein- 
schätzungen der Bürgerinnen und Bürger einbeziehen zu können, wurden sie zu ih- 
rer Zufriedenheit mit im Stadtteil vorzufindenden f amilienrelevanten Angeboten und 
Einrichtungen, mit der Kinderfreundlichkeit sowie d er Verkehrssicherheit im Stadtteil 
befragt.  
Hier ist zu berücksichtigen, dass zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Maßnah- 
men vor Ort aktuell wahrscheinlich zu verbesserten Umfrageergebnissen führen wür- 
den. Des Weiteren ist die Untergliederung in die ei nzelnen Siedlungsbereiche Ma- 
riendorf, Sudmühle und Handorf nicht abgebildet. 
 
                                           
 
1 Die Erstnennung „Zufall“ ist vornehmlich als Hinweis darauf zu werten, dass die Standortfindung ein vielgestal- 
tiger Prozess ist, bei dem unterschiedlichste Faktoren in die Überlegungen für den persönlich optimalen Wohn- 
ort hineinspielen. Stimmt das Gesamtbild eines Standortes, so scheint die räumliche Festlegung auf einen be- 
stimmten Stadtteil nicht mehr ganz so entscheidend zu sein. Es ist zu vermuten, dass einige der Befragten mit 
den vorgegebenen Kategorien keinen für sich zutreffenden Grund gefunden haben und deshalb auf die unspe- 
zifische Nennung „Zufall“ ausgewichen sind.

- 13 -
3.1 Familienrelevante Stadtteilinfrastruktur 
o Die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahre we rden im statistischen Bezirk 
77, Handorf, mit 2,9 bewertet und liegen damit in e inem durchaus befriedigenden 
Bereich. In den Münsteraner Stadtteilen insgesamt reicht die Zufriedenheit von 2,4 
bis 3,3 (Außenstadtteile durchschnittlich 2,8; Müns ter gesamt Durchschnittswert  
2,8).  
 
o Eine gute Bewertung entfällt auf die Betreuungsang ebote für Kinder zwischen 3 
Jahren und dem Schuleintritt mit 2,3 im Mittelwert.  Die Zufriedenheit ist in diesem 
Teilsegment der Betreuung über alle Stadtteile hinw eg gut (Außenstadtteile 2,2;  
Münster gesamt 2,2) 
 
o Die Bewertung des Grundschulangebotes in angemesse ner Entfernung zur Woh- 
nung fällt mit 1,8 im Mittelwert für den Stadtteil Handorf sehr positiv aus; auch auf 
der Ebene der anderen Stadtteile / statistischen Be zirke sind diesbezüglich durch- 
gehend sehr gute bis gute Werte mit einer Spanne vo n 1,6 bis 2,1 (Außenstadttei- 
le 1,8;  Münster gesamt 1,8) erzielt worden. 
 
o Die Zufriedenheit mit dem Angebot an weiterführend en Schulen liegt mit 2,8 im 
Mittelfeld der Bewertung. Das bischöfliche Gymnasium Handorf gehört zum Statis- 
tischen Bezirk 76, wird jedoch von der Bevölkerung als zu Handorf gehörend 
wahrgenommen. Im Geltungsbereich des Stadtteilrahme nplans Handorf, Sudmüh- 
le, Mariendorf befindet sich keine weitere weiterfü hrende Schule. Die Spanne für 
die einzelnen Stadtteile reicht von 1,7 als „Bestno te“ bis 3,5 als schlechtester Be- 
wertung (Außenstadtteile 2,4; Münster gesamt 2,2). Die Wertung ist zum einen 
abhängig vom Vorhandensein der Einrichtung im Stadt teil, doch auch in Stadttei- 
len ohne weiterführende Schule sind noch deutliche Unterschiede in der Bewer- 
tung zu erkennen, was u.a. mit dem jeweilig zurückz ulegenden Schulweg zur 
nächst erreichbaren weiterführenden Schule in Zusammenhang stehen kann. 
 
o Zu den Spielmöglichkeiten im Wohnumfeld äußern sic h die Handorfer mit 2,2 im 
Mittelwert ausgesprochen zufrieden. Auf der Stadtte ilebene insgesamt reicht die 
Spanne von 2,1 bis 2,7 (Außenstadtteile 2,3; Münster gesamt 2,3). 
 
o Die Bewertung der Freizeitangebote von Kommunen/Ki rchen/Vereinen fällt mit 
einem Mittelwert von 2,2 ebenfalls gut aus; in den Stadtteilen reicht die Spanne 
von 2,0 bis 2,8 (Außenstadtteile 2,2; Münster gesamt 2,3).  
 
o Das Angebot an kommerziellen Freizeitangeboten wir d mit durchschnittlich 3,3 
bewertet, womit dies eine der schlechtesten Bewertu ngen in diesem Themenfeld 
für Handorf darstellt. Auf der Stadtteilebene insge samt reicht die Spanne von 2,6 
bis 3,8 (Außenstadtteile 3,0; Münster gesamt 2,9).  
 
3.2 Kinderfreundlichkeit und Verkehrssicherheit 
Bei der Abfrage der Kinderfreundlichkeit und der Ve rkehrssicherheit ihres Stadtteils 
wurden die Bürgerinnen und Bürger um eine allgemein e Einschätzung gebeten, d.h. 
dass die Begriffe „Kinderfreundlichkeit“ und „Verkehrssicherheit“ nicht näher definiert 
worden sind, sondern dem subjektiven Empfinden des bzw. der Einzelnen überlas- 
sen wurden. Die Bürgerumfrage hat insgesamt verdeut licht, dass die Bewertung der 
Kinderfreundlichkeit des Stadtteils in enger inhalt licher Verknüpfung mit der Ver-

- 14 -
kehrssicherheit im Stadtteil steht. Somit überlager t das Empfinden der Verkehrssi- 
cherheit oftmals alle anderen Bewertungsbereiche zu r Kinder- und Familienfreund- 
lichkeit. 
Kinderfreundlichkeit: 
 Die Kinderfreundlichkeit des Stadtteils wird mit 2 ,6 bewertet 
(Außenstadtteile 2,5; Münster gesamt 2,5), was eine  gute bis zufriedenstellende Be- 
wertung bedeutet. Die Bewertungen auf der Stadtteil ebene insgesamt weisen eine 
Spanne von 2,3 bis 3,0 auf. 
Verkehrssicherheit: 
 Die Verkehrssicherheit im Stadtteil wird für Hando rf mit durch- 
schnittlich 3,3 bewertet und verdeutlicht, dass die  Bürgerinnen und Bürger diesbe- 
züglich weniger zufrieden sind. Zwischen den Stadte ilen gibt es eine deutliche 
Schwankungsbreite in der Zufriedenheit von 2,2 bis 3,8. (Außenstadtteile insg. 2,6; 
Münster gesamt 2,7) 
 
Die Gesamtbewertung für den Bereich Kinder- und Fam ilienfreundlichkeit liegt damit 
in Handorf - wie auch in Münster gesamt - in einem guten bis befriedigenden Bereich.  
Besonders positiv heben sich in Handorf die Bereich e „Grundschulangebot in ange- 
messener Entfernung zur Wohnung“, „Spielmöglichkeiten im Wohnumfeld“ und „Frei- 
zeitangebote von Kommunen/Kirchen/Vereinen“ hervor.  Diese Aussagen decken  
sich wiederum mit den Aussagen von Schlüsselpersone n, die insbesondere das An- 
gebot der Kirchengemeinde für junge Eltern und Kinder positiv hervorheben. 
Eine durchschnittliche bis nicht zufriedenstellende  Einschätzung entfällt auf das „An- 
gebot an weiterführenden Schulen“, das „Angebot an kommerziellen Freizeitangebo- 
ten“, die „Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Ja hre“ sowie die „Verkehrssicher- 
heit im Stadtteil“.  
 
4. Umzugsabsichten 
 
Um Anhaltspunkte zu der Standortverbundenheit der M ünsteraner und die Gründe 
für eine Wohnstandortentscheidung zu erhalten, wurd en die Befragten gebeten, sich 
u. a. zu ihren Umzugsabsichten sowie zu der Relevanz bestimmter Kriterien für einen 
eventuellen Umzug zu äußern. Zu berücksichtigen ist  bei der Interpretation zukunfts- 
gerichteter Fragestellungen immer die eingeschränkt e Verbindlichkeit der Antworten, 
worauf der Bericht auch ausdrücklich hinweist. Darg estellt werden deshalb Tenden- 
zen. 
 
Umzugsabsichten in eine andere Wohnung: 
 Befragt nach der Absicht, in eine andere 
Wohnung zu ziehen, antworten 59 % der Bürgerinnen u nd Bürger Handorfs, dass sie 
nicht umziehen wollen. 23 % werden voraussichtlich in 5 Jahren oder später umzie- 
hen, 19 % sind unentschlossen oder machen keine Ang abe (Münster gesamt: 47 % 
wollen nicht umziehen, 32 % werden voraussichtlich in 5 Jahren oder später umzie- 
hen, 21 % sind unentschlossen oder machen keine Angabe).  
 
Umzugsrelevante Kriterien / Wohnstandortwahl: 
 Bei einem eventuellen Umzug sind 
für die grundsätzlich umzugsbereiten Handorfer die maßgeblichen Kriterien bei der 
Wohnstandortwahl die „Nähe zu guten Einkaufsmöglich keiten“ (32 % ausschlagge- 
bend und wichtig), eine „gute Anbindung an das Hauptverkehrsstraßennetz“ und „gu- 
te Verbindungen mit dem ÖPNV“ (27 % ausschlaggebend  und wichtig) sowie das 
„Angebot an medizinischer Versorgung“ (25 % ausschlaggebend und wichtig).

- 15 -
5. Wohnen im Alter („55Plus“) 
 
Der Anteil älterer Menschen wird in den nächsten Ja hren auch in Münster deutlich 
zunehmen und damit auch ihre Bedeutung auf dem Wohn ungsmarkt. Dies trifft in 
weit überdurchschnittlichem Maße auch auf die Hando rfer Bevölkerung zu. Zur Er- 
gründung der Ansprüche älterer Bürgerinnen und Bürg er an ihre Wohnsituation, wur- 
de u. a. nach der Wichtigkeit bestimmter Kriterien für die Wohnsituation im Alter ge- 
fragt.  
Kriterien für die Wohnsituation: 
 Da sich im Antwortverhalten auf diesen gesamten 
Themenkomplex kaum aussagekräftige Unterschiede auf  der Stadtteilebene 
ausmachen lassen und die Nennungen auf kleinräumige r Ebene für die Alters-
gruppe ab 55 Jahre zum Teil zu gering sind, lässt sich an dieser Stelle kein „Handorf- 
spezifisches“ Ergebnis formulieren. Eine wesentlich e allgemeingültige Aussage für 
die Wohnwünsche der Altersgruppe „55PLUS“ in „Münster gesamt“ ist jedoch, dass 
für die Wohnsituation im Alter deutlich der Wunsch nach selbstständigem Wohnen in 
vertrauter Umgebung zum Ausdruck kommt. Einer guten fußläufig erreichbaren Infra- 
struktur wird dabei eine sehr hohe Bedeutung beigemessen.

- 16 -
Abb.: Handorf im Stadtteilvergleich – Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger in 
der Übersicht (Mittelwert) 
 
 
Handorf  Außenstadtteile 
gesamt 
Spanne zwi- 
schen Stadt- 
teilen 
Münster 
gesamt 
Wohnzufriedenheit m. 
Wohngegend 
1,9 2,1 1,6 bis 2,8 1,9 
Wohnzufriedenheit m. 
Wohnung 
1,7 1,7 1,5 bis 2,1 1,8 
Betreuungsangebote für 
Kinder unter 3 Jahre 
2,9 2,8 2,4 bis 3,3 2,8 
Betreuungsangebote für 
Kinder zwischen 3 Jah- 
ren und dem Schuleintritt 
2,3 2,2 2,0 bis 2,4 2,2 
Bewertung des Grund- 
schulangebotes in an- 
gemessener Entfernung 
zur Wohnung 
1,8 1,8 1,6 bis 2,1 1,8 
Angebot an weiterfüh- 
renden Schulen 
2,8 2,4 1,7 bis 3,5 2,2 
Spielmöglichkeiten im 
Wohnumfeld 
2,2 2,3 2,1 bis 2,7 2,3 
Freizeitangebote von 
Kommu- 
nen/Kirchen/Vereinen 
2,2 2,2 2,0 bis 2,8 2,3 
Angebot an kommerziel- 
len Freizeitangeboten 
3,3 3,0 2,6 bis 3,8 2,9 
Kinderfreundlichkeit des 
Stadtteils 
2,6 2,5 2,3 bis 3,0 2,5 
Verkehrssicherheit im 
Stadtteil 
3,3 2,6 2,2 bis 3,8 2,7 
 
(1) = „sehr zufrieden“ / „sehr gut“ / „sehr wichtig“, (2) = „zufrieden“ / „gut“ / „wich- 
tig“ über (3) =  „teils/teils“,  (4) = „nicht zufrieden“ / „schlecht“ / nicht wichtig“ 
bis hin zu (5) = „völlig unzufrieden“ / „sehr schlecht“ / „völlig unwichtig“  
 
 
 
Fazit aus der Stadtregionalen Bürgerumfrage 
 
Die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger bilden eine wichtige informatorische 
Grundlage für viele Planungen, weshalb Bürgerumfrag en zu einer „festen Größe“ in 
Münsters Kommunalplanung geworden sind. Diese Umfrage zum Wohnen rundet die 
im Prozess der Stadtteilrahmenplanung im Folgenden dargestellten Einschätzungen

- 17 -
und Bewertungen - z. B. durch die Bezirksvertretung und befragte Schlüsselpersonen 
ab und untermauert im Wesentlichen die hier gewonnenen Erkenntnisse.   
 
Die benannten Hauptkritikpunkte an Wohnumfeld und L age sind „mangelhafte Ein- 
kaufsmöglichkeiten“ und „zu hoher Verkehrslärm “. In Bezug auf den Kritikpunkt 
„mangelhafte Einkaufsmöglichkeiten“ ist darauf hinz uweisen, dass sich die Versor- 
gungsmöglichkeiten durch die Ansiedlung eines Disco unters in Handorf-Dorbaum 
mittlerweile schon verbessert haben. Die Umfrageergebnisse in Handorf belegen ein- 
mal mehr, dass eine zentrenorientierte Infrastruktu rentwicklung (z. B. kurze Wege) 
sowohl von hoher Bedeutung für die aktuelle Zufried enheit ist als auch von Umzugs- 
bereiten als relevanter Entscheidungsfaktor eingestuft wird. 
 
Die Verkehrssituation, insbesondere der Verkehrslär m und die mangelnde Verkehrs- 
sicherheit, kristallisiert sich auch in der Bürgeru mfrage als Hauptproblembereich her- 
aus.  
Die Gesamtbewertung für den Bereich Kinder- und Fam ilienfreundlichkeit liegt in 
Handorf in einem guten bis befriedigenden Bereich, was auch der Einschätzung 
durch befragte Schlüsselpersonen entspricht. Neben dieser positiven Grundeinschät- 
zung stellt sich aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger das Angebot an kommerziellen 
Freizeitangeboten sowie die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahre als nur 
durchschnittlich bis nicht zufriedenstellend dar . Mit dem Kindertagesstättenausbau- 
programm für unter 3-Jährige sowie dem Kinder- und Jugendförderplan sind bereits 
Angebotsverbesserungen eingeleitet worden, die die Untersuchung aufgrund des 
Erhebungsdatums im Jahr 2006 noch nicht umfassend b erücksichtigen konnte. So 
hat sich nach Inbetriebnahme der Kombi-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in 
Handorf - Dorbaum die Kinder- und Familienfreundlichkeit weiter verbessert. 
  
 
4. Stadtteilmarketingprozess  
 
Im Frühjahr 2007 hat der Marketingbeirat Münster-Os t sein Konzept „Grün & Blau – 
Natürlich Münsters Osten erleben“ bei dem Förderwet tbewerb „Stadtteilmarketing“ 
der Stadt Münster erfolgreich vorgestellt.  
Der in diesem Zusammenhang gegründete Bürgerverein hat sich zum Ziel gesetzt, 
den naturnahen Raum im Stadtbezirk Ost für viele Zi elgruppen weiter zu erschließen 
und dabei seine Natürlichkeit zu bewahren. Der Schw erpunkt liegt auf der Stärkung 
des bereits vorhandenen touristischen Profils der n aturnahen Landschaft im Stadtbe- 
zirk Ost.  
Der Bürgerverein wird getragen durch viele Vertrete r wichtiger Einrichtungen und 
Institutionen sowie engagierter Bürgerinnen und Bürger 
Mit einer Potenzialanalyse soll geklärt werden, wel che Möglichkeiten der „grüne Os- 
ten“ über das Bestehende hinaus z. B. für die Gastr onomie, die Tourismusbranche 
oder die Pferdebetriebe bietet. Karten, Broschüren, Einkaufsführer, Erlebnisplaner (z. 
B. mit kunsthistorischen Hinweisen), aber auch durc h die Internetplattform Münster 
Ost und mehrere Informationspunkte soll das Vorhaben des Bürgervereins nachhaltig 
gesichert werden. 
Insofern sind positive Synergieeffekte der Zielsetz ungen der örtlichen Politik, des 
Verwaltungshandels und des bürgerschaftlichen Engag ements zu erwarten, um mit 
vereinten Kräften die jetzigen Chancen für die Orts teile Handorf, Sudmühle und Ma- 
riendorf zu nutzen.

- 18 -
5. Befragung der Schlüsselpersonen  
 
Allgemeines Ergebnis der Befragung 
 
Die Auswertung der im Jahr 2006 durchgeführten Gesp räche mit Personen, die eine 
zentrale Rolle in dem Stadtteil innehaben oder in b esonderem Kontakt zur Stadtteil- 
bevölkerung stehen - sog. „Schlüsselpersonen“ - in Bezug auf Identifikation und 
Image ihrer jeweiligen Ortsteile ergab eine allgeme in hohe Identität mit dem zugehö- 
rigen Wohnstandort. Das Image Handorfs als „Dorf de r großen Kaffeekannen“ hat 
sich gewandelt in ein Dorf mit hoher Wohnqualität. 
 
Das „Wohnen im Grünen“, in überschaubaren Strukture n umgeben von Erholungs- 
landschaft und doch in guter Erreichbarkeit der Inn enstadt Münsters, wird durchge- 
hend als positiv bewertet. Das allgemein gute Image  der Ortsteile beruht auf dieser 
Wohnumfeldqualität in Zusammenhang mit dem hohen An teil an Einfamilienhäusern 
auf großen Grundstücken. Dies zeigen auch die neuen  Wohnbauprojekte (z. B. Haus 
Pröbsting / Projekt „Wohnen an der Werse“). Positiv  hervorgehoben wird der Zu- 
sammenhalt der Wohnbevölkerung, bedingt durch die A ktivitäten einzelner Nachbar- 
schaften, zahlreicher Vereine und Interessensgemein schaften, der sozialen Einrich- 
tungen sowie der Kirchengemeinden (kath. St. Petron illa und Dyckburg, evang. Ge- 
meinde Handorf). Dennoch bezeichnen einige Schlüsse lpersonen Handorf als 
„Schlafsiedlung“. 
 
Es wird erwartet, dass das vorhandene Imagegefälle vom Kern Handorfs nach Dor- 
baum durch die neuen Wohngebiete Nevingrott und Dre i Eichen ausgeglichen wird. 
Es wird begrüßt, dass Handorf und Dorbaum zusammen wachsen und an der Naht 
ein Kindergarten, ein Jugendtreff und der lang erho ffte Discounter entstehen. (Hin- 
weis: Der Discounter hat im Dezember 2007 eröffnet. ) In dem Jugendtreff wollen die 
katholische und die evangelische Kirche, das Vinzen zwerk und der Sportverein TSV 
Handorf Engagement zeigen.  
Konsens bestand bei den Schlüsselpersonen darüber, dass trotz fortschreitender 
baulicher Veränderungen – besonders im Zentrum von Handorf – der bisher erhalte- 
ne „dörfliche Charakter“ in den Ortsteilen bewahrt werden soll. 
 
Verkehr 
Individualverkehr / Schwerlastverkehr 
Befragt nach den Schwächen in den Stadtteilen nenne n alle Schlüsselpersonen an 
erster Stelle den Durchgangsverkehr auf der Handorf er Straße sowie auf der Sud- 
mühlenstraße und hier vornehmlich den Schwerlastver kehr zwischen Warendorfer 
Straße und Schifffahrter Damm.  
 
Belastungen werden hier durch die Emissionen Lärm, Abgase, Erschütterungen ge- 
sehen. Das hohe Verkehrsaufkommen im Zentrum Handor fs bedeutet eine Gefahr 
für Fußgänger, Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderungen, da der Straßenraum 
eng und der Bürgersteig schmal, sowie eine Aufstell fläche am Zebrastreifen sehr 
klein ist.

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Der geplante Bau der B 481n wird insgesamt positiv gewertet, weil durch ihre Reali- 
sierung Sudmühle, Mariendorf und das Ortszentrum vo n Handorf vom Schwerlast- 
verkehr und überörtlichem Durchgangsverkehr entlast et werden. Eine Neugestaltung 
der Handorfer Straße zur Steigerung der Attraktivit ät würde möglich. Für die befrag- 
ten Schlüsselpersonen ist es nachvollziehbar, dass erst nach der Inbetriebnahme der 
B 481n eine Neugestaltung möglich wird. 
 
In Mariendorf wird jedoch mit einer zusätzlichen Be einträchtigung durch Lärm und 
Abgase durch den Bau der Umgehungsstraße gerechnet.  Zudem empfinden die be- 
fragten Schlüsselpersonen aus Mariendorf die Trasse der Umgehungsstraße als eine 
„Durchschneidung“ ihres Ortsteils. Unabhängig von der B 481n wünscht sich die Inte- 
ressengemeinschaft Mariendorf eine Verkehrsberuhigu ng der Mariendorfer Straße. 
Die Interessengemeinschaft und die Seniorenbewegung  zeigen bürgerschaftliches 
Engagement und bieten Eigenleistungen an. 
 
Zur Entlastung der Handorfer Straße und der Dorbaum straße wird die Verlängerung 
der Hobbeltstraße, u. a. zur Erschließung der Bauge biete „Willingrott“ und „Am Ker- 
kamp“ sowie des Neubaugebietes „Drei Eichen“, von d en befragten Personen be- 
grüßt. 
 
Seit der Realisierung der Senioreneinrichtung an de r Handorfer Straße besteht auf 
dieser eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 , welches - aus Sicht der 
Schlüsselpersonen - durch Geschwindigkeitskontrollen unterstützt werden sollte. 
 
Das Problem der Geschwindigkeitsüberschreitungen wi rd auch für die Lützowstraße 
geäußert. Für die Straße Willingrott werden Bodensc hwellen als Abhilfe vorgeschla- 
gen. 
Auf der Dyckburgstraße wird zwischen Kirche und Spo rtanlage eine Fußgänger-
Ampelanlage gewünscht. 
 
 
Bahnübergänge an der Sudmühlenstraße und der Mariendorfer Straße 
 
Als Negativpunkte werden die als häufig empfundenen  Rückstaus vor den Bahn- 
übergängen an der Mariendorfer Straße und der Sudmü hlenstraße sowie der 
schlechte bauliche Zustand der Bahnübergänge genann t. Beide Aspekte verursa- 
chen Beeinträchtigungen.  
 
Gegen die Lärmemissionen, die durch vorbeifahrende Züge verursacht werden, er- 
warten die Anwohner entlang der Strecke verstärkte Lärmschutzmaßnahmen von der 
Deutschen Bahn AG. 
 
In Sudmühle wird zudem bemängelt, dass die Dyckburg straße und die Straße „Ha- 
vichhorster Mühle“ als Schleichweg zur Umgehung des  (häufig geschlossenen) 
Bahnübergangs genutzt würden. 
 
Eine Überführung der stark frequentierten Bahnlinie  im Sinne der im wirksamen FNP 
dargestellten K 7n zwischen Mariendorf und Sudmühle wird als notwendig erachtet. 
Eine plangleiche Querung der Bahnübergänge in Sudmü hle und Mariendorf für Fuß- 
gänger und Radfahrer sollte nach Meinung der Schlüs selpersonen auch nach Reali- 
sierung der K 7n beibehalten werden.

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Radverkehr  
 
Das Radwegenetz weist verschiedene Routen aus, ist beschildert und im Radwege- 
führer der Stadt Münster dargestellt. 
Die Handorfer Straße hat in der engen Ortsdurchfahr t keine Radwege. Dieser Ab- 
schnitt sei für den Fahrradverkehr durch die hohe Verkehrsbelastung unzumutbar. 
 
Parkplätze / ruhender Verkehr 
 
Ein Großteil der befragten Schlüsselpersonen forder t, die öffentlichen Stellplätze auf 
dem Hugo-Pottebaum-Platz und an der Handorfer Straß e zu erhalten, sie seien für 
Kunden der Geschäfte an der Handorfer Straße zwingend erforderlich. 
Mit einer Begrenzung der Parkzeitdauer mittels Park scheibe könne die Nutzung der 
Stellplätze als „privater“ Parkplatz reduziert werd en und damit potenziellen Kunden 
zur Verfügung stehen. 
Ein gut ausgeschilderter öffentlicher Parkplatz in zentraler Lage von Handorf müsse  
auch für Tagesausflügler zur Verfügung stehen (siehe auch Punkt 5, Tourismus). 
 
 
Neue Wohngebiete / Ansiedlung junger Familien  
 
Dem Neubaugebiet „Drei Eichen“ mit ca. 250 Wohneinh eiten stehen die befragten 
Schlüsselpersonen durchweg positiv gegenüber. Das b estehende Infrastrukturange- 
bot für junge Familien, Kinder und jüngere Jugendli che wird als ausreichend bis gut 
eingestuft. Die Ausweisung neuer Wohngebiete für di ese Altersgruppen wird – zur 
langfristigen Auslastung des bestehenden Angebots – als notwendig angesehen.  
 
Besonders das bestehende Angebot der Kirchengemeind en für junge Eltern und für 
Kleinkinder wird gelobt. 
Das Angebot für ältere Jugendliche – derzeit als ni cht ausreichend bewertet – wird 
sich durch die Schaffung der Jugendeinrichtung im B augebiet „Drei Eichen“ verbes- 
sern. Außerdem sei das Projekt „Netzwerk“ – eine Kooperation von Jugendamt, Kir- 
chengemeinden und Vinzenzwerk unter Einbeziehung de r Sportvereine – im Ortsteil 
Dorbaum im Aufbau, das auf Dauer dem gesamten Stadtteil dienen soll. 
 
Das Entstehen eines Baugebietes für Einfamilienhäus er auf dem Gelände der ehe- 
maligen Baumschule Beaufaÿs in Sudmühle wird von de r Wohnbevölkerung dieses 
Ortsteils begrüßt. 
 
Weitere Bauflächen im Bereich zwischen Sudmühle und  Mariendorf werden von den 
befragten Personen beider Ortsteile gewünscht. Die Aussage der Bezirksregierung, 
dass diese Ortsteile als Splittersiedlung keine wei tere, größere Siedlungsentwicklung 
erfahren sollen, wird dementsprechend nicht geteilt.

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Gewerbe- und Industriegebiete / Arbeitsplätze  
 
Die befragten Schlüsselpersonen aus Handorf sind mit dem Angebot, der Erreichbar- 
keit und der städtebaulichen Gestaltung des Gewerbe gebietes Gildenstraße zufrie- 
den. Der Anspruch, Arbeitsplätze in der Nähe des Wo hnstandortes vorzufinden und 
nutzen zu können, besteht bei den Befragten nicht. 
 
Zu den Gewerbe- und Industriegebieten Schifffahrter  Damm, Hessenweg und United 
Mills wurden keine Angaben gemacht. 
 
 
Ortsmitte Handorf / Petronillaplatz / Hugo-Pottebaum-Platz  
 
Der Durchgangsverkehr - hier insbesondere der Schwe rlastverkehr - wird von den 
befragten Schlüsselpersonen als das gravierende Pro blem, bezogen auf die Ortsmit- 
te Handorf, genannt. Die Verkehrsbelastung sei mit dafür verantwortlich, dass bisher 
die Kaufkraft der umgebenden Wohnbevölkerung nur un zureichend gebunden wer- 
den konnte.  
Eine notwendige Entlastung bringt nach Meinung eini ger Schlüsselpersonen der 
Ausbau / Weiterbau der Hobbeltstraße und die Realisierung der Umgehungsstraße B 
481n. Nach deren Inbetriebnahme werden wirkungsvoll e verkehrsberuhigende und 
gestalterische Maßnahmen auf der Handorfer Straße erwartet. 
Mit der baulichen Entwicklung im Ortszentrum ist de r Großteil der befragten Schlüs- 
selpersonen nicht einverstanden. Der Verlust des dö rflichen Charakters, in den sieb- 
ziger Jahren durch die Beschlüsse zu den Bebauungsp länen Handorf 3 (1971, letzte 
Änderung 1992) und B-Plan Nr. 205 (1977, letzte Änd erung 1988) eingeleitet, wird 
bedauert. Das exklusive Wohnbauprojekt „Wohnen an d er Werse“ wird differenziert 
gesehen. Manche loben die gehobene Architektur, and ere hätten gern die alte Situa- 
tion zurück. Das Wohnprojekt beeinträchtige die Pla tz prägende Rolle der Kirche St. 
Petronilla. Einig waren sich die befragten Personen  in ihrem Bedauern, dass der 
dorfseitige Zugang zur Werse verbaut sei und somit dieses Gebäude die Werse als 
prägendes Element des Wersedorfes in ihrer Erlebbar keit erheblich schwächen wür- 
de. 
 
Mehr Sensibilität im Umgang mit der städtebaulichen  Situation wird zukünftig bei 
baulichen Veränderungen im Ortskern (inklusive des Tankstellen-Grundstücks) ge- 
fordert. 
Die Frage, welche Rechts- und Planungsmittel zur Ve rhinderung weiterer uner- 
wünschter Veränderungen zur Verfügung stehen, wurde wiederholt gestellt.  
Die großzügigen Festsetzungen bezüglich des Maßes d er baulichen Nutzung und 
der überbaubaren Flächen des rechtskräftigen Bebauu ngsplans Handorf 3 und 205  
werden negativ beurteilt. 
 
Für die Nutzung und Gestaltung der beiden Plätze, P etronillaplatz und Hugo-
Pottebaum-Platz, sollte der Mittelpunktcharakter al s Dorfplatz unterstrichen werden. 
Dazu wurden sehr engagierte Vorschläge gemacht: z. B. Sitzen und Verweilen ohne 
Verzehrzwang, Außengastronomie, Eiscafe, Bäume, Bru nnen, Kommunikationsfo- 
rum, Boule-Bahn, Kunst-Events, Martinsspiel und Lam bertusfest, Band-Auftritte, O- 
penair-Kino, Eislaufbahn im Winter, Meditationsplat z, Antrittsplatz für die Schützen- 
vereine, Flohmärkte, ein paar Spielgeräte, Festzelt, Maibaum. Der Platz müsse über- 
schaubarer werden, die Pergola wird in Frage gestellt.

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Die Handorfer Straße und die beiden Plätze sollten auf jeden Fall städtebaulich und 
funktional verknüpft werden. Dafür wird vorgeschlag en, die Nutzung der Fläche zwi- 
schen dem Hotel „Deutscher Vater“ und der Sparkasse für Außengastronomie durch 
evtl. Neuregelung des ruhenden und fahrenden Verkehrs zu ermöglichen. 
Der Wochenmarkt am Dienstag und auch der „Handorfer -Herbst“ sollten erhalten 
bleiben. 
 
 
Tourismus  
 
Die befragten Schlüsselpersonen hoben positiv hervo r, dass der östliche Stadtbezirk 
von reizvoller Landschaft mit hoher Freizeit- und E rholungsqualität geprägt sei. Ziele 
bzw. Etappenpunkte wie der Boniburg-Park, die baroc ke Dyckburgkirche, die ver- 
schiedenen Gastronomiebetriebe mit teilweise attraktiver Außengastronomie, die his- 
torische Fliehburg Haskenau in Dorbaum, machten den  östlichen Stadtbezirk weit 
über die Stadtgrenzen hinaus zu einem beliebten Aus flugsziel. Das weitverzweigte 
Netz der Wander- und Fahrradwege wird gut genutzt. Verbesserungen auf einigen 
Streckenabschnitten seien wünschenswert, so dass es  entsprechend vermarktet 
werden könne, ergänzt durch Angebote wie z.B. Walki ng-Veranstaltungen, Crossläu- 
fe und Fahrrad-Sternfahrten.   
 
Der Umbau des Hugo-Pottebaum-Platzes und des Petron illaplatzes werden in die- 
sem Zusammenhang genannt, um die Anziehungskraft Ha ndorfs zu steigern. Ein 
Platz zum Verweilen und ein Cafe wurden von mehrere n Schlüsselpersonen zur Be- 
lebung der beiden Plätze gewünscht. 
 
Die Werse wird als attraktiver Anziehungspunkt gesehen. Ein neuer Bootsanleger als 
Ersatz für die Anlegemöglichkeit auf dem Grundstück  der ehemaligen Gaststätte 
Vennemann mit entsprechendem Ambiente für Rast und Bootstransport (Parkplatz, 
Tisch und Bänke, Müllentsorgung) wird gewünscht. Je doch wird auch darauf hinge- 
wiesen den Bootstourismus nur „sanft“ zu fördern. 
 
Der „Handorfer Herbst“ gilt als attraktive Veranstaltung, die Gäste aus dem Umland 
Münsters anziehe. 
 
Die Einrichtungen für Pferdesport und Pferdezucht, das „Westfälisches Pferde- 
stammbuch“ und die Reit- und Fahrschule „Haus Havic hhorst“, wirken als zentrale 
Magneten für den im Münsterland ohnehin stark präse nten Pferdesport. Sie werden 
als bedeutende touristische Angebote gesehen. So nu tzen Gäste dieser beiden 
Pferdezentren auch die Gastronomie und die Hotels in der Nähe der Einrichtungen. 
 
Die Dichte der qualitativ hochwertigen gastronomischen Einrichtungen im Stadtbezirk 
Ost ergänzt den Erholungs- und Freizeitwert der wes tfälischen Parklandschaft nach 
Aussage der befragten Personen. Übernachtungsgäste aus ganz NRW nutzen die- 
ses Angebot aus Erholung in der Natur in Kombinatio n mit der Nähe zur historischen 
Altstadt von Münster.  
Weiterer Bedarf bestehe an preisgünstigen Gaststätt en mit Außengastronomie für 
Tagesausflügler. 
Durch die zunehmende Mobilität der Erholungssuchend en (Qualität der Fahrräder, 
Wegezustand, Beschilderung und Kartengrundlagen) se i eine erhebliche Konkurrenz

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zwischen den in den Ortslagen liegenden Gaststätten  und der in den letzten Jahren 
wachsenden Zahl der Bauerngasthöfe im weiteren Umfeld zu beobachten. 
 
 Kaufkraftabwanderung 
 
Die Befragung der Schlüsselpersonen hat bestätigt, dass in den letzten Jahren ver- 
schiedene kleine Geschäfte geschlossen wurden. Für den täglichen Bedarf stehe ein 
hinreichendes Angebot zur Verfügung. Großeinkäufe w ürden jedoch in Münster oder 
Telgte getätigt. Von der Ansiedlung eines Discounte rs im Plangebiet „Drei Eichen“  
erhofften sich die Schlüsselpersonen, dass sich die ses Kaufverhalten ändern würde. 
(Hinweis: Im Dezember 2007 ist die Ansiedlung eines  Discounters in Dorbaum er- 
folgt, das neue Angebot wird rege wahrgenommen.) 
 
 
Bäder  
 
Die befragten Schlüsselpersonen bedauern die Schlie ßung des Freibades in Han- 
dorf. Besonders für die Kinder- und Jugendarbeit un d die Vereine wird diese Maß- 
nahme als erheblicher Nachteil gesehen. Einige Schl üsselpersonen bezeichnen ihre 
Einstellung zur Freibadschließung selbst als „resignierte Akzeptanz“.  
Ein engagierter Verein gründete sich, das Hallenbad  so lange zu erhalten bis ein 
möglicher Reparaturstau es nicht mehr finanzierbar machen wird. Am 26.05.2008 
wurde seitens des Rates der Stadt Münster bestätigt , dass das Hallenbad durch den 
Verein weitergeführt werden kann. 
 
 
Weitere Anregungen und Ideen der Schlüsselpersonen 
 
Eine Kinderarztpraxis wird in Handorf gewünscht. Die Ärztekammer vergibt nach spe- 
zieller Schlüsselberechnung Lizenzen für Praxen. Di e Fallzahlen für das Einzugsge- 
biet Handorf sind jedoch zu gering. 
Die Grundschulen könnten zusammengelegt werden. 
Der Friedhof zwischen Krüsbreede und Ludwig-Wolker- Straße würde in ungefähr 7 
Jahren nicht mehr ausreichen. Der Friedhof Lauheide  wird von einigen älteren Men- 
schen als sehr weit empfunden.  
Der Überalterung Handorfs würde durch die Ausweisung neuer Baugebiete entgegen 
gewirkt. Trotzdem wachse die Zahl der alten Mensche n, die überwiegend in Einfami- 
lienhäusern leben. Es könnten in Eigeninitiative al tengerechte Strukturen geschaffen 
werden, die Alten-Wohngemeinschaften und ambulante Pflege im eigenen Heim er- 
möglichen.

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6. Fazit aus der Bestandserhebung  
 
Die Bestandserhebung im Geltungsbereich des Stadtteilrahmenplans hat im Wesent- 
lichen ergeben, dass die Ortsteile Handorf, Sudmühle, Mariendorf als Wohnstandorte 
positiv bewertet werden. Besonders die Aspekte des „Wohnen im Grünen“ und des 
hohen Freizeitwertes tragen zu diesem positiven Ergebnis entscheidend bei. 
 
Die Verkehrsbelastung auf der Handorfer Straße und der schlechte Ausbauzustand 
der Bahnübergänge auf der Mariendorfer- und der Sud mühlenstraße sind die am 
häufigsten genannten Negativfaktoren. 
Mängel weisen auch die Ortsmitte in Handorf, insbes ondere die Platzgestaltung auf 
dem Petronillaplatz und dem Hugo - Pottebaum - Plat z, sowie das Geschäftsangebot 
und das Angebot an stadtteilorientiertem Gewerbe auf.  
 
Die Berücksichtigung des demografischen Wandels in der Entwicklung der Stadtteile 
wird als eines der herausragenden Themen der kommen den Jahre gesehen. Das 
Abwandern junger Familien in die Umlandgemeinden so ll durch Schaffung attraktiver 
Wohnungsangebote im Stadtgebiet von Münster verhind ert werden, Berufseinsteiger 
in Münster zu halten und alten Menschen ein adäquat es Umfeld zu bieten, sind wei- 
tere Ziele, die auch bei den Ortsteilentwicklungen von Handorf, Sudmühle und Ma- 
riendorf zukünftig im Vordergrund stehen sollten.  
Die bereits im Räumlichen Entwicklungskonzept 2004 formulierten, der Überalte- 
rungstendenz gegensteuernden Entwicklungsziele habe n weiterhin Gültigkeit und 
müssen fortgeschrieben werden.

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Handlungsfelder  
 
Im  Teil  A des folgenden Kapitels „Handlungsfelder“ werden die laufenden, die bereits 
geplanten und auch zukünftige Entwicklungsmaßnahmen  im Geltungsbereich des 
Stadtteilrahmenplans Handorf, Sudmühle, Mariendorf aufgeführt. In diesem Teil fin- 
den sich somit auch die Maßnahmen, deren Realisieru ng erst mittel- und langfristig 
vorgesehen ist, bzw. möglich wird. 
 
Im Teil  B dieses Kapitels folgen dann die Maßnahmen, von dere n Realisierung die 
Verwaltung aus ihrer fachlichen Sicht mit Begründung abrät. 
 
Im Teil  C werden Vorschläge zur Priorisierung der kurzfristig durchzuführenden Maß- 
nahmen von Seiten der Verwaltung gemacht. 
 
 
Teil A – geplante Maßnahmen  
 
1. Neue Wohngebiete  
 
Eine Maßnahme zur Gegensteuerung der fortschreitend en Überalterung in Handorf 
ist die Realisierung des Baugebiets „Drei Eichen“ i n Handorf-Dorbaum mit ca. 250 
Wohneinheiten und des Baugebiets südlich der Dyckbu rgstraße in Sudmühle (ehe- 
mals Baumschule Beaufaÿs) mit ca. 25 Wohneinheiten.  Die Auslastung der von den 
Schlüsselpersonen als positiv eingestuften Infrastr ukturausstattung ist somit für die 
kommenden Jahre gewährleistet. 
 
1.1 Neubaugebiet Drei Eichen   
 
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Drei Eichen “ ist seit dem 17.11.2006 
rechtsverbindlich und die Erschließungsarbeiten sin d in Teilbereichen inzwischen 
abgeschlossen, eine Großzahl von Wohnhäusern errich tet und die Bewohner einge- 
zogen.  
Die Fertigstellung des Bauabschnittes „Eichenbusch“ westlich der Lützowstraße wird 
von der Vermarktung der vorangehenden Bauabschnitte abhängig gemacht. 
 
 
1.2 Neubaugebiet Dyckburgstraße 
 
Das Bebauungsplanverfahren zur Errichtung von Wohnb ebauung auf dem Gelände 
der ehemaligen Baumschule Beaufaÿs an der  Dyckburgstraße hat begonnen. Die 
Rechtskraft für diesen Plan wird zum ersten Quartal 2009 erwartet. 
 
 
1.3 Neubaubiet Lammerbach 
 
Im „Räumlichen Entwicklungskonzept Ost“ aus dem Jahr 2004 wird das Gebiet nörd- 
lich und südlich des Lammerbaches in Handorf als Option für eine weitere, längerfris- 
tige Siedlungsentwicklung gesehen. Die Größe dieses  Gebietes beträgt ca. 8 ha und 
schließt bereits den Flächenbedarf für ein Regenrüc khaltebecken mit ein. Bei der 
weiteren planerischen Entwicklung dieses potenziell en neuen Wohnstandortes ist

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allerdings zu beachten, dass der Landschaftsraum be idseitig des Lammerbaches 
wichtige Vernetzungsfunktionen für Flora und Fauna hat. Deshalb sollte ein Ost-
West-Verbindungskorridor in ausreichender Breite (b eidseitig des Baches mit insge- 
samt mind. 30 m) als Freiraum erhalten bleiben. 
 
Am 18.09.2006 hat der Regionalrat bei der Bezirksre gierung Münster die Bezirkspla- 
nungsbehörde mit der Erarbeitung eines Entwurfes fü r die Fortschreibung des Regi- 
onalplans (früher Gebietsentwicklungsplan) für den Teilabschnitt „Münsterland“ be- 
auftragt und gleichzeitig die Kommunen des Münsterl andes aufgefordert, an den 
Vorbereitungen und der Fortschreibung des neuen Regionalplanes mitzuwirken.  
Im Rahmen dieser Fortschreibung des Regionalplanes „Münsterland“ wird die Ver- 
waltung nach heutigem Stand vorschlagen, die potenz iellen Siedlungserweiterungs- 
flächen für Handorf im neuen Regionalplan darzustel len, um anschließend die erfor- 
derlichen weiteren bauleitplanerischen Schritte, d.  h. die Änderung des FNP und die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes, vornehmen zu können. 
 
Die geplanten, ca. 60 weiteren Kleingärten, für die  lt. „Leitplan Kleingärten der Grün- 
ordnung Münster“ ein Bedarf in Handorf besteht und die derzeit noch auf diesen po- 
tenziellen Siedlungserweiterungsbereichen vorgesehe n sind, könnten nach Aussage 
der Fachverwaltung auch östlich der Tennisanlage an  der Hobbeltstraße – wie im 
„Räumlichen Entwicklungskonzept Ost“ aus dem Jahr 2 004 dargestellt – realisiert 
werden. 
 
 
1.4  Baugebiet Willingrott / Am Kerkamp  
 
Eine weitere potenzielle Wohnbaufläche könnte im Be reich westlich der Lützowstra- 
ße auf der Höhe des Baugebietes „Willingrott / Am K erkamp“  im Ortsteil Dorbaum 
entwickelt werden. Auch hierfür müsste zunächst ein e entsprechende Darstellung im 
fortzuschreibenden Regionalplan „Münsterland“ erfolgen.  
In Bezug auf diese potenzielle Wohnbaufläche wird v on der Unteren Wasserbehörde 
auf das bestehende Wasserschutzgebiet und den Belan g der öffentlichen Trinkwas- 
serversorgung hingewiesen. Hinsichtlich der Eignung  dieses Bereiches für eine wei- 
tere Wohnsiedlungsentwicklung in Dorbaum ist zu geg ebener Zeit im Rahmen einer 
umfassenden Abwägung zu entscheiden. 
 
1.5 Wohnbauentwicklung in den Ortsteilen Sudmühle und Mariendorf 
 
Das im Zusammenhang mit der letzten Fortschreibung des FNP der Stadt Münster 
erarbeitete und auch der Bevölkerung vor Ort präsen tierte „Räumliche Entwicklungs- 
konzept Ost für den Bereich Handorf, Dorbaum, Sudmü hle, Mariendorf“ aus dem 
Jahre 2004 stellte in Sudmühle, südlich der Sudmühl enstraße / nördlich der Bahn- 
trasse, und in Mariendorf, nördlich der Mariendorfe r Straße, ggf. weitere potenzielle 
Wohnbauflächen nachrichtlich dar. 
Die im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des  FNP geplanten Erweiterun- 
gen der Ortsteile Sudmühle und Mariendorf wurden vo n der Bezirksregierung Müns- 
ter jedoch von der Genehmigung des fortgeschriebene n FNP ausgenommen. Die 
anschließende Klage der Stadt Münster gegen die Nic htgenehmigung dieser neuen 
Wohnbauflächen in den Ortsteilen Sudmühle und Marie ndorf wurde durch das Ver- 
waltungsgericht Münster am 25.09.2006 abgewiesen.

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1.6 Altengerechtes Wohnen 
 
Der Wunsch älterer Menschen nach einer selbstständi gen Lebensführung in altenge- 
rechten und barrierefreien Wohnräumen ist bei der w eiteren Siedlungsentwicklung 
der Ortsteile Handorf, Sudmühle, Mariendorf verstär kt zu berücksichtigen. Es ist be- 
reits bei Neubauvorhaben erkennbar, dass auf diese Bedürfnisse von den Woh- 
nungsbaugesellschaften eingegangen wird. 
 
Aktuell wird von der Stadt Münster eine Statistik z ur Unterbringung hilfebedürftiger 
Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen geführt , u. a. auch um auf die Folge- 
nutzungen der frei werdenden Immobilien rückkoppeln zu können.  
 
 
2. Gewerbe- und Industriegebiete  
 
Eine vorausschauende Gewerbeflächenentwicklung ist sowohl für die wirtschaftliche 
Weiterentwicklung der Gesamtstadt als auch für die lokale Angebots- und Nachfra- 
gesituation von großer Bedeutung. Die durch Flächen arrondierung geplanten Erwei- 
terungen der bereits vorhandenen Gewerbegebiete, da rgestellt im „Räumlichen Ent- 
wicklungskonzept Ost“ aus dem Jahr 2004, werden von  der Wirtschaftsförderung 
Münster mitgetragen. 
 
 
2.1 Gewerbe- und Industriegebiet Gildenstraße 
 
Das Gewerbegebiet ist im westlichen Randbereich durch Dienstleistungsgebäude mit 
höherwertiger Architektur geprägt. Auch auf die Ges taltung der Grünflächen wurde in 
einigen Bereichen Wert gelegt. Parkmöglichkeiten si nd in ausreichendem Maße auf 
den jeweiligen Grundstücken vorhanden. Kleinteilige  Handwerks- und Dienstleis- 
tungsbetriebe mit vereinzelt betriebszugehörigen Wo hnhäusern prägen die Nut- 
zungsstruktur. 
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Gewerbe- u nd Industriegebiet an der Gil- 
denstraße entsprechend seinem Bestand mit einer Flä chengröße von ca. 28 ha dar- 
gestellt.  
Im östlichen Teil des Gewerbe- und Industriegebiete s hat die Firma Compo ihren 
Hauptsitz deutschlandweit zusammengefasst und mitte l- bis langfristig einen zusätz- 
lichen Flächenbedarf angemeldet. Das „Räumliche Ent wicklungskonzept Ost“ aus 
dem Jahr 2004 sieht deshalb eine Erweiterung des Ge werbe- bzw. Industriegebietes 
um knapp 14 ha in nordöstlicher Richtung vor.  
 
Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächenn utzungsplans (FNP) der 
Stadt Münster wurde mit der Bezirksregierung Münste r im Grundsatz vor abge- 
stimmt, dass eine Erweiterung des Gewerbe- u. Indus triegebietes Gildenstraße nord- 
östlich angrenzend an die Betriebsflächen der Fa. C OMPO bis zur Lützowstraße 
möglich ist, sofern die Fa. COMPO ihren Erweiterung sbedarf konkretisiert. Aufgrund 
der anstehenden Fortschreibung des Regionalplans be steht ein günstiger Zeitpunkt, 
einen konkreten Flächenbedarf für eine Standorterwe iterung der Fa. COMPO in das 
Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans einzubringen.

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Außerdem weist das Handlungsprogramm Gewerbeflächen  für den Stadtbezirk Ost 
seit Jahren ein Defizit hinsichtlich der Kategorie „verfügbare stadtteilorientierte Ge- 
werbeflächen“ auf. Im Zusammenhang mit der möglichen Erweiterung des Firmenge- 
ländes der Fa. COMPO könnten zusätzliche stadtteilb ezogene Gewerbeflächen aus- 
gewiesen werden.  
 
Bei der Vorlage des „Räumlichen Entwicklungskonzept es Münster-Ost für den Be- 
reich Handorf / Sudmühle / Mariendorf / Gelmer“ im Juli 2004 hatte die Verwaltung im 
Zusammenhang mit einer möglichen Erweiterung des GE -/GI-Gebietes Gildenstraße 
auf folgende Aspekte hingewiesen, die nach wie vor Gültigkeit haben: 
  
 Das Tiefbauamt weist im Hinblick auf die Erschließ ung zusätzlicher gewerbli- 
cher Bauflächen nördlich der Warendorfer Straße auf  die sehr problematische 
Ableitung von Niederschlagswasser hin. Da keine aus reichend leistungsfähige 
natürliche Vorflut vorhanden ist, ist der Bau eines  offenen Regenwasserleiters 
oder eines Regenwasserkanals bis zum Juffernbach er forderlich. Der Juffern- 
bach verläuft in Teilstrecken verrohrt durch die Or tslage Handorf und ist durch 
die ungedrosselten Einleitungen aus dem südlichen W ohngebiet in Handorf 
hydraulisch bereits heute stark belastet. Die zusät zlichen Abflüsse aus der vor- 
gesehenen nordöstlichen Gewerbeflächenerweiterung w ürden die Überflu- 
tungsgefahr für die Anlieger erhöhen. Neben Maßnahm en zur Regenwasserbe- 
handlung der oberflächigen Abflüsse aus dem geplant en Gewerbegebiet wer- 
den deshalb zusätzliche bauliche Veränderungen entl ang des Juffernbachs er- 
forderlich, z.B. eine Entrohrung. 
 
 Aus Gründen der Kostenoptimierung vor dem Hintergr und des o.g. Kostenauf- 
wandes für die erforderliche Infrastruktur (Regenwa sser-Ableitung) sollte ein 
neues Gewerbegebiet im Grundsatz daher mindestens e ine Flächengröße von 
10 ha oder mehr aufweisen. 
 
 Die im Räumlichen Entwicklungskonzeptes Münster-Os t dargestellte Gewerbe-
Erweiterungsfläche nördlich des Waldes umfasst eine  Fläche von ca. 14 ha. 
Diese Größe des potenziellen Plangebiets gewährleis tet die Wirtschaftlichkeit 
der hier notwendigen entwässerungstechnischen Ersch ließungsmaßnahmen 
(Schmutzwasserpumpwerk, Regenklärbecken, Regenrückh altebecken). In die- 
ser Variante könnte der Waldbestand im Süden weitge hend erhalten werden 
und dieser zugleich als abschirmende Kulisse im Sin ne einer weitgehend ge- 
stalterisch landschaftsverträglichen Erweiterung de s Gewerbegebietes fungie- 
ren. 
 
 Die vorgenannte Gewerbe-Entwicklung in nordöstlich e Richtung sollte aller- 
dings nur dann verfolgt werden, wenn es die liegens chaftlichen Voraussetzun- 
gen ermöglichen, ein wirtschaftliches und umsetzung sorientiertes Konzept zu 
entwickeln. Dies setzt eine Erklärung der Fa. COMPO  über den Bedarf und den 
Umfang benötigter Erweiterungsflächen voraus.  
 
Sollte eine Standorterweiterung der Fa. COMPO abseh bar noch nicht erforderlich 
werden, und damit ein entsprechender Erweiterungsbedarf nicht in das Verfahren zur 
Fortschreibung des Regionalplans eingebracht werden  können, besteht dennoch bei 
einem späteren Erweiterungsanliegen die Möglichkeit  einer anlassbezogenen Ände-

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rung des Regionalplans mit daran anknüpfender Änder ung des FNP und Aufstellung 
eines Bebauungsplans.  
 
Beratungsbedarf besteht weiterhin, welche Auswirkun gen die Planungen des Lan- 
desbetriebes Straßen.NRW zum Ausbau der B 51 bis zu r Stadtgrenze Münster / 
Telgte (möglicherweise mit Anbindung der Lützowstra ße an die Warendorfer Straße) 
für das Erschließungskonzept des erweiterten Gewerbegebietes Gildenstraße haben. 
Der westliche Abschnitt der Gildenstraße soll mit e iner Baumreihe auf der nördlichen 
Straßenseite gestalterisch aufgewertet werden. Unte r dem durch Begrünungsmaß- 
nahmen aufzuwertenden, Straßen begleitenden Geländestreifen befindet sich jedoch 
eine Druckrohrleitung des Tiefbauamtes. Insofern mü sste auf die nördlich angren- 
zende, landwirtschaftlich genutzte Fläche für das A nlegen eines Grünstreifens aus- 
gewichen werden. Die Realisierung scheiterte bisher  an liegenschaftlichen Hemm- 
nissen und ist nur langfristig umsetzbar. 
 
 
2.2 Gewerbegebiet Schifffahrter Damm / Königsberger Straße 
 
In Bezug auf die Nutzung stellt sich das Gewerbegeb iet sehr heterogen dar. Gewer- 
be, Dienstleistungen und mehrere Betriebe des Bauge werbes dominieren. Auch ha- 
ben sich Handelsbetriebe und andere Nachfolgenutzun gen etabliert. Ein deutlicher 
Branchenschwerpunkt ist nicht ablesbar. 
Mit dem Bau der Verlängerung der Umgehungsstraße bis zum Schifffahrter Damm (B 
481n) werden die Gewerbeflächen am Schifffahrter Da mm deutlich begünstigt. Im 
Zusammenhang mit dieser verkehrlichen Ausbaumaßnahm e sollte die Möglichkeit 
zur Aktivierung weiterer, bereits im wirksamen FNP dargestellter Gewerbeflächen 
zwischen Schifffahrter Damm und der Trasse der B 481n genutzt werden.  
Im Bereich Königsberger Straße bestehen noch gewerb liche Ansiedlungsmöglichkei- 
ten auf privaten Restflächen. 
 
Der wirksame fortgeschriebene FNP enthält nördlich des  Heitmannswegs und östlich 
des Edelbachs die Darstellung eines Gewerbegebiets mit einer Fläche von ca. 8,0 
ha.  
Die Entwicklung einer gewerblichen Nutzung auf dies er Fläche ist aber nur einge- 
schränkt möglich, da die bestehende Wohnnutzung südlich des Heitmannwegs einen 
entsprechenden Schutzanspruch besitzt.  
Der östliche, ca. 5,0 ha große Teil des Gewerbegebi ets, der eine Grundstückstiefe 
von ca. 200 m aufweist, verfügt über eine ausgezeic hnete Lagegunst und Erreich- 
barkeit angesichts der Ausbauplanung der B 481n, di e in Höhe des Heitmannswegs 
in die Trasse des Schifffahrter Damms einmünden wir d. Im Zuge des Ausbaus der B 
481n ist auch ein Aus- bzw. Umbau der Einmündung Sc hifffahrter Damm / Sudmüh- 
lenstraße vorgesehen. In diesem Zusammenhang könnte  das Gewerbegebiet direkt 
an den Schifffahrter Damm angebunden werden. Der He itmannsweg soll zukünftig 
weiterhin über die alte (bisherige) Trasse des Schi fffahrter Damms angebunden blei- 
ben.  
Um dem Schutzanspruch der südlich des Heitmannswegs  bestehenden Wohnbe- 
bauung gerecht zu werden, könnte dort ein Gewerbege biet für nicht störende Nut- 
zungen entwickelt werden, es könnten aber auch zusä tzliche Lärmschutzmaßnah- 
men vorgesehen werden.

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Der westliche, ca. 3,0 ha große Teil des Gewerbegebiets weist eine Grundstückstiefe 
von ca. 100 m nördlich des Heitmannswegs auf.  
In Verlängerung des Heitmannswegs, westlich des Ede lbachs, stellt der wirksame 
FNP weitere ca. 3,0 ha gewerbliche Bauflächen dar.  
 
 
2.3 Industriegebiet Hessenweg 
 
Ein Großteil der hier vorhandenen Flächen ist derze it ungenutzt. Es sind ausschließ- 
lich großflächige Betriebe, überwiegend aus den Ber eichen Gewerbe und Logistik 
angesiedelt. Durch die Planung und den Bau der B 48 1n wird dieser Industriestand- 
ort an Attraktivität zunehmen, vor allem durch die zukünftige direkte Anbindung über 
die Umgehungsstraße (B 51) an das Autobahnkreuz Münster-Süd. 
Das „Räumliche Entwicklungskonzept Ost“ aus dem Jahre 2004 sieht potenzielle Er- 
weiterungsflächen westlich und östlich des Schifffahrter Damms von insgesamt 23 ha 
vor.  
Im Rahmen der angelaufenen Fortschreibung des Regio nalplanes „Münsterland“ 
müssten diese Bereiche zunächst auf der Ebene der R egionalplanung gesichert 
werden, bevor weitere bauleitplanerische Schritte, d. h. eine entsprechende FNP-
Änderung und die anschließende Aufstellung eines Be bauungsplanes, durchgeführt 
werden können. 
 
 
2.4 Gewerbegebiet Schifffahrter Damm, Haurottheide 
 
Für bereits bestehende gewerbliche Betriebe im Bere ich östlich Schifffahrter Damm, 
nördlich Haurottheide, wurde der Flächennutzungspla n geändert (16. Änderung) mit 
dem Ziel, den Gewerbebestand durch die Darstellung eines Gewerbegebietes pla- 
nungsrechtlich zu sichern und untergeordnete Entwic klungsmöglichkeiten zu eröff- 
nen. Nach der Änderung des FNP folgte die Aufstellu ng einer Satzung gemäß § 34 
(4) Nr. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), um im Änder ungsbereich geplante bauli- 
che Erweiterungen vornehmen zu können. Diese Satzun g wurde u. a. auch erforder- 
lich, um diesen Bereich aus dem Geltungsbereich des  bestehenden Landschafts- 
schutzgebietes zu entlassen.

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3. Verkehr   
 
Die Reduzierung des Durchgangsverkehrs und insbeson dere des Schwerlastver- 
kehrs auf der Handorfer Straße und damit die Umgest altung des Straßenraums im 
Bereich des Ortszentrums von Handorf ist erst nach Realisierung der B 481n mög- 
lich. 
Aus der Sicht der Fachverwaltung ist es unbedingt n otwendig, dass die Sudmühlen- 
straße und die Handorfer Straße bis zur Fertigstell ung der B 481n die jetzigen Ver- 
kehrsfunktionen behalten, da sie wichtige Verbindun gsfunktionen zwischen der Wa- 
rendorfer Straße und dem Schifffahrter Damm überneh men, für die es zurzeit keine 
Alternative im Straßennetz gibt. 
  
Nach Realisierung aller maßgebenden Verkehrsprojekt e im Bereich Handorf, Sud- 
mühle, Mariendorf - entsprechend den Darstellungen des wirksamen Flächennut- 
zungsplans (B 481n, K 7n, Hobbeltstraße) - wird sic h die Verkehrsbelastung auf der 
Handorfer Straße (laut Prognose von 5/2005) von ca.  8.600 Kfz/24h auf ca. 4.300 
Kfz/24h reduzieren.  
 
 
3.1 Bundesstraße 481 neu (B 481n) 
 
Die Planung der B 481n schreitet zügig voran. Der Erörterungstermin zu den im Rah- 
men der erfolgten Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen hat in der 
ersten Jahreshälfte 2007 stattgefunden. 
 
Im südlichen Ortseingang von Handorf, nördlich des Abzweiges der Hobbeltstraße, 
wird die Reduzierung des Kfz – Aufkommens von derze it ca. 9.600 auf ca. 4.900 
(Kfz/24) prognostiziert. Hierbei ist bereits berück sichtigt, dass zukünftig auf der Han- 
dorfer Straße mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkom mens um ca. 15 % bis 2015 
(Prognosezeitraum des FNP) aufgrund der bis dahin e rwarteten Siedlungsentwick- 
lung im Baugebiet „Drei Eichen“ zu rechnen ist. 
 
Zuständig für die Planung der B 481n ist der Landesbetrieb Straßen.NRW. 
Unter der Vorraussetzung, dass keine langwierigen K lageverfahren von Betroffenen 
folgen oder liegenschaftliche Hemmnisse bestehen, i st mit einer Inbetriebnahme der 
B 481n im Jahr  2015   zu rechnen (Bauzeit ca.  4 - 5 Jahre). 
Dieses Straßenbauprojekt wird durch Bundesmittel finanziert. 
 
3.2 Rückbau der Handorfer Straße 
 
Der Rückbau der Handorfer Straße ist auch im gestal terischen Zusammenhang mit 
der Platzfolge im Zentrum zu sehen. Bevor jedoch ni cht eine erhebliche Reduzierung 
des Durchgangsverkehrs durch die Inbetriebnahme der  B 481n erfolgt ist, können 
keine baulichen Veränderungen zur Verkehrsberuhigun g durchgeführt werden. Ein 
Gestaltungskonzept ist dafür als Grundlage für den gesamten Bereich des Handorfer 
Ortszentrums zu erstellen. 
Regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen auf der Handorfer Straße haben – entge- 
gen der Einschätzung einiger Schlüsselpersonen – er geben, dass die Akzeptanz der 
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bei einem Gr oßteil der Autofahrer gege- 
ben ist. Als zusätzliche Maßnahme werden die vorhan denen Tempo-30-Schilder ge-

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gen größere Schilder ausgetauscht. Neben einer rege lmäßigen Überwachung sind 
derzeit keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. 
 
3.3 Bau der Hobbeltstraße 
 
Die Hobbeltstraße einschließlich Lärmschutzwand wir d voraussichtlich im ersten 
Quartal 2009 fertig gestellt sein. 
Durch den Bau dieser Straße wird vorrangig die Dorb aumstraße entlastet. Auf die 
von den Handorfer Bürgern gewünschte Beruhigung des  „Ortszentrums / Handorfer 
Straße“ hat der Bau der Hobbeltstraße nur in einem geringen Umfang Einfluss (vgl. 
Verkehrsprognose aus 2005 im Zusammenhang mit dem B ebauungsplanverfahren 
Nr. 492 „Drei Eichen“).  
Die Realisierung der Hobbeltstraße bedeutet eine Reduzierung des Kfz-Aufkommens 
auf der Handorfer Straße auf der Höhe des südlichen Siedlungsbereichs. 
Eine verbesserte Verknüpfung zwischen Hobbeltstraße  und Lützowstraße ist ver- 
kehrstechnisch möglich.  
Der Bau der Hobbeltstraße wird vom Land NRW mit GVFG-Mitteln gefördert. 
 
 
3.4 K 7n / Bahnübergänge an der Sudmühlenstraße und der Mariendorfer Stra- 
ße 
 
Die Verwaltung wurde mit einem Antrag der Bezirksve rtretung Münster-Ost beauf- 
tragt, durch Gespräche mit der Deutschen Bahn-AG di e Möglichkeiten zur Verbesse- 
rung der bestehenden, ungenügenden Situation für de n Radverkehr im Bereich des 
Bahnüberganges auf der Mariendorfer Straße zu klären. 
 
Auf der Nordseite des Bahnüberganges ist ein gemein samer, gegenläufiger Rad- 
und Gehweg ausgewiesen, der jedoch sehr schmal ist.  Im Bereich der Bahnsiche- 
rung (Schranken- und Signalanlage) wird er zusätzlich eingeengt (Breite ca. 1,00 m). 
 
Nach einem Ortstermin mit der DB AG wurden folgende  Verbesserungsmaßnahmen 
festgelegt: 
• Beseitigung des Grünbewuchses und angleichende Asp haltarbeiten 
• Versetzung des Andreaskreuzes (FR Schiff.Damm -vor  BÜ- rechts) 
• Markierung einer Haltlinie (FR Dyckburgstraße -vor  BÜ- links) 
• Beschilderung des Geh- und Radweges mit VZ 101 (Ge fahrenstelle) mit Zu- 
satz „Schmaler Geh- und Radweg“ 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen ist inzwischen  durch die DB AG und das 
Tiefbauamt erfolgt. Die Beschilderung wird zeitnah ergänzt. Somit ist an der bisheri- 
gen Engstelle eine Geh- und Radwegbreite von ca. 1,50 m vorhanden. 
 
Auch am Bahnübergang Sudmühlenstraße wurden umfangr eiche Umbaumaßnah- 
men realisiert, bei denen auch der Bahnübergangsber eich größtenteils saniert wur- 
de. Die Arbeiten wurden Ende September 2008 abgeschlossen. 
 
Die DB AG teilte weiterhin mit, dass sie sich bei z ukünftigen Bahnübergangsarbeiten 
um eine Aufweitung der Seitenwege im Gleisbereich bemühen wird.

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Aus Sicht der DB AG und der Fachämter wären weitere bauliche Maßnahmen nur mit 
einem erheblichen Eingriff in die technischen Anlag en der DB (Signalanlage, Strom- 
mast, Schrankenanlage) und daraus resultierend eine n hohen finanziellen Aufwand 
umzusetzen und sollten zunächst nicht weiterverfolgt werden. 
 
Langfristig wird die Aufhebung der Bahnübergänge au f der Sudmühlenstraße und 
der Mariendorfer Straße durch Realisierung einer ne uen städtischen Verbindungs- 
straße in Form der bereits im wirksamen FNP der Sta dt dargestellten K 7n von Sei- 
ten der Fachverwaltung weiter verfolgt. Das weitere  Verfahren zur Realisierung der 
planfreien Verbindung wird im Rahmen der Neuaufstel lung des Verkehrsentwick- 
lungsplans der Stadt Münster erarbeitet. 
Nach Realisierung eines neuen planfreien Bahnüberga nges sollen nach derzeitigem 
Stand die bestehenden Bahnübergänge gesperrt werden.  
Eine planfreie Verbindung in Form der K 7n birgt ab er die Gefahr in sich, dass sich 
Verkehrsströme von der neuen B 481n über die Sudmüh lenstraße auf die Handorfer 
Straße in Richtung Warendorfer Straße verlagern und  somit das Ortszentrum von 
Handorf weiterhin belasten. 
Eine konkrete Trassenführung für die K 7n liegt noc h nicht fest. Die Planung ist der- 
zeit noch nicht in der Prioritätenliste der Verkehrsplanung aufgeführt. 
Nachteilig ist, dass bei einem Trassenverlauf der K  7n im Bereich zwischen den 
Ortsteilen Sudmühle und Mariendorf das Waldstück nordwestlich der Dyckburgstraße 
durchschnitten würde. Nordwestlich der Bahntrasse s ind die Ausgleichsflächen nach 
Bundesnaturschutzgesetz für den Bau der B 481n im P lanfeststellungsverfahren vor- 
gesehen. Auch hier ist eine Durchschneidung der zukünftig ökologisch aufgewerteten 
Flächen nach Möglichkeit zu vermeiden. 
Die Trassenplanung für die K 7n liegt in der Zustän digkeit der Stadt Münster. Die 
Realisierung der K 7n hat derzeit jedoch keine Priorität. 
 
Die Trasse der künftigen K 7n mit planfreiem Bahnüb ergang müsste von der Stadt 
Münster mitfinanziert werden. Das Eisenbahnkreuzung sgesetz regelt die Finanzie- 
rung zu je einem Drittel durch Bund, Deutsche Bahn AG und Stadt.  
Würde die Straße nicht als klassifizierte Straße (z . Zt. K 7n) eingestuft, würde die 
Förderung der anteiligen 1/3-Finanzierung der Stadt  durch Zuschüsse des Landes 
mit GVFG-Mitteln erschwert.  
Neben den oben genannten ökologischen Hemmnissen is t auch auf die hohen Bau- 
kosten bei Realisierung der im FNP dargestellten Tr assenführung zwischen den 
Ortsteilen Mariendorf und Sudmühle hinzuweisen. Die Querung der B 481n sowie die 
Querung der mehrgleisigen Bahntrasse würden einen s ehr hohen bautechnischen 
Aufwand erforderlich machen. 
 
 
3.5 Parkplätze / ruhender Verkehr / Boot-Verladefläche 
 
Die Verwaltung hat im 3. Quartal 2008 eine Bestands analyse zum vorhandenen 
Parkraum und dessen Auslastung im Ortsteil Handorf  begonnen. 
Ergibt sich hieraus weiterer Handlungsbedarf, wird die Erarbeitung eines Parkraum- 
konzeptes in das Arbeitsprogramm der Verkehrsplanun g für 2009 aufgenommen. In 
diesem Zusammenhang wird auch die Planung und Finan zierung des Kanuverlade- 
platzes an der Boniburgallee / Sudmühlenstraße erarbeitet.

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4. Handorfer Ortsmitte  
 
Erste Grundlagenerhebungen und Umgestaltungshinweis e für eine künftige Platz- 
gestaltung sowie für die umgebende Bebauung der bei den Plätze im Handorfer Orts- 
zentrum wurden bereits im Zusammenhang mit der Bewerbung der Stadt Münster für 
den Landeswettbewerb „Stadt macht Platz - NRW macht Plätze“ von der Verwaltung 
aufgezeigt. 
Allerdings konnte der Beitrag der Stadt zur Neugest altung von Petronillaplatz und 
Hugo-Pottebaum-Platz im Rahmen des Landeswettbewerb s leider nicht erfolgreich 
platziert werden. 
 
Auch die Erfahrungen der Stadt mit den nicht vom La nd NRW bewilligten Anträgen 
auf Gewährung von Städtebauförderungsmitteln zur Um gestaltung der Ortsmitten in 
Gievenbeck (6 gestellte Anträge in den Jahren 2001 - 2006) sowie in Wolbeck (5 ge- 
stellte Anträge in den Jahren 2002 – 2006) zeigen, dass Chancen für eine Förderung 
von Umgestaltungsmaßnahmen in der Ortsmitte von Han dorf durch das Land NRW 
im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms kaum bestehen. 
 
Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage der Stadt Mü nster werden für größere, aus- 
schließlich durch städtische Mittel zu finanzierend e Umbaumaßnahmen zurzeit keine 
Realisierungschancen gesehen. 
 
Deshalb ist es hinsichtlich von Maßnahmen zur gesta lterischen Verbesserung der 
Ortsmitte von Handorf, d. h. im Bereich des Geschäftszentrums an der Handorfer Str. 
sowie im Bereich des Petronillaplatzes und des Hugo -Pottebaum-Platzes, sinnvoll, 
dass sich eine örtliche Initiative bildet, um versc hiedene kleinteilige, aber effiziente 
Maßnahmen gemeinsam zu identifizieren und deren Ums etzung abzustimmen bzw. 
vorzubereiten. 
  
Ein vielversprechender Ansatzpunkt für eine solche örtliche Initiative in Handorf stellt 
der Marketingbeirat mit seinem Konzept „Grün & Blau  – Natürlich Münsters Osten 
erleben“ dar. Dieser  gemeinnützige Bürgerverein hat sich die kontinuierliche Weiter- 
entwicklung des Stadtbezirks Ost - mit vereinten Kräften, z. B. aus Bürgerschaft, Poli- 
tik, Wirtschaft, Sport und Kultur - zur Aufgabe gemacht. 
Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Münster-Ost und das Amt für Stadtentwick- 
lung, Stadtplanung, Verkehrsplanung einen öffentlic hen Workshop zur Gestaltung 
der Ortsmitte von Handorf im September 2007 durchgeführt. 
 
 
4.1 Ergebnisse des öffentlichen Workshops „Gestaltung Handorf - Mitte“ 
 
In zwei Arbeitsgruppen mit den Schwerpunktthemen „Umgestaltung der beiden zent- 
ralen Plätze“ und „Handorfer Straße“ haben die teil nehmenden Bürgerinnen und 
Bürger die Möglichkeiten zur Aufwertung des Zentrums von Handorf diskutiert. 
 
Zwangspunkte bzw. zu berücksichtigende Vorgaben für  die künftige Gestaltung von 
Petronillaplatz und Hugo-Pottebaum-Platz sind u. a.  die Belange des Wochenmark- 
tes, die Unterbringung von Behindertenstellplätzen und Taxiständen sowie die Un- 
terbringung der Müllcontainer mit ihren besonderen Wartungsanforderungen.

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Es ist davon auszugehen, dass eine Attraktivitätsst eigerung des Ortszentrums von 
Handorf sich auch positiv auf das Angebot im Einzel handel auswirken würde. Der 
Kaufkraftabwanderung und der bisher relativ hohen F luktuation kleiner Geschäfte 
könnte durch eine Verbesserung der Aufenthaltsquali tät – auch auf der Handorfer 
Straße – entgegengewirkt werden.  
 
Aus den o.g. Arbeitsgruppen des Workshops haben sic h eine Reihe von Fragen und 
Anregungen ergeben, deren erste Beantwortung mit ei ner Berichtsvorlage 
(V/0107/2008) erfolgte und die auf der Grundlage de s darauffolgenden Beschlusses 
der Bezirksvertretung Münster-Ost (Antrag lfd. A-O/ 001572008) verwaltungsintern 
überarbeitet wurden und im Folgenden dargestellt werden. 
 
 
Optimierung der Stellplatzanlage Hugo-Pottebaum-Platz 
  
Anregung 
: Die Stellplatzanordnung auf dem Hugo-Pottebaum-Pl atz ist zu überprü- 
fen. Es sollte ggf. ein Optimierungsvorschlag erarbeitet werden. 
 
Prüfergebnis: 
 Die Verwaltung kommt nach eingehender Prüfung (4 V arianten) zu 
dem Ergebnis, dass die derzeit vorhandene Stellplat zanordnung sowohl von der 
Ausnutzung und der Erschließung her, als auch gesta lterisch für die zur Verfügung 
stehende Fläche auf dem Hugo-Pottebaum-Platz eine o ptimale Lösung darstellt. Ei- 
ne Neugliederung der Stellplätze erfordert den komp letten Umbau einschließlich der 
Entwässerung der Platzfläche. Leuchten, Schaltschrä nke und Fahrradständer müss- 
ten versetzt werden, ohne dass zusätzliche Stellplä tze geschaffen werden könnten. 
Bei Realisierung neuer Baumstandorte würden zudem S tellplätze entfallen. Jede der 
geprüften Varianten würde einen erheblichen Eingriff in den, das Ortsbild prägenden, 
Baumbestand bedeuten, bei teilweise geringerer Stellplatzanzahl. 
 
In der von der Verwaltung priorisierten Variante 4 (s. Vorlage V/0107/2008) wird ein 
Fußgängerdurchgang vom Getränkemarkt (Vennemannstraße 4) in östliche Richtung 
vorgeschlagen, um durch eine zusätzliche Querverbin dung die Erreichbarkeit der 
ansässigen Praxen und Dienstleister zu verbessern. Sollte ein Ersatz für die dadurch 
wegfallenden Stellplätze erforderlich werden, müsst e auf die beiden südlich angren- 
zenden Pflanzbeete mit 2 Platanen und Hecken verzic htet werden. Ein Ersatzstand- 
ort für die wegfallenden Bäume kann aufgrund der be grenzten Flächenverfügbarkeit 
im Platzbereich nicht angeboten werden.  
 
Die Variante 4 zeichnet sich durch geringe bauliche  und daher kostengünstige Maß- 
nahmen aus. Sie könnte realisiert werden, ohne dass  der von der Fachverwaltung 
positiv bewertete, vorhandene Charakter des Platzes  verändert wird. Zwei zusätzli- 
che Stellplätze können durch eine Verlagerung der G lascontainer bzw. durch die 
Herstellung eines Unterflurcontainers geschaffen we rden. Eine zusätzliche Optimie- 
rung des Stellplatzangebotes ließe sich durch die E inführung einer Kurzparkregelung 
mit Parkscheibe auf Teilbereichen des Hugo-Pottebaum-Platzes erreichen. 
 
 
Entfernung der Pergola und Erneuerung der begleitenden Begrünung 
 
Anregung: 
 Durch Rückbau der Pergola soll der Blick auf die Kirche geöffnet werden.

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Prüfergebnis: Eine räumliche Trennung der Plätze ist aus Sicht d er Verwaltung auch 
zukünftig wünschenswert, weil damit die verschieden en Nutzungen „Aufenthalt“ und 
„Parken“ verdeutlicht werden. Durch eine bauliche Trennung (Mauer / Pergola) wird 
die Aufenthaltsqualität auf dem hochwertiger gestal teten Petronillaplatz verbessert. 
Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Mauer auf ihre halbe Höhe zu reduzieren 
und die bestehende Pergola durch eine leichtere Kon struktion mit transparenterem 
Bewuchs zu ersetzen. Dadurch kann die bestehende rä umliche Trennung der beiden 
Plätze erheblich reduziert werden und die Blickbezi ehung von Süden auf die Kirche 
verbessert werden. 
Eine weitere Wegeverbindung zwischen Parkplatz und Petronillaplatz könnte durch 
Öffnen der Mauer und Pflasterung eines Weges bzw. e iner Treppe erzielt werden. 
Dadurch würde zusätzlich die durch die Mauer erzeug te, trennende Wirkung etwas 
aufgelockert. Eine behindertengerechte Zuwegung an dieser Stelle ist technisch nicht 
möglich, die Rampe würde mehrere Meter in den Petronillaplatz reichen. 
 
 
Ausdünnung der Vegetation auf der Süd-Westseite der Kirche St. Petronilla  
 
Anregung 
: Die Blickbeziehung von Süden auf die Kirche soll durch Ausdünnung der 
Vegetation im Bereich zwischen Petronillaplatz und südlichem Kirchengrundstück 
verbessert werden. 
 
Prüfergebnis: 
 Den Blick auf die Kirche St. Petronilla zu öffnen,  ist nur eingeschränkt 
zu erreichen, weil zwei standortgerechte und erhalt enswerte Bäume eine optische 
Barriere darstellen. Die vorhandenen Sträucher und Gehölze können ausgedünnt 
oder durch geeignete, dauerhaft blockschnittverträg liche Gehölze ausgetauscht wer- 
den. Die Linde auf der Südseite der Kirche ist aus Sicht der Fachverwaltung zu erhal- 
ten 
 
 
Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens im Bereich d es Brunnens an der 
Handorfer Strasse / Petronillaplatz (Sparkasse) 
 
Anregung 
: Das Parken im Bereich des Brunnens wird als störend empfunden. 
 
Prüfergebnis: 
 Die Verwaltung schlägt vor, diese Fläche durch Auf stellen von Pollern 
freizuhalten. Ein Gespräch mit den Vertretern der Sparkasse und der Fachverwaltung 
hat inzwischen stattgefunden. 
Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Vorlage an d ie BV Münster-Ost und an den 
ASSVW  (Vorlage Nr. V/0669/2008), die sowohl die Th emen Aufstellfläche auf der 
Höhe des Hotels Deutscher Vater, Kurzzeitstellplätz e, Parken vor dem Gebäude 
Handorfer Straße 18 als auch Anlegen eines weiteren  Stellplatzes im Bereich der 
ehemaligen Busbucht auf der Handorfer Straße beinhaltet.  
 
 
Verbreiterung der Aufstellfläche für Fußgänger an d er Ampelanlage Handorfer 
Straße in Höhe des Hotels „Deutscher Vater“ 
 
Anregung: 
 Der Fußgängerüberweg ist nicht verkehrssicher. Die  Einsehbarkeit der 
Handorfer Straße nach Norden soll durch eine Verbre iterung der Aufstellfläche opti- 
miert werden.

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Prüfergebnis: 
 Zur Verbesserung der Querungssituation an der Sign alanlage wird die 
Aufstellfläche bis an den Fahrbahnrand vorgezogen. Der Ausbau erfolgt, in Fortset- 
zung der Befestigung des Petronillaplatzes, in Klei npflaster. Die ehemalige Busbucht 
bleibt erhalten und kann weiterhin als Parkplatz genutzt werden. 
 
 
Einbau einer Bodenhülse auf dem Petronillaplatz 
 
Anregung: 
 Zur Belebung des Petronillaplatzes soll hier eine Bodenhülse für einen 
Weihnachtsbaum oder einen Maibaum eingelassen werden. 
 
Prüfergebnis: 
 Der Einbau einer Bodenhülse zur Aufstellung eines Weihnachts- oder 
Maibaumes auf dem Petronillaplatz ist möglich. Vora ussetzungen hierfür sind ein 
Gestattungsvertrag für öffentliche Flächen, eine st atische Berechnung zur Bemes- 
sung der Bodenhülse sowie eine Sondernutzungsgenehmigung. 
 
 
4.2 Ergänzende planerische Maßnahmen zur Aufwertung des nach Westen ori- 
entierten Eingangsbereichs der Kirche St. Petronilla 
 
Anregung: 
 Für diesen Bereich soll durch gestalterische Aufwe rtung eine anspre- 
chende Atmosphäre mit Blick auf die Werse geschaffe n werden, so dass dieser Be- 
reich z.B. auch für kirchliche Feste besser nutzbar wird. 
 
Prüfergebnis 
: Durch die Neubebauung des Grundstücks mit dem Projekt „Wohnen an 
der Werse“ ist der Zugang und der Blick auf die Wer se für die Öffentlichkeit verloren 
gegangen. Hier sollte zumindest ein visueller Ersatz geschaffen werden. 
Deshalb könnten die an der Uferböschung vorhandenen Sträucher entfernt, das Beet 
vor dem Kircheneingang aufgegeben und dieser Bereic h in die vorhandene Pflaste- 
rung integriert werden. Der vorhandene Asphaltweg k önnte gegen eine Pflasterung 
ausgetauscht und ein anspruchsvolles Geländer im Be reich des Platzes montiert 
werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fußwegverbi ndung entlang der Werse so 
gestaltet sein muss, dass die angestrebten untersch iedlichen Funktionen dieses Be- 
reiches sich nicht gegenseitig behindern. 
 
Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass sich d ieser Bereich im Eigentum 
der Kirchengemeinde St. Petronilla befindet und in sofern die Stadt Münster weder 
für die Planung noch für die Realisierung der Verbesserungsvorschläge zuständig ist.  
Das Gleiche gilt auch für die Verbesserung der Trep penbeleuchtung auf kirchenei- 
genem Grund. 
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden am 21.08.08 den Ver- 
tretern der Kirchengemeinde vorgestellt und positiv  als weitere Planungsgrundlage 
aufgenommen. 
 
 
4.3 Begrünungsmaßnahmen in den Einfahrtsbereichen i m Ortsteil Handorf 
(Sudmühlenstraße und Handorfer Straße / Hobbeltstraße) 
 
Anregung: 
 Die Ortseinfahrten sollten durch Begrünungsmaßnahm en gestalterisch 
aufgewertet werden.

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Prüfergebnis: 
 Derzeit wird ein entsprechender Antrag der Bezirks vertretung Münster- 
Ost umgesetzt. Die Bepflanzung soll noch im 4. Quartal 2008 realisiert werden. 
 
 
4.4 Kreisverkehrsregelung im Bereich Kötterstraße / Handorfer Straße (Realisie- 
rungsübersicht 3.2) 
 
Anregung: 
 Zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit auf de r Handorfer Straße 
wird die Einrichtung eines Kreisverkehrs in Höhe der Kötterstraße vorgeschlagen. 
 
Prüfergebnis 
: Der Rückbau bzw. die Neugestaltung dieses Kreuzun gsbereiches wird 
von der Verwaltung im Zusammenhang mit der Fertigst ellung der B 481 (neu) gese- 
hen. Erst danach können ggf. weitere Umbaumaßnahmen  in der Ortsdurchfahrt er- 
folgen.  
Der bereits erfolgte Einbau von Mittelinseln in den  Ortseingangsbereichen ist als ers- 
ter Baustein für den Rückbau der Ortsdurchfahrt zu verstehen. Grundsätzlich wird 
der Umbau des Knotenpunktes als Kreisverkehrsplatz durch die Verwaltung befür- 
wortet.  
Bei der derzeit bestehenden Verkehrsbelastung auf d er Handorfer Straße wird eine 
Kreisverkehrsregelung jedoch verkehrlich und städte baulich problematisch gesehen, 
weil eine gleichberechtigte Verknüpfung der Knotenp unktarme zurzeit nicht plausibel 
ist und zu einem Rückstau auf der Handorfer Straße führen würde. 
Die Finanzierung der Maßnahme ist derzeit nicht sic hergestellt und müsste im Rah- 
men kommender Etatberatungen aufgenommen werden. 
 
 
4.5 Vorfahrtsregelung auf der Dorbaumstraße und auf  der Hobbeltstraße zur 
Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit (Realisierungsübersicht 3.2)  
 
Anregung 
: Durch eine Änderung der Vorfahrtsregelung sollte Einfluss auf die Fahr- 
geschwindigkeit auf der Handorfer Straße genommen werden. 
 
Prüfergebnis: 
 Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung - insbe sondere durch 
Schwerlastverkehr - ist es derzeit nicht zweckmäßig , die Vorfahrtsregelungen zu än- 
dern. Es wäre mit einem Rückstau auf der Handorfer Straße zu rechnen, was die 
derzeitige Aufenthaltsqualität im Handorfer Zentrum  weiter beeinträchtigen würde. 
Nach Inbetriebnahme der B 481n wird es möglich, ein  entsprechendes Verkehrsbe- 
ruhigungskonzept zu realisieren. 
 
 
5. Tourismus / Natur und Landschaft 
 
 
Die Naherholungsgebiete im Raum Handorf haben für F reizeit und Erholung in der 
Stadt Münster einen Stellenwert, der nicht nur für die Handorfer Bevölkerung und den 
Stadtbezirk Ost, sondern darüber hinaus für die ges amte Stadt und die nähere Regi- 
on von großer Bedeutung ist. 
Der besondere Freizeit- und Erholungswert der Naher holungsgebiete im Untersu- 
chungsraum ist im Zusammenhang zu sehen mit der hoh en ökologischen Wertigkeit

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und dem ansprechenden Landschaftsbild, die diesem L andschaftsraum zu Eigen 
sind.  
Der Bereich der Werseaue ist in der Grünordnung Mün ster als “Schwerpunkt mit be- 
sonderer ökologischer Bedeutung“, als „Erholungslan dschaft“ und im Landschafts- 
plan Werse als „Landschaftsschutzgebiet“ ausgewiesen. Der Wersewanderweg ver- 
bindet innerhalb dieses Gebietes herausragende Bere iche wie den Boniburg-Park 
und die Wallburg Haskenau. 
 
 
5.1 Rad- und Wanderwege 
 
Das Radwegenetz ist in den letzten Jahren erheblich  ausgebaut worden. Sowohl mit 
der „100 Schlösser Route“, der „Friedensroute“ als auch der Tour „Rund um Münster“ 
mit entsprechend zur Verfügung stehendem Kartenmate rial sowie mit Beschilderung 
vor Ort ist den Anforderungen des Radtourismus entsprochen worden.  
 
Schon heute stellt der Fuß- und Radweg entlang der Werse in vielen Abschnitten 
eine idyllische Wegeführung mit hohem Naturgenuss dar.  
Im Zuge der Regionale 2004 wurde deutlich, dass der  Werseraum auch eine heraus- 
ragende Rolle für die angrenzenden Regionen einnimm t. Wegen der räumlichen, re- 
gionalen, wirtschaftlichen und touristischen Bedeut ung der Werse wurde die erfolg- 
reiche Konzeption des Emsauenweges unter Federführu ng des Kreises Warendorf 
und in Zusammenarbeit mit den Städten im Kreis Warendorf sowie der Stadt Münster 
als förderfähiges Nachfolgeprodukt für das Konzept des „WerseRadWeges“ über- 
nommen. Ziel war es, u. a. eine zusammenhängende Wegeverbindung von der Quel- 
le bis zur Mündung der Werse zu schaffen. Es erfolg te eine Kennzeichnung und 
Qualifizierung des Weges mit eigenen Ausstattungsme rkmalen, sowie die Darstel- 
lung der  landschaftsräumlichen und kulturellen Besonderheiten auf Infotafeln. 
Im Boniburg - Park wurden entsprechend dem Antrag d er BV-Ost u. a. Bänke und 
eine Infotafel mit Informationen zu historischen Zu sammenhängen aufgestellt (vgl. 
Vorlage V/0671/2006). 
 
 
5.2 Hotel und Gastronomie 
 
Ergänzend stehen auswärtigen Gästen mehr als 100 Zi mmer teils in hochwertigen 
Hotels zur Verfügung. Zwei Hotels bieten auch die Nutzung von Tagungsräumen an.  
Eine Vermarktung des Angebots erfolgt z.B. im Hotelverzeichnis 2008, im Radfahren-
Katalog 2008 der Fremdenverkehrszentrale Münsterlan dtouristik - Grünes Band - 
sowie im Unterkünfte- und Reiseangebotskatalog 2008. 
 
 
5.3 Reiten 
 
Das Münsterland ist traditionell eine Region mit ei ner hohen Pferdedichte und -
kompetenz. Ziel ist es daher, den Reittourismus neb en dem Radfahren als weitere 
Kernkompetenz des Münsterlandes zu etablieren. In A nbetracht des stetig wachsen- 
den Konkurrenzdrucks zu anderen Pferderegionen in d er Eifel, in der Lüneburger 
Heide und in den Niederlanden, gilt es die Attrakti vität der Pferderegion Münsterland 
in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarkreisen Bork en, Coesfeld, Steinfurt, Wa- 
rendorf und Recklinghausen zu stärken und weiter au szubauen. Hierzu soll in den

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folgenden 5 Jahren eine münsterlandweite „Anker-Rei troute“ realisiert werden, die 
durch ihre Länge und ihren Abwechslungsreichtum ein e große reiterliche Attraktivität 
besitzt und über die viele Betriebe in der Region a ngebunden werden sollen. Beste- 
hende Reitwege und Reitrouten werden gezielt zum Au fbau der geplanten Anker-
Reitroute genutzt und durch neu geschaffene Abschni tte miteinander zu einer regio- 
nalen, ca. 800 km langen Rundroute verbunden. Damit  ergibt sich ein zusammen- 
hängender, insbesondere dem Mehrtagestourismus Rech nung tragender Rundkurs, 
der zukünftig weiter zu einem gebietserschließenden  Reitwegenetz ausgebaut wer- 
den soll. Davon profitiert neben den hiesigen Betri eben auch die stetig anwachsende 
Zahl von Freizeitreitern innerhalb des Stadtgebiete s. Im Zusammenhang mit der ge- 
planten regionalen Ausweitung des Reitwegenetzes, w ird in den folgenden 5 Jahren 
allein im Stadtgebiet Münster eine Anhebung des stä dtischen Reitwegeangebots von 
derzeit ca. 33 km auf ca. 80 km angestrebt.  
Zur Erreichung der o. g. Zielsetzung hat sich die Stadt Münster im Zusammenschluss 
mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warend orf und dem Kreis Recklinghau- 
sen unter der Trägerschaft der Münsterland Touristi k im Rahmen eines Wettbe- 
werbsbeitrag „Ziel 2 – Wettbewerb der Innovationen“ um eine Beantragung von För- 
dergelder beworben. 
Die Anfang des Jahres von der Münsterland Touristik  eingereichte und von den Krei- 
sen und der Stadt Münster erarbeiteten Wettbewerbsu nterlagen wurden zwischen- 
zeitlich geprüft und für förderwürdig erachtet. 
Die Fördersumme für die Pferderegion Münsterland be trägt insgesamt. 2.000.000,00 
€ und beinhaltet allein für den Reitwegenetzaufbau ca. 1.650.000,00 €. 
Der Fördersatz beträgt 80 % (50 % EU, 30 % Land NRW) 
Der Fördersumme für die Stadt Münster für den Ausba u des städtischen Reitwege- 
netzes beträgt ca. 200.000 €. 
Die Antragstellung erfolgt durch die Münsterland Touristik. Voraussichtlicher Abgabe- 
termin ist der Juli 2009 (Vorlage voraussichtlich II. Quartal 2009). 
 Der Realisierungszeitraum erstreckt sich über ca. 3 Jahre (s. auch Vorlage 
V/0526/2006). 
 
 
5.4 Werse / Bootsanleger 
 
Der Erholungsraum Werse verfügt über beste Freizeitqualitäten. Ziel ist es daher, die 
hier bereits vorhandenen, touristischen Anlagen als  Alleinstellungsmerkmal stärker 
herauszustellen. Der sanfte (und somit verträgliche ) Tourismus kann dadurch ge- 
stärkt werden.  
In diesem Zusammenhang soll der provisorische Boots anleger am Westufer der 
Werse - gegenüber der Kirche St. Petronilla - aufge wertet werden. Zielgruppe sind 
private Bootsfahrer, die ihr Boot an dieser Stelle zu Wasser lassen oder hier anlegen 
bzw. einen Zwischenstopp einlegen wollen (siehe Anl age). Diese Maßnahme kann 
kurzfristig realisiert und mit Mitteln der Bezirksv ertretung Münster-Ost finanziert wer- 
den. 
 
Um den fließenden Verkehr auf der Sudmühlenstraße b eim Ab- bzw. Aufladen der 
Boote nicht zu behindern, muss in verträglichem Umk reis eine Auf- und Abladefläche 
für die Boote bereitgestellt werden. Ein gewerblich  betriebener Bootsverleih bzw. ei- 
ne gewerbliche Bootsverladung ist hier nicht vorges ehen. Aufgrund der Ausweisung 
des Boniburgwaldes als Landschaftsschutzgebiet ist dies auch nicht erwünscht.

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Aufgrund der Topographie im Einmündungsbereich der Boniburgallee / Sudmühlen- 
straße ist die vorhandene Verkehrsfläche begrenzt. Zudem muss die Sicherheit des 
hier rege vorhandenen Rad- und Fußgängerverkehrs in  der Boniburgallee (Schul- 
weg) beachtet werden. Für einen wünschenswerten Wen dehammer (für Pkws mit 
Bootsanhänger) reicht die verfügbare Fläche nicht aus.  
 
Eine entsprechende Ausschilderung einer Nutzung als  Ladezone könnte im Rahmen 
der Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung erfolg en. Die Straßenverkehrsbehör- 
de weist jedoch darauf hin, dass diese Verkehrsrege lung insbesondere an den Wo- 
chenenden nur schwer zu überprüfen sein wird. 
 
Eine konkrete Entwurfsplanung mit Kostenschätzung w urde von der Verwaltung 
mündlich in der Sitzung der Bezirksvertretung Münst er-Ost am 28.02.2008 vorge- 
stellt, fand jedoch auch wegen der Höhe der zu erwa rtenden Kosten (ca. 65.000 €) 
keine Zustimmung.  
Im Zusammenhang mit dem zu erstellenden Parkraumkon zept für Handorf werden 
von der Verwaltung weitergehende Alternativen für e inen Ab- und Aufladebereich im 
Nahbereich der Bootsanlegestelle geprüft. 
 
 
6. Kaufkraftstärkung  
 
Durch die Ausweisung neuer Wohngebiete im Bereich „Drei Eichen“ und in Sudmüh- 
le findet ein nennenswerter Zuwachs der Einwohnerza hlen statt, der die Kaufkraft für 
das Zentrum von Handorf stärkt.  
Durch die Ansiedlung des Discounters im südlichen B ereich des neuen Baugebietes 
„Drei Eichen“ ist es gelungen, den Großteil der in Handorf und Dorbaum vorhande- 
nen bzw. hinzukommenden Kaufkraft, der bisher nach Telgte oder Münster abgeflos- 
sen ist, an den Stadtteil zu binden. 
 
Durch den Bau der B 481n wird sich die städtebauliche Qualität und Aufenthaltsquali- 
tät im Zentrum von Handorf durch die erwartete Verk ehrsreduzierung erheblich 
verbessern. Davon werden auch die Geschäfte und Gastronomiebetriebe entlang der 
Handorfer Straße profitieren. Auch eine Belebung de s Tourismus wird erwartet. Alle 
genannten Aspekte können zu einer Stärkung der Kauf kraftbindung in Handorf füh- 
ren. 
 
 
7. Bäder   
 
Der Rat der Stadt am 07.12.2005 (Vorlage Nr. V/0844 /2005) beschlossen, dass das 
Hallenbad und das Freibad in Handorf aus der städti schen Trägerschaft entlassen 
werden. Daraufhin hatte sich eine Initiative zum Er halt des Handorfer Hallenbades in 
privater Trägerschaft gebildet. Für einen Zeitraum von voraussichtlich 5 Jahren kann 
durch diese Initiative der öffentliche und vereinsg ebundene Badebetrieb gesichert 
werden, sofern keine unvorhergesehenen umfangreiche n Reparaturen notwendig 
werden. 
Grundsätzlich ist eine Folgenutzung des Geländes de r beiden Bäder in Handorf in 
einem mehrstufigen Konzept zur Umnutzung des Sporta reals Handorf, nördlich der 
Straße Kirschgarten, denkbar, dass sich aus den Kom ponenten Freibad Handorf, 
Hallenbad Handorf sowie ggf. der Sportanlage des TS V Handorf westlich der Hob-

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beltstraße mit den jeweils zugehörigen Nebenanlagen  zusammensetzt (siehe hierzu 
auch ein entsprechendes Antwortschreiben der Verwal tung vom 23.11.06 auf die 
Anfrage Nr. AFO/0005/2006 der SPD-Fraktion in der B V Münster-Ost vom 
25.10.2006, in der Sitzung der BV Münster-Ost am 30 .11.06 als Tischvorlage ver- 
teilt).Danach könnte die Umnutzung des Freigeländes  des Freibades Handorf (Lie- 
gewiese) die erste Stufe eines solchen mehrstufigen  Konzeptes bilden, wobei zu- 
nächst ausschließlich die Fläche der Liegewiese des  Freibades (Wellenbad) südlich 
des Hallenbades betrachtet würde. Der vorhandene ba uliche Bereich des Freibades 
selbst (Becken, zugehörige Hochbauten) würde dabei nicht einbezogen, weil er bau- 
lich eng mit dem Hallenbad verbunden ist.  
 
Grundsätzlich ist die Freifläche (Liegewiese des Fr eibades) für den Wohnungsbau 
geeignet, denn die Fläche liegt integriert im Siedl ungsgefüge des Ortsteils Handorf 
sehr günstig zu bestehenden Infrastruktureinrichtungen wie Kindergärten und Grund- 
schulen sowie zu den Einrichtungen der Grundversorg ung im Ortskern (Realisie- 
rungsübersicht 1.5). 
 
Der Ortsteil Handorf verfügt auch – abgesehen von d em neuen Baugebiet „Drei Ei- 
chen“ – über keine weiteren Siedlungsflächenreserve n im Flächennutzungsplan. Al- 
lenfalls das „Räumliche Entwicklungskonzept Ost“ (Stand Juli 2004) sieht im Bereich 
östlich der Hobbeltstraße, beiderseits des Lammerba chs, noch die Möglichkeit einer 
weiteren Siedlungsentwicklung vor, für deren Realis ierung aber zunächst erst noch 
der Regionalplan „Münsterland“ geändert werden muss.  
 
Der Planbereich der Freibad-Liegewiese umfasst eine  Fläche von rund 9.800 m² 
(Bruttobauland). Wenn man unterstellt, die Wohnbebauung würde in der Dichte erfol- 
gen, wie sie aktuell für das Baugebiet „Drei Eichen “ vorgesehen ist, könnten auf der 
Fläche – je nach Baudichte – ca. 20 - 35 Wohneinheiten entstehen.  
Für das Baugebiet wäre allerdings auf der Ostseite noch ausreichend Fläche für den 
zwingend erforderlichen aktiven Lärmschutz (Wall oder Wand; s. u.) vorzusehen.  
 
Unmittelbar östlich des Liegewiesenbereichs des Freibades liegt die Sportanlage des 
TSV Handorf; die Umkleidegebäude des Freibades und des Sportvereins TSV gren- 
zen im Norden des Geländes unmittelbar aneinander. Auf der Sportanlage findet  
eine, für eine stadtteilbezogene Sportanlage, typis che Nutzung statt, d. h. mit einem 
Trainingsbetrieb werktags in den Abendstunden sowie  einem Spielbetrieb an den 
Wochenenden. Insofern ist die Nutzung der Sportanla ge mit den üblichen Ge- 
räuschemissionen verbunden.  
Die umliegend um die Sportanlage des TSV Handorf re chtskräftig bestehenden Be- 
bauungspläne setzen die dort bestehenden Wohngebiet e teilweise als „Reine Wohn- 
gebiete“ (WR; B-Plan Handorf Nr. 2) bzw. als „Allgemeine Wohngebiete“ (WA; B-Plan 
Nr. 270) fest. Angesichts der unmittelbaren Nachbar schaft der Sportanlage wäre für 
die untersuchte Fläche eine Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen. 
 
Ohne Einplanung eines aktiven Lärmschutzes auf der Ostseite müsste eine Wohn- 
nutzung „WA“ einen Mindestabstand von deutlich mehr  als 100 m zur Sportanlage 
einhalten, ein Naturrasen-Großspielfeld müsste dann  etwa 200 m entfernt liegen. 
Bezogen auf die örtliche Situation würde das bedeut en, dass ohne aktiven Lärm- 
schutz eine Nutzung der Liegewiese für Wohnnutzung ausgeschlossen ist, weil die o. 
g. notwendigen Abstände zum benachbarten Trainingsp latz wie auch zum Rasen- 
spielfeld nicht eingehalten werden können.

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Teil B 
 
1. Vorrangig zu realisierende Maßnahmen  
(gemäß der von der Bezirksvertretung Münster-Ost be schlossenen Prioritätenliste 
entsprechend dem Antrag A-O/0015/2008 der CDU-Fraktion vom 15.05.2008) 
 
 
Aufstellflächenverbreiterung im Bereich Petronillap latz / Hotel Deutscher Vater 
mit Aufstellen von vier Pollern (s. Vorlage V/0669/ 2008, von der Bezirksvertre- 
tung Münster-Ost am 23.10.2008 bereits beschlossen)    
Geschätzte Baukosten: 8.500 €  / Kostenträger:  Bezirksvertretung Münster-Ost 
Planung: Stadt Münster (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung) 
Ausführung: Stadt Münster (Tiefbauamt) / Zeitl. Realisierung: 2009 
 
 
Neugestaltung des Westeingangsbereichs der Kirche S t. Petronilla mit Aus- 
dünnung der Vegetation zur Werse und zum Petronilla platz (gemäß Beschluss 
der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 23.10.2008) 
Zuschuss der Bezirksvertretung Münster-Ost: 25.000 € / Kostenträger: Kirche,  
Planung: Kirche / Ausführung: noch offen / Zeitl. Realisierung: 4. Quartal 2008 
 
 
Aufwertung des Brunnenplatzes vor der Sparkasse dur ch Aufstellen von Pol- 
lern (s. Vorlage V/0669/2008, von der Bezirksvertre tung Münster-Ost am 
23.10.2008 mit Änderung zu den entstehenden Kosten beschlossen)  
Geschätzte Baukosten: 8.500 € / Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost  
Planung: Stadt Münster (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung) 
Ausführung: Stadt Münster (Tiefbauamt) / Zeitl. Realisierung: 2009 
 
 
Erneuerung der Pergola mit Mauerreduzierung, Mauerd urchbruch, Verbin- 
dungsweg mit Stufen, Erneuerung der Holzkonstruktio n mit Bepflanzung, 
Blickbeziehung / Rückschnitt der Vegetation 
Geschätzte Kosten: 30.000 € / Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost 
Planung: Stadt Münster (Amt für Grünflächen und Umweltschutz) 
Ausführung: Stadt Münster (Amt für Grünflächen und Umweltschutz) / Zeitl. Realisie- 
rung: 2009 
 
 
Stellplatzoptimierung auf dem Hugo-Pottebaum-Platz 
Geschätzte Kosten: 11.000 € / Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost 
Planung: Stadt Münster (Tiefbauamt) / Ausführung: Stadt Münster (Tiefbauamt) 
Zeitl. Realisierung: 2009 
 
 
Ausbau des provisorisch vorhandenen Bootsanlegers a m Westufer der Werse 
mit Zuwegung 
Geschätzte Kosten: 5.800 € / Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost  
Planung: Stadt Münster (Amt für Grünflächen und Umweltschutz) / Ausführung: Stadt 
Münster (Amt für Grünflächen und Umweltschutz) / Zeitl. Realisierung: 2009

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2. Sonstige, vorrangige Maßnahmen  
(nicht in der von der Bezirksvertretung Münster-Ost  beschlossenen Prioritätenliste 
entsprechend dem Antrag A-O/0015/2008 der CDU-Frakt ion vom 15.05.2008 enthal- 
ten) 
 
 
Erneuerung / Ergänzung der Beleuchtung auf dem Petronillaplatz  
Geschätzte Kosten: 6.550 € / Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost 
Planung: Stadt Münster (Tiefbauamt) 
Ausführung: Stadtwerke Münster / Zeitl. Realisierung: 2009 
 
 
Herstellen einer Bodenhülse auf dem Petronillaplatz (Gestattungsvertrag) 
Geschätzte Kosten (je nach Größe des Baumes): 10.400 € (Statik, Bau, Hülse) 
Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost  
Planung: Stadt Münster (Amt für Grünflächen und Umw eltschutz / Tiefbauamt) / Aus- 
führung: Stadt Münster (Tiefbauamt) / Zeitl. Realisierung: 2009 
 
 
Installierung eines Unterflurcontainers auf dem Hugo-Pottebaum-Platz  
Geschätzte Kosten: 18.000 € / Wartungskosten 1.500 € pro Jahr / Kostenträger: Be- 
zirksvertretung Münster-Ost 
Planung: AWM / Ausführung: AWM / externe Firma / Zeitl. Realisierung: 2009 
 
 
Ausbau eines Reitwegenetzes mit Versorgungsstationen im Münsterland 
Geschätzte Kosten: 2.000.000 € / Kostenträger: Euro päische Union, Land NRW, 
Stadt Münster (Antragstellung Juli 2009) 
Planung: Stadt Münster (Amt für Grünflächen und Umw eltschutz) / Münsterland Tou- 
ristik Grünes Band e.V. / Ausführung: Stadt Münster innerhalb der Stadtgrenze 
Zeitl. Realisierung: ab 2009 
 
 
Parkraumkonzept für Handorf mit Konzept für eine Bootsverladestation 
Geschätzte Kosten: Planungskosten: Keine, Baukosten : k. A. / Kostenträger: Stadt 
Münster 
Planung: Stadt Münster (Amt für Stadtentwicklung, S tadtplanung, Verkehrsplanung) / 
Ausführung: Stadt Münster (Tiefbauamt) / Zeitl. Realisierung: 2009 /10

- 45 -
 
Teil C 
 
 
Anregungen, denen aus Sicht der Verwaltung nicht ge folgt werden sollte bzw. 
kann 
 
 
1. Begrünungsalternativen zu den bestehenden Platanen 
 
Anregung 
: Die vorhandenen Platanen für den Hugo-Pottebaum-P latz werden in Fra- 
ge gestellt, weil sie aufgrund ihrer Eigenschaft al s Flachwurzler die Pflasterung hoch 
drücken und somit eine Gefahr, insbesondere für ältere Menschen und Gehbehinder- 
te, darstellen. 
 
Prüfergebnis: 
Die Platanen sind Ortsbild prägend und eignen sich als Begrünung bei 
der derzeitigen Nutzung als Markt- und Parkplatz. D ie Beeinträchtigung der Pflaste- 
rung wird von Seiten der Verwaltung als nicht gravi erend eingeschätzt. Daher spricht 
sich die Verwaltung dafür aus, die Platanen in ihrem jetzigen Bestand zu erhalten. 
 
 
2. Angleichung des Niveaus des Petronillaplatzes 
 
Anregung: 
 Der Niveauunterschied auf dem Petronillaplatz schr änkt die Nutzung die- 
ses Bereiches für größere Events ein. Es ist zu prü fen, ob das Niveau dieses Berei- 
ches auf das des Hugo-Pottebaum-Platzes angehoben werden kann. 
 
Prüfergebnis: 
 Vom Hotel / Restaurant „Deutscher Vater“ kommend g elangt man ni- 
veaugleich zum Parkplatz Hugo-Pottebaum-Platz. Der Petronillaplatz liegt dagegen 
tiefer und weist zudem ein starkes Gefälle in Richt ung Westen zur Werse auf. Der 
Neubau „Wohnen an der Werse“ liegt am Fuße dieses P latzes. Der Geländesprung 
von der Zufahrt von der Handorfer Straße über den P etronillaplatz bis zu den Ein- 
gangsstufen des Neubaus wird teilweise durch Stufen  und Mauern, teilweise durch 
die abfallende Platzoberfläche ausgeglichen. 
 
Technische Gründe (damit auch erhebliche Kostengrün de) sprechen gegen die An- 
hebung der Platzfläche. Das Gelände müsste dann dur ch mindestens 4 Stufen zu 
dem Neubau hin abgefangen werden. Genau vor dem Erd geschoss und dem Zu- 
gang zu dem Neubau wären Stützmauern und Stufen erf orderlich, die den Gelände- 
versatz ausgleichen. Ein behindertengerechter Zugan g zu dem Gebäude und die 
Feuerwehrzufahrt müssen dabei weiterhin gewährleist et sein. Alle Wegeverbindun- 
gen sind derzeit niveaugleich erreichbar. Das Natur steinpflaster lässt sich aus Kos- 
tengründen nicht erneut verlegen. 
Eine Niveauangleichung des Petronillaplatzes schaff t keine neuen bzw. zusätzlichen 
Nutzungsmöglichkeiten, denn schon heute kann der Pl atz für örtliche Aktivitäten ge- 
nutzt werden. 
 
Gestalterisch reizvoll ist die Platzsituation durch  das unterschiedliche Niveau von 
Platz und höher gelegener Kirche. Die in Sandstein ausgeführten Stützmauern und 
die davor stehenden Bänke sowie die kunstvolle Natu rsteinpflasterung laden zum 
Verweilen ein. Durch eine Niveauangleichung würde d iese reizvolle Situation verlo- 
ren gehen. Das Ensemble Petronillaplatz mit seinen Mauern, Treppen und Rampen

- 46 -
basiert auf einem landschaftsarchitektonischen Gesa mtkonzept, aus dem einzelne 
Elemente nicht ersatzlos zu entfernen sind. 
 
 
3. Parken in Höhe der Handorfer Straße Haus Nr. 18  
 
Anregung: 
 Die Anzahl der Stellplätze vor den Geschäften an d er Handorfer Straße 
zwischen Petronillaplatz und Vennemannstraße ist zu  reduzieren. Gegebenenfalls 
sollen alternativ Stellplätze vor dem Gebäude Hando rfer Strasse Nr. 18 vorgesehen 
werden. 
 
Prüfergebnis 
: Eine Reduzierung der Stellplätze vor den Geschäften an der Handorfer 
Straße wird nicht für sinnvoll erachtet. Diese Stel lplätze werden überwiegend von 
Kurzparkern genutzt und sehr gut angenommen. Die ab gepollerte Fläche vor Haus 
Nr. 18 befindet sich im privaten Eigentum und wird von dem dortigen Geschäft für die 
Aufstellung der Auslagen genutzt. Weitere öffentlic he Stellplätze können in diesem 
Bereich nicht eingerichtet werden. Es wird vielmehr  angeregt, diese Fläche gestalte- 
risch aufzuwerten. 
 
 
4. Festsetzungen des Bebauungsplans Handorf 3 
 
Anregung: 
 Die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. durch Ände rung des gültigen 
Bebauungsplans) sollen der baulichen Entwicklung an gepasst werden, damit weitere 
kompakte und unpassende Baukörper verhindert werden können. 
 
Prüfergebnis: 
 Das Zentrum von Handorf entspricht nicht mehr dem Leitbild kleinteili- 
ger Dorfstrukturen. Bereits Anfang der siebziger Ja hre wurde durch städtebauliche 
Planung dem Zentrum des Stadtteils eine vorstädtisc he Prägung verliehen. An die- 
sem Leitbild orientierten sich die Bauprojekte der letzten Jahre am Hugo-Pottebaum-
Platz und am Petronillaplatz. Die Bebauungspläne „H an 3“ und „Nr. 205“ bilden der- 
zeit die Rechtsgrundlage dafür. 
Durch konstruktive Gespräche mit den Investoren ist  es bisher gelungen, Volumen 
und Maßstäblichkeit der Bauvorhaben deutlich zu red uzieren und städtebauliche und 
architektonische Lösungen zu finden, die sowohl die  bestehende Rechtslage beach- 
ten, als auch das Einfügen in die Strukturen vor Ort sicherstellen. 
Insofern soll auch in Zukunft das Gespräch mit den Eigentümern / Investoren im Vor- 
dergrund stehen, mit dem Ziel, ein Einvernehmen in Bezug auf eine städtebauliche 
und architektonische Qualität der Bauvorhaben im Ze ntrum von Handorf zu errei- 
chen. 
Die Änderung oder Neuaufstellung der Bebauungspläne  ist nach Ablauf der 7-
Jahresfrist zwar möglich, müsste sich aber als begr ündet und abwägungsfehlerfrei 
erweisen. 
Am 07.12.2006 ist der zuständige Ratsausschuss, der  Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW), a nlässlich einer Anfrage nach § 
24 Gemeindeordnung der Empfehlung der Verwaltung, d ie angesprochenen Bebau- 
ungspläne nicht aufzuheben, bereits gefolgt.  
 
Für den Bereich der Ortslage Handorf stehen max. 5 Grundstücksflächen für eine 
Neubebauung zur Disposition (s. Lageplan):

- 47 -
1.  Grundstück Ecke Sudmühlenstraße / Handorfer Str aße 
Nutzung z. Zt.: Tankstelle 
Festsetzung laut Bebauungsplan: MI   III  g   0,4   1,0   ND  25°  - 30°  
 
2.  Restgrundstück „Hotel Deutscher Vater“ 
  Nutzung z. Zt.: Biergarten mit Garagenhof und pri vaten Stellplätzen 
   Festsetzung laut Bebauungsplan: MI   III   g   0 ,4   1,0   ND  25°  - 30°  
 
3. Grundstück  Vennemannstraße / Werseblick 
       Nutzung z. Zt.: 2 vorhandene Scheunengebäude , Nutzung als Lager 
       Festsetzung laut Bebauungsplan: WA   II   0, 3   0,6   ND  25°  - 30°  
 
4. Grundstück Handorfer Straße 26 
       Nutzung z. Zt.: Wohnhaus Abriss erfolgt, gen ehmigter Bauantrag liegt vor 
       (altengerechtes Wohnen, Bebauung passt sich an vorhandenes Altenheim an) 
 
5. Grundstück Handorfer Straße 28 
       Nutzung z. Zt.: Älteres Wohnhaus, 1 
1/2 - geschossig 
       Festsetzung laut Bebauungsplan: MI   III   g      0,4     1,0   ND  25°  - 30°  
 
6. Grundstück Hugo-Pottebaumplatz-Platz, Vennemanns traße 4 
Nutzung z. Zt.: Getränkehandel im Erdgeschoss, Arzt praxis im 1. Oberge-           
schoss, ehemaliges Lager-  und Scheunengebäude 
Festsetzung laut Bebauungsplan: MI  III  g   0,4   1,0   ND  25° - 30°  
 
Eine Änderung der Bebauungspläne im Hinblick auf eine Reduzierung der Baumasse 
müsste unter Berücksichtigung der vorhandenen örtlichen Situation erfolgen und sich 
am Bestand orientieren, der das geltende Planungsre cht weitgehend ausschöpft – 
auch unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsgrundsatzes. 
   
Auch nach erneuter Prüfung ist unter Abwägung aller  Gesichtspunkte das geltende 
Planungsrecht sachgerecht und geeignet, die städteb auliche Entwicklung positiv zu 
steuern. 
Eine Änderung der Bebauungspläne wird aus städtebau lichen Gründen deshalb  
nicht für erforderlich gehalten. Dennoch wird die Änderung des Bebauungsplans dem 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost entspre chend dem Planungsaus- 
schuss (ASSVW) erneut zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
5. Anbindung der Gildenstraße an die Lützowstraße  
 
Eine Planung für die Anbindung der Gildenstraße an die Lützowstraße kann kurzfris- 
tig nicht erstellt werden. Sie ist als Maßnahme nic ht im Arbeitsprogramm der Ver- 
kehrsplanung  aufgeführt. Eine Finanzierung ist bis her nicht sichergestellt. Die Pla- 
nung für diese Verkehrsanbindung kann erst begonnen  werden, wenn auch die fi- 
nanziellen Mittel im Haushaltsplan veranschlagt sin d. Eine konkrete Planung zum 
derzeitigen Zeitpunkt wird nicht für notwendig erachtet.

Anlage 2, Hugo-Pottebaum-Platz, Petronillaplatz

33 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage 
V/0770/2008

Beschlussvorlage

7222 Zeichen

V/0770/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stadtteilrahmenplan Handorf, Sudmühle, Mariendorf - Abschlussbericht - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Abschlussbericht zum Stadtteilrahmenplan Handorf, Sudmühle, Mariendorf (Anlage 1) 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Abgeleitet aus dem Stadtteilrahmenplan sind folgende Maßnahmen vorrangig zu realisie-
ren: 
 
¾ Umbau Petronillaplatz / Handorfer Straße,     
 
¾ Aufwertung des Brunnenplatzes vor der Sparkasse durch Aufstellen von Pollern,  
 
¾ Erneuerung der Pergola mit Mauerreduzierung, Mauerdurchbruch, Verbindungsweg 
mit Stufen, Erneuerung der Holzkonstruktion mit Bepflanzung,  
 
¾ Stellplatzoptimierung auf dem Hugo-Pottebaum-Platz,  
 
¾ Ausbau des provisorisch vorhandenen Bootsanlegers am Westufer der Werse mit Zu-
wegung, 
¾ Erneuerung / Ergänzung der Beleuchtung auf dem Petronillaplatz, 
¾ Herstellen einer Bodenhülse auf dem Petronillaplatz, 
 
¾ 
Installierung eines Unterflurcontainers auf dem Hugo-Pottebaum-Platz, 
 
¾ Neugestaltung des Westeingangsbereichs der Kirche St. Petronilla mit Ausdünnung 
der Vegetation, 
 
¾ Parkraumkonzept für Handorf mit Konzept für eine Bootsverladestation, 
Vorlagen-Nr.: 
V/0770/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Popken 
Ruf: 
492 61 82 
E-Mail: 
PopkenF@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0770/2008 
 
¾ Ausbau eines Reitwegenetzes mit Versorgungsstationen im Münsterland. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
A. Die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen wird aus Mitteln der Bezirksvertretung 
Münster-Ost finanziert. Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat dafür bereits im Haushalts-
plan 2008, Produktgruppe 0101, ca. 43.000 € reserviert; davon stehen noch rund 36.000 € 
zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus sind im Haushaltsjahr 2008 weitere ca. 24.000 € aus Mitteln der Bezirksver-
tretung Münster-Ost in der Produktgruppe 1201 - Verkehrsberuhigung im Stadtbezirk Ost - 
zur Finanzierung der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Stadtteilrahmenplanprozess 
vorgesehen  worden. 
 
Diese Mittel in Höhe von insgesamt ca. 60.000 € sollen auf der Grundlage der Beschlüsse 
zu dieser Vorlage gemeinsam mit den im Haushaltsplan für das Jahr 2009 in der Produkt-
gruppe 0101 neu zu veranschlagenden Haushaltsmitten der Bezirksvertretung Münster-Ost 
zur Finanzierung der nachfolgenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden. 
 
¾ Umbau im Bereich Petronillaplatz / Handorfer Straße (s. Vorlage V/0669/2008, 
von der Bezirksvertretung Münster-O st am 23.10.2008 mit Änderungen zu den ent-
stehenden Kosten bereits beschlossen))    
 Geschätzte Baukosten: 17.000 €, Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost, zeitl. 
Realisierung: 2009 
 
¾ Erneuerung der Pergola mit Mauerr eduzierung, Mauerdurchbruch, Verbin-
dungsweg mit Stufen, Erneuerung der Holzkonstruktion mit Bepflanzung  
Geschätzte Kosten: 30.000 €, Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost, zeitl. 
Realisierung: 2009 
 
¾ Stellplatzoptimierung auf dem Hugo-Pottebaum-Platz  
Geschätzte Kosten: 11.000 €, Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost, zeitl. 
Realisierung: 2009 
 
¾ Ausbau des provisorisch vorhandenen Bootsanlegers am Westufer der Werse 
mit Zuwegung 
Geschätzte Kosten: 5.800 €, Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost, zeitl. Rea-
lisierung: 2009/10 
 
¾ Erneuerung / Ergänzung der Beleuchtung auf dem Petronillaplatz  
Geschätzte Kosten: 6.550 €, Kostenträger: Bezirksvertretung Münster-Ost, zeitl. Rea-
lisierung: 2009 
 
¾ Herstellen einer Bodenhülse auf dem Petronillaplatz  
Geschätzte Kosten (je nach Größe des Baumes): 10.500 € (Statik, Bau, Hülse), ver-
tragliche Vereinbarungen erforderlich, Sondernutzung, Kostenträger: Bezirksvertre-
tung Münster-Ost, zeitl. Realisierung: 2009 
 
¾ Installierung eines Unterflurcontainers auf dem Hugo-Pottebaum-Platz  
Geschätzte Kosten: 18.000 € / Wartungskosten 1.500 €/Jahr, Kostenträger: Bezirks-
vertretung Münster-Ost, zeitl. Realisierung: 2009 
 
Die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen steht insgesamt unter dem Finanzierungs-
vorbehalt der Beschlüsse des Rates der Stadt Münster und der Bezirksvertretung Münster–
Ost zum Haushaltsplan 2009.

- 3 - 
V/0770/2008 
 
B.  Zur Umsetzung der folgenden Maßnahme liegt derzeit noch keine Kostenschätzung vor. 
Über die Umsetzung und die damit verbundenen Kosten bzw. Finanzierung wird zu gege-
benem Zeitpunkt auf Grundlage einer separaten Vorlage zu entscheiden sein:  
 
¾ Parkraumkonzept für Handorf mit Konzept für eine Bootsverladestation 
Geschätzte Kosten: Planungskosten: Keine, Baukosten: K. A, Kostenträger: Stadt 
Münster, zeitl. Realisierung: 2009 /10 
 
      C. Sonstige Maßnahmen:  
 
¾ Ausbau eines Reitwegenetzes mit Versorgungsstationen im Münsterland 
Programmkosten insgesamt: 2.000.000 €, Kostenträger: Europäische Union, Land 
NRW, Nachbarkreise, Stadt Münster, Fördersumme für die Stadt Münster ca. 
200.000 €, davon voraussichtlicher Eigenanteil 20 %, (voraussichtliche Antragstellung 
Juli 2009),  zeitl. Realisierung: ab 2009 
 
 
 
  
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat im Frühjahr 2006 beschlossen, für die drei Ortsteile Han-
dorf, Sudmühle, Mariendorf einen Stadtteilrahmenplan durch die Verwaltung erarbeiten zu lassen 
(vgl. Anträge A-O/0008/2006 und A-O/0003/2006). Die interessierte Öffentlichkeit wurde am Erar-
beitungsprozess des Rahmenplans in Form von Informationsveranstaltungen und einem Workshop 
beteiligt. Denn auch unter dem Aspekt des demographischen Wandels sollen Handorf, Sudmühle 
und Mariendorf insbesondere aus Bewohnersicht lebenswerte Wohn- und Arbeitsquartiere bleiben, 
eingebettet in eine attraktive, naturnahe Erholungslandschaft. 
 
Ziel des Rahmenplans ist es, die künftige Entwicklung dieser drei genannten Ortsteile in einem 
Gesamtkonzept aufzuzeigen. Laufende Verfahren und zukünftige Maßnahmen werden im vorlie-
genden Abschlussbericht zum Stadtteilrahmenplan auf der Grundlage des aktuellen Planungs-
standes umfassend erläutert und sowohl in einem räumlichen Strukturkonzept für den gesamten 
Planbereich als auch in einem Maßnahmenplan für das Ortszentrum von Handorf zeichnerisch 
dargestellt. 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost wurde von Seiten der Verwaltung am 30.11.2006 und am 
28.02.2008 über den jeweiligen Bearbeitungsstand des Stadtteilrahmenplans informiert. Die Ver-
anstaltung zur Information der interessierten Bürgerinnen und Bürger fand am 20.03.2007 im Haus 
Münsterland statt. Am 01.09.2007 wurde der Workshop zur Gestaltung der Handorfer Mitte in der 
Kardinal-von-Galen-Grundschule durchgeführt. 
Die während des Verfahrensverlaufes eingegangenen, zahlreichen Anregungen der Ortspolitik und 
der interessierten Öffentlichkeit sind in den vorliegenden Abschlussbericht mit aufgenommen wor-
den.  
 
Sollten zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen weitere Beschlüsse erforderlich sein, wird die Verwal-
tung der Bezirksvertretung Münster-Ost entsprechende Vorlagen vorlegen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 4 - 
V/0770/2008 
 
 
 
Anlagen: Stadtteilrahmenplan Handorf, Sudmühle, Mariendorf - Abschlussbericht -

Anlage 5, Realisierungsübersicht zum Abschlussbericht

5211 Zeichen

Bestehendes Planungsrecht / 
Instrument zur Umsetzung 
Maßnahmen- 
träger 
Zuständigkeit für 
Planung 
Zuständige Gremien Kostenträger 
Bebauungsplan Nr. 492 Stadt,  
Vorhabenträger 
Amt 61 BV-Ost, ASSVW, 
Rat 
Stadt, 
Vorhabenträger 
Vorhaben bezogener B-Plan Stadt,  
Vorhabenträger 
Amt 61 BV-Ost, ASSVW, 
Rat 
Vorhabenträger 
Räuml. Entwicklungskonzept 
2004 
Änderung Regionalplan 
Änderung FNP 
Aufstellung B-Plan 
Räuml. Entwicklungskonzept 
2004 
Änderung Regionalplan 
Änderung FNP 
Aufstellung B-Plan 
Prüfung Nachfolgenutzung 
Änderung FNP 
Aufstellung B-Plan 
Räuml. Entwicklungskonzept 
2004 
Änderung Regionalplan 
Änderung FNP 
Aufstellung B-Plan 
Räuml. Entwicklungskonzept 
2004 
Stadt 
Projekt Realisierung 
Amt 61 
1.4  Neubaugebiet Willingrott / Am Kerkamp 
Anlage 5                               
zur Vorlage  V/0770/2008 
Amt 61 BV-Ost, ASSVW, 
Rat 
Stadt, ggf. 
Vorhabenträger 
Realisierungsübersicht 
1. Neue Wohngebiete 
Amt 61 
1.3  Neubaugebiet Lammerbach 
mittelfristig 
2. Gewerbe- und Industriegebiete 
langfristig 
2.1 GE / GI Gildenstraße, nord - östliche Erweiterung 
BV-Ost, ASSVW, 
Rat 
Stadt Stadt 
langfristig 
Bebauungsplan, Rechtskraft 
voraussichtlich l Quartal 2009 
langfristig 
Stadt, ggf. 
Vorhabenträger 
Stadt, ggf. 
Vorhabenträger 
BV-Ost, ASSVW, 
Rat 
Stadt 
1.1  Neubaugebiet Drei Eichen, Kinder- und Jugendeinrichtung, 
Discounter 
weitgehend abgeschlossen 
1.2  Neubaugebiet Dyckburgstraße 
Amt 61 
2.2  GE Schifffahrter Damm / Königsberger Straße 
1.5 Neubaugebiet Freibadgelände mittelfristig 
Stadt,  ggf. 
Vorhabenträger 
Stadt,  ggf. 
Vorhabenträger 
Amt 61 
Stadt,  ggf. 
Vorhabenträger 
BV-Ost, ASSVW, 
Rat 
BV-Ost, ASSVW, 
Rat

Bestehendes Planungsrecht / 
Instrument zur Umsetzung 
Maßnahmen- 
träger 
Zuständigkeit für 
Planung 
Zuständige Gremien Kostenträger 
Projekt Realisierung 
Änderung Regionalplan 
Änderung FNP 
Aufstellung B-Plan 
Räuml. Entwicklungskonzept 
2004, 
Änderung Regionalplan 
Änderung FNP 
Aufstellung B-Plan 
Räuml. Entwicklungskonzept 
2004 
Änderung Regionalplan 
Änderung FNP 
Aufstellung B-Plan 
Bundesverkehrswegeplan 
nachrichtlich im FNP 
Planfeststellungsverfahren 
Klassifizierung: Kreisstraße 
Rückstufung 
Gestaltungskonzept für das 
gesamte Ortszentrum 
Bebauungsplan Nr. 492 Stadt Ämter 61, 66, BV-Ost, ASS VW, 
HA, Rat 
Stadt, GVFG-Mittel 
gesichert 
nachrichtlich im FNP 
Eisenbahnkreuzungsgesetz, 
Eisenbahnverkehrsstraßen- 
gesetz 
Parkraumkonzept Handorf Stadt Ämter 32,  61, 
66, 67 
BV-Ost, AUB, 
ASSVW 
Stadt 
3.1  B 481n 
Stadt Amt 61 
2.3  GI Hessenweg, westlich Schifffahrter Damm 
3.3 Hobbeltstraße 
Bund Straßen.NRW. 
langfristig 
BV-Ost, ASSVW, 
Rat 
Stadt 
2.4  GE Schifffahrter Damm, Haurottheide 
Stadt Amt 61 
langfristig 
Bund 
Stadt 
Stadt, evtl. 
Städtebauförder- 
mittel 
Abhängigkeit von B 481n 
BV-Ost, ASSVW, 
Rat 
bis ca. 2015 
BV-Ost, AUB, 
ASSVW, Rat 
Stadt, Überführung 
je 1/3 Stadt, Bund, 
DB, ggf. GVFG- 
Mittel 
kurzfristig 
3. Verkehr 
BV-Ost, AUB, 
ASSVW, Rat 
bezügl. Stellung- 
nahme Stadt 
BV-Ost, AUB, 
ASSVW, Rat 
Stadt Ämter 32, 61, 66 
3.2  Rückbau Handorfer Straße / Kreisverkehr Handorfer Straße 
/ Kötterstraße 
3.5  Parkplätze / ruhender Verkehr / Boot-Verladefläche 
Boniburgallee 
3.4   K 7n 
Stadt Ämter 61, 66 
keine Priorität                                              
(Bahnübergänge Sudmühlenstraße und 
Mariendorfer Straße werden in Stand gesetzt) 
vorraussichtlich im Frühjahr 2009 
abgeschlossen

Bestehendes Planungsrecht / 
Instrument zur Umsetzung 
Maßnahmen- 
träger 
Zuständigkeit für 
Planung 
Zuständige Gremien Kostenträger 
Projekt Realisierung 
4. Handorf Mitte 
Maßnahmenplan aus öffentl. 
Workshop 
Anträge BV-Ost 
Gestaltungskonzept Kirchengemeinde Kirchenge-   
meinde 
Kirchengemeinde Kirchengemeinde, 
BV-Ost 
Beschluss BV-Ost Stadt Ämter 32, 61, 
66, 67 
BV-Ost BV-Ost 
Städtische Wegweisung 2000 
Radverkehrswegenetz NRW 
Radfahrer-Katalog 2009 
Vorlage Nr. V/0526/2006/1 
aktuelles Hotelverzeichnis 
Unterkünfte- und 
Reiseangebotskatalog 
Masterpläne I und II 
„Pferderegion Münsterland“ 
Aktion „Pferdestärken“ der 
Regionalen 2004 
Wettbewerb "Erlebnis.NRW" 
Landschaftsgesetz NRW § 50  
Landschaftsplan Werse 
Vorlage Bootsanleger (in 
Bearbeitung) 
Stadt Ämter 61, 66, 
67, Münsterland- 
touristik Zentrale 
BV-Ost BV-Ost Stadt Amt 67 
5.4  Werse Bootsanleger (im Zusammenhang mit 3.5 Boot- 
Verladeplatz) 
Amt 67, Münster 
Marketing 
Bootsanleger kurzfristig 
BV-Ost, MM 
Werksausschuss, 
Rat 
Stadt, Privat 
 5.2  Hotel und Gastronomie 
BV-Ost, MM 
Werksausschuss, 
Rat 
Stadt, Sparkasse, 
Kirchengemende, 
Sponsoren 
4.3 Begrünung Ortseinfahrten 
5.1  Rad- und Wanderwege 
BV-Ost, ASSVW Stadt, 
Kirchengemein- 
de, Sparkasse 
4.2  Sichtbeziehung St. Petronillakirche / Werse 
Ämter 32, 61 66, 
67, Kirchenge- 
meinde 
kurzfristig 
voraussichtlich lV. Quartal 2008 
ab 2009 
Stadt, Land, EU, 
Touristikfonds, 
Privat 
5. Tourismus, Natur und Landschaft 
Stadt, Vereine, 
Münsterland 
Touristik, EU, 
Land 
5.3  Reiten 
Stadt, Hotel- und 
Gaststättenver-      
band 
Stadt, 
Förderrichtlinien 
Stadtverkehr 
(Bund/Land) 
laufend 
laufend 
Münster 
Marketing 
4.1  Neugestaltung Hugo-Pottebaum-Platz und Petronillaplatz kurzfristig

Anlage 4, Bootsanleger Werseufer

438 Zeichen

Stadtteilrahmenplan
Handorf / Sudmühle / 
Mariendorf
Bootsanleger
vorhandene Stufen mit Holz 
oder Recyclingmaterial ver-
kleiden (Rammschutz)
Beton unter Wasser abstem-
men
Entschlammen des Bereiches 
vor den Stufen (mehr Wasser-
tiefe
Wege erneuern (wasserge-
bundene Decken)
Uferbereich ca. 6 x 6 m er-
neuern
Bank aufstellen
Abfallbehälter
3 Poller zum Befestigen der 
Boote
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Anlage 4
zur Vorlage V/0770/2008

Anlage 3, Strukturkonzept

32 Zeichen

Anlage 3
zur Vorlage V/0770/2008

Beratungsverlauf (1)

27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (33)

  • Gildenstraße
  • Dorbaumstraße
  • Handorfer Straße 18
  • Mariendorfer Straße
  • Hobbeltstraße
  • Lützowstraße
  • Sudmühlenstraße
  • Dyckburgstraße
  • Warendorfer Straße
  • Königsberger Straße 1
  • Boniburgallee 3
  • Vennemannstraße 4
  • Hessenweg
  • Petronillaplatz
  • Schifffahrter Damm 3
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Details

Vorlagen-Nr.
V/0770/2008
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37